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MLAIC Reglement 2006 Deutsch - VSV

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ANHANG 2<br />

HISTORISCHE SCHIESSEN<br />

Die folgenden historischen Schiessdisziplinen sind keine offiziellen <strong>MLAIC</strong>-Disziplinen.<br />

Sie können aber nach Gutdünken der Organisatoren anlässlich einer <strong>MLAIC</strong>-<br />

Meisterschaft durchgeführt werden, benötigen aber die Genehmigung des <strong>MLAIC</strong>.<br />

Alle historischen Schiessen müssen nach den Regeln des <strong>MLAIC</strong> durchgeführt werden.<br />

Diese Regeln werden aber wie folgt modifiziert:<br />

Regel 352, Originale: Jede Abänderung an einer Originalwaffe, welche ihren historischen<br />

Wert vermindert, oder nicht entsprechend der historischen Arbeitstechnik ausgeführt<br />

wurde, schliesst diese Waffe von der Teilnahme an historischen Schiessen aus.<br />

Insbesondere sind folgende Änderungen verboten:<br />

- Das Betten des Laufs in den Schaft, ohne Rücksicht auf die historisch richtige<br />

Ausführung,<br />

- Das Büchsen von Läufen,<br />

- Das Schwächen von Schlossfedern durch Befeilen, thermischen Anlassen, oder<br />

jede andere Methode.<br />

- Die Reduktion des Abzuggewichts durch Feilen, jede andere Methode von<br />

Materialabtrag, Änderung des originalen Profils der Nuss oder der Abzugstange.<br />

- Der völlige Ersatz des Laufs oder des Schlosses.<br />

- Die Verwendung von Dioptern, Handauflagen (Pilzen) und anderem Waffenzubehör,<br />

welches original nicht für die betreffende Waffe vorgesehen waren.<br />

- Läufe dürfen nicht gebogen werden, um den Haltepunkt zu korrigieren.<br />

N.B. Um den Eingriff der Abzugstange in die Nuss zu reduzieren, ist es hingegen erlaubt,<br />

eine Unterlage einzufügen.<br />

Militärische-Langwaffen: Für Militärgewehre und Militärmusketen beliebigen Kalibers<br />

und Modells, für den Gebrauch in den Disziplinen Leipzig, Austerlitz, Gettysburg und<br />

Inkermann, gilt das folgende:<br />

- Die Waffen sollen echte Militärmodelle sein, so wie sie seinerzeit durch eine Regierung<br />

beschafft wurden und sich in unveränderten Zustand befinden, so wie ursprünglich<br />

abgegeben, mit unveränderter, militärischer Visierung.<br />

- Begrenzte Änderungen an der Visierung sind erlaubt; z.B. ein neues Kimmenblatt<br />

oder Korn, solange diese die exakt gleiche Form wie das Original haben.<br />

- Stecherabzüge sind nur erlaubt, an Waffen welche ordonnanzmässig mit solchen<br />

hergestellt worden sind, z.B. der Schweizer Feldstutzer 1851, oder der Bayerische<br />

Jägerstutzer 1854.<br />

- Kolben- oder Backenpolster, das Zwischenreinigen des Laufs und der Gebrauch<br />

von Ladetrichtern (auch von kurzen), sind nicht erlaubt.<br />

-<br />

Das Laden der Waffen:<br />

- Das Laden muss immer entsprechend dem originalen, militärischen <strong>Reglement</strong><br />

erfolgen, entsprechend dem verwendeten Waffenmodell und dem Ursprungsland (inbegriffen<br />

die Papierpatronen) und mit dem originalen Ladestock, oder einer exakten<br />

Reproduktion des Ladestocks.<br />

- Wenn das originale Ladereglement das direkte Laden aus der Pulverflasche verlangen<br />

sollte, so wird zunächst aus der Pulverflasche ein Zwischengefäss abgemessen,<br />

aus welchem dann das Pulver in den Lauf geschüttet wird.<br />

- Aus Sicherheitsgründen müssen Steinschlossgewehre ohne Zündkraut auf der<br />

Pfanne geladen werden (mit einem Kupfer- oder Messingdraht im Zündloch), oder der<br />

Batterie ein Lederstrumpf übergestülpt werden.

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