BGB AT 1 1. Vertragliche Ansprüche 2. Vertragsähnliche ... - go-jura
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<strong>BGB</strong> <strong>AT</strong> 1<br />
Die Entstehung des vertraglichen Anspruchs<br />
4. Teil:Allgemeine Rechtsgeschäftslehre<br />
A. Rechtsgeschäfte<br />
Ein Rechtsgeschäft ist ein Tatbestand, der aus mindestens einer Willenserklärung<br />
besteht und an den die Rechtsordnung den Eintritt des gewollten rechtlichen<br />
Erfolg knüpft (Brox, <strong>AT</strong>, Rn. 94).<br />
So ist etwa der Kaufvertrag ein Rechtsgeschäft, das aus den Willenserklärungen des<br />
Verkäufers und des Käufers besteht.<br />
I. Arten der Rechtsgeschäfte<br />
<strong>1.</strong> Einseitige Rechtsgeschäfte enthalten die Willenserklärung nur einer Person.<br />
→ Beispiele: Kündigungserklärung, Anfechtungserklärung, Testamentserrichtung<br />
<strong>2.</strong> Zweiseitige oder mehrseitige Rechtsgeschäfte enthalten die Willenserklärungen<br />
(mindestens) zweier Personen.<br />
→ Beispiele: Verträge, Beschlüsse von Gesellschafterversammlungen<br />
II. Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäfte<br />
Durch das Verpflichtungsgeschäft wird die Verpflichtung zu einer Leistung<br />
begründet (z.B. Kaufvertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag).<br />
Begriff der Verfügung (Brox, <strong>AT</strong>, Rn. 102):<br />
Ein Verfügungsgeschäft ist die unmittelbare Einwirkung auf ein bestehendes<br />
Recht durch Rechtsgeschäft (Aufhebung, Übertragung, Belastung,<br />
Inhaltsänderung).<br />
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