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MLAIC Reglement 2006 Deutsch - VSV

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Muzzle Loaders Associations International Committee<br />

S T A T U T E N<br />

u n d<br />

S C H I E S S R E G L E M E N T<br />

Schweizerische, vollständige und wahrheitsgetreue Übersetzung<br />

der englischen Ausgabe, Stand August <strong>2006</strong><br />

Änderungen 2004-<strong>2006</strong> sind rot markiert,<br />

bei neuen Kapiteln und Anhängen nur deren Titel<br />

<strong>VSV</strong>, Verband Schweizerischer Vorderladerschützen


Übersetzt aus dem Englischen<br />

durch<br />

Durchgesehen von:<br />

Teil Kugel-Disziplinen<br />

Teil Tontauben<br />

Teil Langdistanz<br />

: Ulrich Bretscher, Uznach<br />

: Roland Brägger, Hallwil<br />

: Alfred Lack, Oftringen<br />

: Alois Eggenschwiler, Matzendorf<br />

Alle Rechte an dieser deutschen Übersetzung<br />

sind bei: Ulrich Bretscher, 8730 Uznach<br />

Uznach, den 31. Dezember <strong>2006</strong>


- 1 -<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

100 <strong>MLAIC</strong>, Statuten und Gliederung<br />

200 Welt- und Zonen-Meisterschaften<br />

300 <strong>Reglement</strong> für die Kugeldisziplinen<br />

400 <strong>Reglement</strong> für das Tontauben-Schiessen<br />

500 Sicherheitsvorschriften<br />

600 Wettkämpfe, Bezeichnungen und Ursprung<br />

700 Geschichte des <strong>MLAIC</strong><br />

800 Komitee-Mitglieder + Delegierte<br />

900 Weltrekorde<br />

A N H A N G:<br />

1. Anordnung eines Tontaubenschiessplatzes<br />

1 A Abmessungen eines Tontauben-Schiesstands<br />

2. Historische Schiesswettbewerbe<br />

3. <strong>MLAIC</strong>- genehmigte Schiessanlässe<br />

4. Regeln und Wettkampfbedingungen für Langdistanzschiessen<br />

5. <strong>MLAIC</strong> - Stellenbeschreibungen<br />

6. Spezifikationen für Japanische Replika Tanzutsu- Pistolen<br />

7. Jugend - Wettschiessen


- 2 -<br />

100 <strong>MLAIC</strong> - STATUTEN<br />

110 Der Name der Organisation ist "Muzzle Loaders Assossiations International<br />

Commettee" (d.h. Internationales Komitee der Vorderlader-Schützenverbände),<br />

nachstehend als <strong>MLAIC</strong> bezeichnet. Die Ziele des <strong>MLAIC</strong> sind, wie vom Gründungskomitee<br />

am 20. Juni 1971 beschlossen, die folgenden:<br />

a) Ein breiteres Interesse an antiken Vorderladerwaffen zu fördern, indem solche<br />

weitmöglichst unter originalgetreuen Bedingungen geschossen werden.<br />

b) Jede Veränderung an historischen Waffen zu verhindern, welche den historischen<br />

Wert derselben mindern würde, das korrekte Reinigen und Reparieren<br />

derselben zu fördern und diese dadurch vor Beschädigungen und Zerstörungen<br />

zu schützen.<br />

c) Die historische Erforschung und den Gebrauch von alten Feuerwaffen zu fördern.<br />

d) Wettkämpfe zu organisieren, Schiessregeln aufzustellen, deren Resultate zu veröffentlichen,<br />

Trophäen und Meisterschaftstitel zu vergeben, über Streitigkeiten<br />

betreffend Schiessregeln zu entscheiden, usw.<br />

N.B.: Mit diesen Zielen vor Augen ist es klar, dass die <strong>MLAIC</strong>-Schützen ein historisches<br />

Interesse an ihren Waffen haben sollen. Schützen, welche allein ein Interesse<br />

am Schiessen und nicht am Lernen haben, haben an <strong>MLAIC</strong>- Wettkämpfen<br />

nichts zu suchen.<br />

111 Die offizielle Sprache des <strong>MLAIC</strong> ist Englisch.<br />

120 KOMITEE-MITGLIEDER<br />

121 Jeder vom <strong>MLAIC</strong> anerkannte nationale Vorderladerverband kann Delegierte<br />

ernennen. Alle Korrespondenz, sowie die Anmeldungen an Wettkämpfe, usw.,<br />

haben durch diese Delegierten zu erfolgen.<br />

122 Die einzelnen Delegierten dürfen beliebig ausgewechselt werden. Dagegen muss<br />

das <strong>MLAIC</strong> stets formell über eine Änderung der Körperschaft des Nationalen<br />

Verbandes informiert werden.<br />

123 Das <strong>MLAIC</strong> anerkennt keinen einzelnen Schützenverein als Vertretung eines<br />

Mitgliedslandes sondern nur Verbände. Im Falle kein solcher Verband existiert,<br />

ist es Aufgabe des betreffenden nationalen olympischen Komitees, eine repräsentative<br />

Körperschaft zu bezeichnen.<br />

124 Es wird unterschieden zwischen "Mitglieds-Ländern", welche an Wettkämpfen<br />

und Komiteesitzungen teilnehmen, und "Korrespondierenden Ländern", welche<br />

Nicht-Teilnehmer an <strong>MLAIC</strong>-Meisterschaften sind und erst mit Vorderladeraktivitäten<br />

beginnen wollen. Nur Mitglieder-Länder haben an den <strong>MLAIC</strong>- Komiteesitzungen<br />

Stimmrecht.<br />

125 Der Titel "Ehrenmitglied des <strong>MLAIC</strong>" wird kann durch das Komitee an verdiente,<br />

zurücktretende Komiteemitglieder vergeben werden.<br />

130 KOMITEE - ORGANISATION<br />

131<br />

a) Der Präsident des eine Weltmeisterschaft organisierenden Landeverbandes ist<br />

gleichzeitig <strong>MLAIC</strong>-Präsident. Seine Amtszeit dauert vom Tag nach der vorausgegangenen<br />

Weltmeisterschaft bist zum letzen Tag der durchgeführten Weltmeisterschaft.


- 3 -<br />

b) Der Präsident des eine Zonenmeisterschaft organisierenden Landeverbandes ist<br />

gleichzeitig <strong>MLAIC</strong>-Vizepräsident. Seine Amtszeit dauert vom Tag nach der vorausgegangenen<br />

Weltmeisterschaft bist zum letzen Tag der durchgeführten Zonenmeisterschaft.<br />

132 Der Generalsekretär des <strong>MLAIC</strong> wird jeweils anlässlich einer Weltmeisterschaft<br />

durch das <strong>MLAIC</strong>-Komitee gewählt. Es gilt das einfache Mehr.<br />

133 Die Portospesen des Generalsekretärs werden durch Beiträge der Mitgliederländer<br />

entschädigt. Diese Beiträge sind jeweils an den Komiteesitzungen bar zu<br />

zahlen. Bei Zahlungen per Check wird eine zusätzliche Gebühr zur Begleichung<br />

der Bankspesen erhoben, ebenso für Verzugszinsen bei verspäteter Zahlung.<br />

Jedes Land, welches mit seinen Zahlungen für mehr als ein Jahr im Rückstand<br />

ist, wird als aus dem <strong>MLAIC</strong> ausgetreten betrachtet.<br />

134 Die Reisespesen des Generalsekretärs (Auto, Flugzeug, Hotel) für jede Meisterschaft,<br />

sowie diejenigen des gewählten internationalen Koordinators, sind durch<br />

denjenigen Landesverband zu entschädigen, welcher die Meisterschaften durchführt,<br />

ausser wo dies infolge zu geringer Teilnehmerzahl nicht zumutbar ist.<br />

140 KOMITEE-SITZUNGEN<br />

141 Das <strong>MLAIC</strong>-Komitee soll anlässlich Weltmeisterschaften zweimal zusammentreten,<br />

für:<br />

a) Die technische Sitzung - zur Instruktion der Team- Captains, zur Wahl der Waffeninspektoren,<br />

der Schiedsrichter, der Auswerter, usw. Ferner zur Festlegung<br />

des Wettkampf-Zeitplans, der Transporte, usw.<br />

b) Die Komitee-Sitzung - um die Tagesgeschäfte zu beraten. Diese Sitzung muss<br />

zwischen 1400 und 1800 Uhr beginnen und spätestens um 2300 Uhr enden.<br />

142 An der Komitee-Sitzung entscheidet das Komitee über Datum und Zuständigkeiten<br />

für die folgende Meisterschaft, über Fernmatches, Regeländerungen (gültig<br />

ab sofort bis wenigstens zur nächsten Meisterschaft), der Aufnahme von Neu-<br />

Mitgliedern, der Jahresbeiträge, sowie aller weiteren traktandierten Geschäfte.<br />

143 Der Generalsekretär sendet die Traktandenliste spätestens drei Monate vor der<br />

Komitee-Sitzung an alle Delegierten, dies um den Verbänden genügend Zeit zur<br />

Vorberatung zu gewähren. Alle Anträge der Verbände müssen wenigstens vier<br />

Monate vor der Sitzung im Besitze des Generalsekretärs sein.<br />

144 Jeder Beschluss des Komitees bedarf mindestens der Zustimmung von zwei Dritteln<br />

der abgegebenen Stimmen. Stimmenthaltungen werden nicht als Stimme<br />

gezählt. Sofern ein Delegierter nicht an der Sitzung teilnimmt, kann er eine Ersatzperson<br />

mit vollem Stimmrecht delegieren, oder seine Stimme zuhanden des<br />

Präsidenten auf dem Postweg abgeben. Jedes Land hat nur eine Stimme, sei es<br />

durch seine Delegierten, dessen Ersatzperson oder die schriftlich abgegebene<br />

Stimme. Anträge welche nicht traktandiert sind, können beschlossen werden, sofern<br />

Einstimmigkeit herrscht.<br />

145 Jedem Delegierten wird ein Stimmformular abgegeben. Die ausgefüllten Stimmformulare<br />

dienen als Beleg für die einzelnen Abstimmungsresultate.<br />

146 An jeder Komiteesitzung wird eine <strong>MLAIC</strong>-Kommission, bestehend aus sechs<br />

Mitgliedern, gewählt. Dieses permanente, beratende Gremium studiert Vorschläge<br />

und macht Empfehlungen für Regeländerungen.


- 4 -<br />

147 Jeder Delegierte informiert das Komitee über nationale Anlässe von grösserer<br />

Bedeutung, welche mit <strong>MLAIC</strong>-Meiterschaften zeitlich kollidieren könnten.<br />

148 Es wird ein Handfeuerwaffenkomitee, umfassend sechs (6) Mitglieder ernannt,<br />

welche nicht notwendigerweise Mitglieder des <strong>MLAIC</strong> sein müssen. Deren Aufgabe<br />

ist die Prüfung von Dokumenten von Replika-Herstellern bezüglich historischer<br />

Korrektheit und Konformität der Waffen mit den <strong>MLAIC</strong>-Regeln. Replikahersteller<br />

haben alle erforderlichen Waffeninformationen dem Generalsekretär<br />

zuzustellen, welcher sie dem Handfeuerwaffen-Komitee zur Begutachtung unterbreiten<br />

wird. Mit "Nachrichtenbrief" (Newsletter) unterbreitet dieses Komitee anschliessend<br />

seine Empfehlungen dem Generalsekretär.<br />

200 WELT- UND ZONENMEISTERSCHAFTEN<br />

201<br />

a) Weltmeisterschaften werden alle zwei Jahre abgehalten, vorzugsweise zwischen<br />

dem 1. Juli und dem 30. September.<br />

b) Zonenmeisterschaften werden in den Zwischenjahren abgehalten. Diese umfassen:<br />

Zone A: Europäische Zone, (Europa und alle Länder die nicht unter Zone B aufgelistet<br />

sind)<br />

Zone B: Pazifik-Zone, (Alle Länder welche an den Pazifischen Ozean grenzen,<br />

sowie Länder in Südamerika,<br />

c) Weltrekorde können nur an Weltmeisterschaften aufgestellt werden. Zonen-<br />

Rekorde können durch Bewohner der betreffenden Zone aufgestellt werden,<br />

entweder an Zonenmeisterschaften oder an Weltmeisterschaften.<br />

d) Nicht der Zone angehörige Schützen können an einer fremden Zonenmeisterschaft<br />

ausser Konkurrenz teilnehmen.<br />

202 Das eine Meisterschaft organisierende Land versendet die Einladungen und provisorische<br />

Anmeldeformulare anfangs Februar des betreffenden Jahres. Teilnehmende<br />

Länder haben diese bis zum 1. März zurückzusenden.<br />

203 Die teilnehmenden Teams haben die Teilnehmerliste wenigstens sechs Wochen<br />

vor Beginn des betreffenden Anlass zurückzusenden, enthaltend: Die Namen aller<br />

Teilnehmer, der Name des Team-Captains, die voraussichtliche Einreise-<br />

Zollstation, eine vollständige Liste der Waffen, umfassend Typ, Kaliber, und wo<br />

möglich Waffennummer oder charakteristische Merkmale, die Details des Reiseprogramms,<br />

Bedarf an Hotel- oder Campingreservationen.<br />

204 Jeder Schütze muss entweder permanenter Einwohner, Inhaber eines gültigen<br />

Passports oder im Lande geboren sein, welches er/sie vertritt.<br />

205 Der Organisator einer Meisterschaft muss an der vorangehenden <strong>MLAIC</strong>-Sitzung<br />

das Komitee über politische Probleme orientieren, welche irgendeinem <strong>MLAIC</strong>-<br />

Mitgliedsland die Teilnahme verbieten würde. In solchen Fällen, oder wenn Verbände<br />

einschränkenden Regierungsbeschlüssen unterworfen sind, ist es erlaubt,<br />

ein internationales <strong>MLAIC</strong>-Team zu senden, a) bestehend aus Schützen von<br />

Nicht-Mitgliedsländern, und b) Schützen aus Mitgliedsländern, welche kein offizielles<br />

Team senden, die Zustimmung des betreffenden Landes vorausgesetzt.<br />

(Anm.: dieser Artikel wurde seinerzeit im Hinblick auf die Apartheid von Südafrika<br />

geboren)<br />

206 Es wird pro Schütze und Team eine Gebühr erhoben, welche die Kosten für das<br />

Scheibenmaterial, die Medaillen und der Administration deckt.


- 5 -<br />

207 Empfohlener Meisterschafts-Zeitplan:<br />

- Montagmorgen - Ankunft, Registrierung, Waffenkontrolle.<br />

- Montagnachmittag - Technische Sitzung, Waffenkontrolle, Training<br />

- Dienstag - Registrierung, Waffenkontrolle, Komiteesitzung,<br />

Training, Eröffnungszeremonie<br />

- Mittwoch - Wettkämpfe, Schützen-Buffet<br />

- Donnerstag - Wettkämpfe, Siegerehrungen<br />

- Freitag - Wettkämpfe, Siegerehrungen<br />

- Samstagmorgen - Wettkämpfe, Tontaubenstechen.<br />

- Samstagabend - Offizielles Bankett, Schlusszeremonie<br />

Der durchführende Verband soll bestrebt sein, die Kosten für die Schützen so<br />

niedrig wie möglich zu halten, indem die Wettkämpfe auf sechs Tage oder weniger<br />

begrenzt werden.<br />

Um Verzögerungen und unnötig langes Anstehen der Schützen bei der Registrierung<br />

und der Waffenkontrolle zu vermeiden, soll ein Zeitplan für jedes Teilnehmerland<br />

erstellt werden.<br />

210 KATEGORIEN - ANZAHL DER WETTKÄMPFER<br />

211 Die Anzahl der Wettkämpfer in jeder Disziplin wird durch das durchführende<br />

Land, entsprechend der zur Verfügung stehenden Schiessplatzkapazität, festgesetzt.<br />

212 Wenn immer möglich, sollen jedem Land 16 Schützen pro Disziplin zugestanden<br />

werden, wovon 50% Replikaas verwenden dürfen. Z.B. 16 Originale, oder 8<br />

Replikas und 8 Originale, oder 8 Replikas und keine Originale.<br />

213 Es ist ein Minimum von vier Schützen pro Disziplin erforderlich, damit diese Disziplin<br />

gewertet wird.<br />

214 Nr. 7 (Colt) und Nr. 12 (Mariette) sollen dasselbe Maximum von Schützen haben.<br />

215 Nr. 2 (Maximilian) und Nr. 5 (Cominazzo) sollen wenigstens fünf zulässige Schützen<br />

pro Land aufweisen.<br />

216 Alle Wettbewerbe müssen getrennt für zwei Kategorien, Originale (O) und Replikas<br />

(R), gewertet werden.<br />

a) Ein Schütze kann in einer Disziplin entweder Original (O) oder Replika (R) schiessen,<br />

aber nicht beides.<br />

b) Wenn es der Zeitplan erfordert, können beide Kategorien zur selben Zeit geschossen<br />

werden.<br />

c) Mannschafts-Wettbewerbe welche nur mit Originalen (Kategorie O) geschossen<br />

werden dürfen sind: Nr. 9 (Gustav Adolf), Nr. 10 (Pauli) Nr. 18 (Boutet), Nr. 26<br />

(Wedgnock), Nr. 27 (Nobunaga), und Nr. 30 (Adams)<br />

d) Mannschafts-Wettbewerbe welche nur mit Replikas (Kategorie R) geschossen<br />

werden dürfen sind: Nr. 13 (Peterlongo), No 17 (Amazonen), Nr. 19 (Nagashino),<br />

Nr. 29 (Lucca), Nr. 31 (Halikko) Nr. 32 (Magenta) und Nr. 33 (Forsith)<br />

e) Mannschafts-Wettbewerbe welche mit Originalen und Replikas gemischt (Offene<br />

Kategorie) geschossen werden dürfen sind: Nr. 17 (Amazonen), Nr. 20 (Rigby),<br />

