02.11.2013 Aufrufe

Uwe Eckardt: 400 Jahre Stadtrechte Elberfeld. - BGV-Wuppertal

Uwe Eckardt: 400 Jahre Stadtrechte Elberfeld. - BGV-Wuppertal

Uwe Eckardt: 400 Jahre Stadtrechte Elberfeld. - BGV-Wuppertal

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

der Mark am 14. od er 1 8. März 1398 durch einen<br />

Pfeilschuss eine tödliche Verwundung. 6<br />

Die Ansiedlung, die im Schutze des Tafelhofes<br />

und dann der Burg ständig gewachsen<br />

war, wurde in einer Urkunde vom 4. November<br />

1420 erstmals ausdrücklich als „Freiheit“<br />

bezeichnet. Unter diesem Datum verständigten<br />

sich Adolf von Berg, Adolf von Kleve und<br />

Eberhard von Limburg darauf, Burg, Freiheit<br />

und Herrlichkeit unverzüglich einzunehmen<br />

und sie danach gegen eine an den bergischen<br />

Herzog zu leistende Zahlung von 2.000 Gulden<br />

als Pfand dem Herzog von Kleve zu übergeben.<br />

Es spricht für die offenbar strategische<br />

Bedeutung <strong>Elberfeld</strong>s, dass für einen späteren<br />

Zeitpunkt die Weitergabe des Pfandes an<br />

Eberhard von Limburg gegen Zahlung von<br />

dann 5.000 Gulden vorgesehen war. 7<br />

Der Plan gelangte nicht zur Ausführung. 8<br />

Die Rechtsverhältnisse blieben unübersichtlich.<br />

Die zahlreichen Fehden führten zu ständig neuen<br />

Bündnissen, an deren Zustandekommen sich<br />

auch der Kölner Erzbischof, der nach wie vor seine<br />

Rechte am <strong>Elberfeld</strong>er Besitz geltend machte,<br />

beteiligte. Die Inhaber des Pfandes <strong>Elberfeld</strong><br />

wechselten häufig, was im 14. und 15. Jahrhundert,<br />

in denen die mittelalterliche Pfandschaftspolitik<br />

ihren Höhepunkt erreichte, durchaus üblich<br />

war. 9 Bereits 1421 verzichtete Ritter Dietrich<br />

von der Reck zugunsten von Eberhard von Limburg<br />

auf „Schloss und Herrschaft“ <strong>Elberfeld</strong>.<br />

1425 beurkundeten Berndt Oevelacker, seine<br />

Frau und sein Sohn ihren Verzicht auf „Schloss<br />

und Herrschaft“ <strong>Elberfeld</strong> zugunsten von Adolf<br />

von Kleve. Schließlich verkauften laut Urkunde<br />

vom 12. November 1427 Adolf Quadde und seine<br />

Frau Metza von Elvervelde, Tochter des Johann<br />

Zobbe, „Schloss und Herrlichkeit“ <strong>Elberfeld</strong><br />

Adolf von Berg. 10 Dennoch verblieb nach<br />

dem damaligen Rechtsverständnis die Verfügungsgewalt<br />

an dem umstritten Besitz im <strong>Wuppertal</strong><br />

bei Eberhard von Limburg. 11 Dieser verpfändete<br />

<strong>Elberfeld</strong> 1428 an den westfälischen<br />

Adligen Lubbert von Galen zur Ablösung seiner<br />

Schuld von 3.000 Mark. Gleichzeitig setzte<br />

er Herzog Adolf von Berg und dessen Sohn Ruprecht<br />

zu Erben des Pfandbriefes ein.<br />

Mit Urkunde vom 31. Januar 1430 bekräftigte<br />

Adolf von Berg die Pfandschaft. Er bestätigte<br />

zugleich Lubbert von Galen als herzoglichen<br />

Amtmann und bewilligte ihm ohne<br />

Rechnungslegung die Hälfte aller Einkünfte.<br />

Damit verlor der Kölner Erzbischof, dessen<br />

Interessen an der Herrschaft <strong>Elberfeld</strong> bis<br />

dahin Wilhelm von Nesselrode vertreten hatte,<br />

endgültig seine seit Bestehen des Tafelhofes<br />

für sich beanspruchten Rechte. <strong>Elberfeld</strong><br />

blieb seitdem im alleinigen Besitz der Herzöge<br />

von Berg, wurde aber auch in der Folgezeit immer<br />

wieder als Pfand eingesetzt. Mit der Ernennung<br />

Lubberts von Galen zum bergischen<br />

Amtmann wurde die unter Gerhard I. (1348–<br />

1360) begonnene und der besseren Verwaltung<br />

dienende Aufteilung des Bergischen Landes<br />

in Ämter fortgesetzt. 12 Das neue Amt umfasste<br />

im wesentlichen den späteren Stadtkreis <strong>Elberfeld</strong><br />

unter Einschluss Cronenbergs und die<br />

die beiden Orte umgebenden Wälder.<br />

Die Quellen erlauben keine eindeutige Antwort<br />

auf die Frage, ob <strong>Elberfeld</strong> bereits 1420<br />

tatsächlich schon den Status einer „Freiheit“<br />

in Form einer einfachen bürgerlichen Selbstverwaltung<br />

mit Bürgermeister und Rat an der<br />

Spitze, vielleicht unter Einschluss des Marktrechts,<br />

erlangt hat oder nicht .13 Eine förmliche<br />

Erhebungsurkunde zur Freiheit, wie sie zum<br />

Beispiel für Mettmann überliefert ist, fehlt. 14<br />

Im Gegensatz zu Georg von Below, der eine<br />

Erhebung <strong>Elberfeld</strong>s zur Freiheit vor 1430<br />

für möglich hält, 15 geht Edmund Strutz davon<br />

aus, dass dieser Schritt erst zwischen 1430<br />

und 1444 erfolgt ist. 16 Dafür spricht, dass 1444<br />

zum ersten Mal Bürgermeister, Schöffen und<br />

Rat urkundlich erwähnt sind. 17<br />

Da die 1445 geschlossene Ehe des Herzogs<br />

Gerhard I. von Berg mit Sophia von Sachsen-<br />

Lauenburg zunächst kinderlos blieb, stellte der<br />

in große Finanznöte geratene Herzog in Form<br />

einer Verkaufsurkunde vom 12. März 1451 für<br />

seinen Todesfall dem Erzbischof Dietrich von<br />

Köln die Übergabe des Herzogtums Berg mit<br />

der Herrschaft Blankenberg, der Grafschaft<br />

Ravensberg sowie der Städte Sinzig und Remagen<br />

in Aussicht. Daraufhin leisteten die<br />

2

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!