- Seite 1 und 2: Stand: 9.05.2003, 16.45 Uhr Arbeits
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- Seite 21 und 22: - 21 - bb) Nach Satz 2 werden folge
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- Seite 33 und 34: - 33 - 42. § 85 wird wie folgt ge
- Seite 35 und 36: - 35 - aa) In Satz 1 werden die Wö
- Seite 37: - 37 - nach Satz 5 können die mit
- Seite 41 und 42: - 41 - 47. § 95 wird wie folgt ge
- Seite 43 und 44: - 43 - f) Absatz 5 wird wie folgt g
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- Seite 47 und 48: - 47 - ee) Satz 5 wird wie folgt ge
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- Seite 57 und 58: - 57 - Hochschulbauförderungsgeset
- Seite 59 und 60: - 59 - lung; sie haben auch die Ver
- Seite 61 und 62: - 61 - bb) In Satz 2 wird die Angab
- Seite 63 und 64: - 63 - 68. § 118 wird wie folgt ge
- Seite 65 und 66: - 65 - nem Jahr zu setzen und ihn d
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- Seite 73 und 74: - 73 - bb) In Satz 2 werden die Wö
- Seite 75 und 76: - 75 - b) die besten, verfügbaren
- Seite 77 und 78: - 77 - (3) Der wissenschaftliche Be
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- Seite 87 und 88: - 87 - (2) Die Krankenkassen sollen
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- 89 - nahme von Elternzeit erhalte
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- 91 - (3) Die in Absatz 2 Satz 1 g
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- 93 - einschließlich personenbezo
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- 95 - b) In Satz 3 werden nach den
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- 97 - 10. bei befristeter Gültigk
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- 99 - der Art der auf ihr oder dur
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- 101 - aa) Nach Satz 3 wird folgen
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- 103 - "(1) Für die Prüfungen na
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- 105 - genen Vertragsärzten veror
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- 107 - 154. In § 301a Satz 1 werd
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- 109 - (1) Die Vertrauensstelle ha
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- 111 - (4) Der Beirat unterrichtet
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- 113 - 159. § 305 wird wie folgt
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- 115 - xen) sowie diabetologische,
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- 117 - a) In Absatz 1 Satz 2 werde
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- 119 - „(3) Für Versicherte, di
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- 121 - a) In Absatz 1 Satz 3 werde
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- 123 - 14. Die Überschrift des Si
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- 125 - In § 19 Abs. 3 des Arbeits
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- 127 - Änderung der Sonderurlaubs
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- 129 - b) In Absatz 2 Nr. 6a werde
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- 131 - 7. § 21 wird wie folgt ge
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- 133 - Artikel 14 Änderung der Ap
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- 135 - 4. § 14 Abs. 1 Satz 2 wird
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- 137 - 5. im Falle der Versendung
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- 139 - b) In Absatz 3 werden das W
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- 141 - von 13,56 Euro bis 19,42 Eu
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- 143 - „(2) Das Deutsche Institu
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- 145 - (1) Die Mitglieder der Kass
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- 147 - (3) Artikel 1 Nr.124 und Ar
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- 149 - Förderung strukturierter B
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- 151 - lung konfrontieren Renten-,
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- 153 - Das „Deutsche Zentrum fü
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- 155 - nur über die Erteilung ein
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- 159 - Die Arzneimittelversorgung
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- 161 - - Künftig werden alle Vers
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- 165 - Wahrung der Rechtseinheit d
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- 167 - - Erweiterung der Entscheid
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- 169 - Zu Absatz 4 Der neue Absatz
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- 171 - zu freiwillig Versicherten,
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- 173 - Zu Nummer 5. (§ 19 Abs. 2)
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- 175 - pflichtung zur Beratung der
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- 177 - Die Vorschrift ersetzt den
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- 179 - Die klarstellende Neuregelu
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- 181 - Über die genannten Persone
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- 183 - Der Vertragsarzt hat dies a
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- 185 - Zu Nummer 16 (§ 35b) Durch
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- 187 - verursacht auch dann verord
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- 189 - aussetzungen Teil der Arzne
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- 191 - und eine schnellere Gesundu
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- 193 - Zu Doppelbuchstabe aa) Die
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- 195 - Arznei- und Verbandmitteln
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- 197 - Zu § 67 Die Krankenkassen
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- 199 - Durch diese Ergänzung wird
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- 201 - chen Aspekten in der vertra
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- 203 - Zu Buchstabe c) Nach der bi
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- 205 - entsprechend anzuwenden. Sa
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- 207 - Folgeänderung zu § 79 Abs
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- 209 - kassen, verteilt werden. Da
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- 211 - Zu Doppelbuchstabe dd) Die
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- 213 - ven Versorgungsformen, z.B.
