BGB AT 1 1. Vertragliche Ansprüche 2. Vertragsähnliche ... - go-jura
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<strong>BGB</strong> <strong>AT</strong> 1<br />
Die Entstehung des vertraglichen Anspruchs<br />
Bereits 1877 waren ZPO, GVG und Konkursordnung (neben der StPO die sog.<br />
Reichsjustizgesetze) als weitere wichtige Zivilrechtskodifikationen in Kraft getreten.<br />
Übersicht 1: Entstehung des <strong>BGB</strong><br />
1871: Reichsgründung<br />
1873: lex Miquel-Lasker<br />
1874: <strong>1.</strong> Kommission<br />
1877: Reichsjustizgesetze (ZPO, GVG, KO, StPO)<br />
1888: <strong>1.</strong> Entwurf und 5 Bände „Motive“<br />
1890: <strong>2.</strong> Kommission<br />
1895: <strong>2.</strong> Entwurf und 7 Bände „Protokolle“<br />
1896: Verkündung<br />
1900: Inkrafttreten<br />
I. Weiterentwicklung des Zivilrechts<br />
Während der Kernbestand des <strong>BGB</strong> über 100 Jahre nahezu unverändert Bestand<br />
hatte, waren in Einzelbereichen aufgrund des Wandels der sozialen Wirklichkeit,<br />
später auch aufgrund von Vorgaben der europäischen Union (insbesondere auf dem<br />
Gebiet des Verbraucherschutzes) Anpassungen unumgänglich.<br />
Das gilt für die Entstehung eines sozialen Mietrechts, für das Arbeitsrecht, das<br />
Reisevertragsrecht und für das Verbraucherschutzrecht (Produkthaftungsgesetz;<br />
Verbraucherkreditgesetz; Haustürwiderrufsgesetz).<br />
Während das Schuldrecht jedoch zunächst im wesentlichen in der Form von 1900<br />
erhalten blieb, unterlag insbesondere das Familienrecht gravierenden Veränderungen.<br />
So wurde etwa im Bereich der Ehescheidung das Verschuldens- durch das<br />
Zerrüttungsprinzip ersetzt. Weitere Entwicklungen betrafen das Recht der<br />
nichtehelichen Kinder und das Namensrecht.<br />
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