Gerücht Didaktische Materialien - Museum für Kommunikation, Bern
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<strong>Gerücht</strong> <strong>Didaktische</strong> <strong>Materialien</strong> 51<br />
Repression<br />
Gleichzeitig wurden aber auch in der Schweiz Vorschriften<br />
erstellt, um die Verbreitung von <strong>Gerücht</strong>en<br />
unter Strafe zu stellen. Im Militärstrafgesetzbuch<br />
( Artikel 102) gab es neu einen Artikel mit dem Namen<br />
«Verbreiten unwahrer Nachrichten».<br />
Am 28. Mai 1940 verbot der Bundesrat das Verbreiten<br />
von <strong>Gerücht</strong>en. Wörtlich hiess es in diesem<br />
Verbot: «Wer vorsätzlich oder fahrlässig <strong>Gerücht</strong>e<br />
oder unwahre Behauptungen aufstellt oder verbreitet,<br />
durch welche die Bevölkerung in Unruhe versetzt<br />
wird, wird mit Gefängnis bestraft. In leichten Fällen<br />
erfolgt disziplinarische Bestrafung.»<br />
1942 erliess dann auch noch General Guisan den<br />
«Befehl betr. der Bekämpfung von <strong>Gerücht</strong>en in der<br />
Armee». Darin steht: «Das Verbreiten von <strong>Gerücht</strong>en<br />
ist strafbar.»<br />
Lesen Sie den Ausstellungs- und den Vertiefungstext<br />
zu «Krieg und Propaganda».<br />
Vergleichen Sie die Massnahmen gegen <strong>Gerücht</strong>e<br />
in der Schweiz mit den «Rumor Clinics»: Fassen Sie<br />
die Modelle stichwortartig zusammen. Notieren Sie<br />
Unterschiede.<br />
Stellen Sie Repression und Integration als mögliche<br />
Massnahmen gegen <strong>Gerücht</strong>e einander gegenüber:<br />
Welches sind die Vor- und Nachteile der beiden<br />
Massnahmen?<br />
Welche Massnahme verspricht mehr Erfolg? Begründen<br />
Sie Ihre Antwort.<br />
© 2009 <strong>Museum</strong> <strong>für</strong> <strong>Kommunikation</strong>, www.mfk.ch<br />
Welche Massnahme lässt sich einfacher durchsetzen?<br />
Auftrag