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Arbeitsentwurf - IVF-Saar

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seiner Fortbildungspflicht nach § 95d Abs. 1 nachgekommen ist; für die Zeit des<br />

Ruhens der Zulassung ist die Frist unterbrochen. Kann der Vertragsarzt den<br />

Nachweis nach Satz 1 nicht oder nicht vollständig erbringen, hat der Zulassungsausschuss<br />

ihm eine angemessene Nachfrist von mindestens einem Jahr zu setzen<br />

und ihn darauf hinzuweisen, dass bei Nichterfüllung der Nachweispflicht die<br />

Zulassung zu entziehen ist. Erbringt der Vertragsarzt nicht mit Ablauf der Nachfrist<br />

den Fortbildungsnachweis nach Satz 1, ist ihm die Zulassung zu entziehen.<br />

Endet die bisherige Zulassung infolge Wegzugs des Vertragsarztes aus dem<br />

Bezirk seines Vertragsarztsitzes, läuft die bisherige Frist weiter. Vertragsärzte,<br />

die bereits bei Inkrafttreten des Gesundheitssystemmodernisierungsgesetzes<br />

zugelassen sind, haben den Nachweis nach Satz 1 erstmals mit Ablauf von fünf<br />

Jahren nach Inkrafttreten des Gesundheitssystemmodernisierungsgesetzes zu<br />

erbringen; Satz 2 gilt entsprechend.<br />

(2c) Ein zugelassenes Gesundheitszentrum hat gegenüber dem Zulassungsausschuss<br />

nachzuweisen, dass sich die in dem Zentrum angestellten Ärzte in<br />

der Regel alle fünf Jahre seit Genehmigung der Anstellung entsprechend § 95d<br />

Abs. 1 fortgebildet haben. Absatz 2b Sätze 2 und 4 gelten entsprechend. Hat das<br />

zugelassene Gesundheitszentrum bis zum Ablauf der Nachfrist für einen bei ihm<br />

angestellten Arzt die Fortbildung nach Satz 1 nicht nachgewiesen, hat der Zulassungsausschuss<br />

die Genehmigung der Anstellung zu widerrufen.“<br />

d) Absatz 3 wird wie folgt geändert:<br />

aa)<br />

Nach Satz 1 wird folgender Satz eingefügt:<br />

„Die Zulassung des Gesundheitszentrums bewirkt, dass die in dem Gesundheitszentrum<br />

angestellten Haus-, Augen- oder Frauenärzte Mitglieder<br />

der für den Vertragsarztsitz des Gesundheitszentrums zuständigen Kassenärztlichen<br />

Vereinigung sind und dass das zugelassene Gesundheitszentrum<br />

insoweit zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung berechtigt<br />

und verpflichtet ist.“<br />

bb)<br />

Im bisherigen Satz 2 werden die Wörter „für ihn“ gestrichen.<br />

e) In Absatz 4 Satz 3 wird nach dem Wort „Absätze“ die Angabe „2b,“ eingefügt.

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