No 24 (Pforzheim), No 25 (Wogdon), Nr. 34 (Hawker), Nr. 35 (Batesville) und Nr.<br />

38 (Kunitomo)


- 6 -<br />

220 MANNSCHAFTS - WETTKÄMPFE<br />

221 Wenn nicht genügend Zeit zur Verfügung steht, können Mannschafts-<br />

Wettkämpfe gleichzeitig mit den Einzelwettkämfen durchgeführt werden. In solchen<br />

Fällen hat der Team-Captain den Organisator vor Ende des vorangehenden<br />

Tages darüber zu informieren welche Schützen für den Mannschaftswettbewerb<br />

zu zählen sind.<br />

Dies Betrifft die Wettkämpfe No 9, 10, 11, 13, 17, 18, 19, 20, 23, 24, 25, 26, 27,<br />

29, 30, 31, 32, 33, 34, 35 und 38. Jedes Land darf pro Mannschafts-Wettkampf<br />

nur eine Mannschaft aufstellen.<br />

222 Es ist ein Minimum von vier Mannschaften pro Mannschafts-Wettkampf erforderlich,<br />

damit ein solcher gewertet wird. Alle Mannschaften sollen aus drei Mitgliedern<br />

bestehen, mit Ausnahme von Nr. 11 (Versailles). Die vier Schützen in Nr. 23<br />

(Hawker) müssen verschiedene Schützen sein.<br />

230 MEDAILLEN UND TROPHÄEN<br />

231 Es sind Medaillen für die ersten drei Plätze in den Einzeldisziplinen und an jedes<br />

Mitglied der ersten drei Mannschaften abzugeben. Sieger: Goldmedaille, Zweiter:<br />

Silbermedaille, Dritter: Bronzemedaille. In den Einzeldisziplinen werden zudem<br />

Diplome für den vierten, den fünften und den sechsten Platz abgegeben.<br />

232 Trophäen werden an Weltmeisterschaften an die Sieger der Einzeldisziplinen und<br />

an die Siegermannschaften abgegeben.<br />

233 Die Team-Captains sind für die Rückgabe der Trophäen an der folgenden Weltmeisterschaft<br />

verantwortlich.<br />

234 An alle Wettkämpfer soll eine Erinnerungsmedaille, eine Teilnahmebestätigung,<br />

sowie ein Programm des Anlasses abgegeben werden.<br />

235 An die Junioren und die Sieger von Historischen Wettkämpfen werden keine Medaillen<br />

abgegeben.<br />

240 ZEREMONIEN<br />

241 Die Meisterschaften werden durch eine kurze Eröffnungszeremonie vor den<br />

Wettschiessen eingeleitet.<br />

242 Die Schlusszeremonie soll am letzten Tag der Meisterschaft, nach der letzten<br />

Siegerehrung durchgeführt werden.<br />

250 SCHIEDSGERICHT<br />

251 Das Schiedsgericht soll an der Komiteesitzung vor Beginn des Wettkampfs gewählt<br />

werden und umfasst drei Mitglieder und drei Ersatzmitglieder.<br />

252 Ein Schiedsrichter wird durch ein Ersatzmitglied ersetzt wenn:<br />

a) der Schiedsspruch einen Landsmann betrifft,<br />

b) der Streit eine Disziplin betrifft, an welcher der Schiedsrichter selber teilnimmt.


- 7 -<br />

253 Das Schiedsgericht hat folgende Pflichten und Aufgaben:<br />

a) Alle Proteste zu beurteilen,<br />

b) Die Scheiben der besten sechs Schützen jeder Disziplin zu prüfen,<br />

c) Die Waffen der besten vier Schützen im Falle eines Protests zu inspizieren.<br />

Im Falle einer von der Inspektion abgelehnten Waffe, muss das Schiedsgericht<br />

den betreffenden Schützen und seinen Team Captain anhören.<br />

254 Alle Entscheidungen des Schiedsgerichts sind endgültig und nicht anfechtbar.<br />

255 Proteste an das Schiedsgericht müssen in schriftlicher Form, entweder durch den<br />

Delegierten oder den Team-Captain des betreffenden Landes gemacht werden.<br />

Schiessresultate betreffende Einsprachen müssen zudem innerhalb einer Stunde<br />

nach erster Veröffentlichung an den Oberschiedsrichter gerichtet werden.<br />

256 Strafen, welche verfügt werden dürfen sind:<br />

a) Ein Verweis durch den Schützenmeister,<br />

b) Zwei Punkte Abzug vom geschossenen Resultat,<br />

c) Eine Disqualifikation durch das Schiedsgericht auf Antrag des Schützenmeisters.<br />

257 Der Oberschiedsrichter veröffentlicht gemeinsam mit dem Oberschützenmeister<br />

einen Zeitplan mit den Zeiten der Zusammenkünfte des Schiedsgerichts.<br />

258 Zum Zweck der Information muss ein nicht-stimmberechtigter Schiedsrichter des<br />

durchführenden Landes ins Schiedsgericht gewählt werden<br />

260 WAFFEN-INSPEKTIONS-KOMITEE<br />

261 Das Waffeninspektionskomitee wird durch den Präsidenten des <strong>MLAIC</strong> bezeichnet.<br />

Es soll wenigstens Mitglieder von drei verschiedenen teilnehmenden Ländern<br />

umfassen. Die Organisatoren sollten im Voraus Freiwillige aus Teilnehmerländern<br />

suchen und diese über ihre Wahl vor Beginn der Meisterschaft informieren.<br />

Ein Mitglied des Waffeninspektions-Komitees darf keine Waffen von Teilnehmern<br />

des eigenen Landes inspizieren.<br />

262 Das Waffenkontroll-Komitee hat folgende Pflichten und Aufgaben:<br />

a) Inspizieren und Zulassen von Waffen, welche an den Meisterschaften verwendet<br />

werden, und zwar vor Beginn des betreffenden Wettkampfs.<br />

b) Die geprüften Waffen mit einer gut sichtbaren Marke versehen, welche erkennen<br />

lässt, ob es sich dabei um ein Original oder eine Replika handelt.<br />

c) Bereithalten aller Instrumente und Lehren, welche zur einwandfreien Identifikation<br />

von Waffen erforderlich sind. Z.B. Endmasse, Mikrometer, Vergrösserungsglas,<br />

metrische Gewinde-Lehren, sowie Typenbeschreibungen der meistverbreiteten<br />

Waffen.<br />

d) Die Waffeninspektoren können im Schiessstand auch jederzeit folgendes prüfen:<br />

Die Visierung, die Laufbohrung, die Schaftbettung, usw., nachdem mit der Waffe<br />

geschossen wurde.<br />

263<br />

a) Eine Waffe fraglicher Originalität soll der Waffenkontrolle zusammen mit einer<br />

Dokumentation über ihre Originalität vorgelegt werden. Die Inspektion kann die<br />

Waffe zurückweisen oder "mit Vorbehalt" akzeptieren. Mit " Vorbehalt" akzeptiert<br />

heisst: Die Waffe entspricht dem <strong>Reglement</strong>, aber die Inspektion übernimmt damit<br />

keine Gewähr für deren Originalität.


- 8 -<br />

b) Jedes Geschoss fraglicher Form soll der Inspektion zusammen mit einer Dokumentation<br />

über dessen Originalität vorgelegt werden. Das Geschoss wird entweder<br />

akzeptiert oder zurückgewiesen. Dies betrifft jedes Geschoss mit nicht allgemein<br />

bekannter Standardform.<br />

264 Die Disqualifikation einer nicht akzeptablen Waffe muss vor Beginn der Meisterschaften<br />

erfolgen.<br />

300 REGLEMENT FÜR DIE KUGELDISZIPLINEN<br />

301 Jeder Team-Captain und jeder Schütze muss die <strong>MLAIC</strong>-Regeln und das Wettkampfprogramm<br />

kennen.<br />

302 Die Funktionäre werden durch das Gastgeberland gestellt. Diese sollen umfassen:<br />

a) Dem Schützenmeister, welcher für die gute Durchführung des ganzen<br />

Schiessanlass verantwortlich ist.<br />

b) Die Hilfs-Schützenmeister, welche zu gewährleisten haben, dass die Schützen<br />

vor Schiessbeginn am richtigen Platz stehen und auf Regelverstösse während<br />

dem Schiessen achten<br />

c) Die Warner, welche von jedem Schützen den Fettschuss, die Zahl der abgegebenen<br />

Schüsse zählen, auf Schüsse auf fremde Scheiben und Waffenstörungen<br />

achten.<br />

d) Der Schützenmeister darf nach dem Kommando "Feuer frei" keinen Schützen<br />

stören, ausser aus Sicherheitsgründen.<br />

303 Niemand, ausser den Wettkämpfern, den Schützenmeistern und den <strong>MLAIC</strong>-<br />

Funktionären, dürfen die abgeschrankte Feuerlinie betreten. Die Abschrankung<br />

befindet sich drei Meter hinter der Feuerlinie. Niemand, ausser dem Schützenmeister<br />

darf während dem Schiessen mit einem Schützen sprechen. Die Zuschauer<br />

haben sich während dem Schiessen ruhig zu verhalten.<br />

304 Die Schützen dürfen Spektive zur Beobachtung der Treffer benutzen. Jede Hilfe<br />

oder Betreuung durch Dritte ist verboten.<br />

305 Die folgenden Signale sollen zur Feuerleitung verwendet werden:<br />

a) "Feuer frei" = Zwei Pfiffe<br />

b) "Feuerunterbruch" = Mehrere kurze Pfiffe<br />

c) "Ende Feuer" = Ein langes Pfeifsignal<br />

306 Keine Waffe darf vor dem "Feuer frei" -Signal geladen werden.<br />

307 Keine Zündkapseln und keine Pulverpfannen dürfen vor dem "Feuer frei" abgefeuert<br />

werden.<br />

308 Bei "Feuerunterbruch" müssen von allen Waffen die Zündkapseln und das Zündkraut<br />

entfernt werden.<br />

309 Bei "Ende Feuer" müssen alle Waffen entladen werden.<br />

Der Organisator kann nach seinem Ermessen an Stelle von Pfeiftönen andere<br />

hörbare Signale verwenden, insbesondere um die Klarheit der drei Signale zu<br />

verbessern.


- 9 -<br />

310 SCHEIBEN<br />

311<br />

a) Für die Disziplinen No 1, 9, 14, 16, 19 und 27 wird die französische 200-Meter<br />

Militär-Scheibe (<strong>MLAIC</strong>-Bezeichnung C200) verwendet. 10er-Ring=80 mm<br />

Durchmesser, der schwarze Spiegel bis zum 6er-Ring hat 400 mm Durchmesser.<br />

b) Für die Disziplinen No 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 10, 12, 13, 15, 17, 18, 20, 24, 25, 26, 28,<br />

29, 30, 32, 33, 36, 37 und 38 wird die UIT-50 Meter Pistolenscheibe (<strong>MLAIC</strong>-<br />

Bezeichnung C50) verwendet. 10er-Ring=50 mm Durchmesser, der schwarze<br />

Spiegel bis zur 7 hat. 200 mm Durchmesser. Der Scheibendurchmesser bis zum<br />

1er-Ring beträgt 500 mm.<br />

c) Ausgenommen das Scheibenbild werde auf eine Kartonunterlage geklebt, soll die<br />

Papierstärke mindestens 230 g/m2 betragen.<br />

312 Die Scheiben sollen wie folgt gekennzeichnet werden:<br />

Oben links: Nr. der Ablösung Oben rechts: Scheiben-Nr<br />

Unten links: Schützen-Nr Unten rechts: Nr. der Disziplin<br />

Weder der Name des Schützen noch seine Nationalität dürfen auf der Scheibe<br />

erkennbar sein.<br />

Bei der Auswertung der Treffer muss in der rechten unteren Scheibenecke der<br />

Wert jedes gültige Schuss, sowie deren Total notiert und durch den Auswerter<br />

signiert werden.<br />

313<br />

a) Bei Disziplinen, bei welchen die UIT 50 - Meter Scheibe benutzt wird, sind für<br />

jeden Schützen ein Paar von zwei Scheiben auf gleicher Höhe zu stellen. Sechs<br />

Schüsse müssen auf die eine und sieben Schüsse auf die andere Scheibe gefeuert<br />

werden. Im Fall elektronischer Trefferanzeige darf nur eine Scheibe verwendet<br />

werden.<br />

b) Für Disziplinen bei welchen auf die französische Militärscheibe C200 geschossen<br />

wird, wird eine einzige Scheibe gestellt, auf welche alle 13 Schüsse eines Schützen<br />

abgegeben werden.<br />

314 Regeln für den Gebrauch elektronischer Trefferanzeige-Scheiben:<br />

a) Die Scheibe hat auf UIT-konformes Papier gedruckt zu werden. Mit cremefarbigem<br />

Hintergrund und Schwarzem Zentrum.<br />

b) Für die Disziplinen Miquelet, Tanegashima und Hizadai reicht die Trefferanzeige<br />

nur vom 5er zum 10er Ring.<br />

320 TRAINING<br />

321 An den Wettkampftagen darf nicht trainiert werden. Zwei Trainingstage vor den<br />

Wettkämpfen sind zugelassen.<br />

322 Übungsscheiben haben auf allen Schiessständen, proportional zur Anzahl der<br />

gemeldeten Schützen der einzelnen Länder, zur Verfügung gestellt zu werden.<br />

330 SCHIESSREGELN<br />

321 Für die liegende, kniende und stehende Stellung gelten die UIT-Regeln, ausgenommen,<br />

dass bei allen Stellungen der Gewehrtragriemen benutzt werden darf.


- 10 -<br />

332 Bei den Kugeldisziplinen werden innerhalb einer 30-Minuten-Ablösung 13 Schuss<br />

abgegeben, wobei die 10 besten Treffer gewertet werden.<br />

Ein Fettschuss darf in den Kugelfang gefeuert werden, vorausgesetzt der Warner<br />

wird zuvor darüber orientiert.<br />

Leere Zündkapseln und Pfannen sowie der Fettschuss müssen innerhalb der<br />

gegebenen 30 Minuten abgefeuert werden.<br />

333 Im Fall eines Ladefehlers, (z.B. Kugel ohne Pulver geladen, zwei Kugeln geladen,<br />

usw.), muss der Hilfsschützenmeister zustimmen, bevor der Lauf freigeschossen<br />

werden darf. Andernfalls wird dieser Schuss als gültig gezählt.<br />

334 Wenn infolge höherer Gewalt (z.B. Gewitterregen, Sturm) ein Feuer unterbrochen<br />

werden muss, so wird es dort wieder fortgesetzt, wo es unterbrochen wurde, d.h.<br />

es steht die restliche Zeit zur Verfügung. Sollten die Scheiben in Mitleidenschaft<br />

gezogen worden sein und deshalb ersetzt werden, so ist die ganze Ablösung zu<br />

wiederholen.<br />

335 Jede Waffenstörung, welche während dem Wettschiessen die Hilfe einer weiteren<br />

Person erforderlich macht, disqualifiziert den Teilnehmer in der betreffenden<br />

Disziplin. Alle Reparaturen während dem Wettschiessen müssen ausschliesslich<br />

durch den Schützen allein ausgeführt und innerhalb den gegebenen 30 Minuten<br />

erledigt werden. Unter keinen Umständen wird dem Schützen bewilligt, eine Ersatzwaffe<br />

zu verwenden noch ihm zusätzliche Schiesszeit zugestanden.<br />

336 Die Pflichten und Aufgaben des Schützen sind es:<br />

a) Die Schiessregeln vollumfänglich zu kennen und sich an diese zu halten.<br />

b) Seine Waffe vor dem Schiessen der Waffenkontrolle zu präsentieren.<br />

c) Die Autenzität seiner Waffe zu belegen, wenn dies von der Waffenkontrolle verlangt<br />

wird.<br />

d) Bei allen Wettbewerben am richtigen Schiesstand, zur richtigen Zeit zu sein.<br />

e) Seine Waffe und deren Zubehör in gutem Zustand zu halten.<br />

f) Sich jederzeit sportlich zu verhalten und die Ziele des <strong>MLAIC</strong> zu fördern.<br />

340 AUSWERTUNG<br />

341 Bei Wettschiessen, in welchen die Scheiben paarweise angeordnet sind, sind<br />

maximal sieben Schüsse auf eine der beiden Scheiben erlaubt. Sind mehr als<br />

sieben Schüsse auf einer Scheibe, so werden die besten davon als Null gestrichen.<br />

Z.B.:<br />

Scheibe 1 : 10, 10, 9, 9, 9, 9, 8, 7 (streiche den besten Schuss)<br />

Scheibe 2 : 10, 9, 9, 9, 8<br />

Resultat : 10, 10, 10, 9, 9, 9, 9, 9, 9, 9, 8, 8, 7 Total = 91<br />

a) Im Falle elektronischen Trefferanzeige werden die Treffer und die Streichresultate<br />

durch die Elektronik ausgewertet. Im Falle völlig identischer Treffer<br />

mit einem anderen Schützen ist derjenige mit dem schlechtesten Schuss<br />

vom Scheibenzentrum aus gemessen (Tiefschuss) der Verlierer.<br />

342 Das Zentrum des Kugellochs muss wenigstens auf Rand des Rings liegen, um<br />

als höherer Punkt zu zählen.<br />

343 Ein Schuss auf eine Nachbarscheibe abgegeben muss dem Warner mitgeteilt<br />

werden und zählt als Null.


