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Ausscheidung von Grundwasserschutzzonen bei Kluft ...

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4.2 Vulnerable Grundwasserfassungen,<br />

schwach heterogener Grundwasserleiter<br />

(Fall b1), Isochronen-Methode<br />

Anwendungsbereich<br />

Diese Methode ist für Grundwasserfassungen geeignet,<br />

die auf starke Niederschläge zwar ansprechen<br />

(vulnerable Grundwasserfassungen, siehe Kapitel 1),<br />

wo das Trennflächengefüge des Grundwasserleiters<br />

jedoch, bezogen auf den Massstab des Einzugsgebietes,<br />

schwach heterogen ausgebildet ist. Solche Fassungen<br />

sind einem <strong>Kluft</strong>-Grundwasserleiter zuzuordnen,<br />

der in seiner hydrogeologischen Funktionsweise<br />

eher einem Lockergestein entspricht (homogen geklüftetes<br />

Einzugsgebiet).<br />

Prinzip<br />

Die Bemessung der Schutzzonen erfolgt nach dem<br />

gleichen Prinzip wie <strong>bei</strong> Lockergesteinen und zwar auf<br />

der Basis der Verweilzeiten des Grundwassers im<br />

Grundwasserleiter.<br />

Vorgehensweise<br />

Auch wenn der <strong>Kluft</strong>-Grundwasserleiter als Ganzes –<br />

analog einem Lockergestein – homogen erscheint, so<br />

ist er im Meter- bis Dekameter-Bereich trotzdem heterogen<br />

aufgebaut.<br />

Da eine Bestimmung der hydraulischen Gradienten<br />

und der Durchlässigkeiten in der Regel nicht praktikabel<br />

ist (nicht repräsentative Grundwassermessstellen,<br />

keine Pumpversuche an natürlichen Austrittsstellen<br />

durchführbar), bieten meist nur Markierversuche die<br />

Möglichkeit zur Ermittlung der Abstandsgeschwindigkeiten<br />

im Grundwasserleiter. Die Durchführung kombinierter<br />

Tracerversuche erhöht die Wahrscheinlichkeit<br />

eines positiven Markierstoffnachweises und liefert eine<br />

grössere Informationsdichte für die Erfassung der<br />

Fliessgeschwindigkeiten im Grundwasserleiter, ohne<br />

da<strong>bei</strong> die Untersuchung unangemessen zu verteuern.<br />

Die ermittelten Geschwindigkeiten hängen stets <strong>von</strong><br />

der gewählten Eingabestelle ab. Auf Grund <strong>von</strong> Geländebegehung<br />

und <strong>von</strong> Versickerungsversuchen ist als<br />

Eingabestelle ein gut durchlässiger und nicht zu begrenzter<br />

Bereich zu wählen (Anhang 4).<br />

Mit den Ergebnissen aus den Markierversuchen können<br />

die Schutzzonen folgendermassen bestimmt werden:<br />

Zone S1<br />

Siehe Kapitel 4.1 und Abb. 10.<br />

Zone S2<br />

Die äussere Grenze der Schutzzone S2 entspricht der<br />

10-Tages-Isochrone, die mit Hilfe eines Tracerversuches<br />

bestimmt werden kann. Die Entfernung zwischen<br />

den äusseren Grenzen der Zonen S1 und S2<br />

muss in Zuströmrichtung mindestens 100 Meter betragen<br />

(Abb. 11).<br />

Zone S3<br />

Der Abstand zwischen den äusseren Grenzen der Zonen<br />

S2 und S3 muss mindestens gleich dem Abstand<br />

zwischen den äusseren Grenzen der Zonen S1 und S2<br />

sein (Abb. 11).<br />

Sonderfälle<br />

Wenn Schadstoffe durch Oberflächenabfluss (z.B. infiltrierende<br />

Oberflächengewässer, Abschwemmungen,<br />

natürliche oder künstliche Drainagen) in die gemäss<br />

obiger Methode bemessenen Zonen S1 oder S2 gelangen<br />

könnten, wird wie folgt verfahren:<br />

• Bei diffusem Oberflächenabfluss oder <strong>bei</strong> vorhandenen<br />

Drainagen innerhalb des Einzugsgebietes sind<br />

die Zonen S1 und S2 entsprechend zu vergrössern<br />

(Abb. 12, a).<br />

• Infiltrierende Fliessgewässer (Abb. 12, b) können<br />

durch den Bereich A o geschützt werden (Art. 29<br />

GSchV).<br />

• Bei einer punktuellen Versickerung eines Oberflächengewässers<br />

mit direkter Verbindung zur<br />

Grundwasserfassung ist zu prüfen, ob eine Abdichtung<br />

der Sohle in Betracht gezogen werden kann.<br />

Falls aufgrund der geologischen, morphologischen und<br />

geophysikalischen Daten oder mit Hilfe der Ergebnisse<br />

<strong>von</strong> Markierversuchen festgestellt wurde, dass die<br />

Grundwasserfassung in direkter Verbindung mit einer<br />

oder mehreren Störungen steht, muss dies <strong>bei</strong> der<br />

Bemessung der Schutzzonen S1 und S2 mitberücksichtigt<br />

und deren Grenzen entsprechend angepasst<br />

werden (Abb. 10, b und 12, c).<br />

28 Praxishilfe BUWAL/BWG 2003 – <strong>Ausscheidung</strong> <strong>von</strong> <strong>Grundwasserschutzzonen</strong> <strong>bei</strong> <strong>Kluft</strong>-Grundwasserleitern

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