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Uwe Eckardt: 400 Jahre Stadtrechte Elberfeld. - BGV-Wuppertal

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ergischen Ämter und Städte dem Kölner Erzbischof<br />

die Eventualhuldigung. Am 15. Mai<br />

1451 huldigten auch die Freiheiten <strong>Elberfeld</strong><br />

und Mettmann für den Erbfall. Nachdem aus<br />

der Ehe Gerhards von Berg doch noch erbberichtigte<br />

Söhne hervorgegangen waren, verzichtete<br />

1469 Ruprecht von der Pfalz, der 1463<br />

als Dietrichs Nachfolger zum Kölner Erzbischof<br />

gewählt worden war, gegen die Zahlung<br />

von 45.000 Gulden auf alle aus dem Vertrag<br />

von 1451 abgeleiteten Ansprüche.<br />

Während in der 2. Hälfte des 15. Jahrhunderts<br />

Angehörige des adligen Geschlechtes<br />

Nesselrode Amt und Pfandschaft <strong>Elberfeld</strong><br />

in einer Hand vereinigten und ihren Einfluss<br />

durch den Erwerb weiterer Besitzungen und<br />

Rechte vergrößerten, bahnte sich aufgrund der<br />

guten Beziehungen zwischen Wilhelm II. von<br />

Berg, der keine männlichen Nachkommen hatte,<br />

und Johann II. von Kleve die Vereinigung<br />

der Herzogtümer Jülich-Berg und Kleve-Mark<br />

an. In zwei Urkunden vom 25. November 1496<br />

wurde die Verbindung beider Herrschaftskomplexe<br />

vertraglich geregelt und durch die<br />

gemeinsame Heiratsabsprache, die das Verlöbnis<br />

und das Eheversprechen der fünf <strong>Jahre</strong><br />

alten Maria von Jülich-Berg mit dem nur<br />

ein Jahr älteren Johann von Kleve-Mark beinhaltete,<br />

zusätzlich bekräftigt. Für die feierliche<br />

Verlobungszeremonie, wie sie das von<br />

dem Düsseldorfer Maler Claus Meyer zu Beginn<br />

des 20. Jahrhunderts auf Schloss Burg<br />

geschaffene Wandgemälde zeigt, gibt es keine<br />

Quellenzeugnisse. 18 Die Hochzeit fand dann<br />

am 1. Oktober 1510 in prunkvollem Rahmen<br />

in Düsseldorf statt.<br />

Nach dem Tode Wilhelms von Berg 1511<br />

trat Johann III. von Kleve die vereinbarte Erbfolge<br />

im Herzogtum Jülich-Berg an. Seit 1521<br />

– sein Vater Johann II. starb am 15. Januar<br />

1521 – vereinigte er die Herzogtümer Jülich,<br />

Berg und Kleve sowie die Grafschaften Mark<br />

und Ravensberg in einer Hand. Dieser fünfgliedrige<br />

Herrschaftskomplex gewann zwar<br />

aufgrund seiner Größe, seiner wirtschaftlichen<br />

Stärke, und seiner Lage als „Land im<br />

Mittelpunkt der Mächte“ an politischer Bedeutung,<br />

hatte jedoch letztendlich nicht die Kraft,<br />

gegen den Widerstand Habsburg zur führenden<br />

Macht im Nordwesten des Reichs aufzusteigen.<br />

Der Versuch, durch eine vermeintlich<br />

ausgeklügelte Bündnispolitik die Erbansprüche<br />

auf das Herzogtum Geldern durchzusetzen<br />

und damit das fehlende Verbindungsstück<br />

zwischen Kleve und Jülich hinzuzugewinnen,<br />

scheiterte im „Geldrischen Erbfolgestreit“<br />

(1538–1543) kläglich. In raschem Kriegszug<br />

eroberten die kaiserlichen Truppen die Festungen<br />

Düren, Jülich und Roermond. Darauf<br />

hin unterwarf sich Herzog Wilhelm V., der<br />

1539 auf seinen Vater Johann III. gefolgt war,<br />

in „Trauerkleidern“ und mit Fußfall am 3. September<br />

1543 in Venlo Kaiser Karl V. Der Herzog<br />

wurde mit Vertrag dazu gezwungen, nicht<br />

nur dem Kaiser Geldern zu überlassen, sondern<br />

auch die Reformation in seinen Erblanden<br />

rückgängig zu machen.<br />

II.<br />

Die um 1500 günstigen politischen und<br />

wirtschaftlichen Rahmenbedingungen kamen<br />

auch dem <strong>Wuppertal</strong> zugute. Hier hatte sich,<br />

begünstigt durch den vorhandenen Wasserreichtum<br />

und das besonders kalkarme Wasser<br />

der Wupper, aus der bis dahin vorherrschenden<br />

bäuerlichen Hauswirtschaft die Bleicherei<br />

als eigenständiger Gewerbezweig entwickelt.<br />

Hinzu kamen die Veredelung mit den<br />

vornehmlich aus den Flachsanbaugebieten der<br />

näheren und weiteren Umgebung bezogenen<br />

Rohprodukten und der Handel mit den Fertigfabrikaten.<br />

19 Der Bedeutung des neuen Gewerbes<br />

trug Herzog Johann III. Rechnung. Weil<br />

vermutlich wirtschaftliche Schwierigkeiten<br />

aufgetreten waren, verlieh er gegen die Zahlung<br />

von 861 Goldgulden mit der am 29. April<br />

1527 ausgestellten „Garnnahrung“ den Bleichern<br />

in <strong>Elberfeld</strong> und Barmen das alleinige<br />

Recht zum Bleichen und Zwirnen des Garns<br />

im Herzogtum. Das Privileg, das nicht nur die<br />

gewerbliche Tätigkeit sicherte, sondern zugleich<br />

die Voraussetzung für die spätere industrielle<br />

Fortentwicklung bildete, richtete<br />

sich an die „Eingesessenen und unterthanen<br />

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