- 11 -<br />

344 Die geschossene Punktzahl muss neben dem offiziellen <strong>MLAIC</strong>-Auswerter von<br />

einem Vertreter des Gastlandes geprüft werden.<br />

345 Bei Punktgleichheit in den Einzeldisziplinen, ist derjenige der Sieger welcher die<br />

meisten Treffer im höchsten Wertungsring hat, und dies in absteigender Reihenfolge.<br />

Sind diese für alle 10 Wertungstreffer identisch, dann ist derjenige der Verlierer,<br />

welcher den schlechtesten Wertungstreffer am weitesten entfernt vom<br />

Scheibenzentrum hat. Ist die Rangfolge auch jetzt noch unentschieden, so zählt<br />

der zweitschlechteste Treffer, usf. Erst wenn alle Wertungstreffer immer noch<br />

identisch sind, werden die Nicht-Wertungstreffer berücksichtigt.<br />

346 Im Falle von Punktgleichheit bei den Mannschaftsdisziplinen, wird die Gewinnermannschaft<br />

anhand der meisten Treffer im höchsten Ring ermittelt, und dies in<br />

absteigender Reihenfolge. Sollten diese in allen Ringen gleich sein, so ist diejenige<br />

Mannschaft Verlierer, welche den am weitesten vom Scheibenzentrum entfernten<br />

Wertungstreffer hat. Sollte auch dieser identisch sein dann ist es der<br />

nächste, usf.<br />

350 WAFFEN<br />

351 Generelle Information<br />

a) Jede Waffe darf nur einmal in derselben Disziplin verwendet werden.<br />

b) Die Waffen müssen in Privatbesitz sein.<br />

c) Das Korn darf keine andere Farbe als schwarz oder weiss haben.<br />

d) Sofern eine Sicherungsrast vorhanden ist, muss diese funktionsfähig sein.<br />

352 Originale<br />

Jede Veränderung an einer originalen Waffe, welche deren historischen Wert<br />

vermindert, macht diese an <strong>MLAIC</strong>-Wettschiessen unzulässig.<br />

A) Militärgewehre - Dienstgewehre und Musketen zum Gebrauch in den Wettbewerben<br />

No 1, 3, 8, 9, 10, 11, 15 und 37.<br />

Das folgende gilt:<br />

1) Die Waffe muss dem damaligen militärischen Modell entsprechen, unverändert<br />

und mit der originalen Visierung versehen sein.<br />

2) Zum Zweck der Korrektur der Visierlinie darf eine Ersatzkimme oder ein<br />

Ersatzkorn verwendet werden, welche dem originalen Muster entsprechen.<br />

Die originalen Visiereinrichtungen selber dagegen dürfen nicht abgeändert<br />

werden.<br />

3) Militärische Steinschlossgewehre mit glattem Lauf und fest angebrachter<br />

Kimme (nicht entfernbar) sind in den Disziplinen No 1 und No 9 nicht erlaubt.<br />

Solche Kimmen dürfen nicht entfernt werden. Militärische Glattlauf-<br />

Steinschlossgewehre mit entfernbarer Kimme dürfen dagegen verwendet<br />

werden, sofern die Kimme entfernt ist.<br />

4) Stecherabzüge, Kolbenkissen, Backenkissen, das Auswischen des Laufs<br />

zwischen den Schüssen und lange Ladetrichter, sind nicht erlaubt.<br />

5) Das Kaliber muss grösser 13,5 mm sein.<br />

6) Der Lauf darf zum Zweck der Verbesserung der Trefferlage nicht verbogen<br />

werden.<br />

7) Replika-Ersatzläufe oder gebüchste Läufe sind nicht erlaubt.<br />

8) Der Gebrauch von Griess, Maismehl oder anderer natürlichen Füllstoffe, ist<br />

zum Laden von Militärgewehren zulässig. (Anm. Übersetzer: Als Zwischenmittel<br />

zwischen Ladung und Geschoss)


- 12 -<br />

B) Freigewehre - sind beliebige, originale Vorderladergewehre, welche nicht als Militärgewehre<br />

(A) in Frage kommen, und zeitgemässe Visierung haben (ausgenommen<br />

sind Zielfernrohre). Sie werden in den Disziplinen Nr. 2, 4, 8, 14, 15, 16,<br />

17, 19, 20, 24, 26, 27 und 36 verwendet.<br />

Das Folgende gilt:<br />

1) Lochvisiere (auch neue Replika Visierungen) sind erlaubt, vorausgesetzt sie sind<br />

original und stilistisch zum verwendeten Gewehr passend. Dies betrifft sowohl<br />

Kimme als auch Korn. N.B. Die Herstellungsperioden mit Bezug auf die Visierung<br />

sind: bis 1750 Luntenschloss, bis 1850 Steinschloss, bis 1890 Perkussionsschloss.<br />

2) Militärgewehre mit Bohrungen kleiner 13,5 mm können für die Disziplinen No 4<br />

und No 20 verwendet werden, und solche beliebigen Kalibers in den Disziplinen<br />

No 2, 8, 15, 17 und 24.<br />

3) Die Läufe dürfen zur Verbesserung der Trefferlage nicht verbogen werden.<br />

4) Replika-Läufe oder gebüchste Läufe dürfen nicht verwendet werden.<br />

C) Pistolen und Revolver - sind beliebige Pistolen und Revolver mit zeitgemässer<br />

Visierung zum Gebrauch in den Disziplinen No 5, 6, 7, 18, 25 und 30.<br />

Das Folgende gilt:<br />

1) Gezogene, einschüssige Pistolen welche für die Disziplin No 6 und 18 zugelassen<br />

sind, müssen die zeitgemässe Visierungen des 19. Jahrhunderts aufweisen.<br />

Z.B. Stecknadelkopf-Korn oder ein schmales Kornblatt nicht breiter als 2,03 mm,<br />

oder eine steile Pyramide, jedoch kein Blockkorn. Das Kimmenblatt muss einen<br />

V- oder U-Einschnitt haben.<br />

2) Die Korne von originalen Revolvern zum Gebrauch in Disziplin No 7 dürfen beliebige<br />

Höhe haben, damit sie zum Schiessen auf 25 Meter geeignet sind. Die Form<br />

muss aber dem Originalkorn entsprechen.<br />

3) Läufe dürfen zum Zweck einer Veränderung der Trefferlage nicht verbogen werden.<br />

4) Replika-Läufe oder gebüchste Läufe sind nicht zugelassen.<br />

353 Replikas: Eine Replika ist eine moderne Reproduktion einer originalen Waffe,<br />

mit Visierung, Schlosskonstruktion, Schaft und Lauf in originalem Stil. Originalbestandteile<br />

dürfen zum Bau einer Replika verwendet werden. Replika-Waffen benötigen<br />

keine Beschusszeichen. (!!)<br />

A) Replika-Militärgewehre - Dienstgewehre und Dienstmusketen zur Verwendung<br />

in den Disziplinen No 1, 3, 8, 9. 10, 15 17,24, und 37.<br />

Das Folgende gilt:<br />

1) Replika-Dienstgewehre müssen exakt dem originalen Militär-Muster entsprechen.<br />

Die Zahl der Züge und der Drall müssen dem Original entsprechen, hingegen<br />

darf die Tiefe der Züge abweichend sein.<br />

2) Eine geringfügige Änderung an der Visierung ist erlaubt, soweit sie der Verbesserung<br />

der Visierlinie dient. Sie muss aber dem Stil des Originals entsprechen.<br />

3) Militär-Steinschlossgewehre mit Kimmen sind in der Disziplin No 1 nicht erlaubt.<br />

4) Stecherabzüge, Kolbenkissen, Backenkissen, Auswischen des Laufs zwischen<br />

den Schüssen und lange Ladetrichter sind verboten.<br />

5) Das Kaliber muss grösser als 13,5 mm sein.


- 13 -<br />

B) Replika-Freigewehre - Beliebiger Nachbau eines originalen Vorderladergewehrs,<br />

welches nicht als Militärgewehr (A) in Frage kommt, für die Disziplinen No<br />

2, 4, 8, 14, 15, 16, 17, 19, 20, 24, 29 und 36.<br />

Das Folgende gilt:<br />

1) Die Anzahl Züge und der Drall sollen dem Original entsprechen, aber die Tiefe<br />

der Züge darf abweichen.<br />

2) Lochblenden (für Kimme und Korn) sind zugelassen, vorausgesetzt, sie stimmen<br />

mit dem Original überein und sind zeitgemäss. N.B. Die Herstellungsperioden mit<br />

Bezug auf die Visierung sind: bis 1750 Luntenschloss, bis 1850 Steinschloss, bis<br />

1890 Perkussionsschloss.<br />

3) Replika-Militärgewehre mit einem Kaliber kleiner 13,5 mm dürfen verwendet werden<br />

in den Disziplinen No 4 und No 20, und solche beliebigen Kalibers in den<br />

Disziplinen No 2, 8, 14, 15, 16, 17, 19, 24, 29 und 37.<br />

C) Replika Pistolen und Revolver - Beliebige Kopie einer originalen Vorderladerpistole<br />

oder Revolvers mit zeitgemässer Visierung zum Gebrauch in den Replika-<br />

Disziplinen No 5, 6, 12, 13, 18 und 25.<br />

Das Folgende gilt:<br />

1) Gezogene, einschüssige Replika-Pistolen, zur Verwendung in Disziplin No 6,<br />

müssen eine zeitgemässe Visierung des 19 Jarh. aufweisen. Z.B. Nadelkopf-<br />

Korn, schmales Korn schmaler 2,0 mm, eine steile Pyramide, jedoch kein<br />

Blockkorn. Das Kimmenblatt muss einen V- oder U-Einschnitt haben.<br />

2) Das Korn von Revolvern, wie für die Disziplin No 12 zugelassen, darf beliebige<br />

Höhe haben, so wie es zum Schiessen auf die 25-m Distanz geeignet ist.<br />

Es soll aber der originalen Form entsprechen. Bezüglich der Züge gibt es<br />

keine Vorschriften.<br />

3) Verschiebbare Korne in Schwalbenschwänzen sind bei Replika - Revolvern<br />

zugelassen, vorausgesetzt, die Enden des Balkens sind mit dem Lauf bündig.<br />

354 Luntenschlosse (Originale und Replikas)<br />

A) Originale Luntenschlossmusketen, wie sie in den Disziplinen No 14(O), 15(O),<br />

16(O), 19, 24 und 27 verwendet werden, gelten folgende Spezifikationen:<br />

Nach frühem portugiesischem oder japanischem Muster, mit gebogenem Schaft,<br />

ähnlich einem Pistolengriff, um zum Zielen an die Wange gelegt zu werden (Backenschaft)<br />

und nicht auf die Schulter. Der Kimmenblock hat einem schmalen<br />

Schlitz zum Zielen, das Korn in Form einer Pyramide oder senkrechten Keils. Ersatz-Visiere<br />

müssen diese Formen haben.<br />

B) Replika-Luntenmusketen mit glattem Lauf können in den Disziplinen No 14(R),<br />

15(R), 16(R), 19 und 24 verwendet werden und haben den folgenden Spezifikationen<br />

zu entsprechen:<br />

1) Nach frühem portugiesischem oder japanischem Muster, mit gebogenem<br />

Schaft, ähnlich einem Pistolengriff, um zum Zielen an die Wange gelegt zu<br />

werden (Backenschaft) und nicht auf die Schulter. Der Kimmenblock soll einen<br />

schmalen Schlitz zum Zielen aufweisen, das Korn die Form einer Pyramide<br />

oder senkrechten Keils. Ersatz-Visiere müssen diese Formen haben.<br />

2) In Europäischem Stil, mit Schulterschaft, und zu militärischem Gebrauch oft<br />

mit einer gabelförmigen Stütze. Diese Stütze darf bei <strong>MLAIC</strong>-Schiessen nicht<br />

verwendet werden. Verstellbare Diopter sind nicht erlaubt, hingegen am Lauf<br />

befestigte, zeitgemässe Loch- oder Röhrchenvisiere.


- 14 -<br />

C) Luntenschloss-Pistolen – Zum Gebrauch in den Disziplinen 5, 28 und 39<br />

(Siehe 354G und Anhang 6)<br />

1) In Japanischen Stiel, mit gebogenem Schaft ähnlich den Japanischen Musketen,<br />

nur kürzer.<br />

2) In Europäischem Stil mit grossem Kaliber sind akzeptabel.<br />

D) Luntenstrick<br />

1) Während dem Laden muss das brennende Luntenende in einem sicheren<br />

Behälter aufbewahrt werden.<br />

2) Beim Schiessen muss die Lunte so gesichert sein, dass sie nicht umherfliegt.<br />

E) Büchsen. Aus Sicherheitsgründen ist das Büchsen von Japanischen Luntenmusketen<br />

erlaubt, solange dies das äussere Erscheinungsbild nicht beeinträchtigt.<br />

Gebüchste Originale sind jedoch nur in den Replika-Disziplinen zugelassen.<br />

F) Bewerben sich weniger als vier Original-Luntenschlosse für einen Wettkampf, so<br />

dürfen diese in der Replika-Disziplin schiessen.<br />

G) Replika Luntenschlosspistolen sind in der Cominazzo-Disziplin No 5 (Replika<br />

Steinschlosspistolen) nicht zugelassen.<br />

355 Diverses<br />

1) Original- und Replika-Steinschlosspistolen zum Gebrauch in Disziplin No 5<br />

müssen ein Kaliber von mindestens 11,0 mm aufweisen.<br />

2) Um die Verwendung von Revolvern als Einzelschuss-Pistolen zu verhindern,<br />

müssen in den ersten beiden Serien mindestens fünf Kammern laden.<br />

3) Die Revolvertrommel kann für jeden Zweck aus der Waffe entfernt werden,<br />

ausser zum Laden.<br />

4) Die Hauptteile einer Replika-Waffe (Lauf, Schloss, Revolvertrommel) dürfen<br />

aus rostfreiem Stahl hergestellt werden.<br />

5) Verchromte Läufe von Replik-Schrotgewehren mit Kaliber .356 dürfen verwendet<br />

werden.<br />

356 Munition<br />

A) Pulver:<br />

1) Nur fabrikgemachtes Pulver darf verwendet werden. Neu auf dem Markt ist<br />

ein simpler Test um Schwarzpulver-Ersatz von echtem Schwarzpulver zu unterscheiden.<br />

2) Das Laden aus vorbereiteten Pulvermassen ist obligatorisch.<br />

3) Der maximale Inhalt der Zündkraut-Flasche ist 16 Gramm.<br />

B) Pfropfen: Es dürfen in keiner Disziplin Pfropfen aus Kunststoffmaterial verwendet<br />

werden. Es sind solche aus Papier, Werg oder Filz zu verwenden.<br />

C) Geschosse: Geschosse sollen passend zum Stil der verwendeten Waffe sein, namentlich:<br />

1) Steinschloss und Luntenschlosse: Nur Rundkugeln<br />

2) Gezogene Perkussionspistolen: Nur Rundkugeln<br />

3) Revolver: Rundkugeln oder Spitzgeschosse<br />

4) Perkussions-Militärgewehre: Rundkugel oder Expansionsgeschoss<br />

5) Perkussions-Freigewehre: Rundkugel oder beliebiges Langgeschoss<br />

Kein vorgedralltes Geschoss darf verwendet werden, ausser in Gewehren, welche<br />

extra für solche gebaut wurden.<br />

Kein sog. Wadcutter-Geschoss darf verwendet werden, ausser in Disziplinen laut<br />

Absatz 5


- 15 -<br />

357 Zubehör<br />

A) Riemen:<br />

1) Riemen müssen original sein oder eine zeitgemässe Replik. Moderne, verstellbare<br />

Riemen, insbesondere Einpunktriemen, sind nicht erlaubt.<br />

2) Riemen in militärischem Stil sind in den Disziplinen No 1, 3, 9, 10 und 37 zugelassen.<br />

Riemen dürfen nur an originalen Riemenbügeln befestigt werden.<br />

3) Tragriemen an Originalgewehren ohne Riemenbügel sind erlaubt, sofern sie mittels<br />

Schnur oder Lederriemchen befestigt werden. Das nachträgliche Anbringen<br />

von Riemenbügeln ist verboten.<br />

B) Handstützen (Pilze)<br />

Handstützen müssen original oder eine originalgetreue Reproduktion sein. Sie<br />

dürfen nur an Gewehren verwendet werden, welche zur Verwendung solcher<br />

Stützen konstruiert wurden.<br />

C) Trichter und Laderöhrchen<br />

1) Ladetrichter können in allen Disziplinen, ausser No 1, 3, 9 und 10 verwendet werden.<br />

2) Kurze Trichter (mit höchstens 10 cm Spundlänge) sind in den Disziplinen No 1, 3,<br />

9 und 10 erlaubt, um das Verschütten von Pulver zu verhüten.<br />

D) Putzstöcke:<br />

Putz- und Wischstöcke dürfen in allen Disziplinen verwendet werden, ausser in<br />

No 1, 3, 9 und 10.<br />

E) Bekleidung<br />

1) Schwere Schiesshosen, wie bei UIT-Wettkämpfen zugelassen, sind von<br />

<strong>MLAIC</strong>-Wettkämpfen verbannt. Es müssen Hosen aus leichtem Fasermaterial<br />

getragen werden, wie z.B. Baumwolle ohne innere Verstärkung, dies um<br />

zu verhindern den Schützen künstlichen Halt zu geben. Hingegen dürfen die<br />

Hosen verstärkte Kniekappen und ein verstärktes Gesäss aufweisen. Nicht<br />

zugelassen sind also schwergewichtige steife Hosen aus Leder oder schwerem<br />

Segeltuch oder solche mit inneren Versteifungen welche zusätzlichen<br />

Halt geben.<br />

2) Es gibt keine weiteren Bekleidungs-Vorschriften.<br />

358 Reparaturen<br />

1) Reparaturen müssen stilgerecht ausgeführt werden.<br />

2) Die Batterieoberfläche, insbesondre bei Aufdoppelung, muss aus stählernem<br />

Material sein.<br />

3) Moderne chemische Materialien, wie Fiberglas, Epoxydharz, dürfen nicht zum<br />

Laufbetten verwendet werden. Es soll Material aus tierischem Leim, vermischt<br />

mit Sägemehl, so wie sie seinerzeit von den Büchsenmachern verwendet wurden,<br />

verwendet werden.<br />

359 Waffen-Daten der jeweils besten sechs Schützen<br />

Die Schlussbericht der <strong>MLAIC</strong>-Meisterschaften soll die technischen Daten der<br />

von den besten sechs Schützen jeder Disziplin verwendeten Waffen enthalten.<br />

