MLAIC Reglement 2006 Deutsch - VSV
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zen, aber er verliert jeden nicht-abgegebenen Schuss innerhalb der vorgegeben<br />
Zeitlimite.<br />
q) Nach einer Fehlzündung kann das Gewehr gemäss Weisung des Schützenmeisters<br />
entweder abgeschossen oder entladen werden.<br />
r) Die normale Anzahl Schützen pro Runde ist sechs, sowohl für No 21 (Manton)<br />
und für No 22 (Lorenzoni). In ausserordentlichen Fällen kann diese Zahl auf acht<br />
Schützen für No 21 und No 22 erhöht werden. Dann ist die Zeit pro Runde für jeden<br />
zusätzlichen Schützen um 10 Minuten über die Norm zu erhöhen.<br />
417 Punktgleichheit<br />
a) Bei Punktgleichheit unter den ersten drei Plätzen findet ein Stechen mit 5 Tauben<br />
statt. Besteht danach noch immer ein Unentschieden so ist der Schütze mit dem<br />
ersten Fehlschuss der Verlierer. Das Stechen umfasst das folgende:<br />
- Steinschlosse und Perkussion: Eine Tontaube von jedem der fünf Stände<br />
- Sollten beide Schützen fehlen, so werden sie das Ausstichschiessen vom nächsten<br />
Stand aus fortsetzen.<br />
b) Punktgleichheit bei den Mannschaftswettbewerben werden durch Rückwärtszählung<br />
entschieden. Diejenige Mannschaft mit der längsten, ununterbrochenen<br />
Trefferzahl, - vom Ende aus gezählt -, ist Sieger.<br />
418 Flinten<br />
a) Es sind zugelassen: Perkussionsflinten, Steinschlossflinten, militärische oder<br />
zivile, einläufige oder doppelläufige, glattläufige Gewehre mit beliebigem Kaliber.<br />
Replikas mit gechokten Läufen sind verboten.<br />
b) Überziehbare Kolbenkissen aus Leder oder anderem zeitgenössischen Material<br />
sind erlaubt. Nicht aber solche aus Gummi. Jede andere Zutat ist verboten.<br />
c) Ein "Original" wird definiert als ein originaler Vorderlader in unverändertem Zustand.<br />
Eine "Replika" ist eine neu angefertigte Reproduktion eines Originals.<br />
419 Ladungen<br />
a) Nur fabrikgemachtes Pulver ist erlaubt<br />
b) Bleischrotkörner (oder nicht-toxischer monometallischer Blei-Ersatz) dürfen nicht<br />
mehr als 2,55 mm im Durchmesser haben.<br />
c) Die Ladung darf nicht grösser als die Normalladung für das angegebene Kaliber<br />
sein. Maximal aber dürfen nicht mehr als 6,2 Gramm Schwarzpulver und 35<br />
Gramm Bleischrot geladen werden.<br />
d) Das Pulver darf nur aus vorabgemessenen Laderöhrchen geladen werden.<br />
e) Keine Zündkrautflasche darf mehr als 16,2 Gramm Pulver enthalten.<br />
f) Das Laden des Schrots (oder nicht-toxischer monometallischer Blei-Ersatz) muss<br />
aus einem vorabgemessenen Einzel-Gefäss erfolgen.<br />
g) Die Ladung muss mit zeitgemässen Materialien erfolgen. Kunststoffpfropfen sind<br />
verboten.<br />
420 Schiessregeln:<br />
a) Das Laden darf nur an den Ladetischen erfolgen.<br />
b) Während dem Gehen vom Ladetisch zum Stand, hat die Laufmündung nach<br />
oben zu zeigen.<br />
c) Das Aufsetzen des Zündhütchens oder das Aufbringen des Zündkrauts darf erst<br />
am Stand erfolgen. Das Gewehr muss dabei zum Zielhang gerichtet werden.<br />
d) Zündhütchensetzer für Perkussionsgewehre werden empfohlen.<br />
e) Die Schlosse der Flinten dürfen erst am Schiessstand und bei Feuerbereitschaft<br />
gespannt werden.<br />
f) Der Gebrauch des Tragriemens ist verboten.<br />
g) Beim Hantieren mit der Flinte ist die äusserste Sorgfalt geboten.<br />
h) Nicht verwendete Gewehre sind im Gewehrrechen aufzubewahren und dürfen<br />
von Dritten, ohne Einwilligung des Besitzers, nicht berührt werden.