MLAIC Reglement 2006 Deutsch - VSV
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C) Luntenschloss-Pistolen – Zum Gebrauch in den Disziplinen 5, 28 und 39<br />
(Siehe 354G und Anhang 6)<br />
1) In Japanischen Stiel, mit gebogenem Schaft ähnlich den Japanischen Musketen,<br />
nur kürzer.<br />
2) In Europäischem Stil mit grossem Kaliber sind akzeptabel.<br />
D) Luntenstrick<br />
1) Während dem Laden muss das brennende Luntenende in einem sicheren<br />
Behälter aufbewahrt werden.<br />
2) Beim Schiessen muss die Lunte so gesichert sein, dass sie nicht umherfliegt.<br />
E) Büchsen. Aus Sicherheitsgründen ist das Büchsen von Japanischen Luntenmusketen<br />
erlaubt, solange dies das äussere Erscheinungsbild nicht beeinträchtigt.<br />
Gebüchste Originale sind jedoch nur in den Replika-Disziplinen zugelassen.<br />
F) Bewerben sich weniger als vier Original-Luntenschlosse für einen Wettkampf, so<br />
dürfen diese in der Replika-Disziplin schiessen.<br />
G) Replika Luntenschlosspistolen sind in der Cominazzo-Disziplin No 5 (Replika<br />
Steinschlosspistolen) nicht zugelassen.<br />
355 Diverses<br />
1) Original- und Replika-Steinschlosspistolen zum Gebrauch in Disziplin No 5<br />
müssen ein Kaliber von mindestens 11,0 mm aufweisen.<br />
2) Um die Verwendung von Revolvern als Einzelschuss-Pistolen zu verhindern,<br />
müssen in den ersten beiden Serien mindestens fünf Kammern laden.<br />
3) Die Revolvertrommel kann für jeden Zweck aus der Waffe entfernt werden,<br />
ausser zum Laden.<br />
4) Die Hauptteile einer Replika-Waffe (Lauf, Schloss, Revolvertrommel) dürfen<br />
aus rostfreiem Stahl hergestellt werden.<br />
5) Verchromte Läufe von Replik-Schrotgewehren mit Kaliber .356 dürfen verwendet<br />
werden.<br />
356 Munition<br />
A) Pulver:<br />
1) Nur fabrikgemachtes Pulver darf verwendet werden. Neu auf dem Markt ist<br />
ein simpler Test um Schwarzpulver-Ersatz von echtem Schwarzpulver zu unterscheiden.<br />
2) Das Laden aus vorbereiteten Pulvermassen ist obligatorisch.<br />
3) Der maximale Inhalt der Zündkraut-Flasche ist 16 Gramm.<br />
B) Pfropfen: Es dürfen in keiner Disziplin Pfropfen aus Kunststoffmaterial verwendet<br />
werden. Es sind solche aus Papier, Werg oder Filz zu verwenden.<br />
C) Geschosse: Geschosse sollen passend zum Stil der verwendeten Waffe sein, namentlich:<br />
1) Steinschloss und Luntenschlosse: Nur Rundkugeln<br />
2) Gezogene Perkussionspistolen: Nur Rundkugeln<br />
3) Revolver: Rundkugeln oder Spitzgeschosse<br />
4) Perkussions-Militärgewehre: Rundkugel oder Expansionsgeschoss<br />
5) Perkussions-Freigewehre: Rundkugel oder beliebiges Langgeschoss<br />
Kein vorgedralltes Geschoss darf verwendet werden, ausser in Gewehren, welche<br />
extra für solche gebaut wurden.<br />
Kein sog. Wadcutter-Geschoss darf verwendet werden, ausser in Disziplinen laut<br />
Absatz 5