Vollständiger Text - Kontrollamt der Stadt Wien
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KA - K-11/10 Seite 46 von 117<br />
Zufriedenheit des Primärpersonals, die lückenlose und zeitnahe Nachbesetzung aufgrund<br />
betrieblicher Erfor<strong>der</strong>nisse und <strong>der</strong> Wegfall <strong>der</strong> Rekrutierungs- und Lohnverrechnungskosten<br />
ins Treffen geführt. Der Zuspruch zur AKÜ wird weiters damit begründet,<br />
dass die überlassenen Arbeitskräfte auch Tätigkeiten verrichten, die vom Eigenpersonal<br />
in Absprache mit <strong>der</strong> Personalvertretung traditionell verweigert werden.<br />
Hinsichtlich <strong>der</strong> Einhaltung <strong>der</strong> Grundsätze <strong>der</strong> Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und<br />
Sparsamkeit werden in den in die Stichprobe miteinbezogenen Krankenhäusern als<br />
Rekrutierungsvorgabe für die überlassenen Arbeitskräfte im Gegensatz zum Eigenpersonal<br />
unterschiedliche Verwendungsschlüssel eingesetzt. Während das AKH den Verwendungsschlüssel<br />
1 : 0,75 als Vorgabe wählte, d.h., anstelle von vier städtischen Mitarbeiterinnen<br />
bzw. Mitarbeitern werden drei überlassene Arbeitskräfte rekrutiert, beträgt<br />
dieser Schlüssel im OWS 1 : 0,66, d.h., anstelle von drei städtischen Mitarbeiterinnen<br />
bzw. Mitarbeitern werden zwei überlassene Arbeitskräfte rekrutiert. Im WIL wurde kein<br />
expliziter Verwendungsschlüssel definiert. Diese Schlüssel basierten im Wesentlichen<br />
auf den individuell errechneten Nichtleistungszeiten in den für eine AKÜ vorgesehenen<br />
Bedienstetenkategorien.<br />
Die Einschau zeigte jedoch, dass die gewählten Verwendungsschlüssel in <strong>der</strong> Regel<br />
nicht erreicht werden konnten.<br />
Abgesehen von <strong>der</strong> grundsätzlich zu klärenden Beschäftigungsproblematik in Form <strong>der</strong><br />
AKÜ regte das <strong>Kontrollamt</strong> für die Festlegung eines operativen Verwendungsschlüssels<br />
zum Einsatz <strong>der</strong> überlassenen Arbeitskräfte an, die in den relevanten Bedienstetenkategorien<br />
zu verzeichnenden Nichtleistungszeiten kontinuierlich und langfristig aufzuzeichnen<br />
und den Verwendungsschlüssel unter Berücksichtigung des tatsächlichen<br />
Ausmaßes <strong>der</strong> Nichtleistungszeiten bzw. allenfalls aus Gründen <strong>der</strong> Verwaltungsvereinfachung<br />
um die durchschnittlichen Nichtleistungszeiten innerhalb des KAV generell<br />
zu bereinigen.<br />
Das <strong>Kontrollamt</strong> empfahl weiters, für die Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter <strong>der</strong> Krankenhäuser<br />
und Pflegeeinrichtungen frühzeitig gesundheitliche Unterstützungs-, Ausgleichs-