MLAIC Reglement 2006 Deutsch - VSV
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422 Strafen<br />
a. Es darf davon ausgegangen werden, dass alle Schützen die Regeln kennen. und<br />
deshalb die Strafen aus Regelverletzungen zu akzeptieren, sei der Grund nun eine<br />
Regelverletzung oder eine Missachtung einer Anordnung des Schützenmeisters.<br />
b. Wenn ein Schütze ein regelwidriges Gewehr oder eine regelwidrige Ladung verwendet,<br />
so wird jede damit getroffene Taube als Fehlschuss gewertet.<br />
c. Wenn eine Regelverletzung mutwillig ist, so wird der Schütze disqualifiziert.<br />
d. Wenn ein Schütze einen andern Schützen behindert, sei es Haltung, Wort oder<br />
Tat, so wird der Schütze durch den Schützenmeister verwarnt. Wiederholt der<br />
Schütze diese Regelverletzung, so können ihm ein oder zwei Punkte von seinem<br />
Resultat abgezogen werden, was der Schützenmeister zusammen mit dem<br />
Schiedsgerichts-Komitee entscheidet.<br />
e. Wenn ein Schütze sein Gewehr abfeuert, bevor er seinen Stand betritt, so wird<br />
dies als schwerwiegender Regelbruch betrachtet und der Schütze wird disqualifiziert.<br />
423 Aus Sicherheitsgründen dürfen Steinschlossflinten und Perkussionsflinten nicht in<br />
derselben Ablösung schiessen.<br />
500 SICHERHEITSBESTIMMUNGEN<br />
501 Rauchen in der Feuerlinie ist absolut verboten.<br />
502 Das Abfeuern von Zündhütchen und Zündkraut vor "Feuer frei" ist verboten.<br />
Zündhütchen und Zündkraut dürfen nur gesetzt werden, wenn der Lauf zum Kugelfang<br />
gerichtet ist.<br />
503 Bei "Feuerunterbruch" müssen von allen Waffen Zündhütchen und Zündkraut<br />
entfernt und der Lauf in eine sichere Richtung gehalten werden.<br />
504 Beim Kommando "Ende Feuer" müssen alle Waffen entladen werden bevor sie<br />
von der Feuerlinie entfernt werden.<br />
505 Pulver in grösseren Mengen ist in der Feuerlinie verboten. Das Pulver muss in<br />
vorabgemessenen Einzelladungs-Röhrchen abgefüllt sein. Zündkrautflaschen<br />
dürfen nicht mehr als 16,2 Gramm Pulver enthalten. Das Pulver sollte vor direktem<br />
Sonnenlicht geschützt werden.<br />
506 Zündhütchen sind empfindlich und gefährlich. Sie sollen vor unbeabsichtigter<br />
Zündung durch Hitze und Funken geschützt werden. Nur eine kleine Anzahl davon<br />
soll in die Feuerlinie gebracht werden und deren Behälter während dem<br />
Schiessen verschlossen werden.<br />
507 Beim Laden ist sorgfältig darauf zu achten, dass Kugel (oder Pfropfen bei Schrotflinten)<br />
fest auf der Ladung sitzen um Laufbeschädigungen zu vermeiden.<br />
508 Die Verwendung von Schutzbrillen, mit klaren oder getönten Gläsern, ist obligatorisch.<br />
Schiessbrillen mit Korrekturgläsern sind zugelassen.<br />
509 Gehöhrschutz für Schützen und die Standaufsicht ist obligatorisch.<br />
510 Original-Waffen müssen in sicherem, schiessfähigen Zustand sein.