MLAIC Reglement 2006 Deutsch - VSV
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100 <strong>MLAIC</strong> - STATUTEN<br />
110 Der Name der Organisation ist "Muzzle Loaders Assossiations International<br />
Commettee" (d.h. Internationales Komitee der Vorderlader-Schützenverbände),<br />
nachstehend als <strong>MLAIC</strong> bezeichnet. Die Ziele des <strong>MLAIC</strong> sind, wie vom Gründungskomitee<br />
am 20. Juni 1971 beschlossen, die folgenden:<br />
a) Ein breiteres Interesse an antiken Vorderladerwaffen zu fördern, indem solche<br />
weitmöglichst unter originalgetreuen Bedingungen geschossen werden.<br />
b) Jede Veränderung an historischen Waffen zu verhindern, welche den historischen<br />
Wert derselben mindern würde, das korrekte Reinigen und Reparieren<br />
derselben zu fördern und diese dadurch vor Beschädigungen und Zerstörungen<br />
zu schützen.<br />
c) Die historische Erforschung und den Gebrauch von alten Feuerwaffen zu fördern.<br />
d) Wettkämpfe zu organisieren, Schiessregeln aufzustellen, deren Resultate zu veröffentlichen,<br />
Trophäen und Meisterschaftstitel zu vergeben, über Streitigkeiten<br />
betreffend Schiessregeln zu entscheiden, usw.<br />
N.B.: Mit diesen Zielen vor Augen ist es klar, dass die <strong>MLAIC</strong>-Schützen ein historisches<br />
Interesse an ihren Waffen haben sollen. Schützen, welche allein ein Interesse<br />
am Schiessen und nicht am Lernen haben, haben an <strong>MLAIC</strong>- Wettkämpfen<br />
nichts zu suchen.<br />
111 Die offizielle Sprache des <strong>MLAIC</strong> ist Englisch.<br />
120 KOMITEE-MITGLIEDER<br />
121 Jeder vom <strong>MLAIC</strong> anerkannte nationale Vorderladerverband kann Delegierte<br />
ernennen. Alle Korrespondenz, sowie die Anmeldungen an Wettkämpfe, usw.,<br />
haben durch diese Delegierten zu erfolgen.<br />
122 Die einzelnen Delegierten dürfen beliebig ausgewechselt werden. Dagegen muss<br />
das <strong>MLAIC</strong> stets formell über eine Änderung der Körperschaft des Nationalen<br />
Verbandes informiert werden.<br />
123 Das <strong>MLAIC</strong> anerkennt keinen einzelnen Schützenverein als Vertretung eines<br />
Mitgliedslandes sondern nur Verbände. Im Falle kein solcher Verband existiert,<br />
ist es Aufgabe des betreffenden nationalen olympischen Komitees, eine repräsentative<br />
Körperschaft zu bezeichnen.<br />
124 Es wird unterschieden zwischen "Mitglieds-Ländern", welche an Wettkämpfen<br />
und Komiteesitzungen teilnehmen, und "Korrespondierenden Ländern", welche<br />
Nicht-Teilnehmer an <strong>MLAIC</strong>-Meisterschaften sind und erst mit Vorderladeraktivitäten<br />
beginnen wollen. Nur Mitglieder-Länder haben an den <strong>MLAIC</strong>- Komiteesitzungen<br />
Stimmrecht.<br />
125 Der Titel "Ehrenmitglied des <strong>MLAIC</strong>" wird kann durch das Komitee an verdiente,<br />
zurücktretende Komiteemitglieder vergeben werden.<br />
130 KOMITEE - ORGANISATION<br />
131<br />
a) Der Präsident des eine Weltmeisterschaft organisierenden Landeverbandes ist<br />
gleichzeitig <strong>MLAIC</strong>-Präsident. Seine Amtszeit dauert vom Tag nach der vorausgegangenen<br />
Weltmeisterschaft bist zum letzen Tag der durchgeführten Weltmeisterschaft.