Uwe Eckardt: 400 Jahre Stadtrechte Elberfeld. - BGV-Wuppertal
Uwe Eckardt: 400 Jahre Stadtrechte Elberfeld. - BGV-Wuppertal
Uwe Eckardt: 400 Jahre Stadtrechte Elberfeld. - BGV-Wuppertal
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
III.<br />
Neue Befestigungsarbeiten waren jedoch<br />
an die Zustimmung des Landesherrn gebunden<br />
und die Genehmigung hierfür erfolgte zumeist<br />
in Verbindung mit einem Stadtrechtsprivileg.<br />
Das Herzogtum Berg – und damit auch <strong>Elberfeld</strong><br />
– wurde seit 1539 von Herzog Wilhelm V.,<br />
dem Reichen, regiert. Die vereinigten Herzogtümer<br />
Jülich, Kleve und Berg in Verbindung<br />
mit den Grafschaften Mark und Ravensberg<br />
spielten als „Land im Mittelpunkt der Mächte“<br />
eine wichtige Rolle in der Reichs- und europäischen<br />
Politik. Die ersten dunklen Wolken zogen<br />
allerdings auf, als Herzog Wilhelm 1566 einen<br />
Schlaganfall erlitt. Hinzu kam eine heimtückische<br />
Geisteskrankheit. Nicht erst seit dieser Zeit<br />
wurden für den Erbfall kaiserliche Privilegien<br />
erteilt sowie in unterschiedlichsten Koalitionen<br />
Absprachen getroffen und Bündnisse geschlossen.<br />
26 Die niederrheinische Frage beschäftigte,<br />
auch und gerade wegen der schwierigen konfessionellen<br />
Verhältnisse, nach und nach die europäischen<br />
Kabinette, sie ging sozusagen in der<br />
europäischen Politik auf. 27<br />
Herzog Johann Wilhelm I., der einzige<br />
Sohn Wilhelms des Reichen, ursprünglich<br />
zum Geistlichen bestimmt, hatte nach dem<br />
Tode seines Bruders Karl Friedrich (1575) die<br />
Erbfolge 1592 angetreten. Früh zeigten sich<br />
auch bei ihm Anzeichen von Geisteskrankheit.<br />
Die 1585 geschlossene Ehe mit der Markgräfin<br />
Jakobe von Baden blieb kinderlos. Die Ermordung<br />
der Markgräfin 1597, 28 die politischen<br />
Einfluss zu gewinnen versucht hatte, war ein<br />
Vorzeichen für das Auseinanderbrechen des<br />
niederrheinisch-bergischen Herrschaftsgebietes<br />
innerhalb weniger <strong>Jahre</strong>. Als Johann Wilhelm,<br />
dessen zweite Ehe mit Antoinette von<br />
Lothringen ebenfalls kinderlos geblieben war,<br />
am 25. März 1609 schließlich starb, brach der<br />
als „Jülich-klevischer Erbfolgestreit“ (1609–<br />
1672) bezeichnete Machtkampf offen aus. Die<br />
mit dem Erbfolgestreit verbundenen politischen<br />
und kriegerischen Auseinandersetzungen<br />
wirkten „wie ein kleines Vorspiel zum<br />
30jährigen Krieg, dessen Mächtekonstellation<br />
(Spanien, Österreich und die Liga gegen Holland,<br />
Frankreich und die deutschen Protestanten)<br />
bereits im Hintergrund sichtbar wurde“. 29<br />
Herzog Johann Wilhelm hatte vier Schwestern<br />
(Marie Eleonore, Anna, Magdalene und<br />
Sibylle), die mit Angehörigen der Häuser<br />
Preußen (Albrecht Friedrich), Pfalz-Neuburg<br />
(Philipp Ludwig), Pfalz-Zweibrücken (Johann)<br />
und Burgau (Karl) verheiratet waren. Diese<br />
Häuser erhoben nun unter Berufung auf mehrere<br />
Privilegien, die die Unteilbarkeit der Lande<br />
und die weibliche Erbfolge beim Erlöschen<br />
des Mannesstammes zugesichert hatten, sowie<br />
auf die bei den Heiraten der Schwestern abgeschlossenen<br />
Eheverträge, Erbansprüche. Hinzu<br />
kamen Forderungen, die Kursachsen aus einem<br />
alten Vertrag ableitete. 30 Vgl. Verwandtschaftstafel<br />
am Schluss der Anmerkungen.<br />
Auch dem Grenznachbarn und Kaiser Rudolf<br />
II. war es keineswegs gleichgültig, ob sich<br />
im Herzogtum katholische oder protestantische<br />
Erben durchsetzten. Ihm stand zudem<br />
das Recht der Sequestration zu, das heißt das<br />
Recht, die umstrittenen Länder zugunsten des<br />
Reiches einzuziehen und an einen Herrscher<br />
seiner Wahl als Lehen wieder zu vergeben.<br />
Der Kaiser fand jedoch zunächst nicht die Zeit<br />
und die passende Gelegenheit zum Eingreifen.<br />
Die Situation wurde zusätzlich dadurch kompliziert,<br />
dass auch außerdeutsche Mächte ein<br />
Mitspracherecht bei der Lösung dieses Erbfolgestreits<br />
für sich beanspruchten. Rom und die<br />
spanischen Niederlande sprachen sich für einen<br />
katholischen Nachfolger aus, die Generalstaaten<br />
votierten natürlich umgekehrt für einen<br />
protestantischen Herrscher. Nicht nur Rudolf<br />
II., sondern auch sein Vetter Ferdinand II., der<br />
als König von Böhmen sowie als deutscher<br />
König und Kaiser später eine zentrale Rolle im<br />
Dreißigjährigen Krieg spielte, erstrebten eine<br />
Nachfolge, die den habsburgischen Einfluss<br />
im Nordwesten des Reiches vergrößerte. Diesem<br />
Bestreben wiederum standen die französischen<br />
Interessen entgegen, weshalb Heinrich<br />
IV. von Frankreich selbst die Möglichkeit eines<br />
Krieges in Kauf nahm, um die Habsburger<br />
von den niederrheinischen Territorien fernzuhalten.<br />
5