Dies zum Vorteil der noch unerfahreneren Schützen. Insbesondere: Typ und Kaliber<br />

der verwendeten Waffe, Geschoss (Kaliber und Gewicht), Pulver (Typ und<br />

Gewicht), Visierung (offene oder Diopter).<br />

Die bisherigen Regeln 360 – 375 sind neu in den betreffenden Schiessregeln integriert<br />

worden


- 16 -<br />

400 REGLEMENT FÜR DAS TONTAUBEN-SCHIESSEN<br />

401 TONTAUBEN-MEISTERSCHAFTEN<br />

402 No 21 Manton - Freie Steinschlossflinten beliebigen Kalibers. Es werden total 50<br />

Tauben geschossen in zwei separaten Runden (eine am Morgen und eine am<br />

Nachmittag desselben Tages) und zwar je 25 Tauben über fünf Stände innerhalb<br />

von je 60 Minuten. (O + R).<br />

403 No 22 Lorenzoni - Freie Perkussionsflinten beliebigen Kalibers. Es werden total<br />

50 Tauben geschossen in zwei Runden (eine am Morgen und eine am Nachmittag<br />

desselben Tages) und zwar je 25 Tauben über fünf Stände innerhalb von 60<br />

Minuten. (O + R)<br />

404 No 34 Hawker - 3er Mannschaft, umfassend zwei Mann von No 21 (O +/oder R<br />

Open).<br />

405 No 35 Batesville – 3er Mannschaft von No 22 (O +/oder R Open).<br />

410 REGELN<br />

411 Schiessstände:<br />

a) Die Schiessstände müssen sich auf einer Ebene mit dem Dach des Bunkers<br />

befinden.<br />

b) Die Stände müssen als Vierecke oder Kreise von ca. 70 cm Grösse markiert<br />

sein.<br />

c) Für Steinschlosswettbewerbe (No 21) und Perkussion (No 22) müssen fünf<br />

Stände, 8 Meter hinter dem Schnittpunkt liegen, wo die Tontauben die Ebene<br />

der Standfläche kreuzen. Die Stände befinden sich 70° links, 35° links, in der<br />

Mitte. 35° rechts und 70° rechts vom Schnittpunkt.<br />

d) Individuelle Ladetische müssen sich wenige Meter hinter jedem Stand befinden.<br />

e) Wenn immer möglich soll ein akustischer Tontaubenauslöser verwendet werden.<br />

f) (Nur anwendbar auf ATA Trap Schiessplätze) Alle Schiessstände für Flint<br />

und Perkussion müssen dieselbe Höhe wie ATA Stand Nr. 3 haben. (Merke:<br />

Diese Regel führt dazu, dass die Füsse des Schützen stets auf der gleichen<br />

Höhe wie der Wurfarm des Werfers stehen)<br />

412 Tontauben-Wurfmaschine:<br />

a) Der Auftauchpunkt der Tontaube aus der Wurfmaschine und der ungefähre<br />

Punkt der Landung müssen klar markiert werden, so dass diese von allen<br />

Ständen aus sichtbar sind.<br />

b) Die Wurfmaschine muss so aufgestellt werden, dass sie zentral wirft und die<br />

Tauben 60 Meter (plus - minus 5 Meter) vom Punkt aus landen, wo sie die<br />

Standebene schneiden. Die Höhe der Taube soll nach 10 Metern Flug hinter<br />

dem Schnittpunkt mit der Standebene 2 Meter sein.<br />

c) Eine Störung der Maschine muss dem Schützenmeister gemeldet werden.<br />

Dieser hat zu entscheiden, ob die Maschine gewechselt wird, das Schiessen<br />

fortgesetzt oder eingestellt wird.<br />

413 Ton-Tauben:<br />

Als Standard der Tontaube gilt die Taube für das olympische Trap-Schiessen.


- 17 -<br />

414 Zuschauer:<br />

a) Die Zuschauer müssen sich mindestens drei Meter hinter den Ladetischen<br />

befinden.<br />

b) Die Zuschauer dürfen nicht mit den Schützen sprechen oder diesen in irgend<br />

einer Weise helfen.<br />

415 Schützenmeister und Schiedsrichter:<br />

a) Der Schützenmeister leitet das Schiessen unter Assistenz von drei Schiedsrichtern<br />

für die Trefferanzeige. Diese Funktionäre sind die einzigen, welche intervenieren<br />

dürfen, wenn ein Schütze in Schwierigkeiten gerät.<br />

b) Die Schiedsrichter zeigen jede gefehlte Taube durch Erheben ihrer Arme an.<br />

c) Der Schützenmeister beobachtet die Schiedsrichter und, - wenn keine Einigkeit<br />

herrscht gemäss deren Mehrheitsbefund, ruft klar das Treffergebnis aus, so dass<br />

es alle hören können.<br />

416 Schiessregeln:<br />

a) Jede Runde zu 25 Tauben dauert 60 Minuten<br />

b) Nur ein Schuss darf pro Taube abgefeuert werden.<br />

c) Doppelflinten dürfen verwendet werden. Es darf nur ein Lauf geladen werden.<br />

d) Die folgenden Fehlzündungen sind ohne Strafe erlaubt:<br />

- Drei Fehlzündungen pro Runde für Steinschlossflinten<br />

- Eine Fehlzündung pro Runde für Perkussionsflinten<br />

- Eine Fehlzündung in jedem zusätzlichen Ausstechen (für Steinschlosse und<br />

Perkussion)<br />

e) Für jede erlaubte Fehlzündung wird eine Extra-Taube auf demselben Stand geworfen.<br />

f) Wenn die Ursache der Fehlzündung ein mechanischer Defekt der Flinte war, so<br />

wird eine zusätzliche Fehlzündung zugelassen.<br />

g) Wenn der Schütze vor dem Ruf "pull" feuert, so gilt dies als Fehlschuss.<br />

h) Vor jeder Runde wird eine Sichttaube geworfen, welche alle Schützen dieser<br />

Runde sehen können.<br />

i) Wenn der Werfer repariert oder ersetzt werden musste, so wird mit dem neuen<br />

Werfer ebenfalls zuerst eine Sichttaube geworfen.<br />

j) Wenn eine Tontaube nicht sofort nach dem Kommando "pull" geworfen wird, so<br />

kann der Schütze den Schuss verweigern, ohne dass dies eine Strafe zur Folge<br />

hat, aber er/sie muss diese Absicht durch Erheben des Gewehrs kundtun.<br />

k) Der Stand, auf dem die Schützen ihre Runde beginnen, wird durch Auslosung<br />

ermittelt. Jeder Schütze schiesst seinen ersten Schuss in der Reihenfolge dieses<br />

Loses. Danach kann er schiessen, sobald er dazu bereit ist.<br />

l) Nach jedem Schuss wechseln die Schützen zum nächsten Stand im Gegenuhrzeigersinn.<br />

m) Die Schützen dürfen erst nach Freigabe durch den Schützenmeister "pull" rufen.<br />

n) Das Schiessen wird ohne Unterbruch fortgesetzt, ausser es werde durch technische<br />

Schwierigkeiten unterbrochen. Der Schützenmeister kann das Schiessen infolge<br />

von schlechter Witterung unterbrechen und es an dem Punkt wiederaufnehmen,<br />

wo es unterbrochen wurde.<br />

o) Wenn ein Schütze, dessen Name zur Fortsetzung des Schiessens gerufen wird<br />

sich nicht meldet, so wird der Schützenmeister innerhalb einer Minute den Namen<br />

noch dreimal rufen. Meldet sich der Schütze immer noch nicht, so wird die<br />

Runde ohne diesen Schützen fortgesetzt. Der fehlbare Schütze kann nur Nachschiessen,<br />

wenn ein freier Platz vorhanden ist.<br />

p) Im Falle eines schwerwiegenden mechanischen Defekts an einer Flinte, welcher<br />

nicht schnell repariert werden kann, muss der Schütze die Runde verlassen. Er<br />

darf das Schiessen in einer nachfolgenden Runde fortsetzen, wenn Platz dafür<br />

vorhanden ist. Wenn das Gewehr hingegen innerhalb der Runde repariert werden<br />

kann, so darf er die Runde nach Zustimmung des Schützenmeisters fortset-


- 18 -<br />

zen, aber er verliert jeden nicht-abgegebenen Schuss innerhalb der vorgegeben<br />

Zeitlimite.<br />

q) Nach einer Fehlzündung kann das Gewehr gemäss Weisung des Schützenmeisters<br />

entweder abgeschossen oder entladen werden.<br />

r) Die normale Anzahl Schützen pro Runde ist sechs, sowohl für No 21 (Manton)<br />

und für No 22 (Lorenzoni). In ausserordentlichen Fällen kann diese Zahl auf acht<br />

Schützen für No 21 und No 22 erhöht werden. Dann ist die Zeit pro Runde für jeden<br />

zusätzlichen Schützen um 10 Minuten über die Norm zu erhöhen.<br />

417 Punktgleichheit<br />

a) Bei Punktgleichheit unter den ersten drei Plätzen findet ein Stechen mit 5 Tauben<br />

statt. Besteht danach noch immer ein Unentschieden so ist der Schütze mit dem<br />

ersten Fehlschuss der Verlierer. Das Stechen umfasst das folgende:<br />

- Steinschlosse und Perkussion: Eine Tontaube von jedem der fünf Stände<br />

- Sollten beide Schützen fehlen, so werden sie das Ausstichschiessen vom nächsten<br />

Stand aus fortsetzen.<br />

b) Punktgleichheit bei den Mannschaftswettbewerben werden durch Rückwärtszählung<br />

entschieden. Diejenige Mannschaft mit der längsten, ununterbrochenen<br />

Trefferzahl, - vom Ende aus gezählt -, ist Sieger.<br />

418 Flinten<br />

a) Es sind zugelassen: Perkussionsflinten, Steinschlossflinten, militärische oder<br />

zivile, einläufige oder doppelläufige, glattläufige Gewehre mit beliebigem Kaliber.<br />

Replikas mit gechokten Läufen sind verboten.<br />

b) Überziehbare Kolbenkissen aus Leder oder anderem zeitgenössischen Material<br />

sind erlaubt. Nicht aber solche aus Gummi. Jede andere Zutat ist verboten.<br />

c) Ein "Original" wird definiert als ein originaler Vorderlader in unverändertem Zustand.<br />

Eine "Replika" ist eine neu angefertigte Reproduktion eines Originals.<br />

419 Ladungen<br />

a) Nur fabrikgemachtes Pulver ist erlaubt<br />

b) Bleischrotkörner (oder nicht-toxischer monometallischer Blei-Ersatz) dürfen nicht<br />

mehr als 2,55 mm im Durchmesser haben.<br />

c) Die Ladung darf nicht grösser als die Normalladung für das angegebene Kaliber<br />

sein. Maximal aber dürfen nicht mehr als 6,2 Gramm Schwarzpulver und 35<br />

Gramm Bleischrot geladen werden.<br />

d) Das Pulver darf nur aus vorabgemessenen Laderöhrchen geladen werden.<br />

e) Keine Zündkrautflasche darf mehr als 16,2 Gramm Pulver enthalten.<br />

f) Das Laden des Schrots (oder nicht-toxischer monometallischer Blei-Ersatz) muss<br />

aus einem vorabgemessenen Einzel-Gefäss erfolgen.<br />

g) Die Ladung muss mit zeitgemässen Materialien erfolgen. Kunststoffpfropfen sind<br />

verboten.<br />

420 Schiessregeln:<br />

a) Das Laden darf nur an den Ladetischen erfolgen.<br />

b) Während dem Gehen vom Ladetisch zum Stand, hat die Laufmündung nach<br />

oben zu zeigen.<br />

c) Das Aufsetzen des Zündhütchens oder das Aufbringen des Zündkrauts darf erst<br />

am Stand erfolgen. Das Gewehr muss dabei zum Zielhang gerichtet werden.<br />

d) Zündhütchensetzer für Perkussionsgewehre werden empfohlen.<br />

e) Die Schlosse der Flinten dürfen erst am Schiessstand und bei Feuerbereitschaft<br />

gespannt werden.<br />

f) Der Gebrauch des Tragriemens ist verboten.<br />

g) Beim Hantieren mit der Flinte ist die äusserste Sorgfalt geboten.<br />

h) Nicht verwendete Gewehre sind im Gewehrrechen aufzubewahren und dürfen<br />

von Dritten, ohne Einwilligung des Besitzers, nicht berührt werden.


- 19 -<br />

i) Der Schütze darf erst schiessen, wenn er an der Reihe ist, und nachdem die<br />

Taube geworfen wurde.<br />

j) Auf anderer Schützen Tauben zielen oder schiessen ist verboten.<br />

k) Der Schütze mag sein Gewehr zum Anschlag an die Schulter heben, oder in hängender<br />

Haltung tragen wenn er "pull" ruft, - je nach belieben.<br />

l) Beim Feuern muss der Schütze innerhalb dem markierten Stand stehen.<br />

m) Sicherheitsbrillen und Gehörschutz sind zum Schiessen obligatorisch.<br />

n) Wenn der Schütze bereit zum Feuern ist, kann er "pull" (=ziehe!) befehlen oder<br />

auch "ready?" (=bereit?) fragen, aber nichts sonst. (Im deutschsprachigen Raum<br />

wird statt "pull" oft auch "Hoo" oder "Hopp" gerufen)<br />

o) Eine Tontaube wird als getroffen betrachtet, nachdem sie korrekt geworfen und<br />

regelkonform nach ihr geschossen wurde, und wenn wenigstens ein sichtbarer<br />

Teil von ihr wegfliegt.<br />

p) Eine Tontaube gilt als gefehlt, wenn:<br />

- sie während dem Flug nicht bricht,<br />

- der Schütze nicht feuert, weil der Hahn in der Sicherheitsrast war, das Gewehr<br />

nicht geladen war, vergass die Zündkapsel zu setzen, diese verloren<br />

ging, er die Taube nicht sah oder eine Fehlzündung mehr als erlaubt hatte.<br />

- der Schütze in der Folge einer Fehlzündung oder Waffendefekt das Schloss<br />

berührt, bevor es durch den Schützenmeister geprüft wurde.<br />

q) Eine Tontaube gilt als "no bird" und eine Ersatztaube wird dafür geworfen, gleichgültig<br />

ob der Schütze geschossen hat oder nicht, wenn:<br />

- die Taube beim Werfen bricht<br />

- der Flug nicht gerade ist oder zu langsam,<br />

- zwei oder mehr Tauben gleichzeitig geworfen werden,<br />

- die Farbe der Taube anders als diejenige der vorhergehenden ist,<br />

- die Taube vor dem Befehl "pull" geworfen wurde,<br />

- die Taube nicht unmittelbar auf den Ruf "pull" geworfen wurde, vorausgesetzt,<br />

der Schütze hatte nicht seine Absicht nicht zu schiessen durch Heben<br />

des Gewehrs angezeigt,<br />

- wenn eine Fehlzündung oder ein Defekt am Gewehr durch Bruch auftrat,<br />

- oder der Schütze offensichtlich durch Dritte am Schuss gehindert wurde.<br />

421 Proteste:<br />

a) Wenn ein Schütze, oder der Team-Captain, sich über einen Fehlschuss mit dem<br />

Schützenmeister nicht einigen können, so muss einer von beiden unmittelbar seinen<br />

Einspruch durch heben eines Arms und gleichzeitigem Rufen "Protest!"<br />

anzeigen. Der Schützenmeister wird daraufhin das Schiessen stoppen, sich mit<br />

den Schiedsrichtern besprechen und seine endgültige Entscheidung treffen. Der<br />

Protest wird in den Schiessplatz-Rapport eingetragen.<br />

b) Es ist nicht zulässig, eine Taube zu suchen, um festzustellen ob sie zerbrochen<br />

ist oder nicht.<br />

c) Wenn ein Schütze oder sein Team-Captain mit dem berechneten Resultat nicht<br />

einverstanden ist, so muss einer von beiden sofort beim Schützenmeister Einsprache<br />

machen. Der Schützenmeister hat sich mit den Schiedsrichtern zu besprechen<br />

und daraufhin seinen endgültigen Entscheid zu fällen.<br />

d) Ein Schiedsspruch des Schützenmeisters kann schriftlich beim Schiedsrichter-<br />

Komitee angefochten werden. Sein Entscheid aber, ob eine Taube gebrochen ist<br />

oder nicht, ist unanfechtbar.<br />

e) Wenn ein Schütze, oder der Team-Captain eine Regelwidrigkeit feststellt, so haben<br />

sie dies dem Schützenmeister sofort zu melden, welcher sofort Schritte zu<br />

unternehmen hat, diesen Regelbruch zu stoppen. Sollte dies nicht möglich sein,<br />

so ist das Prozedere das gleiche wie unter Absatz d).


