Vollständiger Text - Kontrollamt der Stadt Wien
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KA - K-11/10 Seite 42 von 117<br />
7.1 Darstellung des Einsatzes von überlassenen Arbeitskräften und die Verwendung<br />
von Personal von Fremdfirmen im Rahmen von Werkverträgen im Wirtschaftsplan<br />
<strong>der</strong> Unternehmung "<strong>Wien</strong>er Krankenanstaltenverbund"<br />
Die Ausgaben für AKÜ bzw. Dienstleistungszukauf werden im Wirtschaftsplan nicht geson<strong>der</strong>t<br />
ausgewiesen. Die dafür aufzuwendenden Kosten sind in den Erläuterungen<br />
zum Erfolgsplan im Pkt. 3.6 lit. b unter Post Nr. 728 (Entgelte für sonstige Leistungen)<br />
enthalten. Diese Erläuterungen orientieren sich an <strong>der</strong> im Voranschlag <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wien</strong><br />
vorgegebenen Darstellungssystematik.<br />
7.2 Sinnhaftigkeit <strong>der</strong> Darstellung im Wirtschaftsplan<br />
Nach Meinung des <strong>Kontrollamt</strong>es wäre eine tiefergehende systemische Aufglie<strong>der</strong>ung<br />
nur im Gleichklang mit einer grundlegenden Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Darstellungssystematik<br />
denkbar, <strong>der</strong>en Konzeption und Ausgestaltung jedoch nicht Gegenstand des vorliegenden<br />
Prüfersuchens war.<br />
8. Frage 6 des Prüfersuchens<br />
Was geschieht mit den systemisierten Dienstposten des KAV nach dem Einsatz von<br />
Leihpersonal (i.S.v. Arbeitskräfteüberlassung), insbeson<strong>der</strong>e nach dem Ausscheiden<br />
von KAV-internen Personal (durch Pensionierung, Kündigung, etc.)? Wie wirkt sich <strong>der</strong><br />
Einsatz von Leihpersonal (i.S.v. Arbeitskräfteüberlassung) auf den Dienstpostenplan<br />
bzw. auf die lt. Dienstpostenplan dem KAV "zugeteilten" Stellen aus? Ist die MD-VR in<br />
diesen Vorgang "Än<strong>der</strong>ung Dienstpostenplan durch Leiharbeiter" einbezogen?<br />
8.1 Systemisierte Dienstposten <strong>der</strong> Unternehmung "<strong>Wien</strong>er Krankenanstaltenverbund"<br />
nach dem Einsatz von überlassenen Arbeitskräften<br />
Wie den Ausführungen des KAV zu entnehmen war, führte das Freiwerden von Dienstposten<br />
nach dem Ausscheiden von Eigenpersonal (durch Pensionierung, Kündigung<br />
etc.) insbeson<strong>der</strong>e im Bereich <strong>der</strong> Schemata I/III nicht jedenfalls zu einer Beschäftigung<br />
einer AKÜ. Vielmehr liegt es in <strong>der</strong> organisatorischen Gesamtverantwortung <strong>der</strong> jeweiligen<br />
Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, durch optimierende organisatorische<br />
Maßnahmen die bisherige Leistungserbringung durch Eigenpersonal weiter sicherzustellen.