01.11.2013 Aufrufe

Jahrgang 35 Donnerstag, den 3. September 2009 Nummer 09

Jahrgang 35 Donnerstag, den 3. September 2009 Nummer 09

Jahrgang 35 Donnerstag, den 3. September 2009 Nummer 09

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Fre<strong>den</strong> – 10 – Nr. <strong>09</strong>/<strong>20<strong>09</strong></strong><br />

Wenn die Nerven blank liegen<br />

Neue BARMER Broschüre Zahnbetterkrankungen<br />

Nur was Körpertemperatur hat, wird noch als angenehm empfun<strong>den</strong>.<br />

„Wenn es nach der Verträglichkeit ginge, wür<strong>den</strong> viele Menschen ab einem<br />

Alter von etwa <strong>35</strong> Jahren nur lauwarme Nahrung wählen“, weiß Rüdiger<br />

Leopold von der BARMER in Alfeld. „Der Grund: Sie haben empfindliche<br />

Zähne“. Der Schmerz signalisiert, dass mit ihrem Zahnfleisch etwas nicht<br />

mehr in Ordnung ist. Nerven wer<strong>den</strong> gereizt, die gewöhnlich im Verborgenen<br />

liegen“ Karies ist zwar die bekannteste Zahnerkrankung, aber nicht die<br />

häufigste. Mit ansteigendem Alter bekommen Erkrankungen des Zahnfleischs<br />

und des Zahnhalteapparates eine zunehmende Bedeutung. „Eine<br />

Untersuchung aus dem Jahr 2005 zeigte, dass bei 42 Prozent der Menschen<br />

zwischen <strong>35</strong> und 44 Jahren und sogar 73 Prozent der 65- bis 74-jährigen<br />

die Zähne nicht mehr so fest im Knochen stehen, wie es sein soll“ so<br />

Leopold. Zähne lockerten sich, weil Teile des Zahnhalteapparates sich zurückgebildet<br />

haben. Bei <strong>den</strong> Jüngeren war der Bereich der verloren gegangenen<br />

Anhaftung 3,9 Millimeter lang, bei <strong>den</strong> Älteren sogar 4,7 Millimeter.<br />

Und noch etwas wurde bei dieser Untersuchung deutlich: Das Wissen, wie<br />

diese Krankheit entsteht, welche Folgen sie haben kann und wie sie sich<br />

vermei<strong>den</strong> lässt ist lückenhaft. Mehr als die Hälfte glaubte, bei Zahnfleischerkrankungen<br />

stünde die Pflege der Kauflächen der Zähne im Vordergrund<br />

und die Entstehung von Zahnstein ließe sich nicht vermei<strong>den</strong>.<br />

Dabei können Zähne bei richtiger Pflege genauso alt wer<strong>den</strong> wie derjenige,<br />

in dessen Mund sie sitzen. Das Säubern der Zähne richtet sich vornehmlich<br />

gegen die Entstehung von Karies. Um auch Zahnbetterkrankungen vorzubeugen,<br />

muss die tägliche Pflege erweitert wer<strong>den</strong>. Mit Zahnseide und/oder<br />

einer Zahnzwischenraumbürste sollten unbedingt die Bereiche zwischen<br />

zwei benachbarten Zähnen gesäubert wer<strong>den</strong>, die eine Zahnbürste nicht<br />

erreicht.<br />

Mehr Informationen und die neue BARMER Broschüre „ Empfindlich. Entzündet.<br />

Ausgefallen. So stoppen Sie Zahnbetterkrankungen“ gibt es in der<br />

BARMER Geschäftsstelle in Alfeld. Telefon 018500-536<strong>35</strong>0.<br />

Bauhelfer bei der Berufsgenossenschaft<br />

mel<strong>den</strong><br />

Häuslebauer nach Unfall überfordert<br />

Mancher Bauherr möchte seinen Traum von <strong>den</strong> eigenen vier Wän<strong>den</strong><br />

mit tatkräftiger Hilfe von Freun<strong>den</strong> und Verwandten verwirklichen. In<br />

Eigenleistung wer<strong>den</strong> Wände verputzt, Fliesen verlegt oder Dächer<br />

ausgebaut. Doch gerade beim Eigenbau lauern unvorhergesehene Gefahren,<br />

erklärt die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU).<br />

Bei einem Unfall trägt der Bauherr die Verantwortung. Die gesetzlichen<br />

Vorschriften sind eindeutig: Sobald Freunde, Kollegen, Verwandte und<br />

Nachbarn auf der Baustelle mitwerkeln, muss sie der private Bauherr<br />

innerhalb einer Woche bei der BG BAU mel<strong>den</strong>.<br />

Knapp 120.000 laufende Eigenbauprojekte privater Bauherren wur<strong>den</strong><br />

