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Sozialplan als Kriseninstrument - Karl-Franzens-Universität Graz

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<strong>Sozialplan</strong> <strong>als</strong> <strong>Kriseninstrument</strong><br />

• Errichtung und Zusammensetzung<br />

– Antrag in der Regel mit Vorlage des BV-Vorschlags<br />

verbunden<br />

• Abgleich der Interessen und Einigungsversuche<br />

– Gutachten über Leistungsfähigkeit des Unternehmens (?)<br />

• keine Einigung: Bescheid der Schlichtungsstelle<br />

– nur bei VfGH bekämpfbar<br />

– Zurückweisung des Antrages oder Ausspruch der<br />

Unzuständigkeit: u. U. verf.rechtl. gewährleistetes Recht<br />

auf Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt<br />

DDr. Werner Anzenberger 14

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