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Sozialplan als Kriseninstrument - Karl-Franzens-Universität Graz

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Aufrechterhaltung Beschäftigtenstand<br />

• Behaltefristdauern vereinbaren Sozialpartner<br />

• Grundsatzeinigung Behaltezeit:<br />

– bis 2 Monate KUA - 1 Monat<br />

– bis 4 Monate KUA - 2 Monate<br />

– bis 12 Monate KUA - 3 Monate<br />

– über 12 Monate KUA - 4 Monate<br />

• Gültig nur für MA, die kurzgearbeitet haben<br />

• Ausnahmenbewilligung auf Ebene regionaler<br />

Organisation AMS möglich – Entscheidung<br />

Regionalbeirat (Sozialpartnereinbindung)<br />

www.ams.at/stmk

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