Entsorgung von medizinischen Abfällen
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Dekontaminierte Abfälle, die ansteckungsgefährliche Stoffe enthalten haben,<br />
gelten als nicht gefährlich, sofern nicht die Kriterien anderer Klassen erfüllt werden.<br />
Ansteckungsgefährliche Stoffe der Klasse 6.2, die der UN-Nummer 2814 bzw.<br />
2900 zugeteilt sind, werden weiter nach der Höhe ihres Risikos in die Risikogruppen<br />
1 (niedriges Risiko) bis 4 (höchstes Risiko) unterteilt.<br />
Für die Beförderung, Be- und Entladung und die Handhabung der Stoffe der Klasse<br />
6.2 können weitere Vorschriften zur Anwendung kommen, wie das Kühlen, das<br />
Getrennthalten <strong>von</strong> Nahrungs-, Genuss- und Futtermitteln, Überwachung etc..<br />
Bemerkung: Auf den 1.1.2005 erfolgen Änderungen im ADR betreffend der<br />
Gefahrenklasse 6.2. Die Einreihung in die vier Risikogruppen wird<br />
mit dieser Änderung entfallen.<br />
64 <strong>Entsorgung</strong> <strong>von</strong> <strong>medizinischen</strong> <strong>Abfällen</strong>