Uwe Eckardt: 400 Jahre Stadtrechte Elberfeld. - BGV-Wuppertal
Uwe Eckardt: 400 Jahre Stadtrechte Elberfeld. - BGV-Wuppertal
Uwe Eckardt: 400 Jahre Stadtrechte Elberfeld. - BGV-Wuppertal
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
ergischen Ämter und Städte dem Kölner Erzbischof<br />
die Eventualhuldigung. Am 15. Mai<br />
1451 huldigten auch die Freiheiten <strong>Elberfeld</strong><br />
und Mettmann für den Erbfall. Nachdem aus<br />
der Ehe Gerhards von Berg doch noch erbberichtigte<br />
Söhne hervorgegangen waren, verzichtete<br />
1469 Ruprecht von der Pfalz, der 1463<br />
als Dietrichs Nachfolger zum Kölner Erzbischof<br />
gewählt worden war, gegen die Zahlung<br />
von 45.000 Gulden auf alle aus dem Vertrag<br />
von 1451 abgeleiteten Ansprüche.<br />
Während in der 2. Hälfte des 15. Jahrhunderts<br />
Angehörige des adligen Geschlechtes<br />
Nesselrode Amt und Pfandschaft <strong>Elberfeld</strong><br />
in einer Hand vereinigten und ihren Einfluss<br />
durch den Erwerb weiterer Besitzungen und<br />
Rechte vergrößerten, bahnte sich aufgrund der<br />
guten Beziehungen zwischen Wilhelm II. von<br />
Berg, der keine männlichen Nachkommen hatte,<br />
und Johann II. von Kleve die Vereinigung<br />
der Herzogtümer Jülich-Berg und Kleve-Mark<br />
an. In zwei Urkunden vom 25. November 1496<br />
wurde die Verbindung beider Herrschaftskomplexe<br />
vertraglich geregelt und durch die<br />
gemeinsame Heiratsabsprache, die das Verlöbnis<br />
und das Eheversprechen der fünf <strong>Jahre</strong><br />
alten Maria von Jülich-Berg mit dem nur<br />
ein Jahr älteren Johann von Kleve-Mark beinhaltete,<br />
zusätzlich bekräftigt. Für die feierliche<br />
Verlobungszeremonie, wie sie das von<br />
dem Düsseldorfer Maler Claus Meyer zu Beginn<br />
des 20. Jahrhunderts auf Schloss Burg<br />
geschaffene Wandgemälde zeigt, gibt es keine<br />
Quellenzeugnisse. 18 Die Hochzeit fand dann<br />
am 1. Oktober 1510 in prunkvollem Rahmen<br />
in Düsseldorf statt.<br />
Nach dem Tode Wilhelms von Berg 1511<br />
trat Johann III. von Kleve die vereinbarte Erbfolge<br />
im Herzogtum Jülich-Berg an. Seit 1521<br />
– sein Vater Johann II. starb am 15. Januar<br />
1521 – vereinigte er die Herzogtümer Jülich,<br />
Berg und Kleve sowie die Grafschaften Mark<br />
und Ravensberg in einer Hand. Dieser fünfgliedrige<br />
Herrschaftskomplex gewann zwar<br />
aufgrund seiner Größe, seiner wirtschaftlichen<br />
Stärke, und seiner Lage als „Land im<br />
Mittelpunkt der Mächte“ an politischer Bedeutung,<br />
hatte jedoch letztendlich nicht die Kraft,<br />
gegen den Widerstand Habsburg zur führenden<br />
Macht im Nordwesten des Reichs aufzusteigen.<br />
Der Versuch, durch eine vermeintlich<br />
ausgeklügelte Bündnispolitik die Erbansprüche<br />
auf das Herzogtum Geldern durchzusetzen<br />
und damit das fehlende Verbindungsstück<br />
zwischen Kleve und Jülich hinzuzugewinnen,<br />
scheiterte im „Geldrischen Erbfolgestreit“<br />
(1538–1543) kläglich. In raschem Kriegszug<br />
eroberten die kaiserlichen Truppen die Festungen<br />
Düren, Jülich und Roermond. Darauf<br />
hin unterwarf sich Herzog Wilhelm V., der<br />
1539 auf seinen Vater Johann III. gefolgt war,<br />
in „Trauerkleidern“ und mit Fußfall am 3. September<br />
1543 in Venlo Kaiser Karl V. Der Herzog<br />
wurde mit Vertrag dazu gezwungen, nicht<br />
nur dem Kaiser Geldern zu überlassen, sondern<br />
auch die Reformation in seinen Erblanden<br />
rückgängig zu machen.<br />
II.<br />
Die um 1500 günstigen politischen und<br />
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen kamen<br />
auch dem <strong>Wuppertal</strong> zugute. Hier hatte sich,<br />
begünstigt durch den vorhandenen Wasserreichtum<br />
und das besonders kalkarme Wasser<br />
der Wupper, aus der bis dahin vorherrschenden<br />
bäuerlichen Hauswirtschaft die Bleicherei<br />
als eigenständiger Gewerbezweig entwickelt.<br />
Hinzu kamen die Veredelung mit den<br />
vornehmlich aus den Flachsanbaugebieten der<br />
näheren und weiteren Umgebung bezogenen<br />
Rohprodukten und der Handel mit den Fertigfabrikaten.<br />
19 Der Bedeutung des neuen Gewerbes<br />
trug Herzog Johann III. Rechnung. Weil<br />
vermutlich wirtschaftliche Schwierigkeiten<br />
aufgetreten waren, verlieh er gegen die Zahlung<br />
von 861 Goldgulden mit der am 29. April<br />
1527 ausgestellten „Garnnahrung“ den Bleichern<br />
in <strong>Elberfeld</strong> und Barmen das alleinige<br />
Recht zum Bleichen und Zwirnen des Garns<br />
im Herzogtum. Das Privileg, das nicht nur die<br />
gewerbliche Tätigkeit sicherte, sondern zugleich<br />
die Voraussetzung für die spätere industrielle<br />
Fortentwicklung bildete, richtete<br />
sich an die „Eingesessenen und unterthanen<br />
3