und Hochbauverwaltung Baden-Württemberg 2011
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B<strong>und</strong>esbau <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />
Erläuterungen zur Schlussbilanz <strong>2011</strong><br />
Allgemeine Erläuterungen<br />
Der Jahresabschluss zum 31.12.<strong>2011</strong> erfolgt<br />
gemäß § 74 Landeshaushaltsordnung (LHO)<br />
nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches.<br />
Sofern landesrechtliche Regelungen<br />
vom Handelsrecht abweichende Bestimmungen<br />
enthalten, werden diese berücksichtigt.<br />
Für die Gliederung der Gewinn-<strong>und</strong>-Verlust-<br />
Rechnung wird das Gesamtkostenverfahren<br />
gewählt.<br />
Nach dem am 01.07.1953 in Kraft getretenen<br />
Verwaltungsabkommen erstattet der B<strong>und</strong><br />
dem Landesbetrieb B<strong>und</strong>esbau die durch die<br />
Organleihe entstandenen Kosten. Die jährliche<br />
Abrechnung mit dem B<strong>und</strong> erfolgt auf<br />
der Basis einer Einnahme-Ausgaben-Rechnung.<br />
Dies bedeutet, dass die Gewinn-<strong>und</strong>-<br />
Verlust-Rechnung nur die Gr<strong>und</strong>lage der<br />
Abrechnung bildet, der Abrechnungsbetrag<br />
jedoch nicht mit dem GuV-Ergebnis übereinstimmt,<br />
sondern nur daraus abgeleitet wird.<br />
Bilanzierungs- <strong>und</strong><br />
Bewertungsmethoden<br />
Aktiva<br />
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände<br />
werden zu Anschaffungskosten<br />
erfasst <strong>und</strong> linear über ihre Nutzungsdauer<br />
planmäßig abgeschrieben. Bei der<br />
Festlegung der Nutzungsdauer für abnutzbare<br />
Vermögensgegenstände wird die landeseinheitliche<br />
<strong>und</strong> vom Ministerium für Finanzen<br />
<strong>und</strong> Wirtschaft bekannt gemachte Nutzungsdauertabelle<br />
zugr<strong>und</strong>e gelegt.<br />
Entgeltlich erworbene geringwertige Wirtschaftsgüter<br />
(GWG) der immateriellen<br />
Vermögensgegenstände werden im Zugangsjahr<br />
vollständig abgeschrieben.<br />
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- /<br />
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger<br />
linearer Abschreibungen bewertet. Den<br />
planmäßigen Abschreibungen liegt die vom<br />
Ministerium für Finanzen <strong>und</strong> Wirtschaft<br />
bekannt gemachte Nutzungsdauertabelle<br />
zugr<strong>und</strong>e.<br />
Die geringwertigen Wirtschaftsgüter des<br />
Sachanlagevermögens werden im Zugangsjahr<br />
vollständig abgeschrieben.<br />
Vorräte werden unter Berücksichtigung des<br />
Niederstwertprinzips zu Anschaffungskosten<br />
bilanziert.<br />
Forderungen <strong>und</strong> sonstige Vermögensgegenstände<br />
werden zum Nennwert bilanziert.<br />
Liquide Mittel werden zum Nennwert angesetzt.<br />
Passiva<br />
Rückstellungen werden nach vernünftiger<br />
kaufmännischer Beurteilung in Höhe der<br />
wahrscheinlichen Inanspruchnahme gebildet.<br />
Eine Rückstellung für Verpflichtungen aus<br />
Beamtenpensionen wird aufgr<strong>und</strong> der Vorgaben<br />
des Ministeriums für Finanzen <strong>und</strong><br />
Wirtschafts nicht gebildet. Der Landesbetrieb<br />
wird nach § 26 LHO durch die Zahlung eines<br />
Versorgungszuschlags von den entsprechenden<br />
Verpflichtungen befreit. Es handelt sich<br />
hierbei um 30 Prozent der ruhegehaltsfähigen<br />
Dienstbezüge der planmäßigen Beamten als<br />
Versorgungszuschlag.<br />
Die Verbindlichkeiten werden zum Rückzahlungsbetrag<br />
angesetzt.<br />
Anlagevermögen<br />
Die Entwicklung der Anlageposten ergibt<br />
sich aus dem Anlagengitter.<br />
Bei der Anlagenklasse „AiB – Immaterielles<br />
Anlagevermögen“ handelt es sich um<br />
die Projektmanagementsoftware <strong>und</strong> das<br />
Programm „Leistungsbezogene Projektbewertung“.<br />
Beide befinden sich in der Entwicklung,<br />
die Fertigstellung ist jeweils für das Jahr<br />
2012 geplant.