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- 215 - gelung klar und erweitert i
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- 217 - Zu Doppelbuchstabe aa) Die
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- 219 - sondere jungen Ärzten eine
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- 221 - dung vom 18. März 1998 - B
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- 223 - Die Berechtigung von Ärzte
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- 225 - 31.1.2001 - B 6 KA 24/00 R)
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- 227 - werden. Künftig wird es Zu
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- 229 - durch das GKV-Gesundheitsre
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- 231 - chende Abschläge vom Ersta
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- 233 - eine effektive Durchführun
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- 235 - Ferner wird die Rechtsklarh
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- 237 - genheit gerichteten Ausglei
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- 239 - Absatz 3 sieht vor, dass di
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- 241 - Die bedarfsgerechte Auswahl
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- 243 - Zu Absatz 5 Ab 1. Januar 20
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- 245 - liegen. Sie werden genauso
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- 247 - die für alle bereits zugel
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- 249 - Zu Nummer 60 (§ 111b Satz
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- 251 - Zu Buchstaben c) und d) Mit
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- 253 - schließen (zur möglichen
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- 255 - rungen ergeben sich - wie b
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- 257 - sundheitsdienste in Einrich
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- 259 - Die Sätze 1 und 2 leisten
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- 261 - Die Regelung dient der Verb
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- 263 - Zu Nummer 76 (§ 130) Im Zu
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- 265 - ner Konfliktlösung, wenn s
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- 267 - Qualität ihrer Leistungen
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- 269 - Durch die Ergänzung wird k
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- 271 - Es handelt sich um eine Fol
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- 273 - Diese Regelung legt fest, d
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- 275 - unterrichtet werden. Hierzu
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- 277 - Qualitätssicherung, Datenb
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- 279 - stellungsauftrags nach § 7
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- 281 - passen. Sie sind als solche
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- 283 - In Satz 2 wird redaktionell
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- 285 - vergütungen und nach Absat
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- 287 - Zu Nummer 100 (§ 147 Abs.
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- 289 - des Arbeitgebers ist daher
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- 291 - Zu Nummer 107 (§ 159) Die
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- 293 - die hierüber im Einvernehm
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- 295 - zielle Situation seiner Mit
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- 297 - Satz 4 der Neuregelung legt
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- 299 - Des weiteren hat sich gezei
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- 301 - Die Vorschrift regelt die f
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- 303 - nach bislang geltendem Rech
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- 305 - Die Verschiebung der Parit
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- 307 - VI. („Fördern und Forder
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- 309 - Zu § 274a Zu Absatz 1 Die/
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- 311 - Zu § 274b Die Vorschrift r
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- 313 - Zu Nummer 139 (Überschrift
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- 315 - Mit der Ergänzung der Numm
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- 317 - Zu Absatz 3 Die Neuregelung
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- 319 - dass die Nummer eine Identi
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- 321 - einigungen mit den Krankenk
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- 323 - Diese Regelung übernimmt d
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- 325 - Zu Nummer 156 (§ 303) Zu B
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- 327 - halten. Es ist sicherzustel
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- 329 - Zu Absatz 4 Mit dieser Rege
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- 331 - Die Leistungsaufstellung er
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- 333 - gungen. Die im bisherigen A
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- 335 - Durch die Regelung wird die
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- 337 - Zu Buchstabe a) Redaktionel
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- 339 - Zu Buchstabe a) Anpassung a
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- 341 - Mit der Ergänzung wird Erf
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- 344 - Zu Artikel 8 (Änderung des
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- 346 - derungen, insbesondere hins
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- 348 - Zu Absatz 4 Die Eingrenzung
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- 350 - liche Regelungen die Mögli
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- 352 - mängel und sonstigen Risik
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- 354 - Zu Buchstabe d) Mit dieser
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- 356 - ist; dies ist insbesondere
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- 358 - Zu Absatz 6 Diese Ausnahme
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- 360 - risiko und Kapitalbindung d
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- 362 - die Bundesausschüsse und d
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- 364 - möglich. Außerdem haben n
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- 366 - betriebs- oder innungsbezog
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- 368 - Dadurch ist sichergestellt,
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- 370 - Im Einzelnen ergeben sich d
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- 372 - Über die unmittelbar finan
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- 374 - Laut einer im Auftrag der B
- Seite 376:
- 376 - Für den Bund entstehen dur