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FUNDSACHE - Gemeinde Quierschied

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QUIERSCHIEDER ANZEIGER SEITE - 3 - WOCHE 06/2012<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> informiert<br />

Bekanntmachung<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Quierschied</strong><br />

hat in seiner Sitzung am 26. Januar<br />

2012 einstimmig die „Satzung<br />

über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde<br />

in den Ortsräten und im<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Quierschied</strong><br />

„durch Erlass einer ersten Änderungssatzung“<br />

wie folgt geändert:<br />

1. Änderungssatzung<br />

zur Satzung über die Einrichtung<br />

einer Einwohnerfragestunde in<br />

den Ortsräten und im <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Quierschied</strong>.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Quierschied</strong> hat aufgrund<br />

des § 12 in Verbindung mit § 20<br />

a des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes<br />

(KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 27.06.1997 (Amtsbl.<br />

S. 682), zuletzt geändert durch Art.<br />

3 in Verbindung mit Art. 4 des Gesetzes<br />

Nr. 1673 zur Einführung der elektronischen<br />

Form für das Amtsblatt des<br />

Saarlandes vom 11.02.2009 (Amtsbl.<br />

S. 1215) in seiner Sitzung am 26. Januar<br />

2012 folgende Änderungssatzung<br />

beschlossen:<br />

§ 1<br />

Der § 2 Abs. 1 der Satzung über die<br />

Einrichtung einer Einwohnerfragestunde<br />

in den Ortsräten und im <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Quierschied</strong> erhält<br />

folgende Fassung:<br />

(1) Einwohnerfragestunden können zu<br />

Beginn der öffentlichen Orts- oder<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratssitzungen vor Eintritt<br />

