MLAIC Reglement 2006 Deutsch - VSV
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ANHANG 2<br />
HISTORISCHE SCHIESSEN<br />
Die folgenden historischen Schiessdisziplinen sind keine offiziellen <strong>MLAIC</strong>-Disziplinen.<br />
Sie können aber nach Gutdünken der Organisatoren anlässlich einer <strong>MLAIC</strong>-<br />
Meisterschaft durchgeführt werden, benötigen aber die Genehmigung des <strong>MLAIC</strong>.<br />
Alle historischen Schiessen müssen nach den Regeln des <strong>MLAIC</strong> durchgeführt werden.<br />
Diese Regeln werden aber wie folgt modifiziert:<br />
Regel 352, Originale: Jede Abänderung an einer Originalwaffe, welche ihren historischen<br />
Wert vermindert, oder nicht entsprechend der historischen Arbeitstechnik ausgeführt<br />
wurde, schliesst diese Waffe von der Teilnahme an historischen Schiessen aus.<br />
Insbesondere sind folgende Änderungen verboten:<br />
- Das Betten des Laufs in den Schaft, ohne Rücksicht auf die historisch richtige<br />
Ausführung,<br />
- Das Büchsen von Läufen,<br />
- Das Schwächen von Schlossfedern durch Befeilen, thermischen Anlassen, oder<br />
jede andere Methode.<br />
- Die Reduktion des Abzuggewichts durch Feilen, jede andere Methode von<br />
Materialabtrag, Änderung des originalen Profils der Nuss oder der Abzugstange.<br />
- Der völlige Ersatz des Laufs oder des Schlosses.<br />
- Die Verwendung von Dioptern, Handauflagen (Pilzen) und anderem Waffenzubehör,<br />
welches original nicht für die betreffende Waffe vorgesehen waren.<br />
- Läufe dürfen nicht gebogen werden, um den Haltepunkt zu korrigieren.<br />
N.B. Um den Eingriff der Abzugstange in die Nuss zu reduzieren, ist es hingegen erlaubt,<br />
eine Unterlage einzufügen.<br />
Militärische-Langwaffen: Für Militärgewehre und Militärmusketen beliebigen Kalibers<br />
und Modells, für den Gebrauch in den Disziplinen Leipzig, Austerlitz, Gettysburg und<br />
Inkermann, gilt das folgende:<br />
- Die Waffen sollen echte Militärmodelle sein, so wie sie seinerzeit durch eine Regierung<br />
beschafft wurden und sich in unveränderten Zustand befinden, so wie ursprünglich<br />
abgegeben, mit unveränderter, militärischer Visierung.<br />
- Begrenzte Änderungen an der Visierung sind erlaubt; z.B. ein neues Kimmenblatt<br />
oder Korn, solange diese die exakt gleiche Form wie das Original haben.<br />
- Stecherabzüge sind nur erlaubt, an Waffen welche ordonnanzmässig mit solchen<br />
hergestellt worden sind, z.B. der Schweizer Feldstutzer 1851, oder der Bayerische<br />
Jägerstutzer 1854.<br />
- Kolben- oder Backenpolster, das Zwischenreinigen des Laufs und der Gebrauch<br />
von Ladetrichtern (auch von kurzen), sind nicht erlaubt.<br />
-<br />
Das Laden der Waffen:<br />
- Das Laden muss immer entsprechend dem originalen, militärischen <strong>Reglement</strong><br />
erfolgen, entsprechend dem verwendeten Waffenmodell und dem Ursprungsland (inbegriffen<br />
die Papierpatronen) und mit dem originalen Ladestock, oder einer exakten<br />
Reproduktion des Ladestocks.<br />
- Wenn das originale Ladereglement das direkte Laden aus der Pulverflasche verlangen<br />
sollte, so wird zunächst aus der Pulverflasche ein Zwischengefäss abgemessen,<br />
aus welchem dann das Pulver in den Lauf geschüttet wird.<br />
- Aus Sicherheitsgründen müssen Steinschlossgewehre ohne Zündkraut auf der<br />
Pfanne geladen werden (mit einem Kupfer- oder Messingdraht im Zündloch), oder der<br />
Batterie ein Lederstrumpf übergestülpt werden.