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Jahrgang 8 ISSN 1611-227X 24. April 2010 Nr. 04 - Schibri-Verlag

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<strong>Nr</strong>. <strong>04</strong>/<strong>2010</strong><br />

- 53 -<br />

aMTSBLATT aMT uECKER-RANDOW-TAL<br />

§ 5<br />

1. Der Kämmerer wird ermächtigt, über die Leistungen von über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu entscheiden in Fällen, bei denen die<br />

Mehrausgaben in voller Höhe durch Mehreinnahmen oder Minderausgaben gedeckt werden, für die haushaltsrechtlich nicht bereits eine<br />

Zweckbindung angeordnet ist.<br />

2. Folgende Wertgrenzen werden festgesetzt für den Erlass einer Nachtragssatzung:<br />

2.1. Als erheblich i.S.d. § 50 Abs. 2 <strong>Nr</strong>. 1 KV M/V gilt ein Fehlbetrag, der 2 v.H. des Gesamtvolumens des laufenden Haushaltsjahres übersteigt.<br />

2.2 Als erheblich sind Mehrausgaben i.S.d. § 50 Abs. 2 <strong>Nr</strong>. 2 KV M/V dann anzusehen, wenn sie im Einzelfall 1 v.H. des Gesamtvolumens<br />

des laufenden Haushaltsjahres übersteigen.<br />

2.3 Als geringfügig i.S.d. § 50 Abs. 3 <strong>Nr</strong>. 1 KV M/V gelten Ausgaben bis 2.500 EUR.<br />

Zerrenthin, den 17.02.<strong>2010</strong><br />

Lemke<br />

Bürgermeister<br />

(Siegel)<br />

Bekanntmachung der Gemeinde<br />

Blumenhagen über die aufstellung<br />

des Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. 1 „Ehemalige<br />

Polstermöbelfabrik“<br />

Die Grundstücke der ehemaligen Polstermöbelfabrik liegen im Innenbereich<br />

des Dorfes Blumenhagen und sind seit Aufgabe des Gewerbebetriebes<br />

im Jahr 2000 größtenteils ungenutzt. Um das Gebiet<br />

städtebaulich zu ordnen und einer Nutzung aus Wohnen und Gewerbe<br />

zuzuführen, hat die Gemeinde Blumenhagen am <strong>04</strong>.03.<strong>2010</strong> die Aufstellung<br />

des Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. 1 „Ehemalige Polstermöbelfabrik“<br />

gefasst. Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren nach §<br />

13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4<br />

BauGB aufgestellt werden.<br />

Blumenhagen, <strong>24.</strong><strong>04</strong>.<strong>2010</strong><br />

Kenner<br />

Bürgermeister<br />

Übersichtsplan, unmaßstäblich)<br />

(Siegel)<br />

Bekanntmachung der Gemeinde<br />

Blumenhagen über die öffentliche auslegung<br />

des Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. 1 „Ehemalige<br />

Polstermöbelfabrik“<br />

Die Gemeindevertretung Blumenhagen hat in ihrer Sitzung am<br />

08.<strong>04</strong>.<strong>2010</strong> den Beschluss über die Billigung des Entwurfes des Bebauungsplanes<br />

<strong>Nr</strong>. 1 „Ehemalige Polstermöbelfabrik“, bestehend aus der<br />

Planzeichnung und der Begründung gefasst. In der Zeit<br />

vom 03.05.<strong>2010</strong> bis 03.06.<strong>2010</strong><br />

erfolgt im Amt Uecker-Randow-Tal, Bauverwaltung, Zimmer 1<strong>04</strong>, Lindenstraße<br />

32, 17309 Pasewalk die öffentliche Auslegung gemäß § 3<br />

Abs. 2 BauGB.<br />

Auslegungszeiten:<br />

Mo., Mi., Do.: 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr<br />

Di.:<br />

08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr<br />

Fr.:<br />

08.00 – 12.00 Uhr<br />

Mit dem Bebauungsplan soll das Plangebiet städtebaulich neu geordnet<br />

und einer Nutzung aus Wohnen und Gewerbe zugeführt werden.<br />

Das Plangebiet befindet sich in der Ortslage Blumenhagen zwischen<br />

der alten Gutsanlage und der Kirche. Es umfasst den größten Teil der<br />

ehemaligen Polstermöbelfabrik und wird im Norden durch den Weg<br />

zwischen Gutsanlage und dem „Bauernhof“ (Flur 1, FS 32), im Südosten<br />

durch die Straße zum „Bauernhof“ nordwestlich des Friedhofs (Flur<br />

1, FS 209/12), im Südwesten durch die Dorfstraße und im Nordwesten<br />

durch die Straße südöstlich an der Gutsanlage umgrenzt.<br />

Den Bürgern wird im Rahmen der Auslegung Gelegenheit zur Erörterung<br />

der Planung gegeben. Das Bebauungsplanverfahren soll im beschleunigten<br />

Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Umweltprüfung nach<br />

§ 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden.<br />

In der Zeit der öffentlichen Auslegung können von jedermann Bedenken<br />

und Anregungen zu dem Entwurf und dessen Begründung schriftlich<br />

oder während der o. g. Auslegungszeiten zur Niederschrift vorgebracht<br />

werden.<br />

Blumenhagen, <strong>24.</strong><strong>04</strong>.<strong>2010</strong><br />

Kenner<br />

Bürgermeister<br />

(Siegel)

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