17.11.2013 Aufrufe

SECURITY insight 6/10

SECURITY insight 6/10

SECURITY insight 6/10

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Im Fokus: Logistik und Verkehr<br />

Recht<br />

Dazu zähle heutzutage mehr denn je<br />

auch die Frage der Zutrittskontrolle zu<br />

Areal und Büros. Die Zeiten, „als wir<br />

noch ganzjährig sozusagen ‚Tag der offenen<br />

Tür‘ feierten“, sind vorbei.<br />

Leistungsfähiger Nachbar<br />

Mehr durch einen Zufall sei man im<br />

Haus – und das dann sogar noch direkt<br />

vor der Haustüre – auf den ebenfalls in<br />

Dresden ansässigen Anbieter IntraKey<br />

und eine Option gestoßen, die vorher<br />

gar nicht auf der Hand gelegen habe:<br />

„Dass wir sowohl Fuhrpark- wie auch<br />

Zutrittsmanagement über ein und denselben<br />

Anbieter abwickeln können, war uns<br />

nicht bekannt.“ Den Ausschlag für den<br />

Zuschlag an den Anbieter aus der Nachbarschaft<br />

gegeben habe jedoch letztlich,<br />

dass dessen integrierte Lösung auch die<br />

personalisierte Zeiterfassung mit abgedeckt<br />

habe. Und obwohl die DB in der<br />

Regel alles, auch Soft- und Hardware,<br />

über eine zentrale Beschaffungsstelle<br />

einkaufe, sei dieser regionalen Lösung<br />

zugestimmt worden, weil sie, so Wendsche,<br />

„förmlich einfach Maßanzug war“.<br />

Ausschlaggebend gewesen seien sicherlich<br />

auch die Referenzen. Wer, wie Intra-<br />

Key, in diesem sensiblen Umfeld öffentlicher<br />

Verkehrsbetriebe und sogar von<br />

Polizeipräsidien, Ministerien und Universitäten<br />

Zuschläge erhalten habe, „musste<br />

uns fachlich nichts mehr beweisen, aber<br />

dennoch beim Zuschnitt der Anwendung<br />

auf uns natürlich überzeugen.“<br />

Ende 2008 ging die RVD zunächst mit den<br />

Programmen für Fuhrparkverwaltung<br />

sowie Tank- und Waschdaten-Erfassung<br />

in die Praxisphase. Knapp ein Jahr später<br />

folgte die Etablierung der IK-Systeme<br />

für Zutrittskontrolle und Zeiterfassung.<br />

Im Fuhrpark führte dies über Karten samt<br />

Auch das „Wash & Go“ wird bei RVD jetzt elektronisch gebucht.<br />

Kilometerständen erfasste und ausgelesene<br />

Betankung zu einer „Nullquote“<br />

an fehlenden Angaben und optimierte<br />

die Funktionen für Statistik und Controlling.<br />

„Das bedeutet“, freut sich Ronald<br />

Wendsche, „nicht nur ein ökonomisches<br />

Einsparpotenzial, sondern damit punkten<br />

wir auch noch ökologisch sinnvoll.“<br />

Die individuelle Auswertung ermöglichte<br />

nämlich eine Motivationsmaßnahme<br />

für die Fahrer zur Kraftstoff-Einsparung:<br />

Nach einem vorangegangenen Fahr-<br />

&Spar-Fahrertraining wurde gedrosselter<br />

Verbrauch mit Tankgutscheinen belohnt.<br />

Ergebnis: Die RVD-Busflotte sparte im<br />

Jahr 2008 zwei Prozent Kraftstoff ein,<br />

das entspricht rund 60.000 Litern. „All<br />

diese Datentransfers“, ergänzt IntraKey-<br />

Geschäftsführer Sven Däberitz, „erfolgen<br />

übrigens für Dritte vollkommen pseudonymisiert<br />

und verschlüsselt.“<br />

Am Anfang<br />

der Möglichkeiten<br />

Eine (auch hinsichtlich der Kosten spürbare)<br />

Vereinfachung brachte die Zeiterfassung<br />

in der Verwaltung mit sich.<br />

