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MLAIC Reglement 2006 Deutsch - VSV

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422 Strafen<br />

a. Es darf davon ausgegangen werden, dass alle Schützen die Regeln kennen. und<br />

deshalb die Strafen aus Regelverletzungen zu akzeptieren, sei der Grund nun eine<br />

Regelverletzung oder eine Missachtung einer Anordnung des Schützenmeisters.<br />

b. Wenn ein Schütze ein regelwidriges Gewehr oder eine regelwidrige Ladung verwendet,<br />

so wird jede damit getroffene Taube als Fehlschuss gewertet.<br />

c. Wenn eine Regelverletzung mutwillig ist, so wird der Schütze disqualifiziert.<br />

d. Wenn ein Schütze einen andern Schützen behindert, sei es Haltung, Wort oder<br />

Tat, so wird der Schütze durch den Schützenmeister verwarnt. Wiederholt der<br />

Schütze diese Regelverletzung, so können ihm ein oder zwei Punkte von seinem<br />

Resultat abgezogen werden, was der Schützenmeister zusammen mit dem<br />

Schiedsgerichts-Komitee entscheidet.<br />

e. Wenn ein Schütze sein Gewehr abfeuert, bevor er seinen Stand betritt, so wird<br />

dies als schwerwiegender Regelbruch betrachtet und der Schütze wird disqualifiziert.<br />

423 Aus Sicherheitsgründen dürfen Steinschlossflinten und Perkussionsflinten nicht in<br />

derselben Ablösung schiessen.<br />

500 SICHERHEITSBESTIMMUNGEN<br />

501 Rauchen in der Feuerlinie ist absolut verboten.<br />

502 Das Abfeuern von Zündhütchen und Zündkraut vor "Feuer frei" ist verboten.<br />

Zündhütchen und Zündkraut dürfen nur gesetzt werden, wenn der Lauf zum Kugelfang<br />

gerichtet ist.<br />

503 Bei "Feuerunterbruch" müssen von allen Waffen Zündhütchen und Zündkraut<br />

entfernt und der Lauf in eine sichere Richtung gehalten werden.<br />

504 Beim Kommando "Ende Feuer" müssen alle Waffen entladen werden bevor sie<br />

von der Feuerlinie entfernt werden.<br />

505 Pulver in grösseren Mengen ist in der Feuerlinie verboten. Das Pulver muss in<br />

vorabgemessenen Einzelladungs-Röhrchen abgefüllt sein. Zündkrautflaschen<br />

dürfen nicht mehr als 16,2 Gramm Pulver enthalten. Das Pulver sollte vor direktem<br />

Sonnenlicht geschützt werden.<br />

506 Zündhütchen sind empfindlich und gefährlich. Sie sollen vor unbeabsichtigter<br />

Zündung durch Hitze und Funken geschützt werden. Nur eine kleine Anzahl davon<br />

soll in die Feuerlinie gebracht werden und deren Behälter während dem<br />

Schiessen verschlossen werden.<br />

507 Beim Laden ist sorgfältig darauf zu achten, dass Kugel (oder Pfropfen bei Schrotflinten)<br />

fest auf der Ladung sitzen um Laufbeschädigungen zu vermeiden.<br />

508 Die Verwendung von Schutzbrillen, mit klaren oder getönten Gläsern, ist obligatorisch.<br />

Schiessbrillen mit Korrekturgläsern sind zugelassen.<br />

509 Gehöhrschutz für Schützen und die Standaufsicht ist obligatorisch.<br />

510 Original-Waffen müssen in sicherem, schiessfähigen Zustand sein.

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