- 20 -<br />

422 Strafen<br />

a. Es darf davon ausgegangen werden, dass alle Schützen die Regeln kennen. und<br />

deshalb die Strafen aus Regelverletzungen zu akzeptieren, sei der Grund nun eine<br />

Regelverletzung oder eine Missachtung einer Anordnung des Schützenmeisters.<br />

b. Wenn ein Schütze ein regelwidriges Gewehr oder eine regelwidrige Ladung verwendet,<br />

so wird jede damit getroffene Taube als Fehlschuss gewertet.<br />

c. Wenn eine Regelverletzung mutwillig ist, so wird der Schütze disqualifiziert.<br />

d. Wenn ein Schütze einen andern Schützen behindert, sei es Haltung, Wort oder<br />

Tat, so wird der Schütze durch den Schützenmeister verwarnt. Wiederholt der<br />

Schütze diese Regelverletzung, so können ihm ein oder zwei Punkte von seinem<br />

Resultat abgezogen werden, was der Schützenmeister zusammen mit dem<br />

Schiedsgerichts-Komitee entscheidet.<br />

e. Wenn ein Schütze sein Gewehr abfeuert, bevor er seinen Stand betritt, so wird<br />

dies als schwerwiegender Regelbruch betrachtet und der Schütze wird disqualifiziert.<br />

423 Aus Sicherheitsgründen dürfen Steinschlossflinten und Perkussionsflinten nicht in<br />

derselben Ablösung schiessen.<br />

500 SICHERHEITSBESTIMMUNGEN<br />

501 Rauchen in der Feuerlinie ist absolut verboten.<br />

502 Das Abfeuern von Zündhütchen und Zündkraut vor "Feuer frei" ist verboten.<br />

Zündhütchen und Zündkraut dürfen nur gesetzt werden, wenn der Lauf zum Kugelfang<br />

gerichtet ist.<br />

503 Bei "Feuerunterbruch" müssen von allen Waffen Zündhütchen und Zündkraut<br />

entfernt und der Lauf in eine sichere Richtung gehalten werden.<br />

504 Beim Kommando "Ende Feuer" müssen alle Waffen entladen werden bevor sie<br />

von der Feuerlinie entfernt werden.<br />

505 Pulver in grösseren Mengen ist in der Feuerlinie verboten. Das Pulver muss in<br />

vorabgemessenen Einzelladungs-Röhrchen abgefüllt sein. Zündkrautflaschen<br />

dürfen nicht mehr als 16,2 Gramm Pulver enthalten. Das Pulver sollte vor direktem<br />

Sonnenlicht geschützt werden.<br />

506 Zündhütchen sind empfindlich und gefährlich. Sie sollen vor unbeabsichtigter<br />

Zündung durch Hitze und Funken geschützt werden. Nur eine kleine Anzahl davon<br />

soll in die Feuerlinie gebracht werden und deren Behälter während dem<br />

Schiessen verschlossen werden.<br />

507 Beim Laden ist sorgfältig darauf zu achten, dass Kugel (oder Pfropfen bei Schrotflinten)<br />

fest auf der Ladung sitzen um Laufbeschädigungen zu vermeiden.<br />

508 Die Verwendung von Schutzbrillen, mit klaren oder getönten Gläsern, ist obligatorisch.<br />

Schiessbrillen mit Korrekturgläsern sind zugelassen.<br />

509 Gehöhrschutz für Schützen und die Standaufsicht ist obligatorisch.<br />

510 Original-Waffen müssen in sicherem, schiessfähigen Zustand sein.


- 21 -<br />

511 Replika-Waffen müssen von zuverlässiger Konstruktion und in sicherem, schiessfähigem<br />

Zustand sein.<br />

512 Die Ladungen dürfen nie grösser als die Normladung für modernes Schwarzpulver<br />

sein.<br />

513 Im Falle einer Fehlzündung muss die Waffe während mindestens einer Minute in<br />

Richtung Scheibe gehalten werden. Auch danach soll die Waffe wenn möglich<br />

immer in Richtung Kugelfang gehalten werden und niemals gegen andere Schützen<br />

oder Zuschauer gerichtet werden.<br />

514 Wenn eine Waffenstörung nicht durch den Schützen selber behoben werden<br />

kann, so muss der Schützenmeister informiert werden, bevor weitere Schritte unternommen<br />

werden.<br />

515 Bei Schiessanlässen mit Stein- und Luntenschlossen müssen zum Schutz vor<br />

dem aus dem Zündloch austretenden Feuerstrahl zwischen den Schützen<br />

Schutzwände errichtet werden.<br />

516 Luntenschlosse:<br />

a) Während dem Laden muss das brennende Ende der Lunte in einem sicheren<br />

Behälter aufbewahrt werden.<br />

b) Beim Schiessen muss die Lunte so gesichert werden, dass sie nicht wegfliegt.<br />

517 Zuschauer müssen sich mindestens drei Meter hinter der Feuerlinie befinden und<br />

müssen sich während dem Schiessen ruhig verhalten. Niemand, ausser dem<br />

Schützenmeister, ist berechtigt, mit einem Schützen während dem Wettkampf zu<br />

sprechen.<br />

518 Im Falle einer Fehlladung (z.B. Kugel ohne Pulver geladen, zwei Kugeln geladen,<br />

usw.) hat der Schütze den Schützenmeister um Erlaubnis zu ersuchen, bevor er<br />

seine Waffe freischiesst.<br />

519 Jeder Schütze ist verantwortlich für das einwandfreie Funktionieren seiner Waffe<br />

und seiner Ausrüstung.<br />

520 Nur fabrikgemachtes Schwarzpulver darf gebraucht werden. Schwarzpulverersatz<br />

ist verboten.<br />

521 Es ist zwingend, die Revolverkammern mit Fett zu versiegeln, nachdem die<br />

Waffe geladen wurde.<br />

REGEL 600 "Die NAMEN DER WETTBEWERBE UND IHRE HERKUNFT"<br />

Regel 600 ist gestrichen worden. Die entsprechenden Angaben finden sich neu bei den<br />

einzelnen Disziplinen


- 22 -<br />

700 GESCHICHTE DES <strong>MLAIC</strong><br />

Im folgenden eine Zusammenfassung aller <strong>MLAIC</strong>- Welt- und Zonenmeisterschaften<br />

seit der Gründung des <strong>MLAIC</strong> 1971<br />

Jahr Anlass Ort Gastland<br />

1971 Inaugural Vaudoye en Brie France<br />

1972 1st World Madrid Spain<br />

1973 2nd World Bisley Great Britain<br />

1974 3rd World Schwäbisch Hall <strong>Deutsch</strong>land<br />

1975 4th World Codogno Italy<br />

1976 5th World Versailles France<br />

1977 6th World Zürich Switzerland<br />

1978 7th World Madrid Spain<br />

1980 8th World Quantico USA<br />

1981 9th World Bisley Great Britain<br />

1983 10th World Versailles France<br />

1984 1st European Leusden Netherlands<br />

1984 1st Pacific Camp Perry, Ohio USA<br />

1985 11th World Madrid Spain<br />

1986 2nd European Versailles France<br />

1986 2nd Pacific Colesville, Nj USA<br />

1987 12th World Kitchener Canada<br />

1988 3rd European Mataro Spain<br />

1988 3rd Pacific Camp Perry, Ohio USA<br />

1989 13th World Pforzheim <strong>Deutsch</strong>land<br />

1990 14th World Leusden Netherlands<br />

1991 4th European Brescia Italy<br />

1991 4th Pacific Camp Perry, Ohio USA<br />

1992 15th World Camp Perry, Ohio USA<br />

1993 5th European Bad Zell Österreich<br />

1993 5th Pacific Hilo, Hawaii USA<br />

1994 16th World Chur Switzerland<br />

1995 6th European Vitoria Spain<br />

1995 6th Pacific Johannesburg South Africa<br />

1996 17th World Wedgnock Great Britain<br />

1997 7th European Leusden Netherlands<br />

1997 7th Pacific Portland, Oregon USA<br />

1998 18th World Wedgnock Great Britain<br />

1999 8th European Pforzheim <strong>Deutsch</strong>land<br />

1999 8th Pacific Hilo, Hawaii USA<br />

1999 1st Long Range Bisley Great Britain<br />

2000 19th World Adelaide Australia<br />

2000 2nd Long Range Bisley Great Britain<br />

2001 3rd Long Range Cape Town South Africa<br />

2001 9th European Bad Zell Österreich<br />

2001 9th Pacific Camp Perry USA<br />

2002 20th World Lucca Italy<br />

2003 10th European Halikko Finland<br />

2003 10th Pacific Bristol, Indiana USA<br />

2003 4th Long Range Camp Butner USA<br />

2004 21st World Batesville, Indiana USA<br />

2005 11th Europeam Pforzheim Germany<br />

2005 11th Pacific Barrie, Ontario Canada<br />

2005 5th Long Range Bisley Great Britain<br />

<strong>2006</strong> 22nd World Bordeaux France


- 23 -<br />

800 LISTE DER <strong>MLAIC</strong>-VERBÄNDE UND DEREN DELEGIERTE<br />

GENERALSEKRETÄR:<br />

Mr Donald Malson<br />

922 Lincoln Drive, Washington C.H., Ohio 43160, USA<br />

Tel (740) 636-8544; FAX (740) 636-8549<br />

e-mail: secretarygeneral@mlaic.org<br />

ARGENTINIEN: Mr. Eduardo Mantineo.<br />

e-mail: eduardomantineo@yahoo.com.ar<br />

AUSTRALIEN: Mr. Kim Atkinson, Chairman ML SSAA Inc.<br />

e-mail: 27honeysuckle@msn.com.au<br />

ÖSTERREICH: Oesterreichischer SchÜtzenbund<br />

Präsident Dr. Gottfried Feurstein e-mail: oesb@aon.at<br />

BELGIEN: Mr. Rene Lauwers. e-mail: secretariat@urstbf.org<br />

CANADA: Mr. Ed Martin e-mail: oromac@sympatico.ca<br />

TSCHECHEI: Mr. Frantisek Kadavy, Czech Shooting Federation<br />

e-mail: fkadavy@seznam.cz<br />

DÄNEMARK: Mr. Henrik Elmer e-mail: h.elmer@mail.tele.dk<br />

FINLAND: Mr. Veli-Pekka Karvinen, SAL Delegate<br />

e-mail: veli-pekka.karvinen@biofellows.com<br />

FRANKREICH Mr. Jean Bordeaux, Federation Francais de Tir<br />

e-mail: jbourdeaux@free.fr<br />

DEUTSCHLAND: Mr. Erich Illing, <strong>Deutsch</strong>er Schutzenbund<br />

e-mail: erich.illing@web.de<br />

ENGLAND: Mr. Frank Thibault. Muzzle Loaders Association of Great Britain<br />

e-mail: mlaic2004@yahoo.co.uk<br />

UNGARN: Mr. Balasz Nemeth, e-mail: balazs.nemeth@chello.hu<br />

ITALIEN: Dr. Alberto Ferrerio e-mail: alb.ferrerio@libero.it<br />

JAPAN: Mr. Takayuki Kikuchi, Managing Director of Muzzle Loaders' Association of<br />

Japan, e-mail: mpent-bia@japan-sports.or.jp<br />

MALTA: Mr. Alfred Cuschieri, e-mail: danka@maltanet.net<br />

HOLLAND: Mr. Piet Hoogeveen, Delegate Royal Netherlands Shooters Association<br />

e-mail: mrph@quicknet.nl and info@knsa.nl<br />

NEUSEELAND: Contact Correspondence Mr. David Bagnell, NZBPSF<br />

e-mail: david.virginia.b@xtra.co.nz<br />

NORWEGEN: Mr. Dag Magne Vinge


- 24 -<br />

POLEN: Dr. Waldemar Gorzawski, e-mail: info@hege-arms.com<br />

PORTUGAL: Mr. Luis Moura, e-mail luis.moura@sapo.pt<br />

SLOWAKEI: Mr. Jan Svetlik, e-mail: svetlik@spirit.sk<br />

SÜDAFRIKA: Mr. Willie De Beer, BPSUSA e-mail: Willie.DeBeer@harmony.co.za<br />

SPANIEN: Mr. Jose Luis Perez-Pastor, Real Federacion Espanola de Tiro Olimpico,<br />

e-mail: perezpastor@ono.com<br />

SCHWEDEN: Mrs. Birgitta Hillvarn<br />

e-mail: sssf@swipnet.se<br />

SCHWEIZ: Mr. Ron Lovchik, Schweizer Vorderladerschutzen<br />

e-mail: rlovchik@yahoo.com<br />

USA: Mr. Gary J. Crawford, USIMLC Delegate. e-mail: gary@impressionsinink.net<br />

VENEZUELA, Mr. Michel Leider, Delegate Venezuelan Muzzle Loaders,<br />

Präs. René Martin Calderón. e-mail: mohedano@cantv.net<br />

<strong>MLAIC</strong> CORRESPONDENT NATIONS<br />

CROATIEN: Branko Nikolic, e-mail: blackpowderhr@yahoo.com<br />

BRASILIEN: Ronaldo SILVA FREIRE, President of FTERJ (Shooting Federation of the<br />

State of Rio de Janiero), e-mail: fterj@fterj.org.br<br />

GRIECHENLAND: Dr. Paul Kanellakis, President Hellenic Shooting Federation,<br />

e-mail: info@shooting.org.gr<br />

<strong>MLAIC</strong> PATRON : Capt. Paul A. Marchand<br />

<strong>MLAIC</strong> EHRENMITGLIEDER<br />

Peter Jacques (Great Britain),<br />

Willi Aregger (Switzerland),<br />

Enrico Tettermanti (Italy),<br />

Jorge Sichling (Spain),<br />

Jose Borja-Perez (Spain),<br />

Abel Roux (France


- 25 -<br />

900 <strong>MLAIC</strong> WELTREKORDE<br />

Einzelwettkämpfe:<br />

1 MIQUELET Steinschlossmuskete, 50 m, stehend<br />

(O – J. Karlson Sweden 96 1996, R – T. Henley USA 97 1985)<br />

2 MAXIMILIAN Steinschlossgewehr, 100 m, liegend<br />

(O - H G Heinzmann <strong>Deutsch</strong>land 98 1998, R - R Nitsche <strong>Deutsch</strong>land 96 1994)<br />

3 MINIE Militär-Perkussionsgewehr, 100 m, liegend<br />

(O – R. Nitsche <strong>Deutsch</strong>land 99 1998, R - D Sturm <strong>Deutsch</strong>land 96 1994)<br />

4 WHITWORTH Perkussionsgewehr (gilt als No 3, Minie), 100 metres<br />

(O – M. Kroschel <strong>Deutsch</strong>land 99 1990, R - M Scmidt <strong>Deutsch</strong>land 99 1987)<br />

5 COMINAZZO Steinschloss- oder Luntenschlosspistole, 25 m<br />

(O - G Leonhard <strong>Deutsch</strong>land 94 1987, R - M Gimenez France 97 1987)<br />

6 KUCHENREUTER Perkussionspistole, 25 m<br />

(O – W. Welsch <strong>Deutsch</strong>land 100 1987, R – B. Balke <strong>Deutsch</strong>land 99 1987)<br />

7 COLT Perkussionsrevolver, nur Originale<br />

(O - R Bopp <strong>Deutsch</strong>land 97 1989)<br />

8 WALKYRIE: Damen, Freies oder Militär-Perkussionsgewehr, 50 m, Vor 1980<br />

(O - Jean Shields, USA, 100, 1980)<br />

8 WALKYRIE: Damen, Freies oder Militär-Perkussionsgewehr, 100 m<br />

(O - H Forgett USA 97 1990, R – T. Heber, <strong>Deutsch</strong>land, 99, 2002)<br />

12 MARIETTE Perkussionsrevolver, nur Replika<br />

(R - G Berthod France 100, 1990)<br />

14 TANEGASHIMA Luntenmuskete, 50 m, stehend<br />

(O – G. Boser <strong>Deutsch</strong>land 97 1998, R - J Eckard USA 100 2000)<br />

15 VETTERLI Beliebiges Lunten-, Steinschloss- oder Perkussionsgewehr oder<br />

Muskete, 50 m, stehend<br />

(O – L. Smaniotto Italy 100 1996, R – D. Sturm <strong>Deutsch</strong>land 100 1992)<br />

16 HIZADAI Luntenmuskete, 50 m, kniend<br />

(O – G. Boser <strong>Deutsch</strong>land 97 1996, R - M Gimenez France 100 1989)<br />

21 MANTON Steinschlossflinte 25 Tauben, 3 Stände Pre 2002<br />

(O - P Capewell GB 25 1998, R - W Carmichael USA 24 1985<br />

21 MANTON, Steinschlossflinte, 50 Tauben, 5 Stände<br />

(O – E. MacDonald, Canada, 45, 2004; F. Lotspeich, <strong>Deutsch</strong>land, 2004)<br />

22 LORENZONI Perkussionsflinte, 50 Tauben, 3 Stände Pre 2002<br />

(O – D. Dirmeyer USA 25 1987)<br />

22 LORENZONI Perkussionsflinte, 50 Tauben, 5 Stände,<br />

(O – W. Carmichael USA 25 1994; R – F. Boni, ITA, 46, 2002)<br />

28 TANZUTSU: Luntenschloss Pistole, 25 Meter stehend<br />

(O – K. Hammann, <strong>Deutsch</strong>land, 86, 2002; R – J. Galan Talens, Spanien, 2004<br />

