Bildungsmaßnahme nach ... SGB III - Bundeskartellamt
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dieser zutreffend gebildet wurde. Letzteres war hier nicht der Fall. Angesichts des<br />
Umstandes, dass die Preisschätzung prognostischen Charakter hat, ist dem<br />
Auftraggeber zwar ein gewisser Beurteilungsspielraum zuzubilligen. Erforderlich ist<br />
jedoch, dass der Auftraggeber bei der Kostenschätzung mit der gebotenen Sorgfalt<br />
vorgeht und unter Berücksichtigung vorhersehbarer Kostenentwicklungen zeitnah<br />
alle bei der Ausarbeitung der Schätzung erkennbaren Daten in einer den Umständen<br />
des geplanten Vergabeverfahrens angemessenen und methodisch vertretbaren<br />
Weise berücksichtigt (vgl. BGH, Urt. v. 5. November 2002 – X ZR 232/00; Lischka in<br />
Müller-Wrede, VOL/A, 2. Aufl. 2007, § 26 VOL/A Rz. 70). Der Beurteilungsspielraum<br />
wird daher überschritten, wenn der Auftraggeber bei der Preisschätzung Faktoren<br />
außer Betracht lässt, deren Bedeutung für die zu erwartenden Preise sich geradezu<br />
aufdrängt. Dies war im vorliegenden Verfahren der Fall, denn die Ag hat der<br />
Kostensteigerung, die durch die gegenüber der Vorjahresausschreibung erhöhten<br />
Anforderungen an die Personalausstattung verursacht wird, nicht hinreichend<br />
Rechnung getragen. Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Ag den veränderten<br />
Personalschlüssel von 1:6 statt im Vorjahr 1:8 nicht berücksichtigt hat.<br />
In der Vergabeakte finden sich zwar kaum Angaben über die Grundlagen der<br />
Kostenschätzung. In einem internen Schreiben vom 2. März 2010 wird jedoch der<br />
seitens der Ag offenbar zunächst angesetzte Schätzpreis von ... € als im Hinblick auf<br />
das Ergebnis der Vorjahresausschreibung zu niedrig und nicht <strong>nach</strong>vollziehbar<br />
gekennzeichnet. Angesichts der geringeren Zahl von Teilnehmern und der<br />
erweiterten Zielgruppe solle von einem gegenüber dem Zuschlagpreis des Vorjahres<br />
von [A-alt] € – den Zuschlag hatte der ASt erhalten; das einzige konkurrierende<br />
Angebot war deutlich teurer gewesen – noch erhöhten Angebotspreis ausgegangen<br />
werden, mindestens aber vom Schätzwert in [Bundesland] von [=S] €. Der<br />
letztgenannte Wert wurde bei der Finanzplanung sodann als Schätzwert zugrunde<br />
gelegt. In der seitens der Kammer erbetenen näheren Erläuterung des<br />
Schätzpreises, die die Ag mit Schriftsatz vom 29. Juli 2010 gab, wurde der vorjährige<br />
Zuschlagspreis von [A-alt] € als Ausgangspunkt benannt. Als kostensteigernde<br />
Faktoren waren zum einen die geringere Teilnehmerzahl von 12 statt 30<br />
Teilnehmern und zum anderen die erweiterte Zielgruppe und die Zusatzleistung<br />
Psychologische Begleitung von zehn Stunden pro Woche gekennzeichnet. Unter<br />
Berücksichtigung der kostensenkenden Faktoren – Wegfall des Berufsfeldes<br />
HoGa/Hauswirtschaft, Vorhandensein einer Verlängerungsoption und ländlicherer