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Vollständiger Text - Kontrollamt der Stadt Wien

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KA - K-11/10 Seite 24 von 117<br />

Einzuschränken blieb, dass eine bilanzielle Darstellung <strong>der</strong> Gesamtaufwendungen im<br />

KAV insgesamt nur für das Jahr 2010 möglich ist. Frühere Aufzeichnungen darüber bestanden<br />

nicht.<br />

KAV gesamt 2008 2009 2010 Verän<strong>der</strong>ung<br />

2010 minus 2008<br />

Aufwendungen AKÜ gesamt keine Angabe keine Angabe 39.529.577,92 keine Angabe.<br />

KAV ohne AKH - AKÜ 2008 2009 2010 Verän<strong>der</strong>ung<br />

2010 minus 2008<br />

Aufwendungen AKÜ gesamt keine Angabe keine Angabe 12.566.314,16 keine Angabe<br />

AKH - AKÜ 2008 2009 2010 Verän<strong>der</strong>ung<br />

2010 minus 2008<br />

Aufwendungen AKÜ gesamt 10.846.299,00 15.339.871,11 26.963.263,76 16.116.964,76<br />

Die dem <strong>Kontrollamt</strong> übermittelten Datengrundlagen zeigten, dass <strong>der</strong> KAV im Jahr<br />

2010 rd. 39,53 Mio.EUR für AKÜ durch Dritte aufwandte. Der größte Aufwandsposten<br />

hievon in <strong>der</strong> Höhe von rd. 26,96 Mio.EUR betraf das AKH. Auf alle übrigen Krankenhäuser<br />

und Pflegeeinrichtungen entfielen die verbleibenden Aufwendungen für AKÜ in<br />

<strong>der</strong> Höhe von rd. 12,57 Mio.EUR.<br />

Das <strong>Kontrollamt</strong> hielt aber ausdrücklich fest, dass umfassende Aufzeichnungs- und Erfassungsvorschriften<br />

auch und beson<strong>der</strong>s in bilanzieller Hinsicht betreffend die AKÜ<br />

erst mit September 2010 eingeführt wurden, weshalb eine erhebliche Unsicherheit darin<br />

besteht, dass die dargestellten Aufwandspositionen nicht, nicht vollständig o<strong>der</strong> in unzureichendem<br />

Ausmaß die tatsächlichen Aufwendungen abbildeten.<br />

3.3.2 Eine weitere tabellarische Aufglie<strong>der</strong>ung betrieblicher Aufwendungen betraf den<br />

Dienstleistungszukauf des KAV ohne AKH, welche für die Jahre 2008 bis 2010 analog<br />

den Aufwendungen für AKÜ abgebildet wurde.<br />

Zumal <strong>der</strong> Begriff Fremdleistungen als sehr umfassend zu bezeichnen war und grundsätzlich<br />

jegliche Art von Beratungsleistungen, Reparatur-, Wartungs- und Instandhaltungsleistungen,<br />

Aufwendungen für Werbung und PR-Leistungen usw. zu erfassen ge-

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