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MLAIC Reglement 2006 Deutsch - VSV

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147 Jeder Delegierte informiert das Komitee über nationale Anlässe von grösserer<br />

Bedeutung, welche mit <strong>MLAIC</strong>-Meiterschaften zeitlich kollidieren könnten.<br />

148 Es wird ein Handfeuerwaffenkomitee, umfassend sechs (6) Mitglieder ernannt,<br />

welche nicht notwendigerweise Mitglieder des <strong>MLAIC</strong> sein müssen. Deren Aufgabe<br />

ist die Prüfung von Dokumenten von Replika-Herstellern bezüglich historischer<br />

Korrektheit und Konformität der Waffen mit den <strong>MLAIC</strong>-Regeln. Replikahersteller<br />

haben alle erforderlichen Waffeninformationen dem Generalsekretär<br />

zuzustellen, welcher sie dem Handfeuerwaffen-Komitee zur Begutachtung unterbreiten<br />

wird. Mit "Nachrichtenbrief" (Newsletter) unterbreitet dieses Komitee anschliessend<br />

seine Empfehlungen dem Generalsekretär.<br />

200 WELT- UND ZONENMEISTERSCHAFTEN<br />

201<br />

a) Weltmeisterschaften werden alle zwei Jahre abgehalten, vorzugsweise zwischen<br />

dem 1. Juli und dem 30. September.<br />

b) Zonenmeisterschaften werden in den Zwischenjahren abgehalten. Diese umfassen:<br />

Zone A: Europäische Zone, (Europa und alle Länder die nicht unter Zone B aufgelistet<br />

sind)<br />

Zone B: Pazifik-Zone, (Alle Länder welche an den Pazifischen Ozean grenzen,<br />

sowie Länder in Südamerika,<br />

c) Weltrekorde können nur an Weltmeisterschaften aufgestellt werden. Zonen-<br />

Rekorde können durch Bewohner der betreffenden Zone aufgestellt werden,<br />

entweder an Zonenmeisterschaften oder an Weltmeisterschaften.<br />

d) Nicht der Zone angehörige Schützen können an einer fremden Zonenmeisterschaft<br />

ausser Konkurrenz teilnehmen.<br />

202 Das eine Meisterschaft organisierende Land versendet die Einladungen und provisorische<br />

Anmeldeformulare anfangs Februar des betreffenden Jahres. Teilnehmende<br />

Länder haben diese bis zum 1. März zurückzusenden.<br />

203 Die teilnehmenden Teams haben die Teilnehmerliste wenigstens sechs Wochen<br />

vor Beginn des betreffenden Anlass zurückzusenden, enthaltend: Die Namen aller<br />

Teilnehmer, der Name des Team-Captains, die voraussichtliche Einreise-<br />

Zollstation, eine vollständige Liste der Waffen, umfassend Typ, Kaliber, und wo<br />

möglich Waffennummer oder charakteristische Merkmale, die Details des Reiseprogramms,<br />

Bedarf an Hotel- oder Campingreservationen.<br />

204 Jeder Schütze muss entweder permanenter Einwohner, Inhaber eines gültigen<br />

Passports oder im Lande geboren sein, welches er/sie vertritt.<br />

205 Der Organisator einer Meisterschaft muss an der vorangehenden <strong>MLAIC</strong>-Sitzung<br />

das Komitee über politische Probleme orientieren, welche irgendeinem <strong>MLAIC</strong>-<br />

Mitgliedsland die Teilnahme verbieten würde. In solchen Fällen, oder wenn Verbände<br />

einschränkenden Regierungsbeschlüssen unterworfen sind, ist es erlaubt,<br />

ein internationales <strong>MLAIC</strong>-Team zu senden, a) bestehend aus Schützen von<br />

Nicht-Mitgliedsländern, und b) Schützen aus Mitgliedsländern, welche kein offizielles<br />

Team senden, die Zustimmung des betreffenden Landes vorausgesetzt.<br />

(Anm.: dieser Artikel wurde seinerzeit im Hinblick auf die Apartheid von Südafrika<br />

geboren)<br />

206 Es wird pro Schütze und Team eine Gebühr erhoben, welche die Kosten für das<br />

Scheibenmaterial, die Medaillen und der Administration deckt.

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