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MLAIC Reglement 2006 Deutsch - VSV

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zen, aber er verliert jeden nicht-abgegebenen Schuss innerhalb der vorgegeben<br />

Zeitlimite.<br />

q) Nach einer Fehlzündung kann das Gewehr gemäss Weisung des Schützenmeisters<br />

entweder abgeschossen oder entladen werden.<br />

r) Die normale Anzahl Schützen pro Runde ist sechs, sowohl für No 21 (Manton)<br />

und für No 22 (Lorenzoni). In ausserordentlichen Fällen kann diese Zahl auf acht<br />

Schützen für No 21 und No 22 erhöht werden. Dann ist die Zeit pro Runde für jeden<br />

zusätzlichen Schützen um 10 Minuten über die Norm zu erhöhen.<br />

417 Punktgleichheit<br />

a) Bei Punktgleichheit unter den ersten drei Plätzen findet ein Stechen mit 5 Tauben<br />

statt. Besteht danach noch immer ein Unentschieden so ist der Schütze mit dem<br />

ersten Fehlschuss der Verlierer. Das Stechen umfasst das folgende:<br />

- Steinschlosse und Perkussion: Eine Tontaube von jedem der fünf Stände<br />

- Sollten beide Schützen fehlen, so werden sie das Ausstichschiessen vom nächsten<br />

Stand aus fortsetzen.<br />

b) Punktgleichheit bei den Mannschaftswettbewerben werden durch Rückwärtszählung<br />

entschieden. Diejenige Mannschaft mit der längsten, ununterbrochenen<br />

Trefferzahl, - vom Ende aus gezählt -, ist Sieger.<br />

418 Flinten<br />

a) Es sind zugelassen: Perkussionsflinten, Steinschlossflinten, militärische oder<br />

zivile, einläufige oder doppelläufige, glattläufige Gewehre mit beliebigem Kaliber.<br />

Replikas mit gechokten Läufen sind verboten.<br />

b) Überziehbare Kolbenkissen aus Leder oder anderem zeitgenössischen Material<br />

sind erlaubt. Nicht aber solche aus Gummi. Jede andere Zutat ist verboten.<br />

c) Ein "Original" wird definiert als ein originaler Vorderlader in unverändertem Zustand.<br />

Eine "Replika" ist eine neu angefertigte Reproduktion eines Originals.<br />

419 Ladungen<br />

a) Nur fabrikgemachtes Pulver ist erlaubt<br />

b) Bleischrotkörner (oder nicht-toxischer monometallischer Blei-Ersatz) dürfen nicht<br />

mehr als 2,55 mm im Durchmesser haben.<br />

c) Die Ladung darf nicht grösser als die Normalladung für das angegebene Kaliber<br />

sein. Maximal aber dürfen nicht mehr als 6,2 Gramm Schwarzpulver und 35<br />

Gramm Bleischrot geladen werden.<br />

d) Das Pulver darf nur aus vorabgemessenen Laderöhrchen geladen werden.<br />

e) Keine Zündkrautflasche darf mehr als 16,2 Gramm Pulver enthalten.<br />

f) Das Laden des Schrots (oder nicht-toxischer monometallischer Blei-Ersatz) muss<br />

aus einem vorabgemessenen Einzel-Gefäss erfolgen.<br />

g) Die Ladung muss mit zeitgemässen Materialien erfolgen. Kunststoffpfropfen sind<br />

verboten.<br />

420 Schiessregeln:<br />

a) Das Laden darf nur an den Ladetischen erfolgen.<br />

b) Während dem Gehen vom Ladetisch zum Stand, hat die Laufmündung nach<br />

oben zu zeigen.<br />

c) Das Aufsetzen des Zündhütchens oder das Aufbringen des Zündkrauts darf erst<br />

am Stand erfolgen. Das Gewehr muss dabei zum Zielhang gerichtet werden.<br />

d) Zündhütchensetzer für Perkussionsgewehre werden empfohlen.<br />

e) Die Schlosse der Flinten dürfen erst am Schiessstand und bei Feuerbereitschaft<br />

gespannt werden.<br />

f) Der Gebrauch des Tragriemens ist verboten.<br />

g) Beim Hantieren mit der Flinte ist die äusserste Sorgfalt geboten.<br />

h) Nicht verwendete Gewehre sind im Gewehrrechen aufzubewahren und dürfen<br />

von Dritten, ohne Einwilligung des Besitzers, nicht berührt werden.

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