36 PENSILVANIA: Steinschlossgewehr, 50 m, stehend (neu im 2007)<br />

37 LAMARMORA: Militär-Perkussionsgewehr, 50 m, stehend (neu im 2007)


- 26 -<br />

Manschafts-Wettkämpfe:<br />

9 GUSTAV ADOLPH 3er Manschaft in No 1 Miquelet (O)<br />

(USA 366/400 1980)<br />

10 PAULY 3er Manschaft in No 3 Minie (O)<br />

(<strong>Deutsch</strong>land 371 1989)<br />

11 VERSAILLES Summe der Mannschaftswettbewerbe Nr 9 + 10 (O)<br />

(<strong>Deutsch</strong>land 720 1989)<br />

13 PETERLONGO 3er Mannschaft in No 12, Mariette (R)<br />

(Schweiz 378 1996)<br />

17 AMAZONEN 3er Team in No 8, Walkyrie (O + R gemischt)<br />

(<strong>Deutsch</strong>land, 380, 2002)<br />

18 BOUTET 3er Mannschaft in No 6, Kuchenreuter<br />

(France 383/400 1998)<br />

19 NAGASHINO 3er Mannschaft in No 14 Tanegashima (O + R gemischt)<br />

(<strong>Deutsch</strong>land 381 1998)<br />

20 RIGBY 3er Mannschaft in Whitworth (O + R Mixed)<br />

(<strong>Deutsch</strong>land 387 1998)<br />

21 M 2er Team in No 21 und 2er Team in No 22 (O + R Mixed) Pre 2002,<br />

100 Tauben. (USA 89/100 1985)<br />

24 PFORZHEIM Teams of 4 in No 15 Vetterli (O + R Mixed)<br />

(Österreich 394 1996)<br />

25 WOGDON 4er Mannschaft in No 5 Cominazzo (O&R offen)<br />

(<strong>Deutsch</strong>land 364 1998)<br />

26 WEDGNOCK 3er Mannschaft in No 2 Maximilian (O)<br />

(Great Britain 260 1998)<br />

27 NOBUNAGA 3er Mannschaft in No 14 Tanegashima (O)<br />

(<strong>Deutsch</strong>land 264 1998)<br />

29 LUCCA 3er Mannschaft in No 2 Maximilian (R)<br />

30 ADAMS 3er Mannschaft in No 7 Colt (O)<br />

31 HALIKKO 3er Mannschaft in No 1 Miquelet (R)<br />

32 MAGENTA 3er Mannschaft in No 3 Minie (R)<br />

33 FORSYTH 3er Mannschaft in No 6 Kuchenreuter (R)<br />

34 HAWKER 3er Mannschaft in No 21 Manton (O&R offen)<br />

35 BATESVILLE 3er Mannschaft No. 22 Lorenzoni (O&R offen)<br />

39 KUNITOMO 3er Mannschaft in No 28 Tanzutsu (O &R offen)


- 27 -<br />

ANHANG 1<br />

TONTAUBENSCHIESSPLATZ<br />

Layout mit Anordnung der Stände und Wurfwinkel der Taube


- 28 -<br />

ANHANG 2<br />

HISTORISCHE SCHIESSEN<br />

Die folgenden historischen Schiessdisziplinen sind keine offiziellen <strong>MLAIC</strong>-Disziplinen.<br />

Sie können aber nach Gutdünken der Organisatoren anlässlich einer <strong>MLAIC</strong>-<br />

Meisterschaft durchgeführt werden, benötigen aber die Genehmigung des <strong>MLAIC</strong>.<br />

Alle historischen Schiessen müssen nach den Regeln des <strong>MLAIC</strong> durchgeführt werden.<br />

Diese Regeln werden aber wie folgt modifiziert:<br />

Regel 352, Originale: Jede Abänderung an einer Originalwaffe, welche ihren historischen<br />

Wert vermindert, oder nicht entsprechend der historischen Arbeitstechnik ausgeführt<br />

wurde, schliesst diese Waffe von der Teilnahme an historischen Schiessen aus.<br />

Insbesondere sind folgende Änderungen verboten:<br />

- Das Betten des Laufs in den Schaft, ohne Rücksicht auf die historisch richtige<br />

Ausführung,<br />

- Das Büchsen von Läufen,<br />

- Das Schwächen von Schlossfedern durch Befeilen, thermischen Anlassen, oder<br />

jede andere Methode.<br />

- Die Reduktion des Abzuggewichts durch Feilen, jede andere Methode von<br />

Materialabtrag, Änderung des originalen Profils der Nuss oder der Abzugstange.<br />

- Der völlige Ersatz des Laufs oder des Schlosses.<br />

- Die Verwendung von Dioptern, Handauflagen (Pilzen) und anderem Waffenzubehör,<br />

welches original nicht für die betreffende Waffe vorgesehen waren.<br />

- Läufe dürfen nicht gebogen werden, um den Haltepunkt zu korrigieren.<br />

N.B. Um den Eingriff der Abzugstange in die Nuss zu reduzieren, ist es hingegen erlaubt,<br />

eine Unterlage einzufügen.<br />

Militärische-Langwaffen: Für Militärgewehre und Militärmusketen beliebigen Kalibers<br />

und Modells, für den Gebrauch in den Disziplinen Leipzig, Austerlitz, Gettysburg und<br />

Inkermann, gilt das folgende:<br />

- Die Waffen sollen echte Militärmodelle sein, so wie sie seinerzeit durch eine Regierung<br />

beschafft wurden und sich in unveränderten Zustand befinden, so wie ursprünglich<br />

abgegeben, mit unveränderter, militärischer Visierung.<br />

- Begrenzte Änderungen an der Visierung sind erlaubt; z.B. ein neues Kimmenblatt<br />

oder Korn, solange diese die exakt gleiche Form wie das Original haben.<br />

- Stecherabzüge sind nur erlaubt, an Waffen welche ordonnanzmässig mit solchen<br />

hergestellt worden sind, z.B. der Schweizer Feldstutzer 1851, oder der Bayerische<br />

Jägerstutzer 1854.<br />

- Kolben- oder Backenpolster, das Zwischenreinigen des Laufs und der Gebrauch<br />

von Ladetrichtern (auch von kurzen), sind nicht erlaubt.<br />

-<br />

Das Laden der Waffen:<br />

- Das Laden muss immer entsprechend dem originalen, militärischen <strong>Reglement</strong><br />

erfolgen, entsprechend dem verwendeten Waffenmodell und dem Ursprungsland (inbegriffen<br />

die Papierpatronen) und mit dem originalen Ladestock, oder einer exakten<br />

Reproduktion des Ladestocks.<br />

- Wenn das originale Ladereglement das direkte Laden aus der Pulverflasche verlangen<br />

sollte, so wird zunächst aus der Pulverflasche ein Zwischengefäss abgemessen,<br />

aus welchem dann das Pulver in den Lauf geschüttet wird.<br />

- Aus Sicherheitsgründen müssen Steinschlossgewehre ohne Zündkraut auf der<br />

Pfanne geladen werden (mit einem Kupfer- oder Messingdraht im Zündloch), oder der<br />

Batterie ein Lederstrumpf übergestülpt werden.


- 29 -<br />

Ladungen:<br />

- Jeder Gebrauch von Material, welches in der Zeitperiode nicht bekannt oder verwendet<br />

wurde ist verboten. Z.B. Aluminiumfolie oder Plastik.<br />

- Die Patronen müssen so originalgetreu wie möglich hergestellt werden, so wie es<br />

im Ursprungsland und der Periode der Waffe üblich war.<br />

- Kugeln sollen der Originalform der Waffe oder des Ursprungslandes möglichst<br />

genau entsprechen. Und ihre Funktion soll mit dem Original übereinstimmen. (Z.B.<br />

Minni‚, Langgeschoss oder Kompressionsgeschoss.<br />

- Die Herstellung von Patronen aus verpuffendem Material oder aus Nitrat-Papier ist<br />

aus Sicherheitsgründen verboten.<br />

Uniformen:<br />

- Es müssen zum Wettkampf historisch korrekte Uniformen getragen zu werden,<br />

passend zur verwendeten Waffe, entweder Originale oder Repliken. Für nicht korrekte<br />

Uniformen werden als Strafe zwei Punkte vom Resultat abgezogen.<br />

Kleidung:<br />

- Beim Wettschiessen ist es verboten, moderne Sportschützenkleidung zu tragen,<br />

wie Schiessschuhe, Schiesshosen und Jacken, Schiesshandschuhe, usw.<br />

- Schiessbrillen, mit oder ohne Irisblenden sind erlaubt.<br />

Scheiben:<br />

- Als Scheibe muss verwendet werden: CNDA 1/1993 HS (54 x 84 cm) mit einem<br />

schwarzen Streifen in der Mitte, ovalen Ringen von zunehmender Breite, angefangen<br />

von der bis zur .<br />

Historische Schiess-Disziplinen:<br />

1) No 50 LEIPZIG: Einzeldisziplin - 50 Meter - Stehend "Offhand", d.h. linker Ellbogen<br />

weit weg vom Körper, 13 Schuss in 30 Minuten - die 10 besten Treffer zählen -<br />

Steinschloss-Militärmuskete jeden Musters und Kalibers.<br />

2) No 61 AUSTERLITZ: Mannschaft von vier Schützen, wie Leipzig, jedoch 10<br />

Schuss pro Schütze. Eine Scheibe für jeden Schützen. Das Feuer wird kommandiert<br />

wie folgt:<br />

"Laden!" - Jeder Schütze lädt sein Gewehr und geht in Bereitschaftsstellung.<br />

"Zielen!" - wird befohlen, wenn alle Schützen in der Bereitschaftsstellung sind.<br />

"Feuer!" - Nun haben die Schützen 10 Sekunden Zeit zum Feuern.<br />

Fehlzündungen gelten als Null. Bei Punktgleichheit gilt das <strong>MLAIC</strong>-Mannschafts-<br />

<strong>Reglement</strong>.<br />

3) No 52 GETTYSBURG: Einzeldisziplin - 100 Meter - Stehend Offhand (freiarmig) -<br />

13 Schuss in 30 Minuten - die besten 10 zählen. Perkussions-Dienstgewehre mit Kaliber<br />

grösser als 13,5 mm.<br />

4) No 62 INKERMANN: Mannschaft von vier Schützen wie für Gettysburg. Schiessen<br />

wie Austerlitz, d.h. kommandiert.


- 30 -<br />

ANHANG 3<br />

<strong>MLAIC</strong>-GENEHMIGTE MEISTERSCHAFTEN<br />

Neben Welt- und Zonenmeisterschaften genehmigt und anerkennt der <strong>MLAIC</strong> gerne<br />

weitere Meisterschaften, sofern sie nach den <strong>MLAIC</strong>-Regeln abgehalten werden. Gesuche<br />

um Genehmigung zur Durchführung solcher Meisterschaften müssen an den<br />

Generalsekretär des <strong>MLAIC</strong> gerichtet werden. Dabei müssen allfällige erforderliche<br />

Änderungen der Regeln rechtzeitig gemeldet werden (z.B. Begrenzung von Teilnehmerländern),<br />

um dem Sekretär genügend Zeit für Konsultationen mit andern <strong>MLAIC</strong>-<br />

Mitgliederländern zu geben.<br />

Die folgenden internationalen Meisterschaften sind zur Zeit durch den <strong>MLAIC</strong> genehmigt:<br />

1) ANZAC Zone (Die Neuseeländer Vorderladerschützengesellschaft)<br />

2) ICMLA (Königliche Niederländische Schützengesellschaft)<br />

3) <strong>MLAIC</strong> GRAND PRIX<br />

<strong>MLAIC</strong> Grand Prix Wettkämpfe können jedes Jahr, zusätzlich zu den Zonen- und<br />

Weltmeisterschaften, abgehalten werden. Idealerweise umfassen sie 2 bis 10 Nationen<br />

innerhalb einer gewissen geografischen Gegend. Diese Anlässe müssen nach den<br />

<strong>MLAIC</strong>-Regeln durchgeführt und im Voraus vom <strong>MLAIC</strong>-Generalsekretär genehmigt<br />

werden. Danach dürfen diese als "<strong>MLAIC</strong>-genehmigt" oder "<strong>MLAIC</strong>-sanktioniert" bezeichnet<br />

werden. Sofern diese Wettkämpfe alle <strong>MLAIC</strong>-Disziplinen enthalten, dürfen<br />

die Rekorde separat neben Zonen- und Weltmeisterschaften aufgelistet werden.


- 31 -<br />

ANHANG 4 (Genehmigt am 15. August 2000)<br />

1.00 REGELN UND WETTKAMPFBEDINGUNGEN FÜR LANGDISTANZ-<br />

MEISTERSCHAFTEN<br />

1.01 Allgemeines<br />

Langdistanzmeisterschaften als <strong>MLAIC</strong>-Anlass haben nach den bestehenden<br />

<strong>MLAIC</strong>-Statuten, Regeln und Vorschriften durchgeführt zu werden, ergänzt durch<br />

die im folgenden beschriebenen Regeln. Diese zusätzlichen Regeln basieren auf<br />

den bisher angewendeten englischen Regeln des Nationalen-Vorderlader-<br />

Schützenbundes von Grossbritannien (MLAGB).<br />

Sollten auf Grund von gesetzlichen Bestimmungen oder Gepflogenheiten im<br />

Durchführungsland Abweichungen von den <strong>MLAIC</strong>- und MLAGB-Regeln<br />

erforderlich sein, so ist das zulässig. Aber auf jeden Fall hat die Entscheidung<br />

des Schiedsrichter-Komitees endgültig und verbindlich zu sein.<br />

1.02 Gruppenbildung<br />

Langdistanz-Schützen werden in Gruppen eingeteilt, welche gemeinsam, abwechslungsweise<br />

auf ein und dieselbe Scheibe schiessen. Die Schützen einer<br />

Gruppe gehen abwechslungsweise links vom Pflock mit ihrer Scheibennummer in<br />

Stellung. Dabei suchen sie sich möglichst wenig gegenseitig zu behindern.<br />

1.03 Warnen der Schüsse<br />

Die Schützen dürfen sich gegenseitig Warnen (mit dem Fernglas Treffer beobachten<br />

und melden), aber dabei möglichst wenig Lärm machen, um andere<br />

Schützen nicht zu stören. Hilfe oder Warnen durch Dritte ist nicht erlaubt. Die<br />

Kommunikation mit den Zeigern ist nur dem Schützenmeister erlaubt und auf<br />

Standardfragen gemäss Art. 5.00 beschränkt.<br />

1.04 Fettschüsse<br />

Es darf eine unbegrenzte Zahl von Fettschüssen und Aufwärmschüssen in den<br />

Kugelfang abgegeben werden. Aber nur während der dafür eingeräumten Zeit.<br />

Diese Schüsse müssen aus der Liegendposition geschossen werden.<br />

1.05 In zählende Treffer umwandelbare Probeschüsse<br />

Der erste Treffer auf der Scheibe gilt als erster, umwandelbarer Probeschuss.<br />

Die Entscheidung, ob eine Serie von Probeschüssen in zählende Treffer<br />

umgewandelt werden soll, muss getroffen werden, bevor die regulär gewerteten<br />

Schüsse abgegeben werden. Und die Umwandlung von Probeschüssen muss in<br />

rückwärts gezählter Reihenfolge erfolgen, so dass sie eine aneinanderhängende<br />

Serie mit den regulär abgegebenen Schüssen ergeben. Es ist damit nicht möglich,<br />

einzelne, gutgelungene Probeschussgruppen aus der Probeserie heraus in<br />

zählende Treffer zu verwandeln. Wenn Probeschüsse in gültige Treffer verwandelt<br />

werden, so reduzieren sich die im regulären Programm abzugebenden<br />

Schüsse um die Zahl der umgewandelten Probeschüsse.<br />

1.06 Ladungen<br />

Nur fabrikgemachtes Pulver darf verwendet werden. Die Geschosse müssen aus<br />

Blei oder einer Bleilegierung bestehen, dürfen gefettet werden oder mit einem<br />

Papierpflaster historisch korrekter Form gepflastert werden. Sogenannte "Gas<br />

Checks" sind verboten.


- 32 -<br />

1.07 Markierung der Treffer<br />

Die Trefferlage der Schüsse werden durch eine farbige, runde Marke, welche ins<br />

Schussloch gesteckt wird, gekennzeichnet. Zur Wertung des Treffers werden farbige<br />

Markierungen an den unteren Scheibenrand geheftet.<br />

Es wird wie folgt gezählt:<br />

Links aussen Farbiger Marke 1 Punkt (Hit)<br />

Links aussen Schwarze Marke 2 Punkte (Outer)<br />

Zentrum, links Schwarze Marke 3 Punkte (Magpie)<br />

Zentrum, rechts Schwarze Marke 4 Punkte (Inner)<br />

Rechts aussen Schwarze Marke 5 Punkte (Bull)<br />

Rechts aussen Farbige Marke Mouche (V-Bull)<br />

Keine Marke<br />

Null<br />

Die V-Bull werden bei Punktgleichheit zur Bestimmung der Rangfolge verwendet.<br />

1.08 Auswertung<br />

Wenn ein Schussloch die Trennlinie eines Wertungsrings berührt, so gilt der höhere<br />

Ring. (Wie im modernen Schiessport)<br />

1.09 Standblatt<br />

Das Standblatt des Schützen wird durch Warner geführt. Proteste zum geschossenen<br />

Treffer oder Fehlschuss müssen sofort an den Schützenmeister gerichtet<br />

werden, und zwar bevor der nächste Schütze auf diese Scheibe schiesst.<br />

1.10 Punktgleichheit<br />

Im Falle von Punktgleichheit entscheidet zunächst die höhere Anzahl Mouchen<br />

(V-Bulls). Sollten diese gleich sein, so ist derjenige der Sieger, welcher die höhere<br />

Punktzahl beim Rückwärtszählen der Schlusstreffer hat. Z.B. gewinnt jener<br />

Schütze, dessen letzte abgegebene Schüsse 4, 3, 5 waren gegenüber demjenigen<br />

der 2, 3, 5 schoss.<br />

111 Zeige-Pflicht<br />

Die Schützen teilen sich in die Aufgabe des Zeigens, sofern sie dazu aufgefordert<br />

werden. Jeder der sich wissentlich dazu weigert, wird disqualifiziert.<br />

1.12 Medaillen<br />

Medaillen werden für die ersten drei Plätze in jeder Disziplin und Kategorie abgegeben,<br />

Originale und Replika. Bei Mannschaftswettschiessen erhält jedes Mannschaftsmitglied<br />

der ersten drei Mannschaften eine Medaille wie folgt:<br />

- Sieger - Goldmedaille<br />

- Zweiter - Silbermedaille<br />

- Dritter - Bronzemedaille<br />

Diplome werden abgegeben für den vierten, fünften und sechsten Rang jedes<br />

Einzel-Wettbewerbs.<br />

Goldmedaillen werden ferner abgegeben für das beste Gesamtresultat in der<br />

Mitteldistanz (Disziplinen 1, 2, und 3), und in der Langdistanz (Disziplinen 4 und<br />

5), und zwar je für die Kategorien "Originale" und "Replika".<br />

Eine weitere Goldmedaille erhalten die beiden Gesamtsieger, Original und Replika,<br />

wobei hier die Summe aller Disziplinen 1 bis 5 gewertet wird. (=Grand Aggregate)


