Vollständiger Text - Kontrollamt der Stadt Wien
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KA - K-11/10 Seite 40 von 117<br />
stellung jener Voraussetzungen zu übermitteln, die einen solchen Vertragsabschluss<br />
rechtfertigen. Bei freien Dienstverträgen ist auch ein Vertragsentwurf anzuschließen. Im<br />
Zuge <strong>der</strong> Prüfung durch die Magistratsdirektion wird auch die von <strong>der</strong> GEM <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Wien</strong> vorgesehene rechtliche Beurteilung von freien Dienstverträgen durch die Magistratsabteilung<br />
2 veranlasst.<br />
Als Voraussetzungen für die Unbedenklichkeit des Abschlusses eines freien Dienstvertrages<br />
o<strong>der</strong> eines Dienstverschaffungsvertrages werden darin die Beschäftigung für<br />
einen zeitlich begrenzten, vorab bestimmten Zeitraum, die Beschränkung auf beson<strong>der</strong>e<br />
fachliche Funktionen, die Einhaltung <strong>der</strong> Grundsätze <strong>der</strong> Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit<br />
und Sparsamkeit im Lichte <strong>der</strong> Dienstpostenbewirtschaftung unter beson<strong>der</strong>er<br />
Betrachtung etwaiger Folgekosten und die Sicherstellung <strong>der</strong> budgetären Bedeckung<br />
genannt.<br />
Besteht die Absicht, einmalig freie Dienstverträge bzw. Dienstverschaffungsverträge für<br />
einen Zeitraum von nicht mehr als sechs Monaten innerhalb von zwei Haushaltsjahren<br />
und für eine Personenzahl im Umfang von nicht mehr als 1 % <strong>der</strong> systemisierten<br />
Dienstposten (VZÄ) <strong>der</strong> Dienststelle abzuschließen, entfällt <strong>der</strong> oben angeführte Genehmigungsvorbehalt;<br />
die Dokumentation <strong>der</strong> Erfüllung <strong>der</strong> festgelegten Voraussetzungen<br />
ist jedoch <strong>der</strong> Magistratsdirektion - Geschäftsbereich Personal und Revision,<br />
Gruppe Personalwirtschaft und För<strong>der</strong>ungen nachrichtlich zu übermitteln. Die ebenfalls<br />
mindestens vier Wochen vor Vertragsabschluss erfor<strong>der</strong>liche Vorlage von geplanten<br />
freien Dienstverträgen an die Magistratsabteilung 2 zur rechtlichen Prüfung <strong>der</strong> Vertragsgestaltung<br />
hat aber auch in solchen Fällen zu erfolgen, damit eine unbeabsichtigte<br />
Bindung an einen echten Dienstvertrag vermieden wird.<br />
6.2 Unternehmensstrategische, rechtliche und betriebswirtschaftliche Vorgaben<br />
<strong>der</strong> Unternehmung "<strong>Wien</strong>er Krankenanstaltenverbund" - Generaldirektion in<br />
Bezug auf den Einsatz von überlassenen Arbeitskräften<br />
Vorgaben <strong>der</strong> KAV-GED bestanden ausschließlich für die Teilunternehmungen<br />
Krankenanstalten und Pflegeheime (nicht für die Teilunternehmung AKH) und erschöpften<br />
sich insoweit, als die KAV-GED mit Schreiben vom 7. Juli 2009 die genannten<br />
Teilunternehmungen darüber in Kenntnis setzte, dass seit dem Jahr 2008 vakant