20.11.2013 Aufrufe

BGB AT 1 1. Vertragliche Ansprüche 2. Vertragsähnliche ... - go-jura

BGB AT 1 1. Vertragliche Ansprüche 2. Vertragsähnliche ... - go-jura

BGB AT 1 1. Vertragliche Ansprüche 2. Vertragsähnliche ... - go-jura

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>BGB</strong> <strong>AT</strong> 1<br />

Die Entstehung des vertraglichen Anspruchs<br />

Bereits 1877 waren ZPO, GVG und Konkursordnung (neben der StPO die sog.<br />

Reichsjustizgesetze) als weitere wichtige Zivilrechtskodifikationen in Kraft getreten.<br />

Übersicht 1: Entstehung des <strong>BGB</strong><br />

1871: Reichsgründung<br />

1873: lex Miquel-Lasker<br />

1874: <strong>1.</strong> Kommission<br />

1877: Reichsjustizgesetze (ZPO, GVG, KO, StPO)<br />

1888: <strong>1.</strong> Entwurf und 5 Bände „Motive“<br />

1890: <strong>2.</strong> Kommission<br />

1895: <strong>2.</strong> Entwurf und 7 Bände „Protokolle“<br />

1896: Verkündung<br />

1900: Inkrafttreten<br />

I. Weiterentwicklung des Zivilrechts<br />

Während der Kernbestand des <strong>BGB</strong> über 100 Jahre nahezu unverändert Bestand<br />

hatte, waren in Einzelbereichen aufgrund des Wandels der sozialen Wirklichkeit,<br />

später auch aufgrund von Vorgaben der europäischen Union (insbesondere auf dem<br />

Gebiet des Verbraucherschutzes) Anpassungen unumgänglich.<br />

Das gilt für die Entstehung eines sozialen Mietrechts, für das Arbeitsrecht, das<br />

Reisevertragsrecht und für das Verbraucherschutzrecht (Produkthaftungsgesetz;<br />

Verbraucherkreditgesetz; Haustürwiderrufsgesetz).<br />

Während das Schuldrecht jedoch zunächst im wesentlichen in der Form von 1900<br />

erhalten blieb, unterlag insbesondere das Familienrecht gravierenden Veränderungen.<br />

So wurde etwa im Bereich der Ehescheidung das Verschuldens- durch das<br />

Zerrüttungsprinzip ersetzt. Weitere Entwicklungen betrafen das Recht der<br />

nichtehelichen Kinder und das Namensrecht.<br />

8

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!