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BETHLEHEM Gesundheitszentrum

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<strong>BETHLEHEM</strong> <strong>Gesundheitszentrum</strong><br />

Interview mit einer großen Krankenkasse<br />

Pflegereform bringt mehr Hilfe bei Demenz<br />

Auch ohne Pflegestufe können Leistungen beansprucht werden.<br />

Antragstellung als wichtige Voraussetzung.<br />

10<br />

Derzeit gibt es in Deutschland etwa<br />

2,4 Millionen pflegebedürftige Menschen.<br />

Viele von ihnen sind an<br />

Demenz erkrankt. Experten schätzen,<br />

dass etwa 1,3 Millionen von demenziellen<br />

Veränderungen betroffen sind.<br />

Diese Zahlen werden sich in wenigen<br />

Jahrzehnten nahezu verdoppeln. Die<br />

Pflegeversicherung muss dem demografischen<br />

Wandel angepasst werden.<br />

Mit dem Pflege-Neuausrichtungsgesetz<br />

hat der Gesetzgeber einen<br />

wichtigen Schritt in diese Richtung<br />

gemacht.<br />

Die BTREFF-Redaktion hat sich mit<br />

dem Pflegeexperten Manfred Wüller<br />

über die Neuerungen unterhalten. Der<br />

62-jährige Donnerberger leitet seit<br />

vielen Jahren die Pflegekasse der AOK<br />

Rheinland/Hamburg in der Kupferstadt.<br />

Ab wann gilt das neue Gesetz<br />

und welche Neuerungen bringt es<br />

für die Versicherten?<br />

Manfred Wüller: Das neue Gesetz ist<br />

am 1. Januar 2013 in Kraft getreten.<br />

Die wichtigsten Neuerungen gibt es<br />

für demente Menschen. Auch ohne<br />

Pflegestufe erhalten die Versicherten<br />

bei einer erheblichen Einschränkung<br />

der Alltagskompetenz zu den bislang<br />

bereits gezahlten Betreuungsleistungen<br />

von 100 Euro bzw. 200 Euro<br />

monatlich erstmals Pflegegeld oder<br />

Sachleistungen. In der so genannten<br />

Pflegestufe Null sind das 120 Euro<br />

monatlich. Auch beim Vorliegen einer<br />

Pflegestufe gibt es zukünftig bei<br />

Demenz ein höheres Pflegegeld.<br />

Befindet sich der Erkrankte jedoch<br />

im Pflegeheim, dann bleiben die<br />

Leistungen gleich.<br />

Wann liegt eine erhebliche Einschränkung<br />

der Alltagskompetenz<br />

vor?<br />

Wüller: Sofern noch keine Pflegestufe<br />

festgestellt wurde, sollten die Betroffenen<br />

einen Antrag bei ihrer Pflegekasse<br />

stellen. Der Medizinische Dienst der<br />

Krankenversicherung (MDK) prüft<br />

dann, ob die Einschränkung vorliegt.<br />

Was genau prüft der MDK dabei?<br />

Wüller: Die Gutachter stellen fest, ob<br />

demenzbedingte Fähigkeitsstörungen<br />

vorliegen, die zu einem Hilfebedarf<br />

führen. Der zeitliche Umfang dieses<br />

Bedarfs ist, anders als bei der Feststellung<br />

einer Pflegestufe, unerheblich.<br />

Weglauftendenzen aus der Wohnung,<br />

unkontrolliertes Aufdrehen von Gasanschlüssen<br />

oder das grundlose Einschalten<br />

elektrischer Herdplatten oder<br />

unangemessenes Sozialverhalten sind<br />

einige Beispiele für diese Fähigkeitsstörungen.<br />

Nicht nur demenzielle Veränderungen,<br />

sondern auch geistige<br />

Behinderungen oder psychische<br />

Erkrankungen werden dabei anerkannt<br />

und führen zu einem Leistungsanspruch.<br />

In der Vergangenheit war das Antragsverfahren<br />

für die Versicherten<br />

oft sehr langwierig. Hat der Gesetzgeber<br />

dieses Problem angepackt?<br />

Wüller: Innerhalb von zwei Wochen<br />

nach der Stellung des Pflegeantrags<br />

erhalten die Betroffenen ein umfassendes<br />

Beratungsangebot. Unsere Pflegeberater<br />

besuchen bereits seit mehr als<br />

drei Jahren dazu die Antragsteller und<br />

ihre Angehörigen zu Hause. Im häuslichen<br />

Umfeld können die examinierten<br />

Pflegefachkräfte dann am besten<br />

feststellen und besprechen, welche<br />

Leistungen und Möglichkeiten zur optimalen<br />

Gestaltung der Pflegesituation<br />

zur Verfügung stehen.<br />

Manfred Wüller<br />

(AOK Rheinland / Hamburg)<br />

Tel. 02402 104 - 235<br />

E-mail:<br />

Manfred.Wueller@rh.aok.de<br />

Welche weiteren Verbesserungen<br />

bringt das neue Gesetz?<br />

Wüller: Auch bei der Kurzzeit- und<br />

Verhinderungspflege, den wohnumfeldverbessernden<br />

Maßnahmen, in<br />

der ambulanten Pflege sowie bei der<br />

Förderung von Wohngruppen gibt es<br />

verbesserte Leistungen.<br />

Wie sieht es mit der privaten<br />

Vorsorge aus? Der Gesetzgeber<br />

beabsichtigte doch auch eine<br />

Unterstützung in diesem Bereich.<br />

Wüller: Eine staatliche Zulage von<br />

60 Euro pro Jahr soll auch Menschen<br />

mit geringem Einkommen den<br />

Abschluss einer Pflege-Zusatzversicherung<br />

ermöglichen. Die eigenverantwortliche<br />

Vorsorge als Ergänzung<br />

zur gesetzlichen Pflegeversicherung<br />

ist unbedingt sinnvoll, denn die gesetzliche<br />

Pflegeversicherung ist keine<br />

Vollkaskoversicherung. Diese Leistung<br />

von 5 Euro pro Monat wird auch als<br />

„Pflege-Bahr“ bezeichnet. Mittlerweile<br />

bieten die Versicherungen diese<br />

Tarife für interessierte Kunden auch<br />

an. ●

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