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Dokumentation über Grundlagen und Theorie der Software

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Halbeinkünfte-Steuersatz = 0,5 * s EI * (1 – s U )<br />

wobei s EI = Grenzeinkommensteuersatz des Investors,<br />

s U = bisheriger gewinnabhängiger Gesamtsteuersatz des Unternehmens<br />

(Gewerbeertrag- <strong>und</strong> Körperschaftsteuer)<br />

Dieser Halbeinkünfte-Steuersatz entspricht in <strong>der</strong> obigen Grafik dem Feld (a2). Nach Abzug aller<br />

Steuern bleibt für den Investor (a1) übrig.<br />

Der Gesamtsteuersatz des Investors (sgI), bezogen auf den Unternehmensgewinn vor Steuern<br />

(a2 + a3), beläuft sich damit auf:<br />

sgI = s U + 0,5 * s EI * (1 – s U )<br />

Beispiel: Liegt <strong>der</strong> gewinnabhängige Gesamtsteuersatz des Unternehmens (su) bei 30% <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

Grenzeinkommensteuersatz des Investors (sEI) bei 42%, so ergibt sich ein Gesamtsteuersatz des<br />

Investors (sgI), bezogen auf den Unternehmensgewinn vor Steuern, von:<br />

sgI = s U + 0,5 * s EI * (1 – s U ) = 30% + 0,5 * 42% * (1-0,3) = 30% + 14,7% = 44,7%<br />

Diese Steuersatz von 52,6% wäre bei Kapitalgesellschaften – bei einer Betrachtung inklusive <strong>der</strong><br />

eigenen Einkommenssteuer des Investors – bei ProWi in Zeile 37 einzustellen. Für den Investor<br />

bleibt dann 100% - 44,7% = 55,3% übrig.<br />

Alternative Anlagemöglichkeiten sind entsprechend d.h. nach persönlicher Einkommensteuer des<br />

Investors aus Voll- o<strong>der</strong> Halbeinkünfte-Verfahren zu bewerten.<br />

b) Vor Abzug individueller Einkommensteuer nach dem Halbeinkünfte-Verfahren mit Korrektur<br />

des Gesamtunternehmenssteuersatzes. Auch in diesem Fall fragen wir theoretisch, was<br />

nach persönlicher Einkommensteuer für den Investor übrig bleibt. Einziger Unterschied zu (a):<br />

wir tun so, wie wenn <strong>der</strong> Investor nicht nach dem Halbeinkünfte- son<strong>der</strong>n nach dem Volleinkünfte-Verfahren<br />

besteuert würde. Um nun auf denselben Überschuss (b1) mit voller Einkommensteuer<br />

wie im Falle (a) mit halber Einkommensteuer zu kommen (a1) müssen wir den Gesamtsteuersatz<br />

des Unternehmens korrigieren. Damit machen wir Investitionen, <strong>der</strong>en Gewinne dem<br />

Halbeinkünfteverfahren des Investors unterliegen vergleichbar mit solchen, <strong>der</strong>en Gewinne dem<br />

Volleinkünfteverfahren unterliegen. Wir errechnen quasi korrigierte Kapitalwerte, Renditen usw.<br />

vor persönliche Einkommensteuer (z.B. eine Projektrendite), die sich mit alternativen Anlagemöglichkeiten,<br />

die dem vollen Einkommensteuersatz unterliegen, direkt <strong>und</strong> 1:1 vergleichen lassen<br />

(z.B. Bankzinsen). Der Vorteil dabei: wir müssen gar nicht erst die unterschiedlichen Einkommenssteuern<br />

ausrechnen.<br />

An<strong>der</strong>s ausgedrückt: Würde <strong>der</strong> korrigierte Gesamtunternehmenssteuersatz vom Finanzamt eingefor<strong>der</strong>t<br />

<strong>und</strong> würde <strong>der</strong> Investor auf die danach übrig bleibenden Summe seinen vollen Einkommensteuersatz<br />

errichten, würde für ihn <strong>der</strong>selbe Überschuss nach Steuern übrig bleiben wie<br />

unter Verfahren (a). Es ergäben sich für ihn dieselben Renditen, Kapitalwerte usw.<br />

Der korrigierte Gesamtsteuersatz des Unternehmens (b6) beläuft sich auf:<br />

s Ukorr = (s U – 0,5 * s EI – 0,5 * s EI * s U ) / (1 - s EI )<br />

wobei s EI = Grenzeinkommensteuersatz des Investors,<br />

s U = bisheriger Gesamtsteuersatz des Unternehmens (Gewerbeertrag- <strong>und</strong><br />

Körperschaftsteuer)<br />

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