Jahrgang 8 ISSN 1611-227X 24. April 2010 Nr. 04 - Schibri-Verlag
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<strong>Nr</strong>. <strong>04</strong>/<strong>2010</strong><br />
- 53 -<br />
aMTSBLATT aMT uECKER-RANDOW-TAL<br />
§ 5<br />
1. Der Kämmerer wird ermächtigt, über die Leistungen von über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu entscheiden in Fällen, bei denen die<br />
Mehrausgaben in voller Höhe durch Mehreinnahmen oder Minderausgaben gedeckt werden, für die haushaltsrechtlich nicht bereits eine<br />
Zweckbindung angeordnet ist.<br />
2. Folgende Wertgrenzen werden festgesetzt für den Erlass einer Nachtragssatzung:<br />
2.1. Als erheblich i.S.d. § 50 Abs. 2 <strong>Nr</strong>. 1 KV M/V gilt ein Fehlbetrag, der 2 v.H. des Gesamtvolumens des laufenden Haushaltsjahres übersteigt.<br />
2.2 Als erheblich sind Mehrausgaben i.S.d. § 50 Abs. 2 <strong>Nr</strong>. 2 KV M/V dann anzusehen, wenn sie im Einzelfall 1 v.H. des Gesamtvolumens<br />
des laufenden Haushaltsjahres übersteigen.<br />
2.3 Als geringfügig i.S.d. § 50 Abs. 3 <strong>Nr</strong>. 1 KV M/V gelten Ausgaben bis 2.500 EUR.<br />
Zerrenthin, den 17.02.<strong>2010</strong><br />
Lemke<br />
Bürgermeister<br />
(Siegel)<br />
Bekanntmachung der Gemeinde<br />
Blumenhagen über die aufstellung<br />
des Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. 1 „Ehemalige<br />
Polstermöbelfabrik“<br />
Die Grundstücke der ehemaligen Polstermöbelfabrik liegen im Innenbereich<br />
des Dorfes Blumenhagen und sind seit Aufgabe des Gewerbebetriebes<br />
im Jahr 2000 größtenteils ungenutzt. Um das Gebiet<br />
städtebaulich zu ordnen und einer Nutzung aus Wohnen und Gewerbe<br />
zuzuführen, hat die Gemeinde Blumenhagen am <strong>04</strong>.03.<strong>2010</strong> die Aufstellung<br />
des Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. 1 „Ehemalige Polstermöbelfabrik“<br />
gefasst. Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren nach §<br />
13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4<br />
BauGB aufgestellt werden.<br />
Blumenhagen, <strong>24.</strong><strong>04</strong>.<strong>2010</strong><br />
Kenner<br />
Bürgermeister<br />
Übersichtsplan, unmaßstäblich)<br />
(Siegel)<br />
Bekanntmachung der Gemeinde<br />
Blumenhagen über die öffentliche auslegung<br />
des Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. 1 „Ehemalige<br />
Polstermöbelfabrik“<br />
Die Gemeindevertretung Blumenhagen hat in ihrer Sitzung am<br />
08.<strong>04</strong>.<strong>2010</strong> den Beschluss über die Billigung des Entwurfes des Bebauungsplanes<br />
<strong>Nr</strong>. 1 „Ehemalige Polstermöbelfabrik“, bestehend aus der<br />
Planzeichnung und der Begründung gefasst. In der Zeit<br />
vom 03.05.<strong>2010</strong> bis 03.06.<strong>2010</strong><br />
erfolgt im Amt Uecker-Randow-Tal, Bauverwaltung, Zimmer 1<strong>04</strong>, Lindenstraße<br />
32, 17309 Pasewalk die öffentliche Auslegung gemäß § 3<br />
Abs. 2 BauGB.<br />
Auslegungszeiten:<br />
Mo., Mi., Do.: 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr<br />
Di.:<br />
08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr<br />
Fr.:<br />
08.00 – 12.00 Uhr<br />
Mit dem Bebauungsplan soll das Plangebiet städtebaulich neu geordnet<br />
und einer Nutzung aus Wohnen und Gewerbe zugeführt werden.<br />
Das Plangebiet befindet sich in der Ortslage Blumenhagen zwischen<br />
der alten Gutsanlage und der Kirche. Es umfasst den größten Teil der<br />
ehemaligen Polstermöbelfabrik und wird im Norden durch den Weg<br />
zwischen Gutsanlage und dem „Bauernhof“ (Flur 1, FS 32), im Südosten<br />
durch die Straße zum „Bauernhof“ nordwestlich des Friedhofs (Flur<br />
1, FS 209/12), im Südwesten durch die Dorfstraße und im Nordwesten<br />
durch die Straße südöstlich an der Gutsanlage umgrenzt.<br />
Den Bürgern wird im Rahmen der Auslegung Gelegenheit zur Erörterung<br />
der Planung gegeben. Das Bebauungsplanverfahren soll im beschleunigten<br />
Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Umweltprüfung nach<br />
§ 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden.<br />
In der Zeit der öffentlichen Auslegung können von jedermann Bedenken<br />
und Anregungen zu dem Entwurf und dessen Begründung schriftlich<br />
oder während der o. g. Auslegungszeiten zur Niederschrift vorgebracht<br />
werden.<br />
Blumenhagen, <strong>24.</strong><strong>04</strong>.<strong>2010</strong><br />
Kenner<br />
Bürgermeister<br />
(Siegel)