Vollständiger Text - Kontrollamt der Stadt Wien
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KA - K-11/10 Seite 2 von 117<br />
KURZFASSUNG<br />
Das <strong>Kontrollamt</strong> unterzog aus Anlass eines Ersuchens gem. § 73 Abs. 6a <strong>der</strong> WStV<br />
den Einsatz von Leiharbeitskräften im KAV einer Prüfung.<br />
Im Zuge <strong>der</strong> Einschau wurde festgestellt, dass <strong>der</strong> Einsatz von Leiharbeitskräften vor<br />
allem im Allgemeinen Krankenhaus <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wien</strong> - Medizinischer Universitätscampus<br />
eine relevante Größenordnung erreichte, weshalb das <strong>Kontrollamt</strong> darauf hinwies,<br />
sämtliche weiteren Personaldispositionen ergebnisoffen hinsichtlich <strong>der</strong> Bedeckung<br />
durch Eigenpersonal, Leiharbeitskräfte o<strong>der</strong> Dienstleistungsfremdvergabe anzudenken<br />
und allfällige diesbezügliche Festlegungen erst nach entsprechenden Personalbedarfsanalysen<br />
und auf Basis durchgängiger Kostenvergleichsrechnungen vorzunehmen.<br />
Ein konkretes Vergabeverfahren mit seinen aus Sicht des <strong>Kontrollamt</strong>es eng gefassten<br />
Eignungs- und Zuschlagskriterien wurde im weiteren Verfahrensablauf bestandsfest<br />
und bildete die Grundlage für die Auftragserteilung an die Bestbieterin. Ein gegen Ende<br />
des Vergabeverfahrens bei <strong>der</strong> Unternehmung "<strong>Wien</strong>er Krankenanstaltenverbund" eingelangter<br />
anonymer Hinweis führte zur Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen, die bis<br />
zum Ende <strong>der</strong> Einschautätigkeit noch nicht abgeschlossen waren. Die bei <strong>der</strong> Unternehmung<br />
"<strong>Wien</strong>er Krankenanstaltenverbund" in diesem Zusammenhang gesetzten<br />
Maßnahmen waren als zweckmäßig einzustufen.