Jahrgang 8 ISSN 1611-227X 24. April 2010 Nr. 04 - Schibri-Verlag
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PASEWALKER NACHRICHTEN - 10 - <strong>Nr</strong>. <strong>04</strong>/<strong>2010</strong><br />
Hinweis<br />
Gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern kann ein Verstoß gegen Verfahren- und Formvorschriften, die in diesem<br />
Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr<br />
geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelungen dieses Absatzes hingewiesen worden ist. Diese Folge tritt nicht ein,<br />
wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt,<br />
gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird.<br />
Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets geltend gemacht werden.<br />
- Siegel - D a m b a c h<br />
Bürgermeister<br />
Bekanntmachung der Stadt Pasewalk<br />
über die erneute öffentliche auslegung des<br />
Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. 29/08<br />
Sondergebiet Photovoltaikanlage<br />
„Ehemaliger Kohlehandel“<br />
zur Änderung des Entwurfes 2/10<br />
Zu dem in der Stadtvertretersitzung der Stadt Pasewalk am 25.03.<strong>2010</strong><br />
gefassten Beschluss über die Billigung der Änderung des Entwurfes<br />
vom 2/10 des Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. 29/08 Sondergebiet Photovoltaikanlage<br />
„Ehemaliger Kohlehandel“ bestehend aus der Planzeichnung<br />
Teil A. den textlichen Festsetzungen Teil B und der Begründung mit<br />
dem Umweltbericht erfolgt entsprechend § 4a Abs. 3 BauGB die erneute<br />
öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB.<br />
Das Plangebiet des Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. 29/08 Sondergebiet Photovoltaikanlage<br />
„Ehemaliger Kohlehandel“ befindet sich in der Gemarkung<br />
Pasewalk, nördlich der Umgehungsstraße B1<strong>04</strong>/109, westlich der Bahntrasse<br />
Berlin-Stralsund und der südlichen Grundstücke an der Straße<br />
„Am Silo“, auf der Brachfläche des ehemaligen Kohlehandels.<br />
Der Änderungsbereich des Entwurfes ist dem nachstehenden Übersichtsplan<br />
zu entnehmen.<br />
In den textlichen Festsetzungen unter Punkt 1.1 entfällt die Zulässigkeit<br />
von 2 Wohnungen für Bedienstete, der geänderten Entwurf vom<br />
02/<strong>2010</strong> des Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. 29/08 Sondergebiet Photovoltaikanlage<br />
„Ehemaliger Kohlehandel“ ist erneut nach § 3 Abs. 2 BauGB in V.<br />
mit § 4a Abs. 3 BauGB öffentlich auszulegen.<br />
Der geänderte Entwurf vom 02/<strong>2010</strong> des Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. 29/08<br />
Sondergebiet Photovoltaikanlage „Ehemaliger Kohlehandel“ mit der<br />
Begründung einschließlich dem Umweltbericht liegt im Rathaus der<br />
Stadt Pasewalk, Haußmannstraße 85, im 2. Obergeschoss (Bauamt) in<br />
der Zeit vom 05.Mai <strong>2010</strong> bis zum <strong>04</strong>.Juni <strong>2010</strong> zu folgenden Öffnungszeiten<br />
des Rathauses<br />
montags<br />
dienstags<br />
mittwochs<br />
donnerstags<br />
freitags<br />
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.<br />
07.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr<br />
07.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr<br />
07.30 bis 12.00 Uh und 13.00 bis 15.30 Uhr<br />
07.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr<br />
07.30 bis 12.00 Uhr<br />
Den Bürgern wird im Rahmen der Auslegung Gelegenheit zur Erörterung<br />
der Planung gegeben.<br />
Zu dem geänderten Entwurf und dessen Begründung mit dem Umweltbericht<br />
können von jedermann während der Auslegungsfrist zu den v.<br />
g. Öffnungszeiten zu den geänderten oder ergänzten Teilen Stellungnahmen<br />
schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht bzw. abgegeben<br />
werden.<br />
Zum Entwurf des Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. 29/08 Sondergebiet Photovoltaikanlage<br />
„Ehemaliger Kohlehandel“ liegen derzeit folgende Arten<br />
von umweltbezogen Informationen vor:<br />
1. Protokoll des Scopings und der Beteiligung der Träger öffentlicher<br />
Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB vom 14.08.2008<br />
- Landkreis Uecker Randow, Untere Naturschutzbehörde