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Vollständiger Text - Kontrollamt der Stadt Wien

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KA - K-11/10 Seite 46 von 117<br />

Zufriedenheit des Primärpersonals, die lückenlose und zeitnahe Nachbesetzung aufgrund<br />

betrieblicher Erfor<strong>der</strong>nisse und <strong>der</strong> Wegfall <strong>der</strong> Rekrutierungs- und Lohnverrechnungskosten<br />

ins Treffen geführt. Der Zuspruch zur AKÜ wird weiters damit begründet,<br />

dass die überlassenen Arbeitskräfte auch Tätigkeiten verrichten, die vom Eigenpersonal<br />

in Absprache mit <strong>der</strong> Personalvertretung traditionell verweigert werden.<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> Einhaltung <strong>der</strong> Grundsätze <strong>der</strong> Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und<br />

Sparsamkeit werden in den in die Stichprobe miteinbezogenen Krankenhäusern als<br />

Rekrutierungsvorgabe für die überlassenen Arbeitskräfte im Gegensatz zum Eigenpersonal<br />

unterschiedliche Verwendungsschlüssel eingesetzt. Während das AKH den Verwendungsschlüssel<br />

1 : 0,75 als Vorgabe wählte, d.h., anstelle von vier städtischen Mitarbeiterinnen<br />

bzw. Mitarbeitern werden drei überlassene Arbeitskräfte rekrutiert, beträgt<br />

dieser Schlüssel im OWS 1 : 0,66, d.h., anstelle von drei städtischen Mitarbeiterinnen<br />

bzw. Mitarbeitern werden zwei überlassene Arbeitskräfte rekrutiert. Im WIL wurde kein<br />

expliziter Verwendungsschlüssel definiert. Diese Schlüssel basierten im Wesentlichen<br />

auf den individuell errechneten Nichtleistungszeiten in den für eine AKÜ vorgesehenen<br />

Bedienstetenkategorien.<br />

Die Einschau zeigte jedoch, dass die gewählten Verwendungsschlüssel in <strong>der</strong> Regel<br />

nicht erreicht werden konnten.<br />

Abgesehen von <strong>der</strong> grundsätzlich zu klärenden Beschäftigungsproblematik in Form <strong>der</strong><br />

AKÜ regte das <strong>Kontrollamt</strong> für die Festlegung eines operativen Verwendungsschlüssels<br />

zum Einsatz <strong>der</strong> überlassenen Arbeitskräfte an, die in den relevanten Bedienstetenkategorien<br />

zu verzeichnenden Nichtleistungszeiten kontinuierlich und langfristig aufzuzeichnen<br />

und den Verwendungsschlüssel unter Berücksichtigung des tatsächlichen<br />

Ausmaßes <strong>der</strong> Nichtleistungszeiten bzw. allenfalls aus Gründen <strong>der</strong> Verwaltungsvereinfachung<br />

um die durchschnittlichen Nichtleistungszeiten innerhalb des KAV generell<br />

zu bereinigen.<br />

Das <strong>Kontrollamt</strong> empfahl weiters, für die Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter <strong>der</strong> Krankenhäuser<br />

und Pflegeeinrichtungen frühzeitig gesundheitliche Unterstützungs-, Ausgleichs-

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