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MLAIC Reglement 2006 Deutsch - VSV

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- 14 -<br />

C) Luntenschloss-Pistolen – Zum Gebrauch in den Disziplinen 5, 28 und 39<br />

(Siehe 354G und Anhang 6)<br />

1) In Japanischen Stiel, mit gebogenem Schaft ähnlich den Japanischen Musketen,<br />

nur kürzer.<br />

2) In Europäischem Stil mit grossem Kaliber sind akzeptabel.<br />

D) Luntenstrick<br />

1) Während dem Laden muss das brennende Luntenende in einem sicheren<br />

Behälter aufbewahrt werden.<br />

2) Beim Schiessen muss die Lunte so gesichert sein, dass sie nicht umherfliegt.<br />

E) Büchsen. Aus Sicherheitsgründen ist das Büchsen von Japanischen Luntenmusketen<br />

erlaubt, solange dies das äussere Erscheinungsbild nicht beeinträchtigt.<br />

Gebüchste Originale sind jedoch nur in den Replika-Disziplinen zugelassen.<br />

F) Bewerben sich weniger als vier Original-Luntenschlosse für einen Wettkampf, so<br />

dürfen diese in der Replika-Disziplin schiessen.<br />

G) Replika Luntenschlosspistolen sind in der Cominazzo-Disziplin No 5 (Replika<br />

Steinschlosspistolen) nicht zugelassen.<br />

355 Diverses<br />

1) Original- und Replika-Steinschlosspistolen zum Gebrauch in Disziplin No 5<br />

müssen ein Kaliber von mindestens 11,0 mm aufweisen.<br />

2) Um die Verwendung von Revolvern als Einzelschuss-Pistolen zu verhindern,<br />

müssen in den ersten beiden Serien mindestens fünf Kammern laden.<br />

3) Die Revolvertrommel kann für jeden Zweck aus der Waffe entfernt werden,<br />

ausser zum Laden.<br />

4) Die Hauptteile einer Replika-Waffe (Lauf, Schloss, Revolvertrommel) dürfen<br />

aus rostfreiem Stahl hergestellt werden.<br />

5) Verchromte Läufe von Replik-Schrotgewehren mit Kaliber .356 dürfen verwendet<br />

werden.<br />

356 Munition<br />

A) Pulver:<br />

1) Nur fabrikgemachtes Pulver darf verwendet werden. Neu auf dem Markt ist<br />

ein simpler Test um Schwarzpulver-Ersatz von echtem Schwarzpulver zu unterscheiden.<br />

2) Das Laden aus vorbereiteten Pulvermassen ist obligatorisch.<br />

3) Der maximale Inhalt der Zündkraut-Flasche ist 16 Gramm.<br />

B) Pfropfen: Es dürfen in keiner Disziplin Pfropfen aus Kunststoffmaterial verwendet<br />

werden. Es sind solche aus Papier, Werg oder Filz zu verwenden.<br />

C) Geschosse: Geschosse sollen passend zum Stil der verwendeten Waffe sein, namentlich:<br />

1) Steinschloss und Luntenschlosse: Nur Rundkugeln<br />

2) Gezogene Perkussionspistolen: Nur Rundkugeln<br />

3) Revolver: Rundkugeln oder Spitzgeschosse<br />

4) Perkussions-Militärgewehre: Rundkugel oder Expansionsgeschoss<br />

5) Perkussions-Freigewehre: Rundkugel oder beliebiges Langgeschoss<br />

Kein vorgedralltes Geschoss darf verwendet werden, ausser in Gewehren, welche<br />

extra für solche gebaut wurden.<br />

Kein sog. Wadcutter-Geschoss darf verwendet werden, ausser in Disziplinen laut<br />

Absatz 5

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