Schulprogramm - Birkenpfadschule
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4.2.4 Kompetenzzentrum<br />
Die <strong>Birkenpfadschule</strong> ist seit dem Schuljahr 2011/2012 Beratungsschule im<br />
Kompetenzzentrum Arnsberg, d.h. dass sie in besonderem Maße mit der ihr<br />
zugewiesenen Förderschule, der Franz-Joseph-Koch-Schule, zusammenarbeitet.<br />
Bereits vor der Einschulung stellt die Franz-Joseph-Koch-Schule Lehrer zur Verfügung,<br />
um die Kollegen der <strong>Birkenpfadschule</strong> und insbesondere die Eltern und<br />
Erzieher der künftigen Lernanfänger über die Schulfähigkeit bzw. die nötigen<br />
Fördermaßnahmen zur Erlangung der Schulfähigkeit oder über die Möglichkeiten<br />
verschiedener schulischer Förderorte zu beraten.<br />
Ein weiterer Schwerpunkt der Beratung liegt bei aktuellen Problemen im<br />
Leistungsstand, Arbeits-, Lern- oder Sozialverhalten von Schülerinnen und Schülern<br />
der <strong>Birkenpfadschule</strong>. Der Klassenlehrer bzw. die Klassenlehrerin stellt eine<br />
Beratungsanfrage an die Franz-Joseph-Koch-Schule, in der die aktuellen<br />
Probleme möglichst genau beschrieben werden. Ein Lehrer der Franz-Joseph-<br />
Koch-Schule vereinbart dann einen Beratungstermin mit dem jeweiligen Lehrer<br />
der <strong>Birkenpfadschule</strong>. Eine allgemeine Beratung mit Einblick in die Klassensituation<br />
kann ohne Einverständnis der Eltern durchgeführt werden. Bei einer<br />
detaillierteren Beratung zur Förderung eines Schülers/ einer Schülerin, bei der<br />
eine Einzeldiagnose erforderlich ist, müssen die Eltern zunächst ihr Einverständnis<br />
schriftlich niederlegen. Der Klassenlehrer erhält zum Abschluss ein Beratungsprotokoll.<br />
Dieses wird in Kopie auch zur Schülerakte geheftet, um auch bei<br />
Lehrerwechseln eine kontinuierliche Förderung zu ermöglichen.<br />
Bei Schülerinnen oder Schülern, bei denen sonderpädagogischer Förderbedarf<br />
festgestellt wurde, kann in einer Förderkonferenz über die weitere schulische<br />
Förderung (z.B. Wechsel in eine Förderschule oder eine GU-Schwerpunktschule)<br />
beraten und das Einverständnis der Eltern vorausgesetzt auch entschieden<br />
werden. In diesem Fall entfällt ein AO-SF. Dem Förderausschuss gehören die<br />
Erziehungsberechtigten des Kindes, der Vorsitzende des Kompetenzzentrums, der<br />
Beratungslehrer des Kompetenzzentrums, der Schulleiter der Grundschule und die<br />
entsprechende Lehrkraft der Grundschule an.<br />
Darüber hinaus ist u.a. eine Zusammenarbeit bei der Planung und Durchführung<br />
von Elterninformationsabenden, z.B. für die Eltern der Lernanfänger, geplant.<br />
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