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AUFHEBUNGEN - Fachgebiet

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Badeplatz anlegen zu können, wobei auch die Sittlichkeit ebenfalls nicht aus den<br />

Augen gelassen werden dürfte. (...) Der einzige Ausweg würde sich deßhalb nur<br />

dadurch darbieten, daß unterhalb des Königlichen Korbhauses 4 an dem Ufer<br />

jenseits der Spree, welches von der sogenannten Nachthütung begrenzt wird, ein<br />

Fleck zu dem in Rede stehenden Zweck ermittelt und als Badeplatz angewiesen<br />

würde, wobei sich jedoch die Kommune aller Kosten zu etwa beabsichtigten<br />

Vorrichtungen entsagen müßte, da solche bei der bedeutenden Entfernung vom<br />

hiesigen Orte sehr häufig eine Erneuerung erheischen mögte.“ 5<br />

So verlief dieser erste Versuch ergebnislos. Außer dem Badeplatz der Garnison<br />

gab es noch einen Badeplatz der in der Berliner Straße Nr. 1 gelegenen Cauerschen<br />

Erziehungsanstalt. Ihr Gründer Ludwig Cauer starb 1834, worauf sie im<br />

gleichen Jahr von Wilhelm von der Lage neueröffnet wurde. 6 Daher scheint die<br />

1847 erwähnte Lagesche Badeanstalt in der Nähe des neuen Kanals 7 , das heißt<br />

des 1845 bis 1850 gebauten Landwehrkanals, mit der Cauerschen identisch zu<br />

sein. 1849 gibt es keine Badestelle mehr, nachdem die Lagesche geschlossen worden<br />

ist 8 , was offenbar mit dem in diesem Jahr erfolgten Tod Lages zusammenhängt.<br />

Überall, wo das Baden nicht erlaubt war, war es verboten. Das Charlottenburger<br />

Polizeiamt handelte hier einer Verordnung des Berliner Polizei-Präsidiums<br />

vom 8. Juni 1835 entsprechend. Dort heißt es:<br />

„Durch bestehende polizeiliche Verordnung ist es, um Gefahren für die<br />

Badenden selbst und eben so Verletzungen des öffentlichen Anstandes und der<br />

140<br />

Abb. 1 „Zeichnung zur<br />

Anlage einer Bade Anstalt<br />

auf der Spree durch<br />

den Schiffsbaumeister<br />

Herrn A. Kräusel“, 1866<br />

(aus den Akten, s. Anm.<br />

2 p. 40r)

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