Versprechen und Wirkung von Kosmetika - Procter & Gamble
Versprechen und Wirkung von Kosmetika - Procter & Gamble
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• <strong>Kosmetika</strong> dürfen nicht wirken.<br />
• Die ausgelobte <strong>Wirkung</strong> (z. B. gegen Falten) kann es nicht geben.<br />
• Tatsächlich wirkende <strong>Kosmetika</strong> wären eher als Arzneimittel zu<br />
klassifi zieren.<br />
• Wir brauchen für die neueren Entwicklungen im Wirkstoffbereich<br />
eine neue dritte Kategorie zwischen den <strong>Kosmetika</strong> <strong>und</strong> den<br />
Arzneimitteln (teilweise „Cosmeceuticals“ genannt).<br />
Antworten:<br />
• Auch kosmetische Mittel dürfen <strong>und</strong> sollen wirken (siehe obige<br />
Defi nition <strong>und</strong> beispielhafte Liste).<br />
• Die überwiegende kosmetische Zweckbestimmung eines Produkts<br />
ist entscheidend. Weitere Nebenzwecke sind zulässig (siehe<br />
Defi nition <strong>und</strong> Präambel).<br />
• Innerhalb der bestehenden Grenzen ist genug Spielraum für die<br />
Hersteller.<br />
• Wir brauchen keine Änderung der seit 1976 bewährten <strong>und</strong> auch<br />
international anerkannten Defi nition.<br />
• Eine dritte Kategorie zwischen kosmetischen Mitteln <strong>und</strong><br />
Arzneimitteln würde nicht nur die Anzahl der Schnittstellen <strong>und</strong><br />
damit der möglichen Grenzfälle („Borderline“) verdoppeln. Ferner<br />
müsste auch mit zusätzlichen Aufl agen des Gesetzgebers<br />
gerechnet werden, denn eine neue Produktkategorie gibt es nicht<br />
zum Null-Tarif.<br />
3. Quellenhinweis<br />
Unter der Internet-Adresse der EU-Generaldirektion Unternehmen<br />
http://pharmacos.eudra.org/F3/cosmetic/cosm_intro_NEW.htm können<br />
konsolidierte Fassungen der EU-Kosmetik-Richtlinie in verschiedenen<br />
Amtssprachen der EU eingesehen werden, allerdings noch nicht ganz<br />
auf dem aktuellen Stand, sondern nur bis Februar 2004. Die jüngeren<br />
Anpassungen des europäischen Kosmetikrechts können separat<br />
eingesehen werden (in allen Amtssprachen).<br />
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