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und Hochbauverwaltung Baden-Württemberg 2011

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B<strong>und</strong>esbau <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

Erläuterungen zur Schlussbilanz <strong>2011</strong><br />

Allgemeine Erläuterungen<br />

Der Jahresabschluss zum 31.12.<strong>2011</strong> erfolgt<br />

gemäß § 74 Landeshaushaltsordnung (LHO)<br />

nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches.<br />

Sofern landesrechtliche Regelungen<br />

vom Handelsrecht abweichende Bestimmungen<br />

enthalten, werden diese berücksichtigt.<br />

Für die Gliederung der Gewinn-<strong>und</strong>-Verlust-<br />

Rechnung wird das Gesamtkostenverfahren<br />

gewählt.<br />

Nach dem am 01.07.1953 in Kraft getretenen<br />

Verwaltungsabkommen erstattet der B<strong>und</strong><br />

dem Landesbetrieb B<strong>und</strong>esbau die durch die<br />

Organleihe entstandenen Kosten. Die jährliche<br />

Abrechnung mit dem B<strong>und</strong> erfolgt auf<br />

der Basis einer Einnahme-Ausgaben-Rechnung.<br />

Dies bedeutet, dass die Gewinn-<strong>und</strong>-<br />

Verlust-Rechnung nur die Gr<strong>und</strong>lage der<br />

Abrechnung bildet, der Abrechnungsbetrag<br />

jedoch nicht mit dem GuV-Ergebnis übereinstimmt,<br />

sondern nur daraus abgeleitet wird.<br />

Bilanzierungs- <strong>und</strong><br />

Bewertungsmethoden<br />

Aktiva<br />

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände<br />

werden zu Anschaffungskosten<br />

erfasst <strong>und</strong> linear über ihre Nutzungsdauer<br />

planmäßig abgeschrieben. Bei der<br />

Festlegung der Nutzungsdauer für abnutzbare<br />

Vermögensgegenstände wird die landeseinheitliche<br />

<strong>und</strong> vom Ministerium für Finanzen<br />

<strong>und</strong> Wirtschaft bekannt gemachte Nutzungsdauertabelle<br />

zugr<strong>und</strong>e gelegt.<br />

Entgeltlich erworbene geringwertige Wirtschaftsgüter<br />

(GWG) der immateriellen<br />

Vermögensgegenstände werden im Zugangsjahr<br />

vollständig abgeschrieben.<br />

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- /<br />

Herstellungskosten abzüglich planmäßiger<br />

linearer Abschreibungen bewertet. Den<br />

planmäßigen Abschreibungen liegt die vom<br />

Ministerium für Finanzen <strong>und</strong> Wirtschaft<br />

bekannt gemachte Nutzungsdauertabelle<br />

zugr<strong>und</strong>e.<br />

Die geringwertigen Wirtschaftsgüter des<br />

Sachanlagevermögens werden im Zugangsjahr<br />

vollständig abgeschrieben.<br />

Vorräte werden unter Berücksichtigung des<br />

Niederstwertprinzips zu Anschaffungskosten<br />

bilanziert.<br />

Forderungen <strong>und</strong> sonstige Vermögensgegenstände<br />

werden zum Nennwert bilanziert.<br />

Liquide Mittel werden zum Nennwert angesetzt.<br />

Passiva<br />

Rückstellungen werden nach vernünftiger<br />

kaufmännischer Beurteilung in Höhe der<br />

wahrscheinlichen Inanspruchnahme gebildet.<br />

Eine Rückstellung für Verpflichtungen aus<br />

Beamtenpensionen wird aufgr<strong>und</strong> der Vorgaben<br />

des Ministeriums für Finanzen <strong>und</strong><br />

Wirtschafts nicht gebildet. Der Landesbetrieb<br />

wird nach § 26 LHO durch die Zahlung eines<br />

Versorgungszuschlags von den entsprechenden<br />

Verpflichtungen befreit. Es handelt sich<br />

hierbei um 30 Prozent der ruhegehaltsfähigen<br />

Dienstbezüge der planmäßigen Beamten als<br />

Versorgungszuschlag.<br />

Die Verbindlichkeiten werden zum Rückzahlungsbetrag<br />

angesetzt.<br />

Anlagevermögen<br />

Die Entwicklung der Anlageposten ergibt<br />

sich aus dem Anlagengitter.<br />

Bei der Anlagenklasse „AiB – Immaterielles<br />

Anlagevermögen“ handelt es sich um<br />

die Projektmanagementsoftware <strong>und</strong> das<br />

Programm „Leistungsbezogene Projektbewertung“.<br />

Beide befinden sich in der Entwicklung,<br />

die Fertigstellung ist jeweils für das Jahr<br />

2012 geplant.

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