FUNDSACHE - Gemeinde Quierschied
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QUIERSCHIEDER ANZEIGER SEITE - 3 - WOCHE 06/2012<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> informiert<br />
Bekanntmachung<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Quierschied</strong><br />
hat in seiner Sitzung am 26. Januar<br />
2012 einstimmig die „Satzung<br />
über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde<br />
in den Ortsräten und im<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Quierschied</strong><br />
„durch Erlass einer ersten Änderungssatzung“<br />
wie folgt geändert:<br />
1. Änderungssatzung<br />
zur Satzung über die Einrichtung<br />
einer Einwohnerfragestunde in<br />
den Ortsräten und im <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Quierschied</strong>.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Quierschied</strong> hat aufgrund<br />
des § 12 in Verbindung mit § 20<br />
a des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes<br />
(KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 27.06.1997 (Amtsbl.<br />
S. 682), zuletzt geändert durch Art.<br />
3 in Verbindung mit Art. 4 des Gesetzes<br />
Nr. 1673 zur Einführung der elektronischen<br />
Form für das Amtsblatt des<br />
Saarlandes vom 11.02.2009 (Amtsbl.<br />
S. 1215) in seiner Sitzung am 26. Januar<br />
2012 folgende Änderungssatzung<br />
beschlossen:<br />
§ 1<br />
Der § 2 Abs. 1 der Satzung über die<br />
Einrichtung einer Einwohnerfragestunde<br />
in den Ortsräten und im <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Quierschied</strong> erhält<br />
folgende Fassung:<br />
(1) Einwohnerfragestunden können zu<br />
Beginn der öffentlichen Orts- oder<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratssitzungen vor Eintritt<br />
in die Tagesordnung stattfinden.<br />
Näheres regeln jeweils die Geschäftsordnungen.<br />
Die Einwohnerfragestunden<br />
sollen die Dauer von<br />
30 Minuten nicht überschreiten. Der<br />
Orts- bzw. <strong>Gemeinde</strong>rat kann eine<br />
einmalige Verlängerung um 15 Minuten<br />
mit einfacher Stimmenmehrheit<br />
beschließen.<br />
§ 2<br />
Die Änderungssatzung tritt am Tag<br />
nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.<br />
<strong>Quierschied</strong>, den 27. Januar 2012<br />
Die Bürgermeisterin:<br />
(DS) Karin Lawall<br />
Hinweis:<br />
Satzungen die unter Verletzung von<br />
Verfahrens- oder Formvorschriften des<br />
KSVG oder aufgrund des KSVG zustande<br />
gekommen sind, gelten 1 Jahr<br />
nach der öffentlichen Bekanntmachung<br />
als von Anfang an gültig zustande<br />
gekommen.<br />
Öffentliche Abgaben (Steuern und Gebühren)<br />
I. Quartal 2012<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>kasse <strong>Quierschied</strong><br />
macht darauf aufmerksam, dass<br />
zum 15.02.2012<br />
die 1.Rate der Grundsteuern, Hundesteuern,<br />
Wasser und Kanalgebühren<br />
etc. fällig werden.<br />
Ab 2011 werden die Müllgebühren, wie<br />
mehrmals bereits veröffentlicht, vom<br />
Entsorgungsverband Saar erhoben.<br />
Die Gebührenpflichtigen erhalten den<br />
Zahlungsbescheid direkt vom EVS.<br />
An alle Abgabepflichtigen, die sich<br />
noch nicht für das bequeme Bankeinzugsverfahren<br />
entschieden haben, ergeht<br />
die Bitte, die fälligen Beträge<br />
rechtzeitig auf eines der Konten der<br />
<strong>Gemeinde</strong>kasse <strong>Quierschied</strong> zu überweisen.<br />
Maßgebend für Ihre termingerechte<br />
Zahlung ist nicht das Datum Ihrer<br />
Überweisung, sondern das Datum des<br />
