Uwe Eckardt: 400 Jahre Stadtrechte Elberfeld. - BGV-Wuppertal
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der Mark am 14. od er 1 8. März 1398 durch einen<br />
Pfeilschuss eine tödliche Verwundung. 6<br />
Die Ansiedlung, die im Schutze des Tafelhofes<br />
und dann der Burg ständig gewachsen<br />
war, wurde in einer Urkunde vom 4. November<br />
1420 erstmals ausdrücklich als „Freiheit“<br />
bezeichnet. Unter diesem Datum verständigten<br />
sich Adolf von Berg, Adolf von Kleve und<br />
Eberhard von Limburg darauf, Burg, Freiheit<br />
und Herrlichkeit unverzüglich einzunehmen<br />
und sie danach gegen eine an den bergischen<br />
Herzog zu leistende Zahlung von 2.000 Gulden<br />
als Pfand dem Herzog von Kleve zu übergeben.<br />
Es spricht für die offenbar strategische<br />
Bedeutung <strong>Elberfeld</strong>s, dass für einen späteren<br />
Zeitpunkt die Weitergabe des Pfandes an<br />
Eberhard von Limburg gegen Zahlung von<br />
dann 5.000 Gulden vorgesehen war. 7<br />
Der Plan gelangte nicht zur Ausführung. 8<br />
Die Rechtsverhältnisse blieben unübersichtlich.<br />
Die zahlreichen Fehden führten zu ständig neuen<br />
Bündnissen, an deren Zustandekommen sich<br />
auch der Kölner Erzbischof, der nach wie vor seine<br />
Rechte am <strong>Elberfeld</strong>er Besitz geltend machte,<br />
beteiligte. Die Inhaber des Pfandes <strong>Elberfeld</strong><br />
wechselten häufig, was im 14. und 15. Jahrhundert,<br />
in denen die mittelalterliche Pfandschaftspolitik<br />
ihren Höhepunkt erreichte, durchaus üblich<br />
war. 9 Bereits 1421 verzichtete Ritter Dietrich<br />
von der Reck zugunsten von Eberhard von Limburg<br />
auf „Schloss und Herrschaft“ <strong>Elberfeld</strong>.<br />
1425 beurkundeten Berndt Oevelacker, seine<br />
Frau und sein Sohn ihren Verzicht auf „Schloss<br />
und Herrschaft“ <strong>Elberfeld</strong> zugunsten von Adolf<br />
von Kleve. Schließlich verkauften laut Urkunde<br />
vom 12. November 1427 Adolf Quadde und seine<br />
Frau Metza von Elvervelde, Tochter des Johann<br />
Zobbe, „Schloss und Herrlichkeit“ <strong>Elberfeld</strong><br />
Adolf von Berg. 10 Dennoch verblieb nach<br />
dem damaligen Rechtsverständnis die Verfügungsgewalt<br />
an dem umstritten Besitz im <strong>Wuppertal</strong><br />
bei Eberhard von Limburg. 11 Dieser verpfändete<br />
<strong>Elberfeld</strong> 1428 an den westfälischen<br />
Adligen Lubbert von Galen zur Ablösung seiner<br />
Schuld von 3.000 Mark. Gleichzeitig setzte<br />
er Herzog Adolf von Berg und dessen Sohn Ruprecht<br />
zu Erben des Pfandbriefes ein.<br />
Mit Urkunde vom 31. Januar 1430 bekräftigte<br />
Adolf von Berg die Pfandschaft. Er bestätigte<br />
zugleich Lubbert von Galen als herzoglichen<br />
Amtmann und bewilligte ihm ohne<br />
Rechnungslegung die Hälfte aller Einkünfte.<br />
Damit verlor der Kölner Erzbischof, dessen<br />
Interessen an der Herrschaft <strong>Elberfeld</strong> bis<br />
dahin Wilhelm von Nesselrode vertreten hatte,<br />
endgültig seine seit Bestehen des Tafelhofes<br />
für sich beanspruchten Rechte. <strong>Elberfeld</strong><br />
blieb seitdem im alleinigen Besitz der Herzöge<br />
von Berg, wurde aber auch in der Folgezeit immer<br />
wieder als Pfand eingesetzt. Mit der Ernennung<br />
Lubberts von Galen zum bergischen<br />
Amtmann wurde die unter Gerhard I. (1348–<br />
1360) begonnene und der besseren Verwaltung<br />
dienende Aufteilung des Bergischen Landes<br />
in Ämter fortgesetzt. 12 Das neue Amt umfasste<br />
im wesentlichen den späteren Stadtkreis <strong>Elberfeld</strong><br />
unter Einschluss Cronenbergs und die<br />
die beiden Orte umgebenden Wälder.<br />
Die Quellen erlauben keine eindeutige Antwort<br />
auf die Frage, ob <strong>Elberfeld</strong> bereits 1420<br />
tatsächlich schon den Status einer „Freiheit“<br />
in Form einer einfachen bürgerlichen Selbstverwaltung<br />
mit Bürgermeister und Rat an der<br />
Spitze, vielleicht unter Einschluss des Marktrechts,<br />
erlangt hat oder nicht .13 Eine förmliche<br />
Erhebungsurkunde zur Freiheit, wie sie zum<br />
Beispiel für Mettmann überliefert ist, fehlt. 14<br />
Im Gegensatz zu Georg von Below, der eine<br />
Erhebung <strong>Elberfeld</strong>s zur Freiheit vor 1430<br />
für möglich hält, 15 geht Edmund Strutz davon<br />
aus, dass dieser Schritt erst zwischen 1430<br />
und 1444 erfolgt ist. 16 Dafür spricht, dass 1444<br />
zum ersten Mal Bürgermeister, Schöffen und<br />
Rat urkundlich erwähnt sind. 17<br />
Da die 1445 geschlossene Ehe des Herzogs<br />
Gerhard I. von Berg mit Sophia von Sachsen-<br />
Lauenburg zunächst kinderlos blieb, stellte der<br />
in große Finanznöte geratene Herzog in Form<br />
einer Verkaufsurkunde vom 12. März 1451 für<br />
seinen Todesfall dem Erzbischof Dietrich von<br />
Köln die Übergabe des Herzogtums Berg mit<br />
der Herrschaft Blankenberg, der Grafschaft<br />
Ravensberg sowie der Städte Sinzig und Remagen<br />
in Aussicht. Daraufhin leisteten die<br />
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