2008 von der BG BAU betreut. Allerdings vermutet die Berufsgenossenschaft<br />

zahlreiche weitere Bauvorhaben, die nicht bei ihr erfasst sind, weil<br />

viele Bauherren ihre Maßnahme nicht anmel<strong>den</strong>. Damit gehen sie erhebliche<br />

Risiken ein: Jedes Jahr geschehen auf deutschen Baustellen privater<br />

Bauherren mehrere hundert Unfälle, manche en<strong>den</strong> tödlich.<br />

Umfassende Beratung zum Unfallschutz erhalten die Bauherren durch<br />

Fachleute der BG BAU. Die BG BAU Experten unterstützen die Bauherren<br />

beim Einhalten ihrer Pflichten. Diese reichen von der Ausstattung der Helfer<br />

mit Persönlicher Schutzausrüstung, wie Helm, Sicherheitsschuhe und<br />

Handschuhe, über ausreichende Beleuchtung und Beschilderung, die Sicherung<br />

von Schächten und Gruben, bis zur Verkehrssicherheit auf dem<br />

Baugrundstück. Wer die Baukosten per „Muskelhypothek“ senken will, sollte<br />

keine unnötigen Risiken eingehen. Die Kosten zur Helfer-Versicherung betragen<br />

1,84 Euro pro geleistete Arbeitsstunde in <strong>den</strong> alten Bundesländern.<br />

In <strong>den</strong> neuen Bundesländern belaufen sie sich auf 1,56 Euro pro Stunde.<br />

Bei Umbaumaßnahmen ist darauf zu achten, ob früher Asbest im Haus verbaut<br />

wor<strong>den</strong> ist. In solchen Fällen sind die gesetzlich vorgeschriebenen<br />

Schutzmaßnahmen einzuhalten. Die BG BAU empfiehlt dringend kompetente<br />

Firmen einzuschalten, die die asbesthaltigen Materialien fachgerecht<br />

ausbauen und entsorgen. Auch dazu beraten Experten der BG BAU die privaten<br />

Bauherren.<br />

Mit der Meldung an die BG BAU vermei<strong>den</strong> private Bauherren nicht nur<br />

Bußgelder. Durch die Beratung der BG BAU wer<strong>den</strong> Unfälle verhindert und<br />

mögliche Forderungen der Helfer nach Scha<strong>den</strong>sersatz vermie<strong>den</strong>. Denn:<br />

Ereignet sich ein Unfall, zum Beispiel, weil der Bauherr die Unfallverhütungsvorschriften<br />

nicht beachtet hat, droht ein Regressverfahren wegen<br />

grober Fahrlässigkeit. Viele Unfälle hinterlassen schwerste Folgen und die<br />

Betroffenen müssen Jahre lang oder für immer versorgt wer<strong>den</strong>. Das übersteigt<br />

in der Regel die Finanzkraft der Bauherren.<br />

Eine Ausnahme von der Versicherungspflicht gibt es bei kurzfristigen Gefälligkeitsleistungen<br />

zwischen Verwandten. Vorsicht ist auch hier angebracht:<br />

Verunglücken unversicherte Helfer auf dem Baugrundstück, haftet der Bauherr<br />

ohne Versicherungsschutz mit seinem gesamten Vermögen. Wenn dagegen<br />

alle Helfer zusammen nicht länger als 40 Stun<strong>den</strong> auf dem Bau tätig<br />

waren, besteht eine Meldepflicht bei der Unfallkasse der öffentlichen Hand.<br />

Für Bauherren selbst ist es sinnvoll, eine Versicherung gegen Unfälle und<br />

Berufskrankheiten für sich und mithelfende Ehegatten abzuschließen.<br />

Besuch in der eigenen Wohnung<br />

Der Vermieter muss es dul<strong>den</strong>, dass sein Mieter Besucher hat. Es ist nicht<br />

Sache des Vermieters, darüber zu entschei<strong>den</strong>, wer <strong>den</strong> Mieter besucht, sofern<br />

nicht die Belange des Vermieters oder der Mitbewohner beeinträchtigt<br />

wer<strong>den</strong>. Bestehen also Gefahren für das Haus oder <strong>den</strong> Hausfrie<strong>den</strong>, so<br />

müssen diese nicht geduldet wer<strong>den</strong>. Besucher dürfen jederzeit empfangen<br />

wer<strong>den</strong> - auch die Anzahl der Besuche kann nicht eingeschränkt wer<strong>den</strong>.<br />

