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Entsorgung von medizinischen Abfällen

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Anhänge<br />

A1: Gesetzliche Grundlagen<br />

für die <strong>Entsorgung</strong> <strong>von</strong> <strong>medizinischen</strong> <strong>Abfällen</strong><br />

Dieser Anhang gibt eine kurze Übersicht über die wichtigsten gesetzlichen Vorschriften,<br />

die den Umgang und die <strong>Entsorgung</strong> <strong>von</strong> <strong>medizinischen</strong> <strong>Abfällen</strong> aus<br />

dem Gesundheitswesen regeln. Die schweizerische Gesetzgebung kann unter folgender<br />

Internetadresse heruntergeladen werden: http://www.admin.ch/ch/d/sr/sr.html<br />

Nationale Regelungen<br />

Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG) 71<br />

Das Umweltschutzgesetz definiert Abfälle als «bewegliche Sachen, deren sich<br />

der Inhaber entledigt oder deren <strong>Entsorgung</strong> im öffentlichen Interesse geboten<br />

ist». Die <strong>Entsorgung</strong> <strong>von</strong> <strong>Abfällen</strong> umfasst ihre Verwertung oder Ablagerung<br />

aber auch die Vorstufen Sammlung, Beförderung, Zwischenlagerung und Behandlung<br />

(Art. 7 Abs. 6 und 6 bis ). Nach Art. 30 Abs. 2 und 3 USG müssen Abfälle<br />

umweltverträglich entsorgt werden.<br />

Technische Verordnung über Abfälle (TVA) 72<br />

Die TVA regelt, wie Abfälle entsorgt werden müssen. Sie hält insbesondere fest,<br />

dass Siedlungsabfälle und Sonderabfälle nicht vermischt werden dürfen und<br />

brennbare Abfälle durch Verbrennung in geeigneten Anlagen entsorgt werden<br />

müssen.<br />

Verordnung über den Verkehr mit Sonderabfällen (VVS) 73<br />

Die VVS definiert, welche Abfallarten als Sonderabfälle gelten und wer unter<br />

die Bestimmungen der VVS fällt. Sie regelt insbesondere die Klassierung, Abgabe<br />

und die Annahme <strong>von</strong> Sonderabfällen.<br />

<br />

Verordnung über den Verkehr mit <strong>Abfällen</strong> [VeVA]<br />

Die für Sonderabfälle relevante Verordnung über den Verkehr mit Sonderabfällen<br />

vom 12. November 1986 (VVS) wird gegenwärtig revidiert. Neu wird die<br />

entsprechende Verordnung «Verordnung über den Verkehr mit <strong>Abfällen</strong>» (Ve-<br />

VA) heissen. In einer der VeVA zugehörigen Verordnung, der «Verordnung des<br />

UVEK über Listen zum Verkehr mit <strong>Abfällen</strong>» (LVA) wird – gegenüber der<br />

VVS – eine mit der EU harmonisierte neue Abfallliste enthalten sein. Die Entwürfe<br />

der VeVA und LVA waren bis Ende März 2003 in der Vernehmlassung<br />

und werden gegenwärtig entsprechend überarbeitet. Die Inkraftsetzung der Ve-<br />

VA und der LVA ist für das Jahr 2006 vorgesehen.<br />

71 vom 7. Oktober 1983; SR 814.01.<br />

72 vom 10. Dezember 1990; SR 814.015.<br />

73 vom 12. November 1986; SR 814.610.<br />

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