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MLAIC Reglement 2006 Deutsch - VSV

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100 <strong>MLAIC</strong> - STATUTEN<br />

110 Der Name der Organisation ist "Muzzle Loaders Assossiations International<br />

Commettee" (d.h. Internationales Komitee der Vorderlader-Schützenverbände),<br />

nachstehend als <strong>MLAIC</strong> bezeichnet. Die Ziele des <strong>MLAIC</strong> sind, wie vom Gründungskomitee<br />

am 20. Juni 1971 beschlossen, die folgenden:<br />

a) Ein breiteres Interesse an antiken Vorderladerwaffen zu fördern, indem solche<br />

weitmöglichst unter originalgetreuen Bedingungen geschossen werden.<br />

b) Jede Veränderung an historischen Waffen zu verhindern, welche den historischen<br />

Wert derselben mindern würde, das korrekte Reinigen und Reparieren<br />

derselben zu fördern und diese dadurch vor Beschädigungen und Zerstörungen<br />

zu schützen.<br />

c) Die historische Erforschung und den Gebrauch von alten Feuerwaffen zu fördern.<br />

d) Wettkämpfe zu organisieren, Schiessregeln aufzustellen, deren Resultate zu veröffentlichen,<br />

Trophäen und Meisterschaftstitel zu vergeben, über Streitigkeiten<br />

betreffend Schiessregeln zu entscheiden, usw.<br />

N.B.: Mit diesen Zielen vor Augen ist es klar, dass die <strong>MLAIC</strong>-Schützen ein historisches<br />

Interesse an ihren Waffen haben sollen. Schützen, welche allein ein Interesse<br />

am Schiessen und nicht am Lernen haben, haben an <strong>MLAIC</strong>- Wettkämpfen<br />

nichts zu suchen.<br />

111 Die offizielle Sprache des <strong>MLAIC</strong> ist Englisch.<br />

120 KOMITEE-MITGLIEDER<br />

121 Jeder vom <strong>MLAIC</strong> anerkannte nationale Vorderladerverband kann Delegierte<br />

ernennen. Alle Korrespondenz, sowie die Anmeldungen an Wettkämpfe, usw.,<br />

haben durch diese Delegierten zu erfolgen.<br />

122 Die einzelnen Delegierten dürfen beliebig ausgewechselt werden. Dagegen muss<br />

das <strong>MLAIC</strong> stets formell über eine Änderung der Körperschaft des Nationalen<br />

Verbandes informiert werden.<br />

123 Das <strong>MLAIC</strong> anerkennt keinen einzelnen Schützenverein als Vertretung eines<br />

Mitgliedslandes sondern nur Verbände. Im Falle kein solcher Verband existiert,<br />

ist es Aufgabe des betreffenden nationalen olympischen Komitees, eine repräsentative<br />

Körperschaft zu bezeichnen.<br />

124 Es wird unterschieden zwischen "Mitglieds-Ländern", welche an Wettkämpfen<br />

und Komiteesitzungen teilnehmen, und "Korrespondierenden Ländern", welche<br />

Nicht-Teilnehmer an <strong>MLAIC</strong>-Meisterschaften sind und erst mit Vorderladeraktivitäten<br />

beginnen wollen. Nur Mitglieder-Länder haben an den <strong>MLAIC</strong>- Komiteesitzungen<br />

Stimmrecht.<br />

125 Der Titel "Ehrenmitglied des <strong>MLAIC</strong>" wird kann durch das Komitee an verdiente,<br />

zurücktretende Komiteemitglieder vergeben werden.<br />

130 KOMITEE - ORGANISATION<br />

131<br />

a) Der Präsident des eine Weltmeisterschaft organisierenden Landeverbandes ist<br />

gleichzeitig <strong>MLAIC</strong>-Präsident. Seine Amtszeit dauert vom Tag nach der vorausgegangenen<br />

Weltmeisterschaft bist zum letzen Tag der durchgeführten Weltmeisterschaft.

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