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Bewertung Bewertung von Hochwasse von Hochwasserrisiko in der ...

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<strong>Bewertung</strong> <strong>von</strong> <strong>Hochwasse</strong>rrisiko <strong>in</strong> <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de Großenzersdorf<br />

bestehen muss, vermieden (vgl. MERZ, 2006). Risikoorientierte Bemessung<br />

kann man sich z.B. bei e<strong>in</strong>em <strong>Hochwasse</strong>rdamm vorstellen,<br />

dessen Kosten über die gesamte Lebensdauer m<strong>in</strong>imiert werden<br />

sollen. Diverse Bauvarianten ergeben unterschiedliche Bau-, Unterhaltungs-<br />

und Reparaturkosten. Das existierende, restliche<br />

<strong>Hochwasse</strong>rrisiko bei Vollendung e<strong>in</strong>er Variante, kann als Schadenserwartungswert,<br />

also als Produkt aus <strong>der</strong> Versagenswahrsche<strong>in</strong>lichkeit<br />

– <strong>der</strong> Wahrsche<strong>in</strong>lichkeit, dass <strong>der</strong> gebaute Damm e<strong>in</strong>em<br />

<strong>Hochwasse</strong>r nicht standhält – und den erwarteten Konsequenzen<br />

ausgedrückt werden (vgl. MERZ, 2006).<br />

8.2 Gefahrenzonenpläne<br />

Gefahrenzonenpläne s<strong>in</strong>d eigenständig o<strong>der</strong> im Rahmen <strong>von</strong><br />

schutzwasserbaulichen Konzepten erstellte Unterlagen über durch<br />

Überflutungen, Muren, o<strong>der</strong> Rutschungen gefährdete Gebiete.<br />

Gefahrenzonenpläne gelten <strong>in</strong> Österreich als Gutachten mit Prognosecharakter<br />

h<strong>in</strong>sichtlich objektiver Grundlagen für Schutzplanungen,<br />

und s<strong>in</strong>d <strong>von</strong> ortskundigen Personen zu erstellen, welche Aussagen<br />

über Art und Ausmaß <strong>der</strong> Gefährdung (Massenbewegung durch<br />

Wildbächen und Flüssen) treffen. Obwohl die Gefahrenzonenpläne<br />

des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Law<strong>in</strong>enverbauung<br />

(WLV) und <strong>der</strong> Bundeswasserbauverwaltung (BWV) im Detail unterschiedlich<br />

s<strong>in</strong>d, s<strong>in</strong>d die Kernaussagen die gleichen. In den roten<br />

Bereichen können erhebliche Zerstörungen durch Naturgefahren<br />

auftreten und s<strong>in</strong>d deshalb nicht als Bauland geeignet, <strong>in</strong> den gel-<br />

ben Gebieten (Gebots- und Vorsorgezone) s<strong>in</strong>d die Schadensausmaße<br />

weniger <strong>in</strong>tensiv zu erwarten.<br />

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