- 33 -<br />

2..00 LANGDISTANZ-DISZIPLINEN<br />

2.01 No 1 - 300 Yards Whitworth - Einzel, Original oder Replika<br />

A) Waffen: Freies Perkussionsgewehr (<strong>MLAIC</strong>-Definition). Maximalgewicht 6,81 kg,<br />

kein Unterschied zwischen Original und Replika.<br />

B) Visierung: Zeitgemässe Visierung, auch für Replika. Lochvisiere (Kimme und<br />

Korn) sind erlaubt, sofern stilecht. Optische Visiere sind verboten.<br />

C) Scheibe: NRA 300 oder eine möglichst ähnliche auf metrischen Schiessplätzen.<br />

D) Stellung: Auf dem Bauch liegend (prone).<br />

E) Distanz: 300 Yards, oder das nächst-beste Äquivalent auf metrischen Schiessplätzen.<br />

F) Schüsse: 3 umwandelbare Probeschüsse, 10 Schüsse zählen.<br />

G) Zeit: 60 Minuten<br />

2.02 No 2 - 500 Yards Whitworth - Einzel, Original oder Replika<br />

A) Waffen: Freies Perkussionsgewehr (<strong>MLAIC</strong>-Definition). Maximalgewicht 6,81 kg,<br />

kein Unterschied zwischen Original und Replika.<br />

B) Visierung: Zeitgemässe Visierung, auch für Replika. Lochvisiere (Kimme und<br />

Korn) sind erlaubt, sofern stilecht. Optische Visiere sind verboten.<br />

C) Scheibe: NRA 500 oder eine möglichst ähnliche auf metrischen Schiessplätzen.<br />

D) Stellung: Auf dem Bauch liegend.<br />

E) Distanz: 500 Yards, oder das nächst-beste Äquivalent auf metrischen Schiessplätzen.<br />

F) Schüsse: 3 umwandelbare Probeschüsse, 10 Schüsse zählen.<br />

G) Zeit: 60 Minuten<br />

2.03 No 3 - 600 Yards Whitworth - Einzel, Original oder Replika<br />

A) Waffen: Freies Perkussionsgewehr (<strong>MLAIC</strong>-Definition). Maximalgewicht 6,81 kg,<br />

kein Unterschied zwischen Original und Replika.<br />

B) Visierung: Zeitgemässe Visierung, auch für Replika. Lochvisiere (Kimme und<br />

Korn) sind erlaubt, sofern stilecht. Optische Visiere sind verboten.<br />

C) Scheibe: NRA 600 oder eine möglichst ähnliche auf metrischen Schiessplätzen.<br />

D) Stellung: liegend, Bauchlage.<br />

E) Distanz: 600 Yards, oder das nächst-beste Äquivalent auf metrischen Schiessplätzen.<br />

F) Schüsse: 3 umwandelbare Probeschüsse, 10 Schüsse zählen.<br />

G) Zeit: 60 Minuten<br />

2.04 No 4 - 900 Yards Whitworth - Einzel, Original oder Replika<br />

A) Waffen: Freies Perkussionsgewehr (<strong>MLAIC</strong>-Definition). Maximalgewicht 6,81 kg,<br />

kein Unterschied zwischen Original und Replika.<br />

B) Visierung: Zeitgemässe Visierung, auch für Replika. Lochvisiere (Kimme und<br />

Korn) sind erlaubt, sofern stilecht. Optische Visiere sind verboten.<br />

C) Scheibe: NRALR oder eine möglichst ähnliche auf metrischen Schiessplätzen.<br />

D) Stellung: liegend, Bauchlage mit Handrücken aufgelegt, oder Rückenlage.<br />

E) Distanz: 900 Yards, oder das nächst-beste Äquivalent auf metrischen Schiessplätzen.<br />

F) Schüsse: 5 umwandelbare Probeschüsse, 15 Schüsse zählen.<br />

H) Zeit: 90 Minuten


- 34 -<br />

2.05 No 5 - 1000 Yards Whitworth - Einzel, Original oder Replika<br />

A) Waffen: Freies Perkussionsgewehr (<strong>MLAIC</strong>-Definition). Maximalgewicht 6,8 kg,<br />

kein Unterschied zwischen Original und Replika.<br />

B) Visierung: Zeitgemässe Visierung, auch für Replika. Lochvisiere (Kimme und<br />

Korn) sind erlaubt, sofern stilecht. Optische Visiere sind verboten.<br />

C) Scheibe: NRALR oder eine möglichst ähnliche auf metrischen Schiessplätzen.<br />

D) Stellung: liegend, Bauchlage mit Handrücken aufgelegt, oder Rückenlage.<br />

E) Distanz: 1000 Yards, oder das nächst-beste Äquivalent auf metrischen Schiessplätzen.<br />

F) Schüsse: 5 umwandelbare Probeschüsse, 15 Schüsse zählen.<br />

G) Zeit: 90 Minuten<br />

2.06 Mannschafts-Disziplinen<br />

No 6 - Mitteldistanz-Kombination: Mannschaft von 4 Schützen. Die Summe aller<br />

Treffer der Disziplinen No 1, 2 u. 3 (O oder R) zählen.<br />

No 7 - Langdistanz-Kombination: Mannschaft von 4 Schützen. Die Summe aller Treffer<br />

der Disziplinen No 4 + 5 zählen.<br />

3.00 TEILNEHMER + MANNSCHAFTEN<br />

3.01 An Einzelwettbewerben darf sich jedes <strong>MLAIC</strong>-Land mit maximal 16 Replika-<br />

Schützen und einer unbegrenzten Anzahl Schützen mit Originalgewehren beteiligen.<br />

An den Mannschaftswettbewerben darf sich jedes Land mit einer Mannschaft<br />

mit 4 Schützen pro Mannschaftswettbewerb beteiligen.<br />

3.02 Die Delegierten haben ihre Schützen zu registrieren und die Teilnahmegebühr zu<br />

bezahlen, bevor diese an Übungskehr und Wettschiessen teilnehmen dürfen.<br />

3.03 Der Team Captain muss den Organisatoren am Vorabend des Wettschiessens<br />

die Namen derjenigen Schützen melden, welche für die Mannschaftswettbewerbe<br />

zählen.<br />

4.00 SICHERHEITSBESTIMMUNGEN<br />

4.01 Das Rauchen ist auf dem ganzen Schiessplatz verboten.<br />

4.02 Kein Schütze darf sich in die Feuerlinie begeben oder seine Ausrüstung dort<br />

deponieren, ohne dass er vom Hilfs-Schützenmeister dazu aufgefordert wurde.<br />

4.03 Das Abfeuern von Zündhütchen oder das Laden von Gewehren ist vor dem Befehl<br />

"Feuer frei" verboten. Der Lauf hat zum Aufsetzen des Zündhütchens zum<br />

Zielhang zu weisen.<br />

4.04 Die Fettschüsse bzw. Aufwärmschüsse müssen liegend abgefeuert werden.<br />

4.05 Es muss aus einzelnen, vorabgemessenen Laderöhrchen geladen werden.<br />

4..06 Der Gebrauch von Schutzbrillen und Gehöhrschutz ist obligatorisch.


- 35 -<br />

5.00 FUNKVERKEHR FÜR DIE MITTEL- UND LANGDISTANZ-<br />

Es sollen die folgenden Übermittlungs-Code zwischen den Schützenmeistern an der<br />

Feuerlinie und der Zeigermannschaft im Zeigerstand verwendet werden.<br />

(Man nennt zuerst die Scheiben-Nummer, - dann die Nachricht-Nummer)<br />

Nachricht 1: Das Feuer beginnt – Scheiben hoch!<br />

Nachricht 2: Die Schussmarke ist nicht sichtbar<br />

Nachricht 3: Die Schussmarke stimmt offensichtlich nicht mit der angezeigten Wertung<br />

überein<br />

Nachricht 4: Suche auf der Scheibe den Schuss und zeige den gefundenen Treffer<br />

oder Nullen<br />

Nachricht 5: Prüfe, ob das nicht eine bessere Wertung gibt<br />

Nachricht 7: Prüfe ob ein Treffer auf der Scheibe ist (nachdem eine Null gezeigt wurde)<br />

Nachricht 9: Ungebührlich langsames Zeigen (von der Schützenlinie aus), Ungebührlich<br />

langsames Schiessen (vom Zeigerstand aus)<br />

Nachricht 10: Setze die Scheibe auf Halbmast und klebe die Schusslöcher<br />

Nachricht 11: Es könnte der falsche Schuss geklebt worden sein.<br />

Bei der Nachricht 5 und 7 muss der Zeigerchef die Scheibe selber prüfen, bei Nachricht<br />

11 sollte er es.<br />

Eine Nachricht Nr. 6 fehlt<br />

6.00 VERANSTALTUNGSORTE<br />

Wegen den sehr begrenzten Anzahl Ländern, in welchen Langdistanzschiessen durchgeführt<br />

werden können, werden solche Veranstaltungen vorläufig unter den Ländern<br />

England, USA und Südafrika rotieren. Dieser Turnus wird so lange fortgesetzt, bis sich<br />

eine weiteres Gastland findet, welches fähig ist, ein solches Langdistanzschiessen<br />

durchzuführen.<br />

7.00 NRA SCHEIBENABMESSUNGEN (National Rifle Association)<br />

Alle Masse in Zoll ( 1" = 2,54 cm)<br />

Unterteilung Langdistanz 600 Yard 500 Yard 300 Yard<br />

Schwarze Zielmarke 48" 39* 39" 22"<br />

Mouche 5 Pkte 16" 9" 7" 3.75"<br />

Bull 5 Pkte 24" 13" 10.5" 5.5"<br />

Inner 4 Pkte 48" 26" 26" 11"<br />

Magpie 3 Pkte 72" 39" 39" 16.5"<br />

Outer 2 Pkte 96" 52" 52" 22"<br />

Hit 1 Pkt B118" x H70" B70" x H60" B70" x H60" 46" Rechteck<br />

- Die Mouche ist durch eine gestrichelte Linie gekennzeichnet<br />

- Alle Masse in Zoll ( 1 Zoll = 25,4 mm)<br />

- Die Mouche ist durch eine gestrichelten Kreis markiert.<br />

- Das 1er Rechteck (HIT) ist breitformatig (Masse = Breite x Höhe)<br />

- Bei 600-Yard-Schiessen gelten Schüsse näher als 6 Zoll am unteren/oberen<br />

Scheibenrand und näher 1 Zoll am linken/rechten Scheibenrand als Fehlschüsse.<br />

- Bei 1000-Yard-Schiessen zählen Schüsse näher als 1 Zoll am Scheibenrand als<br />

Fehlschüsse.<br />

Diese Regeln für das Langdistanzschiessen wurden erstmals am Langdistanz-Match in<br />

Bisley im Oktober 1999 angewendet.


- 36 -<br />

ANHANG 5 Angenommen am 24. August 2004<br />

STELLENBESCHREIBUNGEN<br />

Merke: Im ganzen Dokument wird unter "er", "sein" oder "ihm" auch "sie", "ihr" und<br />

"ihre" verstanden.<br />

GENERALSEKRETÄR<br />

Er wird am Ende jeder Weltmeisterschaft durch die einfache Mehrheit der stimmenden<br />

<strong>MLAIC</strong>- Delegierten gewählt und hat folgende Pflichten:<br />

1. Vorsitz an allen <strong>MLAIC</strong>- Versammlungen während den beiden folgenden Jahren.<br />

Er hat selber keine Stimme über Abstimmungsvorlagen.<br />

2. Nimmt an allen Komiteesitzungen teil.<br />

3. Ist verantwortlich für die Tagesgeschäfte des <strong>MLAIC</strong> und die Durchsetzung der<br />

Beschlüsse.<br />

4. Nimmt die Korrespondenz der Mitgliederländer entgegen und verteilt die massgeblichen<br />

Dokumente an die Delegierten.<br />

5. Stellt die Traktanden für die Komiteesitzungen auf und versendet diese wenigstens<br />

fünf Monate vor den Sitzungen,<br />

a) Alle Anträge müssen wenigstens vier Monate vor der betreffenden Sitzung im<br />

Besitz des Generalsekretärs sein.<br />

6. Bearbeitet, druckt und versendet Nachrichtenbriefe.<br />

7. Ernennt den Protokollführer, den Webmaster (=Gestalter der Internetseite), die<br />

Waffen- Kommission und überwacht ihre Tätigkeiten.<br />

a) Hat die Befugnis, sofern erforderlich, eine Ad-hoc Beratungskommission zu<br />

bestellen.<br />

8. Bearbeitet Ergänzungen und von den Delegierten beschlossene Änderungen<br />

zum <strong>MLAIC</strong>- <strong>Reglement</strong>.<br />

9. Führt die Liste über Welt- und Zonenmeisterschaftsrekorde und sendet diese<br />

jeweils mit dem ersten Nachrichtenbrief nach den Wettkämpfen an die Delegierten.<br />

10. Erstellt eine Liste von Personen, welche Erfahrung mit <strong>MLAIC</strong>- Regeln haben.<br />

a) Diese Liste dient den Gastgeberländern um geeignete Fachleute für die Waffeninspektion<br />

bei <strong>MLAIC</strong>- Meisterschaften zu rekrutieren.<br />

11. Unterstützt die Delegierten und ihre Funktionäre mit nützlichen Informationen zur<br />

Organisation der bevorstehenden Wettkämpfe.<br />

Die Reisespesen zur Teilnahme an Welt- und Zonenmeisterschaften des Generalsekretärs<br />

(Economy-Flugbillet, Bahn, Auto, plus Hotel und Verpflegung), werden durch das<br />

Gastgeberland entschädigt, ausser wo eine geringe Teilnehmerzahl dies nicht erlaubt.<br />

PRÄSIDENT<br />

Er ist Delegierter des vom <strong>MLAIC</strong> für die Organisation und Durchführung der jeweils<br />

nächsten Weltmeisterschaft bestimmten Gastgeberlandes und ist <strong>MLAIC</strong>-Präsident<br />

vom Tage nach der vorausgegangenen Weltmeisterschaft bis zum letzten Tag der<br />

Meisterschaft. Er ist verantwortlich für:<br />

1. Unterbreitung eines Programmvorschlags an die <strong>MLAIC</strong>-Delegierten anlässlich<br />

der vorhergehenden Meisterschaft.<br />

2. Steht mit dem Generalsekretär in Kontakt und versorgt diesen laufend mit Unterlagen<br />

über den Fortschritt der Planungsarbeiten.<br />

3. Übermittelt alle notwendigen Informationen und Unterlagen innerhalb der vorgesehenen<br />

Termine.


- 37 -<br />

4. Überwacht die Organisation und den Fortschritt seiner Weltmeisterschaft, eingeschlossen<br />

das Aufgebot einer angemessene Anzahl Funktionäre.<br />

VIZEPRÄSIDENT(EN)<br />

Sie sind Delegierte der vom <strong>MLAIC</strong> für die Organisation und Durchführung der nächsten<br />

Zonenmeisterschaft bestimmten Gastgeberländer und sind Vizepräsidenten vom<br />

Tage nach der vorausgegangenen Zonenmeisterschaft bis zum letzten Tag der jeweiligen<br />

Meisterschaft. Jeder ist verantwortlich für:<br />

1. Unterbreitung eines Programmvorschlags an die <strong>MLAIC</strong>-Delegierten.<br />

2. Steht mit dem Generalsekretär in Kontakt und versorgt diesen laufend mit Unterlagen<br />

über den Fortschritt der Planungsarbeiten der Zonenmeisterschaft.<br />

3. Übermittelt alle notwendigen Informationen und Unterlagen innerhalb der vorgesehenen<br />

Termine.<br />

4. Überwacht die Organisation und den Fortschritt der Zonenmeisterschaft, eingeschlossen<br />

das Aufgebot einer angemessene Anzahl Funktionäre.<br />

5. Bezeichnet Waffeninspektoren, bestehend aus Sachverständigen aus wenigstens<br />

drei teilnehmenden Mitgliederländern, sowie ein Schiedsgericht für die<br />

kommende Meisterschaft.<br />

6. Gewährleistet die Durchführung und Publikation der Resultate der Zonenmeisterschaft.<br />

Die Ergebnisse haben dem Generalsekretär und den Delegierten vor deren<br />

Wegreise von den Zonenmeisterschaften vorgelegt zu werden.<br />

KASSIER<br />

Er wird vom Generalsekretär ernannt und von den Delegierten bestätigt. Er ist verantwortlich<br />

für:<br />

1. Kassieren der Mitgliederbeiträge, Gebühren von Mitgliedern, und Auszahlung von<br />

angemessenen Spesen.<br />

2. Vorlegen eines Kassenberichts, welcher durch den Generalsekretär zusammen<br />

mit der Traktandenliste wenigstens drei Monate vor den Weltmeisterschaften versandt<br />

wird.<br />

3. Unterbreitet, wenn erforderlich, aktuelle Kassenberichte während Weltmeisterschaften<br />

und an den Generalsekretär auf dessen Verlangen.<br />

PROTOKOLLFÜHRER<br />

Wird durch den Generalsekretär ernannt, mit der Genehmigung durch die <strong>MLAIC</strong>-<br />

Delegierten. Er gilt das Folgende:<br />

1. Er wohnt Weltmeisterschaften auf eigene Kosten bei.<br />

2. Er führt das Protokoll aller Sitzungen und unterbreitet dieses dem Generalsekretär<br />

zur Durchsicht und Verteilung.<br />

3. Er übernimmt weitere Pflichten nach Weisung des Generalsekretärs.<br />

4. Da Englisch die offizielle <strong>MLAIC</strong>-Sprache ist, sollte er mindestens diese fliessend<br />

sprechen.<br />

WEBMASTER<br />

Wird durch den Generalsekretär ernannt und durch die Delegierten bestätigt. Er ist<br />

verantwortlich für Erstellung, Überwachung, Unterhalt und Inhalt der <strong>MLAIC</strong> Webseite.<br />

Dies nach Weisungen des Generalsekretärs unter angemessener Entschädigung. Die<br />

jährlichen Kosten der Seite sollen dem Webmaster durch den <strong>MLAIC</strong> rückvergütet<br />

werden.


