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Wasserknappheit Falsche Medizin Kulturhauptstadt Amerikas 2010

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Taíno-Originale beschlagnahmt<br />

Stück hat Wert von halber Million Euro / Strenge Gesetze<br />

Wie erst jetzt bekannt<br />

wurde, beschlagnahmte<br />

der<br />

französische Zoll<br />

in Paris Mitte letzten<br />

Jahres mehrere<br />

Originale<br />

präkolumbianischer<br />

Kunst der<br />

Ureinwohner der<br />

Dominikanischen<br />

Republik, der Taínos,<br />

die an die<br />

Adresse einer nicht existierenden Kunsthandlung<br />

in Paris gehen sollten. Das wertvollste<br />

Stück, ein so genannter Trigonolith,<br />

ein bearbeiteter Stein in Dreiecksform mit<br />

drei Gesichtern, habe einen Schätzwert von<br />

einer halben Million Euro. Der oben abgebildte<br />

Trigonolith ist ein Ausstellungsstück<br />

aus dem Naturgeschichtlichen Museum in<br />

Paris, nicht das beschlagnahmte Objekt.<br />

Das Teil war bei einer Lieferung von vier<br />

Kisten mit Kunstobjekten, die aus Samaná<br />

an eine Kunsthandlung in Paris geschickt<br />

wurde, das es gar nicht gibt. Bei der Untersuchung<br />

des Zolls wurden 200 Objekte<br />

gefunden, die zur Analyse an das Naturgeschichtliche<br />

Museum in Paris geschickt<br />

wurden. In der Abteilung für Prähistorie<br />

identifizierte man 34 als Originale.<br />

Letzten November informierte man dann<br />

die dominikanische Abteilung in der Unesco<br />

über den Fund. Nun sollen die Teile an das<br />

Museo del Hombre Dominicano gehen.<br />

An dieses Museum gingen schon in vergangenen<br />

Jahren konfiszierte Schmuggelstücke,<br />

zum Besipiel 1993 ein aus Manatí-Knochen<br />

(Seekuh) geschnitztes Gefäß in menschlicher<br />

Form aus den<br />

USA, 1996 drei weitere<br />

Gefäße ebenfalls<br />

aus den USA. 2004<br />

und 2005 holte man<br />

aus verschiedenen<br />

Ländern insgesamt<br />

rund 100 weitere Objekte<br />

der Taíno-Kultur<br />

zurück ins Land.<br />

Nach dominikanischem<br />

Gesetz ist es<br />

verboten, Objekte mit<br />

kulturhistorischer Bedeutung ohne Erlaubnis<br />

aus dem Land zu bringen. Die Verfassung<br />

sagt, “jeder künstlerische oder historische<br />

Schatz des Landes, unabhängig wer der<br />

Eigentümer ist, ist Teil des nationalen kulturellen<br />

Erbes der Nation und steht unter dem<br />

Schutz des Staates”.<br />

Das Gestz 41-00, Paragraf 1, Artikel 47<br />

bestimmt: “Die Ausfuhr eines jeglichen Stückes,<br />

das als Teil des nationalen Kulturerbes<br />

eingeschätzt wird, bedarf einer vorigen<br />

Erlaubnis des Staatssekretariats für Kultur. Im<br />

Fall der illegalen Ausfuhr oder Aneignung<br />

wird das Gut beschlagnahmt und an das<br />

Staatssekretariat für Kultur übergeben.”<br />

Unterdessen hat Frankreich die Dominikanische<br />

Republik aufgefordert, einen Antrag<br />

auf Rückführung der Kulturgüter zu stellen,<br />

weil das bislang noch nicht geschehen ist.

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