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Arbeitsentwurf - IVF-Saar

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- 30 -<br />

a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:<br />

„(1) Die Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigungen wählen in unmittelbarer<br />

und geheimer Wahl die Mitglieder der Vertreterversammlung. Die Hausärzte und<br />

die übrigen Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigungen wählen getrennt aus<br />

ihrer Mitte die Mitglieder der Vertreterversammlung, die auf sie gemäß § 79 Abs. 2<br />

Satz 1 und 2 entfallen. Die Psychotherapeuten wählen ihre Mitglieder der Vertreterversammlung<br />

entsprechend Satz 1 und 2 mit der Maßgabe, dass sie höchstens<br />

mit einem Zehntel der Mitglieder in der Vertreterversammlung vertreten<br />

sind. Die Wahlen erfolgen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl aufgrund<br />

von Listen- und Einzelwahlvorschlägen. Das Nähere bestimmt die Satzung. Die<br />

Mitglieder der Vertreterversammlungen der Kassenärztlichen Vereinigungen<br />

wählen in unmittelbarer und geheimer Wahl aus ihren Reihen die Mitglieder der<br />

Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen. Sätze 2 bis 5<br />

gelten entsprechend mit der Maßgabe, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen<br />

entsprechend ihrem jeweiligen Anteil ihrer Mitglieder an der Gesamtzahl der Mitglieder<br />

der Kassenärztlichen Vereinigungen berücksichtigt werden.“<br />

b) Absatz 1a wird aufgehoben.<br />

c) Absatz 3 wird wie folgt geändert:<br />

aa)<br />

In Satz 1 wird das Wort „Selbstverwaltungsorgane“ durch das Wort „Vertreterversammlung“<br />

und das Wort „vier“ durch das Wort „sechs“ ersetzt.<br />

bb)<br />

In Satz 2 wird das Wort „vierten“ durch das Wort „sechsten“ ersetzt.<br />

37. § 81 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:<br />

„(1) Die Satzung muss insbesondere Bestimmungen enthalten über<br />

1. Namen, Bezirk und Sitz der Vereinigung,<br />

2. Zusammensetzung, Wahl und Zahl der Mitglieder der Organe,<br />

3. Öffentlichkeit und Art der Beschlussfassung der Vertreterversammlung,<br />

4. Rechte und Pflichten der Organe und der Mitglieder,<br />

5. Aufbringung und Verwaltung der Mittel,

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