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Sozialplan als Kriseninstrument - Karl-Franzens-Universität Graz

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<strong>Sozialplan</strong> <strong>als</strong> <strong>Kriseninstrument</strong><br />

– Eingriff in einzelvertragliche Ansprüche (?)<br />

• z.B. genereller Lohnverzicht<br />

• grundsätzlich unzulässig, aber: Notstandsmaßnahme<br />

– Erhalt von Arbeitsplätzen<br />

– vgl. Kurzarbeits-Vereinbarung (§ 97 Abs. 1 Z 13 ArbVG)<br />

– Verhältnismäßigkeit und Zumutbarkeit<br />

• Insolvenz<br />

– anfechtbar, wenn <strong>Sozialplan</strong> kurz vor Insolvenz<br />

abgeschlossen<br />

• sonst: Quotenforderung<br />

DDr. Werner Anzenberger 16

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