MLAIC Reglement 2006 Deutsch - VSV
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147 Jeder Delegierte informiert das Komitee über nationale Anlässe von grösserer<br />
Bedeutung, welche mit <strong>MLAIC</strong>-Meiterschaften zeitlich kollidieren könnten.<br />
148 Es wird ein Handfeuerwaffenkomitee, umfassend sechs (6) Mitglieder ernannt,<br />
welche nicht notwendigerweise Mitglieder des <strong>MLAIC</strong> sein müssen. Deren Aufgabe<br />
ist die Prüfung von Dokumenten von Replika-Herstellern bezüglich historischer<br />
Korrektheit und Konformität der Waffen mit den <strong>MLAIC</strong>-Regeln. Replikahersteller<br />
haben alle erforderlichen Waffeninformationen dem Generalsekretär<br />
zuzustellen, welcher sie dem Handfeuerwaffen-Komitee zur Begutachtung unterbreiten<br />
wird. Mit "Nachrichtenbrief" (Newsletter) unterbreitet dieses Komitee anschliessend<br />
seine Empfehlungen dem Generalsekretär.<br />
200 WELT- UND ZONENMEISTERSCHAFTEN<br />
201<br />
a) Weltmeisterschaften werden alle zwei Jahre abgehalten, vorzugsweise zwischen<br />
dem 1. Juli und dem 30. September.<br />
b) Zonenmeisterschaften werden in den Zwischenjahren abgehalten. Diese umfassen:<br />
Zone A: Europäische Zone, (Europa und alle Länder die nicht unter Zone B aufgelistet<br />
sind)<br />
Zone B: Pazifik-Zone, (Alle Länder welche an den Pazifischen Ozean grenzen,<br />
sowie Länder in Südamerika,<br />
c) Weltrekorde können nur an Weltmeisterschaften aufgestellt werden. Zonen-<br />
Rekorde können durch Bewohner der betreffenden Zone aufgestellt werden,<br />
entweder an Zonenmeisterschaften oder an Weltmeisterschaften.<br />
d) Nicht der Zone angehörige Schützen können an einer fremden Zonenmeisterschaft<br />
ausser Konkurrenz teilnehmen.<br />
202 Das eine Meisterschaft organisierende Land versendet die Einladungen und provisorische<br />
Anmeldeformulare anfangs Februar des betreffenden Jahres. Teilnehmende<br />
Länder haben diese bis zum 1. März zurückzusenden.<br />
203 Die teilnehmenden Teams haben die Teilnehmerliste wenigstens sechs Wochen<br />
vor Beginn des betreffenden Anlass zurückzusenden, enthaltend: Die Namen aller<br />
Teilnehmer, der Name des Team-Captains, die voraussichtliche Einreise-<br />
Zollstation, eine vollständige Liste der Waffen, umfassend Typ, Kaliber, und wo<br />
möglich Waffennummer oder charakteristische Merkmale, die Details des Reiseprogramms,<br />
Bedarf an Hotel- oder Campingreservationen.<br />
204 Jeder Schütze muss entweder permanenter Einwohner, Inhaber eines gültigen<br />
Passports oder im Lande geboren sein, welches er/sie vertritt.<br />
205 Der Organisator einer Meisterschaft muss an der vorangehenden <strong>MLAIC</strong>-Sitzung<br />
das Komitee über politische Probleme orientieren, welche irgendeinem <strong>MLAIC</strong>-<br />
Mitgliedsland die Teilnahme verbieten würde. In solchen Fällen, oder wenn Verbände<br />
einschränkenden Regierungsbeschlüssen unterworfen sind, ist es erlaubt,<br />
ein internationales <strong>MLAIC</strong>-Team zu senden, a) bestehend aus Schützen von<br />
Nicht-Mitgliedsländern, und b) Schützen aus Mitgliedsländern, welche kein offizielles<br />
Team senden, die Zustimmung des betreffenden Landes vorausgesetzt.<br />
(Anm.: dieser Artikel wurde seinerzeit im Hinblick auf die Apartheid von Südafrika<br />
geboren)<br />
206 Es wird pro Schütze und Team eine Gebühr erhoben, welche die Kosten für das<br />
Scheibenmaterial, die Medaillen und der Administration deckt.