24.11.2013 Aufrufe

Versprechen und Wirkung von Kosmetika - Procter & Gamble

Versprechen und Wirkung von Kosmetika - Procter & Gamble

Versprechen und Wirkung von Kosmetika - Procter & Gamble

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

• <strong>Kosmetika</strong> dürfen nicht wirken.<br />

• Die ausgelobte <strong>Wirkung</strong> (z. B. gegen Falten) kann es nicht geben.<br />

• Tatsächlich wirkende <strong>Kosmetika</strong> wären eher als Arzneimittel zu<br />

klassifi zieren.<br />

• Wir brauchen für die neueren Entwicklungen im Wirkstoffbereich<br />

eine neue dritte Kategorie zwischen den <strong>Kosmetika</strong> <strong>und</strong> den<br />

Arzneimitteln (teilweise „Cosmeceuticals“ genannt).<br />

Antworten:<br />

• Auch kosmetische Mittel dürfen <strong>und</strong> sollen wirken (siehe obige<br />

Defi nition <strong>und</strong> beispielhafte Liste).<br />

• Die überwiegende kosmetische Zweckbestimmung eines Produkts<br />

ist entscheidend. Weitere Nebenzwecke sind zulässig (siehe<br />

Defi nition <strong>und</strong> Präambel).<br />

• Innerhalb der bestehenden Grenzen ist genug Spielraum für die<br />

Hersteller.<br />

• Wir brauchen keine Änderung der seit 1976 bewährten <strong>und</strong> auch<br />

international anerkannten Defi nition.<br />

• Eine dritte Kategorie zwischen kosmetischen Mitteln <strong>und</strong><br />

Arzneimitteln würde nicht nur die Anzahl der Schnittstellen <strong>und</strong><br />

damit der möglichen Grenzfälle („Borderline“) verdoppeln. Ferner<br />

müsste auch mit zusätzlichen Aufl agen des Gesetzgebers<br />

gerechnet werden, denn eine neue Produktkategorie gibt es nicht<br />

zum Null-Tarif.<br />

3. Quellenhinweis<br />

Unter der Internet-Adresse der EU-Generaldirektion Unternehmen<br />

http://pharmacos.eudra.org/F3/cosmetic/cosm_intro_NEW.htm können<br />

konsolidierte Fassungen der EU-Kosmetik-Richtlinie in verschiedenen<br />

Amtssprachen der EU eingesehen werden, allerdings noch nicht ganz<br />

auf dem aktuellen Stand, sondern nur bis Februar 2004. Die jüngeren<br />

Anpassungen des europäischen Kosmetikrechts können separat<br />

eingesehen werden (in allen Amtssprachen).<br />

35

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!