Auch Besucher müssen sich an die Hausordnung halten, andernfalls kann<br />

der Mieter abgemahnt und im Extremfall sogar gekündigt wer<strong>den</strong> - auf Moralvorstellungen<br />

von Vermieter oder Mitbewohnern muss jedoch keine Rücksicht<br />

genommen wer<strong>den</strong>.<br />

Besucher dürfen auch Tiere mitbringen, wenn die Hundehaltung mietvertraglich<br />

nicht erlaubt ist. Bringt der Besucher das Tier jedoch in kurzen Abstän<strong>den</strong><br />

regelmäßig mit oder bleibt das Tier gar des öfteren Nachts in der Wohnung,<br />

so ist die Grenze des Zulässigen erreicht.<br />

Hinsichtlich der Frage, wen man wie lange in der eigenen Wohnung aufnehmen<br />

darf, ist zu differenzieren:<br />

Enge Familienangehörige wie Ehepartner, Eltern und Kinder (nicht aber: Geschwister<br />

und entfernte Verwandte) gelten nicht als Untermieter im Sinne<br />

des Gesetzes, ebenso Partner einer eingetragenen (gleichgeschlechtlichen)<br />

Lebenspartnerschaft. Das bedeutet, dass eine längerfristige Aufnahme von<br />

Angehörigen (mehr als 6 Wochen) dem Vermieter zwar schriftlich anzuzeigen<br />

ist, nicht jedoch seiner Genehmigung bedarf. Jedoch darf auch durch<br />

die Aufnahme von Angehörigen keine Überbelegung der Wohnung eintreten.<br />

Zu beachten ist zudem, dass Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft<br />

nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht mit Ehepartnern und<br />

Familienangehörigen gleichzustellen sind, also der Vermieter die Aufnahme<br />

einer solchen Person in die Wohnung genehmigen muss.<br />

Gäste darf ein Mieter bis zu sechs Wochen ohne Genehmigung des Vermieters<br />

beherbergen. Hieraus darf jedoch kein Daueraufenthalt wer<strong>den</strong>, d.h. der<br />

Besuch darf sich nicht ohne längere Unterbrechungen ständig in der Wohnung<br />

aufhalten. Auch darf es hierbei nicht zu Belästigungen der Mitbewohner<br />

- wie z. B. zu starkem Lärm - kommen. Ist es gar offensichtlich, dass der<br />

Besuch dauerhaft aufgenommen wurde (z. B. durch Zahlung eines Untermietzinses,<br />

Wohnungsübernahme nach Auszug des Mieters), gilt der Sechs-<br />

Wochen-Zeitraum nicht.<br />

Nach § 553 BGB kann der Mieter die Erlaubnis des Vermieters verlangen,<br />

einen Teil der Wohnung einem Dritten zu überlassen, wenn daran ein berechtigtes<br />

Interesse des Mieters besteht. Dieses kann auf einer Veränderung<br />

der wirtschaftlichen oder familiären Verhältnisse des Mieters beruhen. Aber<br />

auch hierbei darf es nicht zu einer Überbelegung der Wohnung kommen. Die<br />

Überlassung muss darüber hinaus dem Vermieter zumutbar sein.<br />

Haftungsrechtlich ist zu beachten, dass der Mieter für <strong>den</strong> Besuch wie für eigenes<br />

Verhalten haftet (§ 278 BGB). Kommt es z.B. zu Schä<strong>den</strong> an der Mietsache,<br />

so ist der Mieter so zu behandeln, als hätte er <strong>den</strong> Scha<strong>den</strong> verursacht.<br />

Besucher sind aber auch in <strong>den</strong> Schutzbereich des Mietverhältnisses einbezogen,<br />

sodass der Besuch die gleichen Scha<strong>den</strong>ersatzansprüche gegen<br />

<strong>den</strong> Vermieter hat, die der Mieter selbst hat, wenn beispielsweise Schä<strong>den</strong><br />

aufgrund von Mängeln der Mietsache erlitten wer<strong>den</strong>.<br />

Altersjubilare<br />

Gemeinde Everode<br />

am <strong>09</strong>.10.<br />

Herrn Josef Kostka<br />

am 18.10.<br />

Herrn Fritz Eisenträger<br />

am 26.10.<br />

Herrn Günter Schröder<br />

am 29.10.<br />

Frau Helga Engelke<br />

D) Wir gratulieren<br />

zum 77. Geburtstag<br />

zum 7<strong>3.</strong> Geburtstag<br />

zum 81. Geburtstag<br />

zum 79. Geburtstag

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!