06.11.2013 Aufrufe

1975 (240 KB) - MIK NRW

1975 (240 KB) - MIK NRW

1975 (240 KB) - MIK NRW

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Extremismus-Berichte des Innenministeriums <strong>NRW</strong> an den Landtag oder Landesbehörden <strong>1975</strong> 39<br />

6 Maßnahmen im Bereich des Justizministers<br />

Vorgänge von überörtlicher Bedeutung, die Anlaß zu Koordinierungsmaßnahmen<br />

der Staatsanwaltschaften aufgrund der RV des Justizministers vom 24. März 1971<br />

(4100 - III A. 198) hätten geben können, haben sich im Berichtszeitraum nicht ereignet.<br />

Wegen Straftaten, die durch Demonstrationen oder im Zusammenhang hiermit<br />

begangen worden sind, sind in der Zeit vom 1. Dezember 1974 bis zum 31.<br />

Dezember <strong>1975</strong> 937 staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren gegen 1.244<br />

namentlich bekannte sowie gegen weitere nicht bekannte Personen eingeleitet<br />

worden. 72 Verfahren haben im Hochschulbereich begangene Straftaten zum<br />

Gegenstand.<br />

In der Zeit vom 1. Dezember 1974 bis zum 31. Dezember <strong>1975</strong> haben 852 Verfahren<br />

wegen Straftaten, die seit dem 1. Januar 1970 durch Demonstrationen oder<br />

im Zusammenhang hiermit begangen worden sind, ihren Abschluß gefunden, und<br />

zwar<br />

a) 356 Verfahren durch Einstellung oder Absehen von der Verfolgung,<br />

b) 183 Verfahren durch rechtskräftige Urteile gegen 247 Angeklagte,<br />

c) 133 Verfahren durch rechtskräftige Strafbefehle gegen 144 Beschuldigte,<br />

d) 180 Verfahren durch Verbindung mit anderen Verfahren oder durch Abgabe<br />

an andere Staatsanwaltschaften.<br />

Am 31. Dezember <strong>1975</strong> waren wegen Straftaten, die seit dem 1. Januar 1970 begangen<br />

worden sind, noch 556 Verfahren gegen 890 namentlich bekannte<br />

Personen anhängig. In 369 dieser Verfahren ist gegen 526 Personen Anklage erhoben<br />

oder der Erlaß eines Strafbefehls beantragt worden. Die übrigen Verfahren<br />

befinden sich noch im Ermittlungsstadium.<br />

6.1 Gesetzgeberische Maßnahmen<br />

Die im letzten Bericht der Landesregierung erwähnten Gesetzentwürfe, nämlich<br />

der von der Bundesregierung bei dem Deutschen Bundestag eingebrachte<br />

Entwurf eines 13. (jetzt: 14.) Strafrechtsänderungsgesetzes und der vom Bundesrat<br />

beschlossene Entwurf eines Gesetzes zum Schutze des<br />

Gemeinschaftsfriedens, sind vom Deutschen Bundestag beraten worden. Er hat in<br />

der Sitzung am 16.01.1976 einen Gesetzesbeschluß gefaßt. Der Bundesrat hat<br />

hierzu den Vermittlungsausschuß angerufen, der in seiner Sitzung vom<br />

12.03.1976 den Beschluß des Bundestages bestätigt hat. Der Bundesrat wird sich<br />

in seiner Sitzung am 09.04.1976 erneut mit dem Gesetz befassen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!