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Entsorgung von medizinischen Abfällen

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A3: Hinweise zum ADR und SDR<br />

ADR: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung<br />

gefährlicher Güter auf der Strasse 90<br />

SDR: Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse 91<br />

Für den Transport <strong>von</strong> <strong>medizinischen</strong> <strong>Abfällen</strong>, insbesondere <strong>medizinischen</strong> Sonderabfällen<br />

auf der Strasse, kommen gegebenenfalls die Regelungen <strong>von</strong> ADR und<br />

SDR zur Anwendung. Die Transportgesetzgebung enthält Vorschriften für die<br />

Klassifizierungen, Gefahrzettel, Verpackung, Zusammenpackung, Sondervorschriften<br />

für die Beförderung usw.. Mit der entsprechenden UN-Nummer eines Abfalls<br />

findet man in Tabelle A des Kapitels 3.2 des ADR «Verzeichnis der gefährlichen<br />

Güter» die entsprechenden Verweise auf die einzuhaltenden Vorschriften für den<br />

Transport.<br />

Der Begriff der Klasse 6.2 umfasst ansteckungsgefährliche Stoffe. Ansteckungsgefährliche<br />

Stoffe sind Stoffe, <strong>von</strong> denen bekannt oder anzunehmen ist, dass sie<br />

Krankheitserreger enthalten. Krankheitserreger sind Mikroorganismen (einschliesslich<br />

Bakterien, Viren, Rickettsien, Parasiten und Pilze) oder rekombinierte Mikroorganismen<br />

(Hybride oder Mutanten), <strong>von</strong> denen bekannt oder anzunehmen ist,<br />

dass sie bei Tieren oder Menschen infektiöse Krankheiten verursachen.<br />

Die Stoffe der Klasse 6.2 «Ansteckungsgefährliche Stoffe» sind wie folgt unterteilt:<br />

Ansteckungsgefährliche Stoffe UN-Nummer Benennung des Stoffes oder Gegenstandes<br />

Ansteckungsgefährliche Stoffe,<br />

gefährlich für Menschen<br />

2814 Ansteckungsgefährliche Stoffe, gefährlich<br />

für Menschen<br />

Ansteckungsgefährliche Stoffe,<br />

gefährlich nur für Tiere<br />

2900 Ansteckungsgefährliche Stoffe, gefährlich<br />

nur für Tiere<br />

Klinische Abfälle 3291 Klinischer Abfall, unspezifiziert, n.a.g.*<br />

Diagnostische Proben 3373 Diagnostische Proben<br />

*n.a.g.: Nicht anderweitig genannte Eintragung<br />

<br />

<br />

Abfälle aus medizinischer Behandlung <strong>von</strong> Tieren oder Menschen oder aus<br />

biologischer Forschung stammende Abfälle, bei denen eine relativ geringe<br />

Wahrscheinlichkeit besteht, dass ansteckungsgefährliche Stoffe vorhanden sind,<br />

sind der UN-Nummer 3291 zuzuordnen.<br />

Abfälle, die ansteckungsgefährliche Stoffe enthalten, die spezifiziert werden<br />

können, sind entsprechend ihrem Gefahrenpotential der UN-Nummer 2814 bzw.<br />

2900 zuzuordnen.<br />

90 abgeschlossen in Genf am 30. September 1957; SR 0.741.621.<br />

91 vom 29. November 2003; SR 741.621.<br />

Anhänge 63

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