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BGB AT 1 1. Vertragliche Ansprüche 2. Vertragsähnliche ... - go-jura

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<strong>BGB</strong> <strong>AT</strong> 1<br />

Die Entstehung des vertraglichen Anspruchs<br />

a) Erläuternde Auslegung<br />

Die erläuternde Auslegung bestimmt (lediglich) den Inhalt einer (nicht eindeutig<br />

formulierten) Willenserklärung ausgehend von ihrem Wortlaut. Zusätzlich werden<br />

dann die Begleitumstände des Vertrages, der Vertragszweck und der Grundsatz von<br />

Treu und Glauben hinzugezogen, um den wahren Inhalt der Willenserklärung zu<br />

ermitteln.<br />

b) Ergänzende Auslegung<br />

Problematischer als die erläuternde Auslegung ist die ergänzende Auslegung.<br />

Während die erläuternde Auslegung auf einer vorhandenen, wenn auch nicht<br />

eindeutigen Erklärung aufbaut, geht es bei der ergänzenden Auslegung um die<br />

Ausfüllung einer Lücke im Vertrag anhand des hypothetischen Parteiwillens. Hier<br />

muss es der Richter und auch der Bearbeiter einer Examensaufgabe stets vermeiden,<br />

unzulässigerweise seine Ansicht von einer interessengerechten Regelung an die<br />

Stelle des Parteiwillens zu setzen, denn dieses ist dem Richter nicht erlaubt.<br />

aa) Lücke<br />

Daher setzt eine ergänzende Vertragsauslegung zunächst eine Lücke des<br />

Rechtsgeschäftes voraus. Daran fehlt es, wenn die Parteien einen Punkt bewusst<br />

offen gelassen haben.<br />

bb) Ausfüllung der Lücke<br />

Liegt eine Lücke vor, dann wird diese vom Richter anhand des hypothetischen<br />

Parteiwillens geschlossen. Er hat zu ermitteln, was die Parteien gewollt und<br />

vernünftigerweise vereinbart hätten, wenn sie den nicht geregelten Umstand bedacht<br />

hätten. Maßgeblich sind aber die Wertungen der Parteien, nicht diejenigen des<br />

Richters.<br />

Beispiel nach Brox 27 : V verpachtet P sein Tabakwarengeschäft. Beide vereinbaren, dass V<br />

im selben Haus keinen eigenen Tabakverkauf betreiben darf (sog. Konkurrenzverbot).<br />

Daraufhin eröffnet V einen Tabakladen in einem Kiosk vor dem Haus.<br />

27<br />

Brox, <strong>AT</strong>, Rn. 140.<br />

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