Fehlzeiten-Ausgleich und kontrollpflichtige<br />

Überstunden-Limits, Urlaubsplanung,<br />

-antrag und -bewilligung: alles Optionen,<br />

deren Transparenz auch die Mitarbeiter<br />

samt Betriebsrat einhellig begrüßten.<br />

Nicht anders die eindeutige Definition<br />

von Zutrittslegitimationen nach Zeiten,<br />

Areal oder sicherheitsrelevanten „Tabu-<br />

Zonen“.<br />

„Und dabei sind wir“, sagt Wendsche,<br />

„mit dem, was wir nutzen, im Grunde<br />

erst am Anfang der Möglichkeiten.“ Man<br />

denke nur daran, dass selbst mittelständische<br />

Betriebe heute schon über die<br />

Zeiterfassung beim Ein- und Ausbuchen<br />

der Mitarbeiter die Strom- oder Wärmezufuhr<br />

in Bürozonen nach An- und<br />

Abwesenheitszeiten regulieren. Solche<br />

Innovationen bilden durch Einsparung<br />

Volumen für neue Investitionen.<br />

www.intrakey.de<br />

Foto: Achim Banck - Fotolia.com<br />

Vom Kläger zum Beklagten<br />

Niemand interessiert sich für die juristischen Grenzen<br />

der technisch fast grenzenlosen Videoüberwachung<br />

Von Adolf Kraheck<br />

Überwachungskameras begegnen uns heute auf Schritt und Tritt. Um den Datenschutz<br />

fürchten indes nur die wenigsten Bürger. Wenngleich das Ausmaß der<br />

Überwachung hier zu Lande längst nicht an die Dimensionen in Großbritannien<br />

heranreicht, gibt es durchaus berechtigte Fragen: Wer „versteckt“ sich eigentlich<br />

hinter den Kameras? Wer schaut außerdem noch zu? Und: Was geschieht<br />

mit den aufgezeichneten Bildern?<br />

Dass wir es mit zunehmendem „Wildwuchs“<br />

elektronischer Augen zu tun<br />

haben, hängt damit zusammen, dass<br />

kaum jemand diese Fragen stellt – schon<br />

gar nicht öffentlich. So sind viele Unternehmen,<br />

Gewerbetreibende und auch<br />

Privatleute der Meinung, sie dürften alles<br />

machen, was die Technik hergibt. Das<br />

stimmt freilich nicht, weder bei der offenen<br />

Überwachung mit sichtbar installierten<br />

Kameras, noch bei der verdeckten<br />

Überwachung, deren Zulässigkeit sehr<br />

eingeschränkt ist. Dabei gibt es eindeutige<br />

Regelungen für den Einsatz von<br />

Videotechnik in den unterschiedlichsten<br />

Gesetzesbüchern.<br />

Verboten, erlaubt<br />

oder vorgeschrieben<br />

Wie unterschiedlich die Praxis sein kann,<br />

zeigt das Beispiel der Videoüberwachung<br />

von Arbeitsplätzen, die<br />

• als permanente Einrichtung, zum<br />

vorbeugenden Diebstahlsschutz, zur<br />

Bewertung von Arbeitsleistungen usw.<br />

grundsätzlich verboten ist<br />

• bei besonders gefährlichen Arbeiten<br />

(zum Beispiel an Pressen, Stanzen<br />

usw.) zum Schutz der Mitarbeiter<br />

erlaubt ist, nicht aber zur Bewertung<br />

von Arbeitsleistungen<br />

• auf Grund eines konkreten Tatverdachts<br />

unter Umständen erlaubt ist,<br />

wenn alle anderen Maßnahmen (Testkauf,<br />

Beobachtung) nicht zum Erfolg<br />

geführt haben und weitere Kriterien<br />

erfüllt sind (etwa das zu schützende<br />

Interesse des Arbeitgebers höherwertiger<br />

ist als das Persönlichkeitsrecht<br />

des Arbeitnehmers)<br />

52<br />

Security <strong>insight</strong> 6/20<strong>10</strong> 53

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!