in die Tagesordnung stattfinden.<br />

Näheres regeln jeweils die Geschäftsordnungen.<br />

Die Einwohnerfragestunden<br />

sollen die Dauer von<br />

30 Minuten nicht überschreiten. Der<br />

Orts- bzw. <strong>Gemeinde</strong>rat kann eine<br />

einmalige Verlängerung um 15 Minuten<br />

mit einfacher Stimmenmehrheit<br />

beschließen.<br />

§ 2<br />

Die Änderungssatzung tritt am Tag<br />

nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.<br />

<strong>Quierschied</strong>, den 27. Januar 2012<br />

Die Bürgermeisterin:<br />

(DS) Karin Lawall<br />

Hinweis:<br />

Satzungen die unter Verletzung von<br />

Verfahrens- oder Formvorschriften des<br />

KSVG oder aufgrund des KSVG zustande<br />

gekommen sind, gelten 1 Jahr<br />

nach der öffentlichen Bekanntmachung<br />

als von Anfang an gültig zustande<br />

gekommen.<br />

Öffentliche Abgaben (Steuern und Gebühren)<br />

I. Quartal 2012<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>kasse <strong>Quierschied</strong><br />

macht darauf aufmerksam, dass<br />

zum 15.02.2012<br />

die 1.Rate der Grundsteuern, Hundesteuern,<br />

Wasser und Kanalgebühren<br />

etc. fällig werden.<br />

Ab 2011 werden die Müllgebühren, wie<br />

mehrmals bereits veröffentlicht, vom<br />

Entsorgungsverband Saar erhoben.<br />

Die Gebührenpflichtigen erhalten den<br />

Zahlungsbescheid direkt vom EVS.<br />

An alle Abgabepflichtigen, die sich<br />

noch nicht für das bequeme Bankeinzugsverfahren<br />

entschieden haben, ergeht<br />

die Bitte, die fälligen Beträge<br />

rechtzeitig auf eines der Konten der<br />

<strong>Gemeinde</strong>kasse <strong>Quierschied</strong> zu überweisen.<br />

Maßgebend für Ihre termingerechte<br />

Zahlung ist nicht das Datum Ihrer<br />

Überweisung, sondern das Datum des<br />

Zahlungseinganges bei der <strong>Gemeinde</strong>kasse<br />

<strong>Quierschied</strong>. Sollten Sie ver-<br />

Ortsrat <strong>Quierschied</strong><br />

Am Mittwoch, 15.02.2012 um 17:30 Uhr<br />

findet im Sitzungsraum des Rathauses (3.<br />

OG), Rathausplatz 1, 66287 <strong>Quierschied</strong>,<br />

die 29. Sitzung des Ortsrates <strong>Quierschied</strong><br />

statt<br />

Tagesordnung:<br />

Öffentlicher Teil (Beginn 17.30 Uhr)<br />

1 Eröffnung<br />

2 Umgestaltung der Grünfläche im Eisengraben<br />

3 Instandsetzung von Oberflächen in der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Quierschied</strong><br />

4 Neufassung der Satzung über das<br />

Friedhofs- u. Bestattungswesen in der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Quierschied</strong>, sowie der<br />

Richtlinien für den Erwerb von Rasengräbern<br />

5 Anschaffung einer mobilen Lautsprecheranlage<br />

für den Friedhof in <strong>Quierschied</strong><br />

6 Bericht über die Erledigung gefasster<br />

Beschlüsse, ausgesprochener Anregungen<br />

oder gestellter Anfragen aus<br />

der vorangegangenen Sitzung<br />

7 Mitteilungen und Anfragen<br />

Nichtöffentlicher Teil<br />

8 Entwidmung und Verkauf einer Friedhofsteilfläche<br />

9 Aufrufung und Einebnung von Reihen-,<br />

Kinder- und Familiengräbern auf dem<br />

Friedhof im <strong>Gemeinde</strong>bezirk <strong>Quierschied</strong><br />

10 Errichtung eines Wohnhausneubaus<br />

mit Garage in <strong>Quierschied</strong>;<br />

hier: Antrag auf Abweichung und Befreiung<br />

11 Mitteilungen und Anfragen<br />

Interessierte Bürger/innen sind zum öffentlichen<br />

Teil der Sitzung eingeladen.<br />

schiedene Zahlungen auf einem Überweisungsvordruck<br />

zusammenfassen,<br />

so ist die Angabe aller Verwendungszwecke<br />

unbedingt erforderlich.<br />

Unsere Empfehlung: Je Zahlungsvorgang<br />

ein Überweisungsträger verwenden.<br />

Dadurch ist gewährleistet, dass<br />

Fehlbuchungen und daraus resultierende<br />

Kosten durch spätere Mahnungen<br />

vermieden werden.<br />

Neue Einzugsermächtigungen können<br />

für dieses Quartal noch berücksichtigt<br />

werden, wenn diese der <strong>Gemeinde</strong>kasse<br />

<strong>Quierschied</strong> bis zum 13. Februar<br />

2012 vorliegen. Nach dem Steuertermin<br />

ist die <strong>Gemeinde</strong>kasse <strong>Quierschied</strong><br />

gesetzlich verpflichtet, die<br />

Rückstände nach den Bestimmungen<br />

des Saarländischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes<br />

gebührenpflichtig<br />

anzumahnen und erforderlichenfalls<br />

anschließend zwangsweise beizutreiben.<br />

Vermisst ermisst<br />

Seit dem 17.01.2012 wird der 58<br />

jährige Berthold Ponzlet aus Dudweiler<br />

vermisst.<br />

Herr Ponzlet hat sein persönliches<br />

Umfeld unter Zurücklassung von persönlichen<br />

Gegenständen verlassen,<br />

seither fehlt von ihm jede Spur.<br />

Herr Ponzlet hat eine alterstypische<br />

Erscheinung und war vermutlich mit<br />

einer blauen Jeanshose, einem dunklen<br />

Kapuzenpulli und einer dunklen<br />

Jacke bekleidet. Auffällig an ihm ist<br />

das bis zur Hüfte reichende Kopfhaar<br />

welches zu einem Pferdeschwanz<br />

gebunden ist.<br />

Aufgrund mehrerer Krankheiten kann<br />

nicht ausgeschlossen werden, dass<br />

ihm ein Leid zugestoßen ist.<br />

Wer hat Herrn Ponzlet nach dem<br />

17.01.2012 gesehen oder kann Angaben<br />

zu seinem Aufenthaltsort machen?<br />

Sachdienliche Hinweise bitte<br />

an den Kriminaldienst Sulzbach oder<br />

jede andere Polizeidienststelle.

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