AUFHEBUNGEN - Fachgebiet
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Clemens Alexander Wimmer<br />
Vom Waschen des Körpers mittelst des Badens<br />
Der lange Kampf um Badestellen in der Stadt Charlottenburg<br />
Baden, besonders im Freien und nackt, war nie eine Sache der besseren Gesellschaft.<br />
Es war in der aristokratischen Gesellschaft ein bürgerliches, in der bürgerlichen<br />
Gesellschaft ein proleta risches Anliegen. Die Entwicklung der Freibäder<br />
in Charlottenburg ist dafür ein schönes Beispiel.<br />
Von jeher ertranken regelmäßig Knaben, Handwerksburschen und Arbeiter<br />
beim Baden in der Spree, wie die Charlottenburger Totenlisten schon im 18.<br />
Jahrhundert bezeugen. 1<br />
Im 19. Jahrhundert gab es folgende offizielle Badestellen:<br />
1. den Garnisonsbadeplatz, 1826 bis ?<br />
2. den Badeplatz der Cauerschen Erziehungsanstalt, ? bis 1849<br />
3. die Wendorffsche Badeanstalt, 1839 bis 1861<br />
4. die Kräuselsche Badeanstalt, 1850 bis 1878<br />
5. die Kunzesche Badeanstalt, 1853 bis ca. 1875<br />
6. die Grünebergsche Badeanstalt, 1869 bis ca. 1875<br />
7. die Postelsche Badeanstalt, 1874 bis 1880<br />
8. die Görgssche Badeanstalt, 1886 bis 1911<br />
Dazu einige Einzelheiten.<br />
Der erste regelrechte Badeplatz kam auf königliche Kabinettsordre vom 2.<br />
Dezember 1825, nach der für alle Garnisonen Badegelegenheiten geschaffen<br />
werden sollten, im Jahre 1826 zustande. Über seine Lage ist nur so viel überliefert,<br />
daß er „oberhalb des Schloßgartens“, also f1ußaufwärts lag. 2 Wenig später<br />
machte das Charlottenburger Polizeiamt einen ersten Vorstoß in Richtung auf<br />
eine allgemeine Volksbadestelle. Am 16. Juli 1828 schreibt das Polizeiamt an den<br />
Magistrat der Stadt: „Das Bedürfniß des Badens wird täglich allgemeiner, jede<br />
Stadt sorgt dafür, daß sichere öffentliche Badeplätze ausgemittelt und angelegt<br />
werden, und es wäre wohl zu wünschen, daß Charlottenburg in dieser Hinsicht<br />
nicht zurückbleibe, um so mehr, da der jährliche Besuch einer Menge Sommergäste<br />
nicht unbedeutende Summen in Umlauf setzt, die mit Recht erwarten können,<br />
daß etwas für ihr Vergnügen und ihre Gesundheit geschieht.“ 3 Nach vier<br />
wenig höflichen Mahnungen erwidert der Magistrat, am 30. März 1829, „daß,<br />
ungeachtet der reiflichen Prüfung und Erwägung, welche wir diesem Gegenstande<br />
gewidmet haben, sich dennoch ein vollständig genügendes Resultat nicht hat<br />
wollen ermitteln lassen, denn, wenngleich die Gegend unterhalb der Spreebrücke<br />
bis ans Ende des Königl. Schloß gartens diesem Zwecke entsprechende Stellen<br />
enthalten mögte, so ist die Einrichtung von Badeplätzen längs dieser Strecke<br />
als dem Königl. Schloßgarten gegenüber dennoch ganz unstatthaft, und ebenso<br />
findet sich keine Gelegenheit, oberhalb der Spreebrücke bis an Lützow einen<br />
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