- 38 -<br />

WAFFEN-KOMMISSION<br />

1. Diese wird durch den Generalsekretär ernannt und besteht aus sechs ausgesprochen<br />

sachverständigen Schwarzpulver-Waffensammlern, Historikern, usw.<br />

Diese Kommission ist verantwortlich für:<br />

a) Beurteilung von ihr vorgelegter Vorderlader-Replikas bezüglich deren Eignung<br />

zur Verwendung in <strong>MLAIC</strong>-Wettkämpfen. Solche Waffen können von Herstellern<br />

oder Einzelpersonen eingereicht werden.<br />

b) Fortlaufendes Erstellen und Veröffentlichen von Verzeichnissen über genehmigte<br />

Waffen.<br />

2. Diese Verzeichnisse werden laufend durch den Generalsekretär an die Delegierten<br />

der <strong>MLAIC</strong>-Länder und die Waffeninspektoren versandt. Interessierte Firmen<br />

erhalten diese auf Verlangen.<br />

DELEGIERTE<br />

Sie sollen durch ihren Landesverband gebührend gewählt oder ernannt werden und<br />

amten als dessen Vertretung. Sie haben die folgenden Pflichten:<br />

1. Teilnahme an allen Weltmeisterschafts-Komiteesitzungen und entsprechenden<br />

Zonen-Meisterschaft Komiteesitzungen, wo er über eine Stimme zu jedem Traktandum<br />

verfügt.<br />

a) Wenn verhindert, kann er einen Stellvertreter ernennen welcher in seinem Namen<br />

stimmt.<br />

b) Als Variante, einen Delegierten eines anderen Landes als seinen Bevollmächtigten<br />

bezeichnen, welcher an Sitzungen an denen er nicht teilnehmen kann als<br />

sein Stellvertreter agiert. Eine solche Bevollmächtigung hat in Schriftlicher Form<br />

an diesen Stellvertreter zu erfolgen, mit Kopie an den Generalsekretär.<br />

2. Ist verantwortlich für die gesamte Korrespondenz seines Landesverbandes, wie<br />

Meisterschafts-Anmeldungen, usw.<br />

3. Verantwortlich für regelmässigen Kontakt mit dem Generalsekretär.<br />

4. Weiterleitung von allen einschlägigen <strong>MLAIC</strong>-Informationen an seinen Landesverband.<br />

5. Sofern sein Land mit der Durchführung einer Meisterschaft betraut wird, so hat er<br />

an der vorhergehenden Komiteesitzung das Komitee über alle politischen Hindernisse<br />

zu informieren, welche die Teilnahme irgend eines anderen <strong>MLAIC</strong>-<br />

Landes verhindern könnte.<br />

a) In solchen Fällen, wo Verbände mit den politischen Gegebenheiten ihrer Länder<br />

kooperieren müssen, ist es zulässig, eine internationale Mannschaft zu bilden,<br />

bestehend aus Schützen von Nicht-Mitgliedländern oder aus Schützen von Mitglieder-Ländern<br />

die keine offizielle Mannschaft senden. Diese Variante ist abhängig<br />

von der Genehmigung des betroffenen Landes.<br />

6. Wenn sein Land Gastgeberland für Weltmeisterschaften oder Zonenmeisterschaften<br />

ist, so hat er die Verantwortung dafür zu übernehmen und diese zu<br />

überwachen.<br />

a) Er soll bestrebt sein, die Kosten für alle Schützen so niedrig als möglich zu halten,<br />

indem die Dauer der Wettkämpe sechs Tage oder weniger ist.<br />

WAFFENINSPEKTION<br />

Sie wird durch den Präsidenten der Weltmeisterschaft oder die Vizepräsidenten der<br />

Zonenmeisterschaft ernannt. Sie besteht aus Mitgliedern von mindestens drei Ländern.


- 39 -<br />

Die Organisatoren von Wettkämpfen sollen bereits im Voraus Freiwillige aus teilnehmenden<br />

Ländern suchen und diese vor Beginn der Meisterschaft über ihre künftigen<br />

Aufgaben informieren.<br />

Ein Inspektor darf keine Waffe seiner eigenen, nationalen Mannschaft inspizieren.<br />

Die Waffeninspektion hat folgende Aufgaben und Pflichten:<br />

1. Inspizieren und Genehmigen aller Waffen, welche an den Meisterschaften verwendet<br />

werden, und zwar vor Beginn der Wettkämpfe.<br />

a) Die Waffeninspektoren haben dazu das neueste Verzeichnis der Handfeuerwaffen-Kommission<br />

über die <strong>MLAIC</strong>-genehmigten Waffen anzuwenden.<br />

b) Jede Handfeuerwaffe mit zweifelhafter Beschaffenheit hat der Inspektion zusammen<br />

mit einem Nachweis deren Echtheit vorgelegt zu werden.<br />

c) Jedes Geschoss unüblicher Form hat der Inspektion zusammen mit einem<br />

Nachweis über dessen historischer Originalität vorgelegt zu werden.<br />

2. Alle Inspizierten Waffen mit einer gut sichtbaren Marke zu versehen, welche deren<br />

Original- oder Replika-Status eindeutig erkennen lässt.<br />

3. Hat am Schiessplatz alle erforderlichen Messinstrumente und Leeren zur Verfügung<br />

zu halten um damit alle Waffen kompetent zu prüfen.<br />

a) Schiebeleeren, Mikrometer, Lupe, metrische Gewindeleeren, und technische<br />

Unterlagen über die am häufigsten verwendeten Waffen, usw.<br />

4. Die Ablehnung von Waffen und Geschossen hat vor dem Match zu erfolgen.<br />

a) Die Ablehnung von Waffen oder Geschossen kann durch den Schützen und/oder<br />

Team-Captain, oder seinen Delegierten beim Schiedsgericht schriftlich angefochten<br />

werden. Die Entscheidung des Schiedsgerichts ist endgültig.<br />

5. Die Waffeninspektion hat auch das Recht, Waffen im Schiesstand nachzuprüfen,<br />

insbesondere Visierung, Lauf, Bettung, Geschosse. Dies unmittelbar nachdem<br />

ein Schütze den Wettkampf beendet hat.<br />

SCHIEDSGERICHT<br />

Es soll aus drei Schiedsrichtern und einem Ersatzschiedsrichter bestehen, zusammengesetzt<br />

aus wenigstens drei verschiedenen <strong>MLAIC</strong>- Ländern. Es wird durch den Präsidenten<br />

des <strong>MLAIC</strong> ernannt (für Weltmeisterschaften) und durch die Vizepräsidenten<br />

des <strong>MLAIC</strong> (für Zonenmeisterschaften). Es wird durch einen Obmann geleitet. Das<br />

Schiedsgericht hat folgende Aufgaben:<br />

1. Der Oberschiedsrichter hat einen Zeitplan für die Sitzungen des Schiedsgerichts<br />

zu erstellen und auszuhängen.<br />

2. Über Streitigkeiten zu Entscheiden, ausgenommen der Streit betrifft einen Schützen<br />

seines eigenes Landes oder eine Disziplin an welcher er selber teilnimmt.<br />

3. Der Prüfung der Scheiben mit den vier höchsten Resultaten beizuwohnen.<br />

4. Im Falle eines Protests, der Prüfung der Waffen der vier besten Schützen beizuwohnen.<br />

a) Im Falle eines Protests gegen die Rückweisung einer Waffe, muss der Schütze<br />

und der Team-Captain angehört werden.<br />

b) Proteste sind schriftlich an das Schiedsgericht zu richten, - entweder durch den<br />

Delegierten oder den Team-Captain des betroffenen Landes. Proteste gegen das<br />

Schiessresultat sind nach abschliessendem Aushang der Rangliste binnen einer<br />

Stunde in schriftlicher Form ans Schiedsgericht zu richten.<br />

5. Ist verantwortlich für wohlbedachte Urteile, welche endgültig und bindend sind.<br />

6. Strafen, welche das Schiedsgericht verhängen kann sind:<br />

a) Eine Verwarnung an den Schützen oder das Team, übermittelt durch den Schützenmeister.<br />

b) Ein Abzug von zwei Punkten vom geschossenen Resultat.<br />

c) Eine Disqualifikation des Schützen, basierend auf dem Bericht des Schützenmeisters<br />

und/oder Inspektion durch das Schiedsgericht.


- 40 -<br />

SCHÜTZENMEISTER<br />

Wird durch das Gastgeberland gestellt und besteht aus folgendem:<br />

1. Einem Oberschiedsrichter, welcher verantwortlich ist für den guten Schiessbetrieb<br />

während der gesamten Meisterschaft.<br />

a) Er ist dem Veranstalter unterstellt.<br />

b) Er hat die volle Kenntnis über den Wettkampfbetrieb, Sicherheitsvorschriften und<br />

die <strong>MLAIC</strong>-Regeln.<br />

c) Er hat alle anwendbaren <strong>MLAIC</strong>-Regeln durchzusetzen, inbegriffen das Ausscheiden<br />

von für Schützen und Funktionären reservierten Zonen, Zuschauerzonen.<br />

Dies während dem gesamten Anlass.<br />

2. Hilfsschützenmeister, welche prüfen ob die Schützen der betreffenden Ablösung<br />

sich im richtigen Stand befinden und auf Regelverletzungen während dem<br />

Schiessen achten. (Es wird ein Hilfsschützenmeister pro 10 Schützen empfohlen).<br />

a) Sie unterstehen dem Schützenmeister.<br />

3. Warner, welche einzelnen Schützen zugeordnet sind. Sie zählen die abgegebenen<br />

Schüsse, notieren den Fettschuss, achte auf Schüsse auf Nachbarscheiben<br />

und Waffenstörungen. (Es wird ein Warner pro vier Schützen empfohlen)<br />

a) Sie unterstehen dem Oberschiedsrichter.<br />

<strong>MLAIC</strong> AUSSCHUSS<br />

Dieser besteht aus sechs gewählten Mitgliedern, gewählt durch die Delegierten während<br />

Weltmeisterschaften. Er kann gewählt werden "by slate 1 ", entweder durch offenes<br />

Handmehr der anwesenden Delegierten, oder durch geheime Urnenabstimmung. Die<br />

gewählten Kommissionsmitglieder üben ihr Amt während den folgenden zwei Jahren<br />

aus. Er hat folgende Aufgaben:<br />

1. Handelt als Beratungsgremium, prüft und macht Vorschläge zu Statutenänderungen.<br />

a) Vorschläge können jederzeit vom Generalsekretär oder aus der Mitte der Delegiertenversammlung<br />

kommen.<br />

2. Macht Anträge an den Generalsekretär, welcher sie an die Delegiertenversammlung<br />

weiterleitet.<br />

1 Eine by slate –Wahl bedarf einer Erklärung für nicht aus dem englischen Kulturraum stammende.<br />

Sie wird in der Regel angewendet, wenn sich niemand freiwillig für ein Amt bewerben<br />

will. Dann schreibt jeder Stimmberechtigte einen Namen auf eine Schiefertafel (slate). Ein so<br />

vorgeschlagener hat aber das Recht, seinen Namen auf der Tafel wieder zu löschen. Hat man,<br />

wie in diesem Fall erforderlich, sechs Kandidaten zusammen, so werden diese anschliessend in<br />

globo von der Versammlung gewählt.


- 41 -<br />

ANHANG 6 Angenommen am 24. August 2004<br />

JAPANISCHE REPLIKA TANZUTSU-PISTOLEN<br />

Spezifikationen zur Form von japanischen Tanzutsu-Pistolen<br />

Anm. d. Übersetzers: "Tanzutsu" heisst "Handrohr"<br />

Nicht-Japanische Alternativen zu den unten aufgeführten Spezifikationen werden von<br />

der Waffeninspektion akzeptiert, wenn die Originalität durch eine Foto, welche die ganze<br />

Pistole zeigt und einen Rückschluss auf deren Grösse zulässt, bewiesen wird.<br />

Zeichnungen sind als Beweismittel unzulässig. Bedingung aber ist es, dass die vorgelegte<br />

Pistole in ihrer Gesamtheit der Foto entspricht. Die Foto darf nicht dazu verwendet<br />

werden um die Originalität irgend eines Details der vorgezeigten Pistole zu beweisen.<br />

Solche von der Norm abweichenden Exemplare müssen der Waffeninspektion vor Beginn<br />

der Wettkämpfe vorgelegt werden und nicht am Tage des Wettkampfs, in der<br />

Hoffnung, dass das vorgelegte Modell "durchschlüpfen" wird.<br />

Allgemeine Form: Das Aussehen der Pistole soll der in der Fachliteratur dargestellten<br />

Form von Japanischen Luntenpistolen entsprechen.<br />

Lauf: Glatter Lauf. Minimales Kaliber 0,34" = 8,64 mm (entspricht einem japan. Monme).<br />

Runde oder oktagonale Form, ausgenommen die Mündung, welche einen runden oder<br />

oktagonalen Wulst haben darf. Das Korn ist normalerweise auf diesem Wulst angebracht.<br />

Der Lauf darf aus Sicherheitsgründen mit einer Zündlochschraube versehen werden.<br />

Kein gestemmter Laufverschluss.<br />

Die Schwanzschraube soll über eine Nase verfügen, welche in eine entsprechende<br />

Ausnehmung des Laufs passt und dort durch ein Laufband gesichert wird.<br />

Visierung: Kimme, bestehend aus dem traditionellen, rechteckigen Block mit einer U-<br />

V- oder Rechteck-Kerbe darin. Keine Verstellbarkeit, weder nach der Seite noch der<br />

Höhe ist zulässig.<br />

Das Korn entweder trapezförmig mit flacher Oberkante oder ein schmales, senkrecht<br />

stehendes Korn mit parallelen Seitenflächen und Flacher Oberkante, nicht breiter als<br />

2,0 mm.<br />

Das Korn darf (ähnlich Militärrevolvern) mit einem seitlich schieblichen Schwalbenschwanz<br />

am Lauf befestigt werden. Die seitlichen Überstände müssen jedoch nach<br />

dem Einschiessen mit dem Lauf bündig gefeilt werden.<br />

Schloss: Traditionelles japan. Schnappschloss, mit aussenliegendem Hahn welcher in<br />

einer Messing-Schlosspatte befestigt ist. Ohne Ruherast. Sowohl eine innenliegende<br />

wie aussenliegende Feder ist akzeptabel. Die Blattfedern sollen stets aus Messing bestehen.<br />

Dagegen ist eine innenliegende, stählerne Spiralfeder zulässig (analog einer<br />

Uhrwerkfeder). Auch für innenliegende Abzugsfedern sind Stahlfedern zulässig.<br />

Die Schlossbefestigung im Schaft erfolgt einerseits durch das messingene Laufband<br />

am Laufende sowie durch einen Splinten am hinteren Ende des Schlosses.<br />

Der Drücker soll entweder aus einem einfachen Flachband oder aus einem solchen mit<br />

kugeligem Ende bestehen. (Moderne, gebogene Drücker sind nicht erlaubt).<br />

Abzugbügel dürfen nur angebracht werden, wenn das Original mit einem solchen ausgerüstet<br />

war. Sie sollen dem Original entsprechen und dürfen keine Nase oder Kerbe<br />

aufweisen, welche dem Mittelfinger als Stütze oder Referenzpunkt dienen.


- 42 -<br />

Schaft: Vollschaft von ziemlich gestreckter Form, mit Klarlack oder Farbe lackiert. Die<br />

Übereinstimmung mit dem Original ist wesentlich. Eine Alternative zu lackiertem Holz<br />

ist polierte Eiche. Keine metallene Schaftplatte, ausser eine kleines, in den Schaft eingelassenes<br />

Schutzblech um Kratzer zu vermeiden, ist gestattet. Keine Karomuster.<br />

Befestigungen im Allgemeinen: Schrauben sind verboten, ausser der Schwanzschraube<br />

und der Zündlochschraube. Ebenso keine Schrauben an Schloss und Pfanne oder<br />

als Befestigungsmittel für die Schutzkappen der Lauf-Befestigungsstifte.<br />

Pfannendeckel: Soll auf der Pfanne dicht schliessen und soweit klemmen, dass sich<br />

die Pfanne beim Einspannen der Lunte nicht selbständig öffnen kann.<br />

Befestigung der Lunte: Die Lunte darf sich beim Schuss nicht lösen. Das kann erreicht<br />

werden, indem man die Räumnadel durch die beiden Löcher im Hahn und die Lunte<br />

sticht, durch Festhalten des nicht-brennenden Luntenendes mit der nicht-schiessenden<br />

Hand, oder indem man die Lunte durch das dazu vorgesehene Loch im Schaft oder<br />

Ringöse am hinteren Laufband schiebt.<br />

Abweichungen vom oben spezifizierten müssen belegt werden.<br />

ANHANG 7 Beschlossen am 8. August <strong>2006</strong><br />

JUNGSCHÜTZEN-WETTKÄMPFE<br />

1. Jungschützen müssen unter 21 Jahre alt sein. Stichtag ist der 1. Übungstag des<br />

betreffenden Wettschiessens<br />

2. Jungschützen-Wettkämpfe umfassen: Lorenzoni (25 Tauben)<br />

Whitworth<br />

Kuchenreuter<br />

Vetterli<br />

Jungschützen-Wettkämpfe umfassen nur eine Altersklasse und eine Disziplin, ausser<br />

es bewerben sich mehr als 16 Schützen für weitere Disziplinen.<br />

Aus Sicherheitsgründen soll hinter jedem Jungschützen eine Aufsichtsperson hinter<br />

der Feuerlinie stehen, welcher bei Fehlzündung behilflich sein darf. Es ist dagegen<br />

keine Betreuung, keine Feuerleitung oder Hilfe zur Visierkorrektur erlaubt.

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