23.11.2013 Aufrufe

Schulprogramm - Birkenpfadschule

Schulprogramm - Birkenpfadschule

Schulprogramm - Birkenpfadschule

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

4.2.4 Kompetenzzentrum<br />

Die <strong>Birkenpfadschule</strong> ist seit dem Schuljahr 2011/2012 Beratungsschule im<br />

Kompetenzzentrum Arnsberg, d.h. dass sie in besonderem Maße mit der ihr<br />

zugewiesenen Förderschule, der Franz-Joseph-Koch-Schule, zusammenarbeitet.<br />

Bereits vor der Einschulung stellt die Franz-Joseph-Koch-Schule Lehrer zur Verfügung,<br />

um die Kollegen der <strong>Birkenpfadschule</strong> und insbesondere die Eltern und<br />

Erzieher der künftigen Lernanfänger über die Schulfähigkeit bzw. die nötigen<br />

Fördermaßnahmen zur Erlangung der Schulfähigkeit oder über die Möglichkeiten<br />

verschiedener schulischer Förderorte zu beraten.<br />

Ein weiterer Schwerpunkt der Beratung liegt bei aktuellen Problemen im<br />

Leistungsstand, Arbeits-, Lern- oder Sozialverhalten von Schülerinnen und Schülern<br />

der <strong>Birkenpfadschule</strong>. Der Klassenlehrer bzw. die Klassenlehrerin stellt eine<br />

Beratungsanfrage an die Franz-Joseph-Koch-Schule, in der die aktuellen<br />

Probleme möglichst genau beschrieben werden. Ein Lehrer der Franz-Joseph-<br />

Koch-Schule vereinbart dann einen Beratungstermin mit dem jeweiligen Lehrer<br />

der <strong>Birkenpfadschule</strong>. Eine allgemeine Beratung mit Einblick in die Klassensituation<br />

kann ohne Einverständnis der Eltern durchgeführt werden. Bei einer<br />

detaillierteren Beratung zur Förderung eines Schülers/ einer Schülerin, bei der<br />

eine Einzeldiagnose erforderlich ist, müssen die Eltern zunächst ihr Einverständnis<br />

schriftlich niederlegen. Der Klassenlehrer erhält zum Abschluss ein Beratungsprotokoll.<br />

Dieses wird in Kopie auch zur Schülerakte geheftet, um auch bei<br />

Lehrerwechseln eine kontinuierliche Förderung zu ermöglichen.<br />

Bei Schülerinnen oder Schülern, bei denen sonderpädagogischer Förderbedarf<br />

festgestellt wurde, kann in einer Förderkonferenz über die weitere schulische<br />

Förderung (z.B. Wechsel in eine Förderschule oder eine GU-Schwerpunktschule)<br />

beraten und das Einverständnis der Eltern vorausgesetzt auch entschieden<br />

werden. In diesem Fall entfällt ein AO-SF. Dem Förderausschuss gehören die<br />

Erziehungsberechtigten des Kindes, der Vorsitzende des Kompetenzzentrums, der<br />

Beratungslehrer des Kompetenzzentrums, der Schulleiter der Grundschule und die<br />

entsprechende Lehrkraft der Grundschule an.<br />

Darüber hinaus ist u.a. eine Zusammenarbeit bei der Planung und Durchführung<br />

von Elterninformationsabenden, z.B. für die Eltern der Lernanfänger, geplant.<br />

39

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!