02.11.2013 Aufrufe

12 Organisation im Hotel- und Gastgewerbe

12 Organisation im Hotel- und Gastgewerbe

12 Organisation im Hotel- und Gastgewerbe

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Der Jugendliche in Ausbildung <strong>und</strong> Beruf<br />

Doktor Azubi<br />

Auch zu Fragen<strong>und</strong> Problemender<br />

Ausbildung versuchtdie<br />

Gewerkschaftzu<br />

helfen.Sofindet sich <strong>im</strong><br />

Internetunter demSchlagwort<br />

„doktor azubi“ eine<br />

Plattform, die vonder GewerkschaftNahrung-Genuss-Gaststätten<br />

(NGG)<br />

eingerichtet worden ist.<br />

Dort istzulesen:<br />

Wirsind an eurerSeite!<br />

Du arbeitest <strong>im</strong> <strong>Hotel</strong>-<strong>und</strong><br />

Gaststättengewerbe, <strong>im</strong> Lebensmittelhandwerkoderin<br />

Betrieben derNahrungs<strong>und</strong>Genussmittelindustrie<br />

<strong>und</strong>hastFragenoderProbleme<br />

in deiner Ausbildung?<br />

Dann bist du hiergenau<br />

richtig, denn wir haben ein<br />

Ohr für deineProbleme.<br />

Du stellsteineFrage an<br />

Doktor Azubi <strong>und</strong>außeran<br />

Wochenendenantwortet<br />

Frau Doktor innerhalbvon<br />

48 St<strong>und</strong>en. Außerdem<br />

kannstduFragenanderer<br />

Azubis<strong>und</strong> die Antworten<br />

vonDoktor Azubi lesen.Da<br />

du in einemoffenenForum<br />

bist,kannstdudichmit anderenAuszubildendenaustauschen.<br />

(Quelle: https://junge.ngg.net/<br />

interaktiv/dr_azubi/)<br />

Zuständige Gewerkschaft für das <strong>Hotel</strong>- <strong>und</strong> Gaststättengewerbe ist die Gewerkschaft<br />

Nahrung-Genuss-Gaststätte(NGG). Wie der Name schon andeutet,<br />

werden außer Arbeitnehmern aus dem Bereich des <strong>Gastgewerbe</strong>s auch<br />

solche vertreten, die der Nahrungs- <strong>und</strong> Genussmittelindustrie <strong>und</strong> dem<br />

Lebensmittelhandwerk zuzuordnen sind. Branchenbeispiele: Bäckereien,<br />

Brauereien, Tabak- <strong>und</strong> Süßwarenindustrie.<br />

Aufgaben der Gewerkschaften<br />

Heutenehmen Gewerkschaften schwerpunktmäßig folgende Aufgaben wahr:<br />

• Verbesserung der Arbeits- <strong>und</strong> Lohnbedingungen <strong>im</strong> Rahmen<br />

von Tarifverhandlungen;<br />

• <strong>Organisation</strong> von Arbeitskampfmaßnahmen;<br />

• finanzielle Unterstützung der am Streik beteiligten Gewerkschaftsmitglieder;<br />

• Beratung <strong>und</strong> Vertretung von Gewerkschaftsmitgliedern in arbeitsrechtlichen<br />

Fragen <strong>und</strong> vor dem Arbeitsgericht;<br />

• Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen für Gewerkschaftsmitglieder<br />

mit best<strong>im</strong>mten Aufgabenbereichen (z. B. Betriebsräte);<br />

• Mitwirkung bei der Rechtsprechung der Arbeits- <strong>und</strong> Sozialgerichte<br />

durch ihre Vertreter (Laienrichter);<br />

• Vertretung von Arbeitnehmerinteressen gegenüber politischen Organen,<br />

Verbänden <strong>und</strong> der Öffentlichkeit. So versuchen z. B. Gewerkschaften<br />

zu verhindern, dass Rationalisierungsmaßnahmen in den Betrieben zu<br />

einem sozialen Rückschritt für die Arbeitnehmer führen.<br />

Dachorganisation der Einzelgewerkschaften istder Deutsche Gewerkschaftsb<strong>und</strong><br />

(DGB), der 1949 gegründet wurde. Ziel der Gründung war es, eine wirkungsvolleEinheit<br />

zu schaffen, welche die gemeinsamen Interessen der Mitgliedergewerkschaften<br />

vertritt.<br />

Neben dem DGB bestehen einige andere Arbeitnehmerorganisationen, so<br />

z. B. der Deutsche Beamtenb<strong>und</strong> <strong>und</strong> der Christliche Gewerkschaftsb<strong>und</strong>.<br />

<strong>12</strong>.2 <strong>Organisation</strong>en der Arbeitgeber<br />

<strong>12</strong>.2.1 Die Industrie- <strong>und</strong> Handelsorganisation<br />

Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer (IHK)<br />

Für alle tätigen Gewerbebetriebe besteht eine Pflichtmitgliedschaft, soweit<br />

sie nicht von der Handwerksordnung erfasst werden.<br />

Aufgaben der IHK sind z. B.:<br />

• gemeinsame Interessen der Mitglieder vertreten;<br />

• Behörden durch Gutachten, Berichte <strong>und</strong> Vorschläge unterstützen;<br />

• Mitglieder in rechtlichen, wirtschaftlichen <strong>und</strong> finanziellen Fragen<br />

beraten;<br />

• Berufsausbildung, Umschulung <strong>und</strong> berufliche Fortbildung regeln<br />

<strong>und</strong> überwachen;<br />

• Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse führen.<br />

76

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!