MLAIC Reglement 2006 Deutsch - VSV
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B) Freigewehre - sind beliebige, originale Vorderladergewehre, welche nicht als Militärgewehre<br />
(A) in Frage kommen, und zeitgemässe Visierung haben (ausgenommen<br />
sind Zielfernrohre). Sie werden in den Disziplinen Nr. 2, 4, 8, 14, 15, 16,<br />
17, 19, 20, 24, 26, 27 und 36 verwendet.<br />
Das Folgende gilt:<br />
1) Lochvisiere (auch neue Replika Visierungen) sind erlaubt, vorausgesetzt sie sind<br />
original und stilistisch zum verwendeten Gewehr passend. Dies betrifft sowohl<br />
Kimme als auch Korn. N.B. Die Herstellungsperioden mit Bezug auf die Visierung<br />
sind: bis 1750 Luntenschloss, bis 1850 Steinschloss, bis 1890 Perkussionsschloss.<br />
2) Militärgewehre mit Bohrungen kleiner 13,5 mm können für die Disziplinen No 4<br />
und No 20 verwendet werden, und solche beliebigen Kalibers in den Disziplinen<br />
No 2, 8, 15, 17 und 24.<br />
3) Die Läufe dürfen zur Verbesserung der Trefferlage nicht verbogen werden.<br />
4) Replika-Läufe oder gebüchste Läufe dürfen nicht verwendet werden.<br />
C) Pistolen und Revolver - sind beliebige Pistolen und Revolver mit zeitgemässer<br />
Visierung zum Gebrauch in den Disziplinen No 5, 6, 7, 18, 25 und 30.<br />
Das Folgende gilt:<br />
1) Gezogene, einschüssige Pistolen welche für die Disziplin No 6 und 18 zugelassen<br />
sind, müssen die zeitgemässe Visierungen des 19. Jahrhunderts aufweisen.<br />
Z.B. Stecknadelkopf-Korn oder ein schmales Kornblatt nicht breiter als 2,03 mm,<br />
oder eine steile Pyramide, jedoch kein Blockkorn. Das Kimmenblatt muss einen<br />
V- oder U-Einschnitt haben.<br />
2) Die Korne von originalen Revolvern zum Gebrauch in Disziplin No 7 dürfen beliebige<br />
Höhe haben, damit sie zum Schiessen auf 25 Meter geeignet sind. Die Form<br />
muss aber dem Originalkorn entsprechen.<br />
3) Läufe dürfen zum Zweck einer Veränderung der Trefferlage nicht verbogen werden.<br />
4) Replika-Läufe oder gebüchste Läufe sind nicht zugelassen.<br />
353 Replikas: Eine Replika ist eine moderne Reproduktion einer originalen Waffe,<br />
mit Visierung, Schlosskonstruktion, Schaft und Lauf in originalem Stil. Originalbestandteile<br />
dürfen zum Bau einer Replika verwendet werden. Replika-Waffen benötigen<br />
keine Beschusszeichen. (!!)<br />
A) Replika-Militärgewehre - Dienstgewehre und Dienstmusketen zur Verwendung<br />
in den Disziplinen No 1, 3, 8, 9. 10, 15 17,24, und 37.<br />
Das Folgende gilt:<br />
1) Replika-Dienstgewehre müssen exakt dem originalen Militär-Muster entsprechen.<br />
Die Zahl der Züge und der Drall müssen dem Original entsprechen, hingegen<br />
darf die Tiefe der Züge abweichend sein.<br />
2) Eine geringfügige Änderung an der Visierung ist erlaubt, soweit sie der Verbesserung<br />
der Visierlinie dient. Sie muss aber dem Stil des Originals entsprechen.<br />
3) Militär-Steinschlossgewehre mit Kimmen sind in der Disziplin No 1 nicht erlaubt.<br />
4) Stecherabzüge, Kolbenkissen, Backenkissen, Auswischen des Laufs zwischen<br />
den Schüssen und lange Ladetrichter sind verboten.<br />
5) Das Kaliber muss grösser als 13,5 mm sein.