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Vollständiger Text - Kontrollamt der Stadt Wien

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KA - K-11/10 Seite 2 von 117<br />

KURZFASSUNG<br />

Das <strong>Kontrollamt</strong> unterzog aus Anlass eines Ersuchens gem. § 73 Abs. 6a <strong>der</strong> WStV<br />

den Einsatz von Leiharbeitskräften im KAV einer Prüfung.<br />

Im Zuge <strong>der</strong> Einschau wurde festgestellt, dass <strong>der</strong> Einsatz von Leiharbeitskräften vor<br />

allem im Allgemeinen Krankenhaus <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wien</strong> - Medizinischer Universitätscampus<br />

eine relevante Größenordnung erreichte, weshalb das <strong>Kontrollamt</strong> darauf hinwies,<br />

sämtliche weiteren Personaldispositionen ergebnisoffen hinsichtlich <strong>der</strong> Bedeckung<br />

durch Eigenpersonal, Leiharbeitskräfte o<strong>der</strong> Dienstleistungsfremdvergabe anzudenken<br />

und allfällige diesbezügliche Festlegungen erst nach entsprechenden Personalbedarfsanalysen<br />

und auf Basis durchgängiger Kostenvergleichsrechnungen vorzunehmen.<br />

Ein konkretes Vergabeverfahren mit seinen aus Sicht des <strong>Kontrollamt</strong>es eng gefassten<br />

Eignungs- und Zuschlagskriterien wurde im weiteren Verfahrensablauf bestandsfest<br />

und bildete die Grundlage für die Auftragserteilung an die Bestbieterin. Ein gegen Ende<br />

des Vergabeverfahrens bei <strong>der</strong> Unternehmung "<strong>Wien</strong>er Krankenanstaltenverbund" eingelangter<br />

anonymer Hinweis führte zur Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen, die bis<br />

zum Ende <strong>der</strong> Einschautätigkeit noch nicht abgeschlossen waren. Die bei <strong>der</strong> Unternehmung<br />

"<strong>Wien</strong>er Krankenanstaltenverbund" in diesem Zusammenhang gesetzten<br />

Maßnahmen waren als zweckmäßig einzustufen.

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