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BGB AT 1 1. Vertragliche Ansprüche 2. Vertragsähnliche ... - go-jura

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<strong>BGB</strong> <strong>AT</strong> 1<br />

Die Entstehung des vertraglichen Anspruchs<br />

4. Teil:Allgemeine Rechtsgeschäftslehre<br />

A. Rechtsgeschäfte<br />

Ein Rechtsgeschäft ist ein Tatbestand, der aus mindestens einer Willenserklärung<br />

besteht und an den die Rechtsordnung den Eintritt des gewollten rechtlichen<br />

Erfolg knüpft (Brox, <strong>AT</strong>, Rn. 94).<br />

So ist etwa der Kaufvertrag ein Rechtsgeschäft, das aus den Willenserklärungen des<br />

Verkäufers und des Käufers besteht.<br />

I. Arten der Rechtsgeschäfte<br />

<strong>1.</strong> Einseitige Rechtsgeschäfte enthalten die Willenserklärung nur einer Person.<br />

→ Beispiele: Kündigungserklärung, Anfechtungserklärung, Testamentserrichtung<br />

<strong>2.</strong> Zweiseitige oder mehrseitige Rechtsgeschäfte enthalten die Willenserklärungen<br />

(mindestens) zweier Personen.<br />

→ Beispiele: Verträge, Beschlüsse von Gesellschafterversammlungen<br />

II. Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäfte<br />

Durch das Verpflichtungsgeschäft wird die Verpflichtung zu einer Leistung<br />

begründet (z.B. Kaufvertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag).<br />

Begriff der Verfügung (Brox, <strong>AT</strong>, Rn. 102):<br />

Ein Verfügungsgeschäft ist die unmittelbare Einwirkung auf ein bestehendes<br />

Recht durch Rechtsgeschäft (Aufhebung, Übertragung, Belastung,<br />

Inhaltsänderung).<br />

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