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Das Mühlrad 04/2007 (1,07 MB)

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Der Biomüllsammeldienst kommt<br />

bei den Bürgern sehr gut an und<br />

funktioniert auch gut. Kann auf<br />

Grund einer Baustelle eine Sammelstelle<br />

einmal nicht angefahren<br />

werden, so ersuche ich um<br />

Verständnis.<br />

Nachstehend möchte ich noch<br />

die Termine für den Waschdienst<br />

bekannt geben:<br />

28.03.08/11.<strong>04</strong>.08/09.05.08/<br />

20.06.08/<strong>04</strong>.<strong>07</strong>.08/18.<strong>07</strong>.08/<br />

16.08.08/29.08.08/26.09.08/<br />

10.10.08<br />

Fällt auf Grund eines Feiertages<br />

(25.<strong>04</strong>.2008 – 15.08.2008 –<br />

26.12.2008) die Sammlung aus,<br />

wird diese am darauffolgenden<br />

Samstag (26.<strong>04</strong>.08/16.08.08/<br />

27.12.08) nachgeholt.<br />

Abschließend bedanke ich mich<br />

für die Zusammenarbeit im abgelaufenen<br />

Jahr und wünsche<br />

allen Bürgern besinnliche Feiertage<br />

und viel Glück und Gesundheit<br />

im Neuen Jahr.<br />

Joachim Steiner<br />

Kartonagesammlung - so nicht!<br />

Die getrennte Müllsammlung in<br />

allen Ehren, aber wie sie manche<br />

Mitbürger interpretieren - und<br />

ausnützen - ist einfach nicht zu<br />

rechtfertigen.<br />

Dieses Besipel mit einem großen<br />

Karton voll Tetrapak ist nur die<br />

Spitze des Eisberges. Solcher<br />

Müll, bei dem unter anderem<br />

Plastikverschlüsse integriert sind,<br />

gehören nicht zur Kartonage.<br />

Wie heißt es:<br />

Schnaps ist Schnaps, und Karton<br />

ist Karton.<br />

gm<br />

Bauparzellen von Amts wegen im Gebäudekataster<br />

Seit Juli <strong>20<strong>07</strong></strong> scheinen sämtliche<br />

Bauparzellen des Grundkatasters<br />

nun auch im Gebäudekataster<br />

auf. Sollte auf einer solchen Bauparzelle<br />

in der Realität aber gar<br />

kein Gebäude mehr stehen, so<br />

ist es möglich, diese Bauparzelle<br />

mit einem einfachen Antrag an<br />

das Katasteramt zu löschen. Die<br />

Vordrucke sind im Katasteramt<br />

erhältlich.<br />

Dabei sind keine Vermessungen<br />

oder Teilungspläne notwendig.<br />

In Zweifelsfällen kann auch durch<br />

Fotos der Nachweis erbracht werden,<br />

dass die Bauparzelle als<br />

solche nicht mehr existiert. Im<br />

Falle einer Löschung wird die<br />

Fläche der Bauparzelle der angrenzenden<br />

Grundparzelle einverleibt.<br />

Ist dies aufgrund von<br />

Realrechten nicht möglich, so<br />

wird die Bauparzelle in eine<br />

Grundparzelle umgewandelt. Bezüglich<br />

der Verpflichtung zur Gebäudekatastermeldung<br />

hat sich<br />

nichts geändert. Die Meldung ist<br />

immer erforderlich, wenn auf einer<br />

Grund- oder Bauparzelle<br />

konzessionspflichtige Baumaßnahmen<br />

vorgenommen werden.<br />

Bestehende landwirtschaftliche<br />

Gebäude, welche für die Ausübung<br />

der landwirtschaftlichen<br />

Tätigkeit nachweislich gebraucht<br />

werden, sind vorerst von einer<br />

Gebäudekatastermeldung befreit.<br />

Dies gilt sowohl für landwirtschaftliche<br />

Wirtschaftsgebäude<br />

als auch für landwirtschaftliche<br />

Wohngebäude.

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