Zahlungseinganges bei der <strong>Gemeinde</strong>kasse<br />
<strong>Quierschied</strong>. Sollten Sie ver-<br />
Ortsrat <strong>Quierschied</strong><br />
Am Mittwoch, 15.02.2012 um 17:30 Uhr<br />
findet im Sitzungsraum des Rathauses (3.<br />
OG), Rathausplatz 1, 66287 <strong>Quierschied</strong>,<br />
die 29. Sitzung des Ortsrates <strong>Quierschied</strong><br />
statt<br />
Tagesordnung:<br />
Öffentlicher Teil (Beginn 17.30 Uhr)<br />
1 Eröffnung<br />
2 Umgestaltung der Grünfläche im Eisengraben<br />
3 Instandsetzung von Oberflächen in der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Quierschied</strong><br />
4 Neufassung der Satzung über das<br />
Friedhofs- u. Bestattungswesen in der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Quierschied</strong>, sowie der<br />
Richtlinien für den Erwerb von Rasengräbern<br />
5 Anschaffung einer mobilen Lautsprecheranlage<br />
für den Friedhof in <strong>Quierschied</strong><br />
6 Bericht über die Erledigung gefasster<br />
Beschlüsse, ausgesprochener Anregungen<br />
oder gestellter Anfragen aus<br />
der vorangegangenen Sitzung<br />
7 Mitteilungen und Anfragen<br />
Nichtöffentlicher Teil<br />
8 Entwidmung und Verkauf einer Friedhofsteilfläche<br />
9 Aufrufung und Einebnung von Reihen-,<br />
Kinder- und Familiengräbern auf dem<br />
Friedhof im <strong>Gemeinde</strong>bezirk <strong>Quierschied</strong><br />
10 Errichtung eines Wohnhausneubaus<br />
mit Garage in <strong>Quierschied</strong>;<br />
hier: Antrag auf Abweichung und Befreiung<br />
11 Mitteilungen und Anfragen<br />
Interessierte Bürger/innen sind zum öffentlichen<br />
Teil der Sitzung eingeladen.<br />
schiedene Zahlungen auf einem Überweisungsvordruck<br />
zusammenfassen,<br />
so ist die Angabe aller Verwendungszwecke<br />
unbedingt erforderlich.<br />
Unsere Empfehlung: Je Zahlungsvorgang<br />
ein Überweisungsträger verwenden.<br />
Dadurch ist gewährleistet, dass<br />
Fehlbuchungen und daraus resultierende<br />
Kosten durch spätere Mahnungen<br />
vermieden werden.<br />
Neue Einzugsermächtigungen können<br />
für dieses Quartal noch berücksichtigt<br />
werden, wenn diese der <strong>Gemeinde</strong>kasse<br />
<strong>Quierschied</strong> bis zum 13. Februar<br />
2012 vorliegen. Nach dem Steuertermin<br />
ist die <strong>Gemeinde</strong>kasse <strong>Quierschied</strong><br />
gesetzlich verpflichtet, die<br />
Rückstände nach den Bestimmungen<br />
des Saarländischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes<br />
gebührenpflichtig<br />
anzumahnen und erforderlichenfalls<br />
anschließend zwangsweise beizutreiben.<br />
Vermisst ermisst<br />
Seit dem 17.01.2012 wird der 58<br />
jährige Berthold Ponzlet aus Dudweiler<br />
vermisst.<br />
Herr Ponzlet hat sein persönliches<br />
Umfeld unter Zurücklassung von persönlichen<br />
Gegenständen verlassen,<br />
seither fehlt von ihm jede Spur.<br />
Herr Ponzlet hat eine alterstypische<br />
Erscheinung und war vermutlich mit<br />
einer blauen Jeanshose, einem dunklen<br />
Kapuzenpulli und einer dunklen<br />
Jacke bekleidet. Auffällig an ihm ist<br />
das bis zur Hüfte reichende Kopfhaar<br />
welches zu einem Pferdeschwanz<br />
gebunden ist.<br />
Aufgrund mehrerer Krankheiten kann<br />
nicht ausgeschlossen werden, dass<br />
ihm ein Leid zugestoßen ist.<br />
Wer hat Herrn Ponzlet nach dem<br />
17.01.2012 gesehen oder kann Angaben<br />
zu seinem Aufenthaltsort machen?<br />
Sachdienliche Hinweise bitte<br />
an den Kriminaldienst Sulzbach oder<br />
jede andere Polizeidienststelle.