1975 (240 KB) - MIK NRW
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Extremismus-Berichte des Innenministeriums <strong>NRW</strong> an den Landtag oder Landesbehörden <strong>1975</strong> 39<br />
6 Maßnahmen im Bereich des Justizministers<br />
Vorgänge von überörtlicher Bedeutung, die Anlaß zu Koordinierungsmaßnahmen<br />
der Staatsanwaltschaften aufgrund der RV des Justizministers vom 24. März 1971<br />
(4100 - III A. 198) hätten geben können, haben sich im Berichtszeitraum nicht ereignet.<br />
Wegen Straftaten, die durch Demonstrationen oder im Zusammenhang hiermit<br />
begangen worden sind, sind in der Zeit vom 1. Dezember 1974 bis zum 31.<br />
Dezember <strong>1975</strong> 937 staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren gegen 1.244<br />
namentlich bekannte sowie gegen weitere nicht bekannte Personen eingeleitet<br />
worden. 72 Verfahren haben im Hochschulbereich begangene Straftaten zum<br />
Gegenstand.<br />
In der Zeit vom 1. Dezember 1974 bis zum 31. Dezember <strong>1975</strong> haben 852 Verfahren<br />
wegen Straftaten, die seit dem 1. Januar 1970 durch Demonstrationen oder<br />
im Zusammenhang hiermit begangen worden sind, ihren Abschluß gefunden, und<br />
zwar<br />
a) 356 Verfahren durch Einstellung oder Absehen von der Verfolgung,<br />
b) 183 Verfahren durch rechtskräftige Urteile gegen 247 Angeklagte,<br />
c) 133 Verfahren durch rechtskräftige Strafbefehle gegen 144 Beschuldigte,<br />
d) 180 Verfahren durch Verbindung mit anderen Verfahren oder durch Abgabe<br />
an andere Staatsanwaltschaften.<br />
Am 31. Dezember <strong>1975</strong> waren wegen Straftaten, die seit dem 1. Januar 1970 begangen<br />
worden sind, noch 556 Verfahren gegen 890 namentlich bekannte<br />
Personen anhängig. In 369 dieser Verfahren ist gegen 526 Personen Anklage erhoben<br />
oder der Erlaß eines Strafbefehls beantragt worden. Die übrigen Verfahren<br />
befinden sich noch im Ermittlungsstadium.<br />
6.1 Gesetzgeberische Maßnahmen<br />
Die im letzten Bericht der Landesregierung erwähnten Gesetzentwürfe, nämlich<br />
der von der Bundesregierung bei dem Deutschen Bundestag eingebrachte<br />
Entwurf eines 13. (jetzt: 14.) Strafrechtsänderungsgesetzes und der vom Bundesrat<br />
beschlossene Entwurf eines Gesetzes zum Schutze des<br />
Gemeinschaftsfriedens, sind vom Deutschen Bundestag beraten worden. Er hat in<br />
der Sitzung am 16.01.1976 einen Gesetzesbeschluß gefaßt. Der Bundesrat hat<br />
hierzu den Vermittlungsausschuß angerufen, der in seiner Sitzung vom<br />
12.03.1976 den Beschluß des Bundestages bestätigt hat. Der Bundesrat wird sich<br />
in seiner Sitzung am 09.04.1976 erneut mit dem Gesetz befassen.