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Vollständiger Text - Kontrollamt der Stadt Wien

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KA - K-11/10 Seite 40 von 117<br />

stellung jener Voraussetzungen zu übermitteln, die einen solchen Vertragsabschluss<br />

rechtfertigen. Bei freien Dienstverträgen ist auch ein Vertragsentwurf anzuschließen. Im<br />

Zuge <strong>der</strong> Prüfung durch die Magistratsdirektion wird auch die von <strong>der</strong> GEM <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Wien</strong> vorgesehene rechtliche Beurteilung von freien Dienstverträgen durch die Magistratsabteilung<br />

2 veranlasst.<br />

Als Voraussetzungen für die Unbedenklichkeit des Abschlusses eines freien Dienstvertrages<br />

o<strong>der</strong> eines Dienstverschaffungsvertrages werden darin die Beschäftigung für<br />

einen zeitlich begrenzten, vorab bestimmten Zeitraum, die Beschränkung auf beson<strong>der</strong>e<br />

fachliche Funktionen, die Einhaltung <strong>der</strong> Grundsätze <strong>der</strong> Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit<br />

und Sparsamkeit im Lichte <strong>der</strong> Dienstpostenbewirtschaftung unter beson<strong>der</strong>er<br />

Betrachtung etwaiger Folgekosten und die Sicherstellung <strong>der</strong> budgetären Bedeckung<br />

genannt.<br />

Besteht die Absicht, einmalig freie Dienstverträge bzw. Dienstverschaffungsverträge für<br />

einen Zeitraum von nicht mehr als sechs Monaten innerhalb von zwei Haushaltsjahren<br />

und für eine Personenzahl im Umfang von nicht mehr als 1 % <strong>der</strong> systemisierten<br />

Dienstposten (VZÄ) <strong>der</strong> Dienststelle abzuschließen, entfällt <strong>der</strong> oben angeführte Genehmigungsvorbehalt;<br />

die Dokumentation <strong>der</strong> Erfüllung <strong>der</strong> festgelegten Voraussetzungen<br />

ist jedoch <strong>der</strong> Magistratsdirektion - Geschäftsbereich Personal und Revision,<br />

Gruppe Personalwirtschaft und För<strong>der</strong>ungen nachrichtlich zu übermitteln. Die ebenfalls<br />

mindestens vier Wochen vor Vertragsabschluss erfor<strong>der</strong>liche Vorlage von geplanten<br />

freien Dienstverträgen an die Magistratsabteilung 2 zur rechtlichen Prüfung <strong>der</strong> Vertragsgestaltung<br />

hat aber auch in solchen Fällen zu erfolgen, damit eine unbeabsichtigte<br />

Bindung an einen echten Dienstvertrag vermieden wird.<br />

6.2 Unternehmensstrategische, rechtliche und betriebswirtschaftliche Vorgaben<br />

<strong>der</strong> Unternehmung "<strong>Wien</strong>er Krankenanstaltenverbund" - Generaldirektion in<br />

Bezug auf den Einsatz von überlassenen Arbeitskräften<br />

Vorgaben <strong>der</strong> KAV-GED bestanden ausschließlich für die Teilunternehmungen<br />

Krankenanstalten und Pflegeheime (nicht für die Teilunternehmung AKH) und erschöpften<br />

sich insoweit, als die KAV-GED mit Schreiben vom 7. Juli 2009 die genannten<br />

Teilunternehmungen darüber in Kenntnis setzte, dass seit dem Jahr 2008 vakant

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