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Magazin 198601

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einrichtung fast aller deutscher Kommunalversicherer,<br />

zum Thema Feuerschutz:<br />

"Aufwendungen für in Ausübung dienstlicher<br />

Verrichtung entstandene unmittelbare<br />

Schäden der Feuerwehrleute an<br />

Sachen (auch an Kratlfahrzeugen) die<br />

üblicherweise bei der Wahrnehmung des<br />

Feuerwehrdienstes jeweils mitgeführt<br />

werden, sind ausgleichsfähig. Schäden,<br />

die auf dem Weg zum und vom Dienstort<br />

eintreten, gelten als im Dienst entstanden.<br />

"<br />

Sicherlich gibt es in den einzelnen Bundesländern<br />

- zwischen Feuerwehrarganisation<br />

und Kommunalversicherer abgestimmt<br />

- unterschiedliche Interprelationen<br />

und Handhabungen des Sachschadenersatzsystems.<br />

Ich glaube aber, allgemein<br />

sagen zu dürten, daß der liberale Geist,<br />

der in der zilierten Vorschrift deutlich<br />

wird, seit langer Zeit unsere tägliche<br />

Schadenpraxis beherrschl. Der Beirat<br />

Sachversicherung beim Deutschen Feuerwehrverband<br />

jedenfalls, der einberufen<br />

war, unbefriedigende Ersatzleistungen zu<br />

reformieren, ist aufgelöst worden, woraus<br />

der Schluß gezogen werden muß, daß er<br />

übertlüssig geworden ist.<br />

Es ist sicherlich erlaubt, an dieser Stelle<br />

auch einmal darauf hinzuweisen, daß beispielsweise<br />

die Sachschadenersalzregelung<br />

des KSA Hannover Vorbild war für<br />

eine entsprechende gesetzliche Beslimmung,<br />

die 1978 in das Niedersächsische<br />

Brandschutzgesetz aufgenommen wurde.<br />

Das Leistungssystem der deutschen<br />

Kommunalversicherer muß ständig den<br />

sich wandelnden Anforderungen, die an<br />

die Gemeinde gestellt werden, angepaßt<br />

werden. Nicht zuletzt deswegen möchten<br />

die Kommunalversicherer den Kontakt zur<br />

Feuerwehrorganisation pflegen und ausbauen.<br />

Der Feuerwehrmann setzt sich für<br />

die Allgemeinheit ein. Er ist bei Tag und<br />

Nacht unentgeltlich einsatzbereit, um<br />

Menschenleben zu retten und Sachwerte<br />

zu schützen, und er ist bereit, sein eigenes<br />

Leben und seine Gesundheit für den<br />

Nächsten aufs Spiel zu setzen. Dafür<br />

schuldet ihm die Gemeinschaft aber auch<br />

angemessenen Schutz in Schadenfällen,<br />

in die er bei diesen Tätigkeiten verstrickt<br />

werden kann. Großzügige und unbürokratische<br />

Hilfe ist in vielen Fällen angebracht.<br />

Auf der anderen Seite dart nicht<br />

verkannt werden, daß die Kommunalversicherer<br />

Steuergelder ausgeben, und daß<br />

deswegen auch jede Ersatzleistung "billig",<br />

d. h. angemessen und nicht übertrieben<br />

sein dart.<br />

Die deutschen Kommunalversicherer begrüßen<br />

die guten Beziehungen zu den<br />

Feuerwehrorganisalionen auch deswegen,<br />

weil gerade durch ständige Kontakte<br />

das gegenseitige Verständnis wächst. Es<br />

würde uns deshalb freuen, wenn dieses<br />

gemeinsame Gespräch zu gegebener<br />

Zeit fortgesetzt werden könnte.<br />

Teilnahme<br />

deutscher Feuerwehren<br />

an Feuerwehrleistungsbewerben<br />

im Ausland<br />

Meideschluß: 15. Februar 1986<br />

Für einen Start deutscher Feuerwehren<br />

an Feuerwehr-Wettbewerben 1986 im<br />

Ausland sind nachfolgende Bedingungen<br />

zu beachten:<br />

Bronze/Silber<br />

1. Grundsätzliches<br />

Die Teilnahme deutscher Feuerwehren an<br />

Feuerwehrleislungsbewerben im Ausland<br />

ist aufgrund gegenseitiger Vereinbarungen<br />

der nalionalen Feuerwehrverbände<br />

geregelt und möglich. Für die Feuerwehren<br />

der Bundesrepublik Deutschland ist<br />

hiertür der Deutsche Feuerwehrverband<br />

zuständig.<br />

2. Antrag<br />

Anträge zur Teilnahme an einem Feuerwehrleistungsbewerb<br />

im Ausland sind zu<br />

richten an den<br />

Dautschen Feuerwehrverband (DFV)<br />

Koblenzer Stra8e 133,<br />

Postfach 20 02 69, 5300 Bonn 2<br />

Für die Teilnahme an einem Feuerwehrleistungsbewerb<br />

im Ausland ist eine<br />

Starterlaubnis des DFV ertorderlich.<br />

An einer Teilnahme interessierte deutsche<br />

Feuerwehren, haben diese bis spätestens<br />

15. Februar 1986 (unter Vorbehalt<br />

einer späteren Teilnahme) formlos beim<br />

DFV anzumelden. Daraufhin erhalten<br />

diese Feuerwehren vom DFV die benötigten<br />

Anmeldeunterlagen und die vorliegenden<br />

Veranstaltungsinformalionen.<br />

3. Bedingungen<br />

Bei den hier angesprochenen Feuerwehrleistungsbewerben<br />

im Ausland handelt<br />

es sich um Bewerbe nach den<br />

a) Bestimmungen für den Bewerb um<br />

das FLA in BronzelSilber des Österreichischen<br />

Bundesfeuerwehrverbandes<br />

b) Freundschafts-Wettbewerbe nach den<br />

Bestimmungen für den "Internationalen<br />

Feuerwehrwettkampf des CTIF"<br />

c) Bestimmungen für den Feuerwehrleistungsbewerb<br />

in Kärnten<br />

(Die Bestimmungen können bei Bedart<br />

beim DFV gegen Kostenerstattung angefordert<br />

werden.)<br />

4. Termine<br />

Die verbindliche Anmeldung hat unter<br />

Verwendung des vom DFV hiertür herausgegebenen<br />

Anmeldebogens zu ertolgen<br />

und muß vorliegen (jeweils Posteingang)<br />

- für Tiral : spätestens 1. April 1986<br />

- für die übrigen österreichischen Bundesländer:<br />

spätestens 15. April 1986<br />

- für Südtirol: spätestens 15. April 1986.<br />

Mit dieser Anmeldung ist auch der Nachweis<br />

über die geprüfte Trainingsleistung<br />

vorzulegen. Später eingehende Meldungen<br />

können für das laufende Jahr nicht<br />

mehr berücksichtigt werden.<br />

Der Termin der Prüfung (Abnahme) dart<br />

zeitlich bis zum 1. August 1985 zurückliegen,<br />

wenn sich die Gruppenzusammensetzung<br />

für den Feuerwehrleislungsbewerb<br />

nicht verändert hat.<br />

ZS-MAGAlIN 1/86 55

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