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Vollständiger Text - Kontrollamt der Stadt Wien

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KA - K-11/10 Seite 38 von 117<br />

zweite bzw. je<strong>der</strong> zweite Beschäftigte in <strong>der</strong> Berufsgruppe Sonstiges Personal, rd. jede<br />

dritte bzw. je<strong>der</strong> dritte Beschäftigte in <strong>der</strong> Berufsgruppe Betriebspersonal und rd. jede<br />

vierte bzw. je<strong>der</strong> vierte Beschäftigte in <strong>der</strong> Berufsgruppe Verwaltungs- und Kanzleipersonal<br />

als überlassene Arbeitskraft tätig war.<br />

Mit Ausnahme des OWS, bei welchem in den Jahren 2009 und 2010 2,2 % bzw. 2,4 %<br />

<strong>der</strong> Beschäftigten als überlassene Arbeitskräfte tätig waren, blieb die Anzahl <strong>der</strong> überlassenen<br />

Arbeitskräfte in allen an<strong>der</strong>en Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen nach<br />

Angaben des KAV unter 2 % aller Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter.<br />

Jene Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, welche in <strong>der</strong> Tabelle nicht angeführt<br />

sind, verfügten nach Angaben des KAV über keine AKÜ.<br />

5. Frage 3 des Prüfersuchens<br />

Wie wird dieser Prozentsatz konkret berechnet? Konkret: Welche Personal- und Arbeitsbereiche<br />

werden zu welcher Gruppe (KAV-eigenes Personal, Leiharbeitskräfte<br />

[i.S.v. Arbeitskräfteüberlassung], Personal von Fremdfirmen im Rahmen von Werkverträgen,<br />

Ärzte und Pflegepersonal [insbeson<strong>der</strong>e im AKH]) zugerechnet?<br />

Die Berechnung dieses Prozentsatzes erfolgte durch Gegenüberstellung <strong>der</strong> AKÜ bezogen<br />

auf die durchschnittlichen VZÄ in den jeweiligen Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen<br />

des KAV für die Jahre 2008 bis 2010. Für das AKH, OWS und WIL wurden -<br />

wie in <strong>der</strong> Frage 2 des Berichtes dargestellt - die Prozentanteile nach Berufsgruppen<br />

ermittelt. Für alle an<strong>der</strong>en Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, welche über einen<br />

vergleichsweise geringen Anteil an AKÜ verfügten, wurden die Prozentanteile gesamthaft<br />

über sämtliche Berufsgruppen dargestellt.<br />

6. Frage 4 des Prüfersuchens<br />

Was sind die unternehmensstrategischen, rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Vorgaben<br />

(Grundsatzdokumente, Richtlinien und Erlässe, etc.) des Magistrats / <strong>der</strong> Magistratsdirektion<br />

in Bezug auf den Einsatz von Leihpersonal (i.S.v. Arbeitskräfteüberlassung)<br />

bzw. Dienstleistungszukauf von Fremdfirmen (im Rahmen eines Werkvertrages)

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