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AUFHEBUNGEN - Fachgebiet

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Clemens Alexander Wimmer<br />

Vom Waschen des Körpers mittelst des Badens<br />

Der lange Kampf um Badestellen in der Stadt Charlottenburg<br />

Baden, besonders im Freien und nackt, war nie eine Sache der besseren Gesellschaft.<br />

Es war in der aristokratischen Gesellschaft ein bürgerliches, in der bürgerlichen<br />

Gesellschaft ein proleta risches Anliegen. Die Entwicklung der Freibäder<br />

in Charlottenburg ist dafür ein schönes Beispiel.<br />

Von jeher ertranken regelmäßig Knaben, Handwerksburschen und Arbeiter<br />

beim Baden in der Spree, wie die Charlottenburger Totenlisten schon im 18.<br />

Jahrhundert bezeugen. 1<br />

Im 19. Jahrhundert gab es folgende offizielle Badestellen:<br />

1. den Garnisonsbadeplatz, 1826 bis ?<br />

2. den Badeplatz der Cauerschen Erziehungsanstalt, ? bis 1849<br />

3. die Wendorffsche Badeanstalt, 1839 bis 1861<br />

4. die Kräuselsche Badeanstalt, 1850 bis 1878<br />

5. die Kunzesche Badeanstalt, 1853 bis ca. 1875<br />

6. die Grünebergsche Badeanstalt, 1869 bis ca. 1875<br />

7. die Postelsche Badeanstalt, 1874 bis 1880<br />

8. die Görgssche Badeanstalt, 1886 bis 1911<br />

Dazu einige Einzelheiten.<br />

Der erste regelrechte Badeplatz kam auf königliche Kabinettsordre vom 2.<br />

Dezember 1825, nach der für alle Garnisonen Badegelegenheiten geschaffen<br />

werden sollten, im Jahre 1826 zustande. Über seine Lage ist nur so viel überliefert,<br />

daß er „oberhalb des Schloßgartens“, also f1ußaufwärts lag. 2 Wenig später<br />

machte das Charlottenburger Polizeiamt einen ersten Vorstoß in Richtung auf<br />

eine allgemeine Volksbadestelle. Am 16. Juli 1828 schreibt das Polizeiamt an den<br />

Magistrat der Stadt: „Das Bedürfniß des Badens wird täglich allgemeiner, jede<br />

Stadt sorgt dafür, daß sichere öffentliche Badeplätze ausgemittelt und angelegt<br />

werden, und es wäre wohl zu wünschen, daß Charlottenburg in dieser Hinsicht<br />

nicht zurückbleibe, um so mehr, da der jährliche Besuch einer Menge Sommergäste<br />

nicht unbedeutende Summen in Umlauf setzt, die mit Recht erwarten können,<br />

daß etwas für ihr Vergnügen und ihre Gesundheit geschieht.“ 3 Nach vier<br />

wenig höflichen Mahnungen erwidert der Magistrat, am 30. März 1829, „daß,<br />

ungeachtet der reiflichen Prüfung und Erwägung, welche wir diesem Gegenstande<br />

gewidmet haben, sich dennoch ein vollständig genügendes Resultat nicht hat<br />

wollen ermitteln lassen, denn, wenngleich die Gegend unterhalb der Spreebrücke<br />

bis ans Ende des Königl. Schloß gartens diesem Zwecke entsprechende Stellen<br />

enthalten mögte, so ist die Einrichtung von Badeplätzen längs dieser Strecke<br />

als dem Königl. Schloßgarten gegenüber dennoch ganz unstatthaft, und ebenso<br />

findet sich keine Gelegenheit, oberhalb der Spreebrücke bis an Lützow einen<br />

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